Straftat wegen Abgemeldetem KFZ auf Privatgrundstück, bzgl. unerl. "Müllentsorgung"

Moin,

ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.

Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.

Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.

Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).

Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.

Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).

Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.

Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.

Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?

Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?

Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?

Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.

Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?

Beste Antwort im Thema

Die ganze Geschichte hat überhaupt nix mit StVO oder Versicherung oder öffentlicher Verkehrsraum oder Polizei oder sonst irgendwas in dieser Richtung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das kurz gesagt Abfallgesetz (korrekterweise KrWG). Und das lässt eine solche "endgültige Lagerung" eben nicht zu. Das kann man jetzt blöd finden oder nicht, ist aber erst mal so. Jetzt liegt es am TE, die Sache eben entsprechend zu begründen, warum das Fahrzeug da so lange stehen muss.

Was ich aber auch hier wieder mal total sinnlos finde ist, dass in einem anonymen Autoforum gefragt wird, ob das vielleicht rechtens war und hin und her und irgendwelche Ausflüchte und Hintertürchen gesucht werden, anstatt einfach mal den kürzesten Weg zu nehmen. Man nimmt ein beliebiges Telefon, wählt die angebene Nummer oder lässt sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden und schildert die Angelegenheit. So wird garantiert mehr an Ergebnis herauskommen als bei einer Diskussion hier. Hier versteht ein Großteil ja schon gar nicht, worum es überhaupt geht...

297 weitere Antworten
297 Antworten

Boah, was hier einige für einen (noch positiv ausgedrückt) Nonsens von sich geben, ist echt hart an der Grenze. Niemand stellt den TE als bösen notorischen Straftäter hin, der immer und überall illegal Abfälle beseitigt. Es geht konkret um genau ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Lagerdauer als vermutlich zur Entsorgung abgestellt angesehen wird. Das ist nicht erlaubt und muss von der zuständigen Behörde auch entsprechend verfolgt werden. Ob da nun der mißgünstige Nachbar, die Polizei, das Ordnungsamt, E.T. Oder die Illuminaten den Sachverhalt aufgebracht haben, ist für die Ermittlung desselben TOTAL egal. Nochmal, es ist dem TE doch ein Leichtes, diese Vermutung durch den angeblich tatsächlichen Sachverhalt zu entkräften. Dazu muss er einfach nur Kontakt zur Behörde aufnehmen. Ob und wie das geschehen ist, darüber schweigt er sich aus und das geht auch aus seinem Eröffnungsposting nicht eindeutig hervor.

Und denen, die getreu dem Glauben leben, auf seinem Grundstück könne man alles machen, was einem den lieben langen Tag so einfällt, sei gesagt: grundsätzlich fast richtig. Doof nur, dass in Deutschland das Grundgesetz gilt, das einen nicht ganz unerheblichen Passus enthält, der da sagt: Eigentum verpflichtet. Und wenn es eben rechtmäßige Gesetze gibt, die das "ich mach, was ich will" einschränken, dann kann man eben genau nicht machen, was man will. Und das KrWG schränkt dieses Denken und Verhalten genau in solchen Fällen ein, wie es beim TE der Fall ist. Habe ich auch schon mal gesagt, kann man doof finden, ist aber jetzt eben mal so, wird jetzt auf die Schnelle auch nicht extra für den TE geändert und so liegt es an ihm, die Behörde davon zu überzeugen, dass eben genau keine illegale Abfallentsorgung dort erfolgt, sondern das Auto nur auf Reparatur wartet.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Sollen die Behörden jetzt noch ein paar Jahre warten, bis der Wagen dann doch leckt?
Und immer wieder dieses Totschlag-Argument "dies und jenes ist aber schlimmer..." 🙄
Wer weiß wie viele Monate die Behörde bei diesem Wagen schon ein Auge zugedrückt hat! Die sehen da ein Auto verrotten und denken sich wohl erst mal "abwarten" - kann ja sein daß da tatsächlich dran gebastelt wird, oder daß es nach wenigen Wochen wieder weg ist oder angemeldet ist.
Die werden das Auto gesehen haben, haben sich das notiert und kamen dann nach einigen Monaten wieder - und es hat sich nichts verändert! Und da wartet man nicht noch ab, bis es das Grundwasser verseucht hat...
Und es ist sicherlich keine gängige Praxis, daß man sich abgemeldete Fahrzeuge Jahre lang ungeschützt in den Garten stellt!
Sicher, sicher, Ordnungsamt streift regelmäßig durch die Vororte und macht sich einen Kopp über abgemeldete Fahrzeuge auf Privatgrundstücken und führt darüber Protokoll.
Und wird alles peinlich genau gesichert mit den Dashcams in den Patrolliefahrzeugen und gegendokumentiert mit den Überwachungskameras am Haus...
🙄
Sorry, komplett anderer Planet.

