Straftat wegen Abgemeldetem KFZ auf Privatgrundstück, bzgl. unerl. "Müllentsorgung"
Moin,
ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.
Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.
Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.
Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).
Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).
Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.
Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?
Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?
Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?
Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.
Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?
Beste Antwort im Thema
Die ganze Geschichte hat überhaupt nix mit StVO oder Versicherung oder öffentlicher Verkehrsraum oder Polizei oder sonst irgendwas in dieser Richtung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das kurz gesagt Abfallgesetz (korrekterweise KrWG). Und das lässt eine solche "endgültige Lagerung" eben nicht zu. Das kann man jetzt blöd finden oder nicht, ist aber erst mal so. Jetzt liegt es am TE, die Sache eben entsprechend zu begründen, warum das Fahrzeug da so lange stehen muss.
Was ich aber auch hier wieder mal total sinnlos finde ist, dass in einem anonymen Autoforum gefragt wird, ob das vielleicht rechtens war und hin und her und irgendwelche Ausflüchte und Hintertürchen gesucht werden, anstatt einfach mal den kürzesten Weg zu nehmen. Man nimmt ein beliebiges Telefon, wählt die angebene Nummer oder lässt sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden und schildert die Angelegenheit. So wird garantiert mehr an Ergebnis herauskommen als bei einer Diskussion hier. Hier versteht ein Großteil ja schon gar nicht, worum es überhaupt geht...
297 Antworten
Ich schrieb doch nicht über MEINE Waschmaschine auf MEINEM Grundstück. Ich bin doch hoffentlich der-die-das Einzige, der-die-das sich über solche bekloppte Rechtssprechung aufregt - und nochmehr über solche Vollpfosten, die nichts Besseres zu tun haben, als das Ordnungsamt aufzuhetzen zwecks Überprüfung und Verteilung von Rechnungen!
Mein "Beispiel" (aus TV-Bericht wenige Tage zuvor) sollte "nur" hinterfragen, welche mega Umweltverschmutzung eine private auf eigenem Grund abgestellte defekte Waschmaschine haben soll (Ölverschmutzung Grundwasser oder Augenkrebs für den Betrachter per Fernglas?) - verglichen mit abgestelltem abgemeldetem Fahrzeug (Öl, Benzin...).
Klar kann man auch sein abgemeldetes Fahrzeug auf einen Hänger laden und zur nächsten Schrottpresse schaffen - wenn es den netten Nachbarn gefällt ...
Flugzeuge lassen jeden Tag tausende von Litern Treibstoff ab. Fluglinien machen täglich hunderte Leerflüge, damit sie ihre Slots behalten.
Hauptsache wir machen uns Gedanken über die Umweltbelastung, die ein abgemeldetes Fahrzeug, oder eine Waschmaschine auf einem Privatgrundstück verursachen 🙄
Zitat:
@790830 schrieb am 27. Januar 2024 um 18:22:22 Uhr:
Flugzeuge lassen jeden Tag tausende von Litern Treibstoff ab. Fluglinien machen täglich hunderte Leerflüge, damit sie ihre Slots behalten.
Ist OT, ich weiß, aber wenn solcher Unsinn verbreitet wird, gilt es, diesen zu korrigieren:
Flugzeuge lassen nur bei einer bevorstehenden Notlandung Treibstoff ab. Und das aus gutem Grund.
Und welche Slots sollen das sein, die durch Leerflüge gesichert werden?
Zitat:
@Melosine schrieb am 27. Januar 2024 um 20:49:41 Uhr:
Und welche Slots sollen das sein, die durch Leerflüge gesichert werden?
Falls die Frage ernst gemeint ist, würde ich dir "google", oder eine andere Suchmaschine deiner Wahl empfehlen 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@790830 schrieb am 27. Januar 2024 um 21:24:42 Uhr:
Falls die Frage ernst gemeint ist, würde ich dir "google", oder eine andere Suchmaschine deiner Wahl empfehlen 😉
Das sind Antworten die man nur gibt, wenn man keine Belege hat.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 28. Januar 2024 um 10:15:48 Uhr:
Zitat:
@790830 schrieb am 27. Januar 2024 um 21:24:42 Uhr:
Falls die Frage ernst gemeint ist, würde ich dir "google", oder eine andere Suchmaschine deiner Wahl empfehlen 😉Das sind Antworten die man nur gibt, wenn man keine Belege hat.
Um das abzuschließen:
In den Wirren der Nach-Corona Zeit gab es das tatsächlich. Das lag daran, dass die Flugpläne komplett durcheinander gewirbelt waren und Flugzeuge zur falschen Zeit am falschen Ort standen. Nebenbei ging es damals auch um die Beibehaltung von Start- bzw Landungskontingenten.
