Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?
Zitat:
Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys
Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.
Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.
Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.
„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“
„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.
Populismus oder Abzocke?
Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.
Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.
Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.
257 Antworten
Die Schweiz hatte 2004 (1991) 514 (442) Autos je 1.000 Einwohner und Deutschland 546 (445).
In der Schweiz waren 2004 (1991) je 1.000.000 Million Einwohner 69 (143) Verkehrstote zu beklagen und in D sind es 71 (142).
Weder unterschiedliche Bussgeldhöhen, noch das Schweizer Tempolimit auf Autobahnen schlagen sich offensichtlich im Ergebnis nieder.
Quelle ist Eurostat, Veröffentlichung war 9/2006.
Am Rande bemerkt:
Diesel spielt scheinbar in der Schweiz nicht die Rolle wie bei uns. Der Bestand war 2004 nur halb so hoch (D 18 %; CH 9 %), aber die Neuzulassungen 2005 ebenfalls (D 50 %; 25 %).
Tendenz auch dort stark zunehmend - die Feinstaub und Smoglawine des Diesels rollt auf uns zu. 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wer so und in solchen Begrifflichkeiten denkt, der bewegt sich deutlich außerhalb der Sollvorstellungen der Eignung für den Straßenverkehr.
Solche Menschen fühlen sich in der Tat durch alles und jeden bedroht.
Da hilft allerdings keine Strafe, sondern nur eine Therapie.
Davor sollte unbedingt der FS-Entzug stehen.
Na wie ich sehe suchst du in Ermangelung der Argumentation wieder Streit auf persönlicher Ebene ... im Straßenverkehr auch ?... das würde einiger deiner verqueren Vorstelllungen vom "Überwachungsstaat und deinen Politikerhass" erklären.
Siehst du dich vielleicht als "echter Straßenkrieger" durch höhere Strafen in deiner Ehre als solcher bedroht ?... ich denke dann kann man die übermäßige Angst vor mehr Kontrolle und höhe Strafen durchaus nachvollziehen. Die meisten Menschen ohne Hass auf den Staat und ohne Verfolgungswahn jedoch sehen in gelegentlichen Kontrollen und den geringen Strafen für schwere Verkehrsvergehen keinerlei Probleme. Halte dich künftig an die Verkehrsregeln, dann passiert dir auch nichts mehr von der "bösen" Polizei 😁
Anstatt hier jedem einen MPU-Vorstellung zu verordnen, würde ich an deiner Stelle lieber mal nachdenken, bevor du gleich die Leute hier wieder beleidigst ... aber das kennt man ja bereits ...
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Zum Schnellfahren kann ich ja jederzeit nach Deutschland kommen. Keine Begrenzung und die Autobahn kostet nix. 😉
wie man hört, machen das ja bereits nicht wenige "Ausländer" wenn sie mal gemütlich ihren "inneren Rowdyhund" raushängen lassen wollen ... so billig wir hier bei uns kommt man nirgends weg ... aber es gibt auch sehr viele, die einfach nur mal erlaubt schnell fahren wollen ... und dabei keinerlei "Verkehrsvergehen" begehen.
Andererseits, so schlecht können wir Deutsche auch nicht fahren ... im Ausland halten sich die meisten von uns "penibel" an die Regeln ... falls nicht wird die Brieftasche plötzlich wieder so leicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Aber das Ergebnis sollte so aussehen, daß es sich nicht lohnt auch nur 10 km/h schneller zu fahren als erlaubt.
Von LOHNEN kann ja auch keine Rede sein.
Auch 10 km/h zu viel sind nicht in Ordnung und sollten durchaus geahndet werden. Es sollte aber verhältnismäßig bleiben. In Deutschland ist dies m.E. der Fall --- in der Schweiz dagegen in besonders krasser Weise NICHT.
Zitat:
Und so autofeindlich ist die Schweiz nicht. Versicherung nach Hubraum und 1 Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge ist doch was feines.
Die Wechselkennzeichen sind eine feine Sache, das stimmt. (Dafür gibt es in Deutschland die Saisonkennzeichen.)
