Straftat wegen Abgemeldetem KFZ auf Privatgrundstück, bzgl. unerl. "Müllentsorgung"
Moin,
ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.
Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.
Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.
Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).
Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).
Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.
Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?
Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?
Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?
Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.
Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?
Beste Antwort im Thema
Die ganze Geschichte hat überhaupt nix mit StVO oder Versicherung oder öffentlicher Verkehrsraum oder Polizei oder sonst irgendwas in dieser Richtung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das kurz gesagt Abfallgesetz (korrekterweise KrWG). Und das lässt eine solche "endgültige Lagerung" eben nicht zu. Das kann man jetzt blöd finden oder nicht, ist aber erst mal so. Jetzt liegt es am TE, die Sache eben entsprechend zu begründen, warum das Fahrzeug da so lange stehen muss.
Was ich aber auch hier wieder mal total sinnlos finde ist, dass in einem anonymen Autoforum gefragt wird, ob das vielleicht rechtens war und hin und her und irgendwelche Ausflüchte und Hintertürchen gesucht werden, anstatt einfach mal den kürzesten Weg zu nehmen. Man nimmt ein beliebiges Telefon, wählt die angebene Nummer oder lässt sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden und schildert die Angelegenheit. So wird garantiert mehr an Ergebnis herauskommen als bei einer Diskussion hier. Hier versteht ein Großteil ja schon gar nicht, worum es überhaupt geht...
297 Antworten
Sofern sie dann überhaupt vorbeikommt. Vor ein paar Jahren habe ich angehalten, um einem Mann im Rollstuhl vom ziemlich hohen Bordstein herunter, an einem darauf parkenden Auto vorbeizuhelfen. Er hätte sonst schlicht umkehren müssen. Gilt man als Denunziant, wenn man dann, statt den Streit zu riskieren, bei dem man womöglich noch etwas abbekommt, einfach dem Ordnungsamt Bescheid gibt?
Sehe ich anders. Sofern ich nicht zum eigenen Vorteil und zum eigenen Vergnügen handele, sondern ehrlich die Verkehrssicherheit meiner Mitmenschen sicherstellen möchte, darf ich ohne schlechtes Gewissen eine Meldung machen. Wer damit ein Problem hat, soll einfach an seine Mitmenschen denken und von vornherein mit Herz und Verstand handeln.
Wenn der Gehweg, und noch im Parkverbot, regelmässig auf Bierkistenbreite zugeparkt wird ist es gerade völlig egal ob ich nur für mich oder für Dritte handel. ... aber ich krieg jetzt nicht den Brückenschlag zum Topic hin.
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Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 4. November 2023 um 09:08:29 Uhr:
DDR-haftes Verhalten? Wurde mir auch mal vorgeworfen, weil ich mich beschwert habe, dass ein Baugerüst auf die Straße ragte. Ist halt schon blöd, wenn an einer vielbefahrenen Straße der einzige Gehweg mit einem Gerüst zugestellt wird und die Schulkinder morgens im Dunkeln sich davor sammeln, weil sie nicht wissen, was sie nun tun sollen... Deine Story hat mit Sicherheit mehr Hintergrund als du hier beschreibst.
Auf dieser Straße, einer kleinen Sackgasse, fahren 20 Autos am Tag, es gibt sowieso keinen Gehsteig, meine Kinder laufen dort mit ihren Freunden ebenfalls zur Schule, 3m nach dem Gerüstteil der auf die Straße ragte kommt eine Ausbuchtung meines Grundstückes in gleicher Breite.
Es gab keinen rationalen Grund, hier ordnungsrechtlich aktiv zu werden.
Es ist und bleibt der Denunziant, das größte Schwein im ganzen Land.
Wer schwachsinnig und behindernd Parkende hinhängt die andere massiv behelligen, ist dagegen meiner Meinung nach kein Denunziant. Wenn er zuvor das Gespräch gesucht hat.
Obwohl ich dieses DDR-Denunziantentum kategorisch ablehne, kann ich mich durchaus benehmen und parke weder auf Gehsteigen, noch auf Behinderten- oder Frauenparkplätzen.
