Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

341 weitere Antworten
341 Antworten

"Mal ernsthaft : Wer sowas schreibt, hat nicht begriffen, wie gut unser Rechtsstaat tatsächlich funktioniert."

Oder einfach die praktische Erfahrung gemacht, dass bei Gericht auch nur Menschen arbeiten und manchmal der "Recht" bekommt, der besser lügen kann.

Zitat:

Dann erklär doch mal was du mit dem Vergleich sagen wolltest!

Einfach, dass das Urteil sehr von der Konstellation Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt abhängig ist und wir hier nur mutmaßen können, welche Strafe JP bekommt und inwiefern das Video als Beweismittel überhaupt zulässig ist. Ein guter Anwalt kann auf jeden Fall, zum Beispiel durch Verfahrensfehler o.Ä., auch sehr viel rausholen.
Oder auch, dass JP an einen sehr strengen Richter geraten und dadurch auch eine hohe Strafe kassieren könnte, weil z.B. auch ein Präzedenzfall geschaffen werden soll.

Aber ich habe das Video selbst auch nicht gesehen, und bin kein studierter Jurist, deshalb möchte ich eigentlich auch garnicht weiter spekulieren.

Zitat:

@kalleaschnikow schrieb am 2. Juli 2020 um 22:19:02 Uhr:



Zitat:

Dann erklär doch mal was du mit dem Vergleich sagen wolltest!

Einfach, dass das Urteil sehr von der Konstellation Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt abhängig ist und wir hier nur mutmaßen können, welche Strafe JP bekommt und inwiefern das Video als Beweismittel überhaupt zulässig ist. Ein guter Anwalt kann auf jeden Fall, zum Beispiel durch Verfahrensfehler o.Ä., auch sehr viel rausholen.
Oder auch, dass JP an einen sehr strengen Richter geraten und dadurch auch eine hohe Strafe kassieren könnte, weil z.B. auch ein Präzedenzfall geschaffen werden soll.

Aber ich habe das Video selbst auch nicht gesehen, und bin kein studierter Jurist, deshalb möchte ich eigentlich auch garnicht weiter spekulieren.

Vom markiertem Teil mal abgesehen, ist doch noch gar nicht klar, ob es zu einem Verfahren kommt!
JP kann auch einfach nach dem aktuellen Bußgeldkatalog belangt werden.

Unser Rechtsystem zeichnet eben aus, dass es nicht starr ist. Das Richter im Rahmen der Gesetze flexibel urteilen können. Denn nicht jede Tat, jeder Täter ist/sind gleich.
Wäre dem so, würde ein Katalog reichen.

Machen wir uns nichts vor.

JP fährt sehr oft zu schnell.
Außerdem ist er sehr oft mit Fahrzeugen unterwegs, wo auf jeden Fall die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Sehr oft begeht er Ordnungswidrigkeiten, soundcheck, sinnloses hin und her gefahre. 0-100km/h anhalten auf der Autobahn.
Kreisverkehre bis zum Reifen qualmen.

Und er ist ständig am schimpfen über die deutschen Gesetze, die Polizei usw.
Er labert immer den gleichen Quatsch, das man in allen anderen EU Ländern mit seinem Fahrzeug (technisch) machen kann was man will. Am schlimmsten ist es immer, wenn die Reifen im Radhaus schleifen, das ist alles normal. Macht jedes Seitenfahrzeug wenn man es hart fährt. 🙄

Ich glaube, er hat ein wenig den Blick zur Realität verloren.

Ähnliche Themen

Zitat:

@kalleaschnikow schrieb am 1. Juli 2020 um 20:45:50 Uhr:


auch einen sehr großen Bekanntheitsgrad und somit auch eine Verantwortung in Form einer Vorbildfunktion

Vorbildfunktion? Bloß nicht! Solche selbstverliebten Selbstdarsteller können maximal als negatives Beispiel dienen.

Eigentlich würde ich auf das Vertrauen auf die menschliche Eigenverantwortung und intelligenz plädieren...

Dann merke ich wieder, was das heute für eine naive Einstellung ist.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 3. Juli 2020 um 09:09:28 Uhr:


Eigentlich würde ich auf das Vertrauen auf die menschliche Eigenverantwortung und intelligenz plädieren...

Warum, heute gilt: Gesetze gelten nur für die Anderen.....

Das ist inzwischen leider eine sehr verbreitete Lebensführung.

Und zur Intelligenz: Dunning-Kruger Effekt ;-). Sehr häufig anzutreffen in der aktuellen Zeit.

Wie sagte Willy Meurer: Die Summe der Intelligenz auf diesem Planeten ist konstant. Die Bevölkerung wächst!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Juli 2020 um 22:05:56 Uhr:


"Mal ernsthaft : Wer sowas schreibt, hat nicht begriffen, wie gut unser Rechtsstaat tatsächlich funktioniert."

Oder einfach die praktische Erfahrung gemacht, dass bei Gericht auch nur Menschen arbeiten

Ja. Aber recht gut ausgebildete Menschen welche sich zudem innerhalb des Instanzenzuges auch noch gegenseitig kontrollieren.

Das bedeutet nicht, dass deswegen keine Fehler passieren. Die Sicherheit, ein inhaltlich stringentes und rechtlich richtiges Urteil zu bekommen, ist aber eben extrem hoch.