Zitat:
Ich bin auch öfters in der Schweiz. Konstanz ist z. B. eine Stadt in der du ohne es zu wollen plötzlich in der Schweiz stehen kannst. Erklär mal dem Zöllner es war ein Versehen und du willst wieder umdrehen. Oder den Satz "Es tut uns leid, sie passten in ein Täterprofil" will man nicht zu oft hören.
Konstanz kenne ich gut, ich bin dort geboren und in der Nähe aufgewachsen. Insofern kennen wir uns dort und in der Schweiz wohl beide gleichermaßen aus.
Trotzdem möchte ich nicht auswandern, auch und gerade nicht wegen der direkten Demokratie --- aber das führt über das eigentliche Thema dieses Topics weit hinaus, und letztendlich gibt es da halt auch verschiedene Philosophien.
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Weder unterschiedliche Bussgeldhöhen, noch das Schweizer Tempolimit auf Autobahnen schlagen sich offensichtlich im Ergebnis nieder.
Das verwundert nicht, sondern bestätigt wieder einmal, daß gerade die deutschen Autobahnen als besonders sicher gelten können.
Noch größere Vorteile für Deutschland sehe ich (zumindest in den Alten Bundesländern) bei den Landstraßen, die im allgemeinen recht gut ausgebaut sind. In der Schweiz ist hingegen der Ausbauzustand der meisten Landstraßen weit schlechter (u.a. auch viel weniger Ortsumgehungen).
Nicht ganz zum Thema passend, aber dennoch erwähnenswert: Sehr viel besser ist in der Schweiz wiederum der öffentliche Verkehr (Bahn und Bus), gerade auch außerhalb der Ballungsräume.
Zitat:
Diesel spielt scheinbar in der Schweiz nicht die Rolle wie bei uns. Der Bestand war 2004 nur halb so hoch (D 18 %; CH 9 %), aber die Neuzulassungen 2005 ebenfalls (D 50 %; 25 %).
Tendenz auch dort stark zunehmend - die Feinstaub und Smoglawine des Diesels rollt auf uns zu.
Das dürfte hauptsächlich daran liegen, daß Dieselkraftstoff in der Schweiz nicht billiger ist als Ottokraftstoff, und das ist (angesichts der ungünstigeren Abgasbilanz des Diesels) auch politisch gewollt. (Zumal es, anders als in Deutschland, keine einflußreiche Lkw-Lobby gibt.)
Bei uns sind wir gewohnt mal 10 bis 20 drüber relativ ungestraft fahren zu können… und wir fahren damit ziemlich der „Allgemeinheit angepasst“. Wer dies jedoch nicht macht und „nur“ das Erlaubte fährt wird schnell als Schleicher disqualifiziert und manchmal überholt (was u. U. zu weiteren gefährlichen Situationen führen kann). Viele meinen bereits die bestehenden Beschränkungen seien bewusst um 10 oder 20 niedriger angesetzt als sinnvoll. Im Ausland können 10 drüber schon mal arg teuer werden. Wer jedoch öfter im Ausland unterwegs ist, kennt dies und passt sich auch dort an … und fährt vielleicht nur 5 drüber … Was jetzt letztendlich der Weisheit bester Schluss in Sachen „sicheren Verkehr“ oder erziehende Strafen sein wird … wer weiß ob sich da irgendwann mal eine perfekte Lösung herausstellt.
Wer Vokabeln wie Waffe, Krieg etc. einsetzt und dieses ernsthaft als den tatsächlichen und normalen Zustand des Straßenverkehrs wahrnimmt, der gehört genauso wenig hinters Steuer wie Alkohol- oder Drogenabhängige.
Da reden wir nicht mehr über OWIs und Rowdytum (Rowdy = Radaubruder, Schläger, Halbstarker) sondern über weit ernstere Probleme.
Solchen Personen fehlt das, was im Sinne der Führerscheinstelle als die erforderliche Zuverlässigkeit bezeichnet wird. Fehlt die, ist der FS nicht auszuhändigen bzw. ein bereits erteilter wieder einzuziehen.
Das Pech für die Allgemeinheit ist es, dass man die Dinge anders als Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch nicht einfach messen.
@4-p,
die persönliche Ebene interessiert mich nicht, vor allem nicht von und mit Dir.