Zitat:
@Melosine schrieb am 27. Januar 2024 um 20:49:41 Uhr:
Zitat:
@790830 schrieb am 27. Januar 2024 um 18:22:22 Uhr:
Flugzeuge lassen jeden Tag tausende von Litern Treibstoff ab.
Ist OT, ich weiß, aber wenn solcher Unsinn verbreitet wird, gilt es, diesen zu korrigieren:Flugzeuge lassen nur bei einer bevorstehenden Notlandung Treibstoff ab. Und das aus gutem Grund.
Genau.
https://www.bdl.aero/.../?...
Aber Hauptsache es kommt der übliche Whataboutismus… jetzt fehlen noch die Kreuzfahrtschiffe und der Verweis auf die Chinesen bzw. alle anderen Länder. Hauptsache wir müssen nix ändern.
Ich wollte nicht gegen die Luftfahrt wettern, das waren bloß zufällig gewählte Beispiele, wie wir Ressourcen verschwenden und dadurch unsere Umwelt verschmutzen. Abgemeldete Fahrzeuge auf Privatgrundstücken sind kein Umweltproblem. Selbst wenn Öl ausläuft, ist das eine so geringfügige Umweltverschmutzung, dass sie im Vergleich zu dem, was sonst täglich "legal" an Umweltverschmutzung fabriziert wird, unbedeutend ist.
5000L täglich und Tröpfchenweise auf Deutschlands Straßen verteilt sind deutlich weniger ein Problem wie 1x5 L in einem Vorgarten! ... um nicht zu sagen: Letzteres ist ein Problem!
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 27. Januar 2024 um 10:05:14 Uhr:
Mein "Beispiel" (aus TV-Bericht wenige Tage zuvor) sollte "nur" hinterfragen, welche mega Umweltverschmutzung eine private auf eigenem Grund abgestellte defekte Waschmaschine haben soll (Ölverschmutzung Grundwasser oder Augenkrebs für den Betrachter per Fernglas?) - verglichen mit abgestelltem abgemeldetem Fahrzeug (Öl, Benzin...)
Umweltverschmutzung. Ging es denn in der Sendung um Umweltverschmutzung? Ich bin ehrlich gesagt in dem Fall zwiegespalten.. einerseits ist es Privatgrundstück aber anderseits wenn eine Waschmaschine unter freien Himmel seit längerer Zeit steht ist das für mich eher ungewollter oder vergessener Schrott als ein Fahrzeug, da eine Waschmaschine nicht gebaut wurde um es unter freiem Himmel bei allen Wetterlagen zu betreiben. Somit kaputt.
Zitat:
@asiasnack schrieb am 29. Januar 2024 um 14:16:49 Uhr:
[...] einerseits ist es Privatgrundstück aber anderseits wenn eine Waschmaschine unter freien Himmel seit längerer Zeit steht ist das für mich eher ungewollter oder vergessener Schrott als ein Fahrzeug, da eine Waschmaschine nicht gebaut wurde um es unter freiem Himmel bei allen Wetterlagen zu betreiben. Somit kaputt.
...und es bleibt eine Waschmaschine, die auf einem Privatgrundstück vor sich hin rostet. Soweit ich weiß darf sie das auch, solange von ihr keine Gefahren für die Umgebung ausgehen. Das sehe ich aber bei einer Waschmaschine nicht. Betriebsstoffe sind keine da, die auslaufen können, Ratten werden dadurch nicht angezogen etc. Wüsste nicht, mit welcher Handhabe das OA da einschreiten sollte.
Wenn doch: Nachricht an meinen Vater. Bei dem im Ort lebt ein Messi, da steht deutlich mehr Schrott herum als eine einsame Waschmaschine. Das OA macht (oder kann machen): genau nix. Mit der oben genannten Begründung.
Naja kann mir vorstellen das Ratten oder eher Mäuse würden es schon als Unterschlupf nutzen. Und ja rein rechtlich gesehen stimme ich dir zu, es sei denn es gibt noch andere Paragraphen an denen man viel hinein interpretieren kann. Aber da steck ich zum Glück nicht drin. Und wenn es erlaubt wäre, mir wäre wie schon erwähnt die Fläche zu schade um eine Waschmaschine dort abzustellen. Wer in einem Dorf? wohnt und sich mit dem nicht Nachbar verstehen möchte, dem wünsche ich viel Spaß des weiteren. Gibt ja sonst nichts zu tun.