Straftat wegen Abgemeldetem KFZ auf Privatgrundstück, bzgl. unerl. "Müllentsorgung"
Moin,
ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.
Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.
Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.
Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).
Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).
Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.
Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?
Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?
Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?
Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.
Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?
Beste Antwort im Thema
Die ganze Geschichte hat überhaupt nix mit StVO oder Versicherung oder öffentlicher Verkehrsraum oder Polizei oder sonst irgendwas in dieser Richtung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das kurz gesagt Abfallgesetz (korrekterweise KrWG). Und das lässt eine solche "endgültige Lagerung" eben nicht zu. Das kann man jetzt blöd finden oder nicht, ist aber erst mal so. Jetzt liegt es am TE, die Sache eben entsprechend zu begründen, warum das Fahrzeug da so lange stehen muss.
Was ich aber auch hier wieder mal total sinnlos finde ist, dass in einem anonymen Autoforum gefragt wird, ob das vielleicht rechtens war und hin und her und irgendwelche Ausflüchte und Hintertürchen gesucht werden, anstatt einfach mal den kürzesten Weg zu nehmen. Man nimmt ein beliebiges Telefon, wählt die angebene Nummer oder lässt sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden und schildert die Angelegenheit. So wird garantiert mehr an Ergebnis herauskommen als bei einer Diskussion hier. Hier versteht ein Großteil ja schon gar nicht, worum es überhaupt geht...
297 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
zum Glück (?) sieht man auf dem Foto nichts außer HAUPTSTRASSE ... 😉 😕
Schon mal an eine Brille gedacht? 😁
Schau mal um das haus mit dem grauen Dach da stehen fast ringsrum Auto die schrott sind und auch alle abgemeldet sind 😉
*Liebschen* Ich habe eine Brille und war erst vor kurzem noch beim Augenarzt. Alles OK! Trotzdem kann man auf dem Foto NICHTS erkennen. Wenn ich es vergrößere wird es nur (noch) pixeliger ... Tut mir leid ... oder auch nicht! Vielleicht sehen ja andere Leute mehr als ich ... 😎 Selbst mit viel Phantasie ... aber, lassen wir das, nösch? 😉
ACH ........... jetzt habe ich das erst kapiert. Es war IRONISCH gemeint. Na, sag' das doch gleisch ... 😁
Geiles Ding,
ich hab aktuell eine ähnliche Situation wie der TE.
Und habe hier in dem Beitrag tatsächlich einige Argumente für mich mitnehmen können
Erstaunlich jedoch wieviel Zeit manche Leute haben.
Teilweise war es wirklich echt witzig, nur dem TE , der konnte sich nachher nur wundern,
was hier ausgelöst wurde. Leider hat er sich nicht mehr gemeldet.
Ich sehe bei Ihm die angefragte Geschichte als ziemlich einfach an, eine Strafanzeige passt dazu eher nicht. Eher eine Anhörung im Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie bei mir.
Also 1,5 Jahre kann ich nur als mickrig definieren... bei mir ist das wesentlich länger und es handelt sich um 2 Autos...
.. und um 7,5 Jahre .
Du bist etwas spät dran .
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...und ist immer wieder relevant.
Ich hatte die abgemeldeten Autos damals sauber nebeneinander geparkt und unter passenden, ordentlichen, gleichfarbigen Planen.
Wenn das ordentlich aussieht, ist die Meckerschwelle höher. Blöd dahergeredet wurde seitens des einen oder anderen Nachbarn zwar schon mal, aber eine Info ans Ordnungsamt hatte sich dann wohl doch keiner getraut abzusetzen. Gut, am Wochenende standen bei mir regelmäßig 5-10 alte Chopper in der Einfahrt...
Leider ist die Gesetzeslage wie sie ist und es ist empfehlenswert, sich für die Altautolagerung einen günstigen Scheunenplatz, eine Schrauber-IG o.ä. zu suchen.
Altautos dürfen nun einmal nciht auf Privatgrundstücken ohne Ölabscheidung gelagert werden.
Häufig juckt das alles das Odnungsamt nicht, bis irgendein Blockwart sich aufmandelt.
werde mich melden wenn ich mit dem Thema durch bin, voraussichtlich Ende November.
ein Versuch ist es Wert die "illegale Ablagerung" zu widerlegen...
Ja, danke, kann ich gebrauchen.
Meinen 1. Schritt zur Akteneinsicht habe ich schon, also einen Termin beim Kreis. Dann kann ich schon mal festellen wer die anlassbezogene Kontrolle auf meinem Grundstück eingeleitet hat und wer bei dem Termin alles dabei war. iimmer gut zu wissen...
Den Denunzianten werden sie dir nicht nennen.
Ist auch egal. Wichtig ist dass du den Wagen behalten kannst.
Ist das so? Ich habe bei einer Anhörung als Beschuldigter wegen vermeintlicher Körperverletzung den Namen und die Adresse des Anzeigen-Erstatters von der Kripo bekommen.
Der Denunziant zeigt dich ja nicht an. Er meldet dich nur. Schon als Zeuge dürfte nur noch ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Korrespondenz auftauchen, nehme ich an.
Man könnte aber trotzdem in der Nachbarschaft ein paar Fragen stellen.
Ich hatte so etwas mal mit einem Baugerüst, das 2 Tage lang für 30cm auf die Straße ragte.
Völlig undenkbar dass hier bei uns ein Ordnungsamtmitarbeiter vorneimarschiert und ein Briefchen schreibt.
Es war dann ein Wettbewerber des ausführenden Handwerksbetriebes, der bei uns nicht zum Zuge kam.
War recht eindeutig herauszufinden über das eine oder andere gespräch mti Nachbarn, die selbst auf keinen Fall in dne entsprechenden Verdacht geraten wollten und mehr wussten.
Der Typ bekommt hier im Ort keinen Auftrag mehr.
Habe ihn auch besucht und ihm persönlich und höflich mitgeteilt, was ich von seinem DDR-artigen Verhalten denke.
Bleibe dran, so etwas geht gar nicht.
DDR-haftes Verhalten? Wurde mir auch mal vorgeworfen, weil ich mich beschwert habe, dass ein Baugerüst auf die Straße ragte. Ist halt schon blöd, wenn an einer vielbefahrenen Straße der einzige Gehweg mit einem Gerüst zugestellt wird und die Schulkinder morgens im Dunkeln sich davor sammeln, weil sie nicht wissen, was sie nun tun sollen... Deine Story hat mit Sicherheit mehr Hintergrund als du hier beschreibst.
Die Medaille hat immer 2 Seiten.
Bei mir vor der Tür parkt 3-5 mal die Woche für mehrere Stunden die Tochter des Nachbarn etwa 2/3 auf dem Bürgersteig.
Außerdem ist da absolutes Halteverbot.
Ich muss mich mittlerweile echt zusammenreißen um nicht das Ordnungsamt zu rufen.
Da geht es einfach nicht mehr um denunzieren,sondern asozialen Leuten einfach mal Einhalt zu gebieten.
Es ist schon eine Dreckigkeit eventuell Leuten mit Rollator zu zwingen sich um das Auto zu arbeiten wenn die eigene Mutter den elektrischen zeit Jahren im Flur stehen hat.
Irgendwann platzt einem bei sowas da die Hitschnir