Da bist Du deutlich anders, wenn bei Dir argumentativ nichts mehr geht kommt von Dir bekanntlich schon Mal die Beleidigungs- und Verleumdungskeule.
Es ist bezeichnend für Dich und Deine emotionale Wahrnehmungswelt wenn Du Kritik am Staat oder an dessen Amtsträgern als Hass empfindest und beschreibst und diejenigen die ganau diese Emotionalität kritisieren zum Straßenkrieger erklärst.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Auch 10 km/h zu viel sind nicht in Ordnung und sollten durchaus geahndet werden. Es sollte aber verhältnismäßig bleiben.
10 km/h Tachoanzeige zu viel sind selbst in einer Tempo 30 Zone kein ernsthaftes Thema.
Es kann sogar sein, dass der Tacho 36 zeigt, das Auto aber nur 29 km/h fährt.
Das gibt dann nach Abzug der Messtoleranz 26 gemessene km/h.
Fährt man allerdings echte 40 km/h, und fährt einen Fußgänger an, dann wird ein Strafverfahren eröffnet und es wird ein entsprechendes Urteil wegen einer Körperverletzung geben.
Das Verfahren wird auch bei 20 km/h eröffnet werden, nur wird das Urteil anders ausfallen. 😉
Unser Rechtssystem ist also vollkommen in Ordnung.
Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Form des OWI-Systems noch zeitgemäß ist oder in seinem Unterbau nur der Schikane des Bürgers und der Einnahmesicherung staatlicher Stellen dient.
Auch wenn manche mit dieser akademischen Frage nichts anfangen können.
Sie stellt sich u.a. in der Steuergesetzgebung so ähnlich.
Die Wahrheit ist doch, dass sich längst keiner mehr in D im Paragraphendschungel auskennt.
Man begeht längst in vielen Bereichen OWIs ohne dieses zu wollen.
Weniger Regelungswut und klarere Grenzen wären sicher ein probateres Mittel.
es geht hier um Strafen im Straßenverkehr und deren Höhe und um nichts anderes.
Und da gibt es sehr klare Regeln.
Wer nicht weiß, daß er eine Ordnungswidrigkeit begeht wenn er in einer Tempo 30 Zone 40 km/h fährt, der gehört zur MPU. Der der dabei an Schikane denkt sowieso.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Fährt man allerdings echte 40 km/h, und fährt einen Fußgänger an, dann wird ein Strafverfahren eröffnet und es wird ein entsprechendes Urteil wegen einer Körperverletzung geben.
Das Verfahren wird auch bei 20 km/h eröffnet werden, nur wird das Urteil anders ausfallen. 😉Unser Rechtssystem ist also vollkommen in Ordnung.
Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Form des OWI-Systems noch zeitgemäß ist oder in seinem Unterbau nur der Schikane des Bürgers und der Einnahmesicherung staatlicher Stellen dient.
Du willst damit sagen, dass Verkehrsverstöße erst dann geahndet werden sollten, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Wahrheit ist doch, dass sich längst keiner mehr in D im Paragraphendschungel auskennt.
Man begeht längst in vielen Bereichen OWIs ohne dieses zu wollen.Weniger Regelungswut und klarere Grenzen wären sicher ein probateres Mittel.
Natürlich, allgemein gilt das - aber im Straßenverkehr wissen IMHO die allermeisten Fahrer ziemlich genau, wie schnell sie wo fahren dürfen und wo sie nicht parken dürfen. Da aber zu schnelles Fahren nur selten kontrolliert wird und relativ wenig kostet, fährt eben jeder mal 10-20 zu schnell. Komisch nur, dass dann alle "Abzocke" schreien, wenn sie doch ausnahmsweise mal geblitzt werden...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Viele meinen bereits die bestehenden Beschränkungen seien bewusst um 10 oder 20 niedriger angesetzt als sinnvoll.
Das meine ich in vielen Fällen aber auch: Es soll niemand schneller als 120 fahren --- also wird 100 angeordnet...
In anderen Ländern ist dies mitunter anders, das stimmt. (In der Schweiz sind z.B. in Autobahnbaustellen nicht selten 100 erlaubt, in Deutschland meist nur 80 oder 60.)