Ja, es gibt Planeten auf denen kontrolliert das Ordnungsamt manchmal (kann auch nur 1x im Jahr sein - oder auf Anfrage) auch die kleinen Straßen.

Und die kontrollieren nicht nur ob dein Auto richtigrum geparkt ist.

Die kontrollieren HU Plaketten von Fahrzeugen die auf deinem Grundstück - ja sogar in deiner Garage stehen. (wenn Tor offen und sichtbar)

Die kontrollieren ob deine Hecke auf den Gehweg wächst.

Die kontrollieren - ob da irgendwo "Müll" ist. 😉

Die kontrollieren die Einhaltung der Grün-Satzung deiner Heimatstadt. Die kontrollieren die Räum- und Streupflicht - incl. Gehweg kehren. 😁

Die kontrollieren ob du deine Garage nicht vielleicht zweckentfremdet hast und da nen Partyraum oder nen Abstellraum draus gemacht hast (wenn sichtbar).

Also Saisonkennzeichen holen zB. 04-05, dann ist Ruhe. Voraussetzung gültiger TÜV.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


dass eben genau keine illegale Abfallentsorgung dort erfolgt,

Er hat es aber eben nicht entsorgt, sondern auf dem eigenen Grundstück abgestellt. Entsorgen würde bedeuten, dass es ausserhalb meines Grund und Bodens steht.

Nimm nur mal die Dinge, welche im Keller oder Boden vor sich hinrosten. Keiner würde sagen, dass das ganze Zeug entsorgt ist. Es ist ja immer noch in deinem Keller. Erst, wenn dein Nachbar eine Dose alte Farbe von dir in seinem Keller findet, wäre es eine illegale Entsorgung.

Aber solange irgendwas sich in meinem Besitz befindet, ist es nicht entsorgt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Ob und wie das geschehen ist, darüber schweigt er sich aus und das geht auch aus seinem Eröffnungsposting nicht eindeutig hervor.

Vor so viel Überheblichkeit und Ignoranz kann man nur noch den Hut ziehen. Na ja, das Wichtigste ist ja, dass man am Ende als fehlerfrei da steht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Ob und wie das geschehen ist, darüber schweigt er sich aus und das geht auch aus seinem Eröffnungsposting nicht eindeutig hervor.
Vor so viel Überheblichkeit und Ignoranz kann man nur noch den Hut ziehen. Na ja, das Wichtigste ist ja, dass man am Ende als fehlerfrei da steht.

Du bist ein Dummschwätzer allererster Güte. Nur für dich habe ich mal die Passagen aus dem Eingangsposting rausgesucht:

Zitat:

Original geschrieben von manwappl


ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.

Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.