Das versteht sich für mich von selbst.
In meinem Stadtteil konnte durch zahlreiche Meldungen sog. Denunzianten eine kleine Straße von Gehwegparkern befreit werden. Erst dadurch wurde die Polizei zu ihrer Aufgabe gedrängt.
Zitat:
@Kugar schrieb am 5. November 2023 um 04:55:15 Uhr:
Es ist und bleibt der Denunziant, das größte Schwein im ganzen Land.
Was für ein saublöder und hirnrissiger Spruch. 😠
Manche (allgemein gesprochen) sollten sich vielleicht einfach mal die Definition von "Denunziation" zu Gemüte führen...
"Dem Begriff der Denunziation kommt vom lateinischen „denuntiatio“ , was so viel wie Ankündigung oder Anzeige bedeutet. Per Definition versteht man unter einem*einer Denunziant*in eine Person, die aus persönlichen, niederen Beweggründen – zum Beispiel, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen – eine andere Person anzeigt."
Mehr dazu:
https://hateaid.org/denunziation/
Davon kann keine Rede sein, wenn jemand hier (z. B. im Fall von @Scimitar83 ) der Allgemeinheit (in dem Fall z. B. Älteren oder Rollstuhlfahrern) hilft, die durch solche Asozialparker behindert werden. Und nein, niemand muss hier vorher "das Gespräch suchen": Es kann nicht angehen, hier evtl. erst stundenlang denjenigen suchen zu müssen, der dann ggf. achselzuckend "Mir doch wurscht" murmelt und sich wegdreht.
Wer so einen Mist baut, der muss halt mit den rechtlichen Konsequenzen leben und nicht hinterher über vermeintliche "Denunzianten" rumgreinen.
Gut gebrüllt, Löwe.
Ein paar Einzelfälle in den Raum gestellt, das generelle Problem ignoriert und gedacht, einen Punkt gemacht zu haben.
So deutsch.
Es ist vollkommen müssig darüber zu diskutieren, dass man keine Rollstuhlfahrer behindert. Was soll das?
Es ging um eine völlig überflüssige Denunziation seitens eines Denunzianten im besten Sinne deiner Definition in Bezug auf das Hobbyauto des TE.
Der Rest deiner Ergüsse hier ist dazugedichteter Unsinn, den kein Mensch braucht.
Viel Spaß noch und dem TE viel Erfolg mit seinem Seat.
Bin raus hier.
Zitat:
@Kugar schrieb am 5. November 2023 um 14:05:06 Uhr:
So deutsch.
LOL. 😁 Ja danke, ich glaube, da gibt´s Schlimmeres. 😎
Zitat:
Es ist vollkommen müssig darüber zu diskutieren, dass man keine Rollstuhlfahrer behindert. Was soll das?
Es ging um eine völlig überflüssige Denunziation seitens eines Denunzianten im besten Sinne deiner Definition in Bezug auf das Hobbyauto des TE.
Nö. Wenn Du mal den Thread aufmerksam verfolgt und auch meinen Beitrag richtig gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, daß ich extra noch "allgemein gesprochen" hinzu gefügt hatte; es ging also mitnichten einzig und allein um Deinen Fall, sondern es war allgemein gesprochen.
So hatte Scimitar83 den Fall mit dem Rollstuhlfahrer geschildert, dem er geholfen hatte, und die (völlig berechtigte) Frage in den Raum gestellt:
"Gilt man als Denunziant, wenn man dann, statt den Streit zu riskieren, bei dem man womöglich noch etwas abbekommt, einfach dem Ordnungsamt Bescheid gibt?"Woraufhin doch tatsächlich prompt mit "Ja" geantwortet und dies auch noch mit Likes versehen wurde.
U. a. darauf bezog ich mich, nicht (nur) auf Deinen Fall... und auf den absolut dämlichen "Denunzianten"-Spruch. Den man eben so verallgemeinernd nicht stehen lassen kann.
Zitat:
Viel Spaß noch und dem TE viel Erfolg mit seinem Seat.