Zu behaupten, man wäre vor Gericht allein in Gottes Hand, ist etwa so, als würde man vor jeder Straßenüberquerung mit dem Leben abschließen, weil auch immer mal wieder Leute überfahren werden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Juli 2020 um 22:05:56 Uhr:


und manchmal der "Recht" bekommt, der besser lügen kann.

Das hat aber nicht mit hoher See im Sinne von höherer Gewalt oder Unberechenbarkeit zu tun.

Gerichte können naturgemäß nur Recht zu festgestellten Sachverhalten sprechen. Das tun sie bei wesensgleichen Sachverhalten in der Regel recht einheitlich und vorhersehbar. Ist der Sachverhalt unklar, müssen eben konkrete Beweisregeln gelten.

Das durchaus auch mal der gewinnt, der (strafbar) lügt, ist Realität. Ich kenne aber keinen Weg, dieses Dilemma zu beseitigen.

Zitat:

@kalleaschnikow schrieb am 2. Juli 2020 um 20:45:54 Uhr:


Auch gut wie hier in V+S jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird und ich gleich als Zweifler an unserem rechtsstaatlichen System dargestellt werde 🙂

Soll ich mich nun dafür entschuldigen, dich an deinen eigenen Worten festgehalten zu haben?

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 3. Juli 2020 um 09:09:28 Uhr:


Eigentlich würde ich auf das Vertrauen auf die menschliche Eigenverantwortung und Intelligenz plädieren...

Wir sind zwar alle Vernunftbegabt, die Einsatzfähigkeit schwankt aber. Wir rauchen, trinken Alkohol, essen zu fettig und fahren zu riskant Auto.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. Juli 2020 um 10:03:52 Uhr:


Wie sagte Willy Meurer: Die Summe der Intelligenz auf diesem Planeten ist konstant. Die Bevölkerung wächst!

Dumm ist JP bestimmt nicht. Er bedient nur seine Zielgruppe.

"Ja. Aber recht gut ausgebildete Menschen welche sich zudem innerhalb des Instanzenzuges auch noch gegenseitig kontrollieren."

Dann schau dir mal die Voraussetzungen an, um ein AG-Urteil in Bußgeldsachen in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Beweisanträgen muss das AG nicht unbedingt nachkommen, kann es auch ablehnen und wird vom OLG abgesegnet.

"Die Sicherheit, ein inhaltlich stringentes und rechtlich richtiges Urteil zu bekommen, ist aber eben extrem hoch."

Schön wäre es. Ist aber mehr Theorie als Praxis.

"Das durchaus auch mal der gewinnt, der (strafbar) lügt, ist Realität. Ich kenne aber keinen Weg, dieses Dilemma zu beseitigen."

Manchmal wäre Nachdenken schon ein Weg - wenn z.B. kurz vor der Verhandlung der Geschäftsführer aufhört, seine Gattin nun GF'in ist und der ehemalige GF und der von ihm benannte Zeuge über zwei Jahre nach einem Vorfall inhaltlich identische Aussagen machen, liegt eine Absprache ziemlich nahe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Juli 2020 um 14:53:53 Uhr:


"Ja. Aber recht gut ausgebildete Menschen welche sich zudem innerhalb des Instanzenzuges auch noch gegenseitig kontrollieren."

Dann schau dir mal die Voraussetzungen an, um ein AG-Urteil in Bußgeldsachen in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Beweisanträgen muss das AG nicht unbedingt nachkommen, kann es auch ablehnen und wird vom OLG abgesegnet.

Ok, es gibt Bereiche in denen der effektive Rechtschutz ein Stück weit zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung eingeschränkt wurde.

Ob man bspw. über ein Bußgeld ohne Fahrverbot über zwei Instanzen streiten muss, darüber kann man diskutieren. Wenn es einen dann aber unberechtigt trifft, ist es natürlich ärgerlich. Das Risiko ist aber m.E. tragbar.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Juli 2020 um 14:53:53 Uhr:



Schön wäre es. Ist aber mehr Theorie als Praxis.

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass ich wohl mehr Praxiserfahrung als Du zu diesem Thema habe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Juli 2020 um 14:53:53 Uhr:



Manchmal wäre Nachdenken schon ein Weg - wenn z.B. kurz vor der Verhandlung der Geschäftsführer aufhört, seine Gattin nun GF'in ist und der ehemalige GF und der von ihm benannte Zeuge über zwei Jahre nach einem Vorfall inhaltlich identische Aussagen machen, liegt eine Absprache ziemlich nahe.

Und genau das soll ein Richter auch tun und wird dies regelmäßig machen.

Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen muss eben der Richter einschätzen. Wenn der Richter in deinem Fall diese Erwägungen nicht getroffen hätte, wäre das schwach. Wahrscheinlich hat er sie indes getroffen und ist trotzdem (auf Grund der Beweislast oder eben unter Würdigung aller Beweismittel) zu einem für dich ungünstigen Ergebnis gelangt.

Anscheinend wurde die Sache eingestellt.
Hab ich grad gelesen.

Hast du einen Link zu dem Artikel?

Ist eine furchtbar unübersichtliche Seite

https://www.24auto.de/.../...tsanwaltschaft-entscheidung-90030711.html

Deine Antwort
Ähnliche Themen