Wo du da jetzt eindeutig rausliest, dass er schon Kontakt aufgenommen hat, wird einzig dein Geheimnis bleiben. Das kann man alles problemlos aus einem ersten Anschreiben entnehmen, ohne dass man je mit jemandem von der Behörde gesprochen hat. Außer natürlich man ist der allwissende Speedp.... äh... Elchsucher, der ja sowieso immer alles weiß, auch das was gar nicht hier steht 🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


dass eben genau keine illegale Abfallentsorgung dort erfolgt,
Er hat es aber eben nicht entsorgt, sondern auf dem eigenen Grundstück abgestellt. Entsorgen würde bedeuten, dass es ausserhalb meines Grund und Bodens steht.

Aber solange irgendwas sich in meinem Besitz befindet, ist es nicht entsorgt.

Das ist deine eigene Definition, die gesetzliche sagt aber etwas anderes. Sonst wäre man gar nicht auf den TE zugegangen...

Eine neue Freundschaft ist entstanden. MT sei Dank.😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von manwappl


Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Wo du da jetzt eindeutig rausliest, dass er schon Kontakt aufgenommen hat, wird einzig dein Geheimnis bleiben. Das kann man alles problemlos aus einem ersten Anschreiben entnehmen,...

Ich habs dann mal markiert. "Sagt" setzt telefonischen oder persönlichen Kontakt voraus.

"Schreibt" würde bedeuten, dass der TE dies, so wie von dir vermutet, einem Schreiben entnommen hat.

Um das zu erkennen, muss man weder allwissend noch Hellseher sein. Es genügt, die einfachsten Begriffe der deutschen Sprache zu kennen.

Den Unsachlichen Teil deines provokativen Postings zu kommentieren, schenke ich mir an dieser Stelle. Auf das Niveau brauch ich nicht unbedingt runter zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Das ist deine eigene Definition, die gesetzliche sagt aber etwas anderes. Sonst wäre man gar nicht auf den TE zugegangen...

Dann kläre uns mal auf, wie die gesetzliche Definition dafür lautet. Und zeige besonders auf die Stelle, wo geschrieben steht, dass ich es auf dem eigenen Grundstück nicht darf.

Moin.
Hier mal was zum nachlesen für den TE:
Erstens
Zweitens

Gruss TAlFUN

Demzufolge sollte es hier genügen, dem Amt mitzuteilen, dass dieses Fahrzeug restauriert wird. Logischerweise wird hier nicht die blosse Behauptung gewertet, sondern eher Taten. Hier wäre dann ein Anfügen von Rechnungen für Neu/Gebrauchtteile überlegenswert.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Demzufolge sollte es hier genügen, dem Amt mitzuteilen, dass dieses Fahrzeug restauriert wird. Logischerweise wird hier nicht die blosse Behauptung gewertet, sondern eher Taten. Hier wäre dann ein Anfügen von Rechnungen für Neu/Gebrauchtteile überlegenswert.

Moin.

Sollte für den TE wohl kein Problem sein.

Zitat:

Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.

Gruss TAlFUN

Fröhliche Restostern !

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ich habs dann mal markiert. "Sagt" setzt telefonischen oder persönlichen Kontakt voraus.
"Schreibt" würde bedeuten, dass der TE dies, so wie von dir vermutet, einem Schreiben entnommen hat.

Um das zu erkennen, muss man weder allwissend noch Hellseher sein. Es genügt, die einfachsten Begriffe der deutschen Sprache zu kennen.

Jetzt komm doch mal ein wenig runter. Da du der deutschen Sprache ja mächtig sein solltest, solltest du auch wissen, dass man das umgangssprachlich auch mal so ausdrücken kann, auch wenn niemand etwas tatsächlich gesagt hat. Ich sage KANN, weil der Threadersteller sich diesbezüglich nicht geäußert hat, sodass deine Aussage, dass der Threadersteller sich tatsächlich schon mit dem Amt in Verbindung gesetzt hat, eine reine Vermutung darstellt. Lese ich mir den kompletten Text durch, wage ich es doch zu bezweifeln, dass er sich mit jemandem unterhalten hat, da sonst niemals so vieles noch im Unklaren wäre.

Deine Antwort
Ähnliche Themen