😉 Der TE hatte seine Frage 2014 gestellt, die dürfte schon lange beantwortet sein.
Zitat:
Bin raus hier.
Vielleicht besser. Deine Entscheidung.
Da mich dieses Thema auch betraf melde ich mein Sache mal dazu:
Orange leuchtender Aufkleber auf meinem seit mittlerweile 6 Jahre abgemeldeter VW mit dem Hinweis es binnen 3 Tagen! es zu beseitigen.
§32 StVO in Verbindung mit 49 Abs.1 Ziff. 27 StVO
Nach kurzer Email an die betroffene Stelle entschuldigte man sich in aller Form für alle Unannehmlichkeiten da es sich hier um einen Versehen durch den Außendienstmitarbeiter handele (hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse) und der Mitarbeiter wurde entsprechend informiert.
Ist es wirklich so ein großer Unterschied, wenn man auf seinem eigenen Privatgrund ein abgemeldetes Auto abstellt - oder eine ausrangierte Waschmaschine? (Beispiel war eine einzelne, keine !!!! private Mülldeponie!)
Auto darf man, Waschmaschine nicht? Kam neulich belehrend im Fernsehen.
Also Plane oder Plaste-Vollgarage drüber und hoffen, dass keiner der Nachbarn irgendjemandem Meldung macht?
Deutschland ...
Ich kann mir vorstellen das das fremde Leute dazu ambitioniert werden ebenfalls seinen "Müll" dazu zustellen? Eventuell stellt es auch eine Gefahr für kleine Kinder.
Das mit der Plane da hab ich auch schon dran gedacht. Eventuell mache ich es einfach und ist obendrein besser für den Lack, denn irgendwer muss mich angeschwärzt haben.
Zitat:
@asiasnack schrieb am 25. Januar 2024 um 12:37:06 Uhr:
Ich kann mir vorstellen das das fremde Leute dazu ambitioniert werden ebenfalls seinen "Müll" dazu zustellen? Eventuell stellt es auch eine Gefahr für kleine Kinder.
Das mit der Plane da hab ich auch schon dran gedacht. Eventuell mache ich es einfach und ist obendrein besser für den Lack, denn irgendwer muss mich angeschwärzt haben.
Im Beitrag wurde ein Einfamilienhaus mit hohem Zaun um das Grundstück gezeigt! Da stellt kein Fremder Müll daneben. Belehrung "Abstellen einer Waschmaschine auf Privatgrund verboten wegen Umweltverschmutzung" - Pflicht zur sofortigen Entsorgung beim nächsten Wertstoffhof. Mehr als diese Maschine stand dort nicht. --- und ein Auto ist doch etwas größer und enthält ganz andere Flüssigkeiten ...
Wenn ich mir vorstelle - ich kaufe ein Grundstück, baue mein Häuschen drauf und darf weiter nichtmal sowas tun ohne Strafgelder ... deutsche Gesetze ... schlimm. Also Plane drüber ----- ich glaube, es gibt sogar irgendwelche Vorschriften darüber, wie blickdicht und hoch man Zäune gestalten darf ... Hoch-und-guck...
Welcher Beitrag? Jedenfalls dachte ich das die Waschmaschine auf einen frei zugänglichen Privatparkplatz steht wie in meinem Fall mein Fahrzeug. Also wenn es dir wirklich nur um eine Waschmaschine geht der im Garten steht: Der ist doch schnell in den Kofferraum gepackt und zum Wertstoffhof gebracht.
Man könnte auch die Sperrmüllentsorger beauftragen. Also warum sich darüber ärgern?
Es gibt auch Leute die 10-20€ bezahlen und die WM (wenn sie denn noch funktioniert) abholen. Hatten wir erst vor wenigen Monaten gemacht. Die Aufregung um eine Waschmaschine wäre mir kein Penny wert und der Platz im Garten noch zu schade drum..
Du wirst einer Straftat bezichtigt und weißt nicht welcher?
Wie erreicht dich der Vorwurf? Hörensagen?
Rechts rein, links raus.
Ende.