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Du willst damit sagen, dass Verkehrsverstöße erst dann geahndet werden sollten, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt?
Meine Aussage war eine andere.
Der Regelfall des Strafrechts ist allerdings tatsächlich eine Rechtsgutverletzung.
Die muss nicht nur verwirklicht worden sein, es ist auch noch die Schuld zu prüfen.
Im Ausnahmefall legt der Strafrechtler die Strafbarkeit vor, etwa bei bestimmten Drohungen oder abstrakten Gefährdungsdelikten.
Im OWI gibt es Strafen, die setzen noch früher ein.
Ein klassisches Beispiel:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
dito mit Behinderung.
Das dürfte für die meisten hier zu akademisch sein.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Natürlich, allgemein gilt das - aber im Straßenverkehr wissen IMHO die allermeisten Fahrer ziemlich genau, wie schnell sie wo fahren dürfen und wo sie nicht parken dürfen.
Ich glaube kaum, dass Du die Delikte des Bussgeldkataloges zu sagen wir Mal 25 Prozent kennst.
Nur die Delikte, nicht die Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. 😉
Zu wissen, dass man nicht zu schnell fahren darf und zu wissen, dass man nicht falsch parken darf ist das eine.
Weißt Du wie schnell Du tatsächlich fährst?
Bei LKWs wissen die Fahrer das sehr genau, bei PKWs geht das Raten los.
4 km/h + 10 Prozent darf ein Tacho nach EU-Norm voreilen.
Macht bei 50 km/h + 4 + 5 (10 Prozent = 59 km/h!
Man könnte die Dinger exakt ausliefern, aber man tut es nicht.
Warum, wenn es doch der Verkehrssicherheit dient?
Ist Dir immer klar, wo Du parken darfst und wo nicht?
Du wärst über so manche Regelung sehr erstaunt.
wie gesagt:
Zu schnell fahren und falsch parken sind die einfachen Dinge.
Abstand schätzen fällt schon schwerer, viele haben das einfach nicht drauf.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Da aber zu schnelles Fahren nur selten kontrolliert wird und relativ wenig kostet, fährt eben jeder mal 10-20 zu schnell. Komisch nur, dass dann alle "Abzocke" schreien, wenn sie doch ausnahmsweise mal geblitzt werden.
Hier in der Region trifft das nicht zu.
Da werden im Lokalsender stündlich wechselnde Kontrollstellen mobiler Fallen durchgegeben.
Lokalsender bedeutet im Ruhrgebiet E für E, GE für GE, BO für BO etc..
Von meinen Fahrten ist mir aus den Radiodurchsagen klar, dass es Bundesländer gibt, die die Kontrollzahl einer Ruhrgebietsstadt nicht ein Mal auf Landesebene erreichen.
Auf dem platten Land lohnt sich so etwas halt nicht.
Und genau darum geht es mir.
Da wo es gefährlich ist und werden kann soll Vater Staat seine Bürger schützen.
Das hat sich leider längst zum Gegenmteil verkehrt.
Defizitärer Schutz Nein danke, lohnende Kontrolle logisch.
Von Abzocke spricht man für gewöhnlich wenn man um 21 Uhr vor einer Schule geblitzt wird.
Nicht wenn das während der Schulzeit passiert - das wissen aber auch alle.
Von Abzocke spricht man für gewöhnlich wenn die grüne Welle innerorts auf einer vierspurigen Straße bei 75 liegt,
und bei erlaubten 60 geblitzt wird.
Nicht aber wenn jemand mit 60 km/h in einem Wohngebiet mit Tempo-30-Zone geblitzt wird - das wissen wir alle.
So und nicht anders denkt und tickt die Mehrheit von uns.
Ich erlaube mir zu behaupten:
Die gesunde Mehrheit.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Im OWI gibt es Strafen, die setzen noch früher ein.
Ein klassisches Beispiel:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
dito mit Behinderung.
...hat kein abstraktes Gefährdungspotential? Nun gut, soweit kann ich mit dir übereinstimmen.
...hat kein abstraktes Schädigungspotential (im Sinne von Behinderungspotential)? Na, das sehe ich dann aber doch.
MfG, HeRo