Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?
Zitat:
Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys
Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.
Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.
Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.
„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“
„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.
Populismus oder Abzocke?
Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.
Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.
Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.
257 Antworten
@madcruiser:
Du hast schon eine merkwürdige Einstellung...
Über eine zHg kann man zwar diskuttieren, aber man hat sich dran zu halten. Egal ob um 1 Uhr mittags oder mitten in den Nacht.
Natürlich kann man sich darüber beschweren, dass die Kontrollen nicht effektiv sind, weil sie nicht ausschließlich oder hauptsächlich an Gefahrenschwerpunkten und zu Uhrzeiten, wo eine besonders hohe Gefährdung besteht, durchgeführt werden.
Was du hier aber verteidigst, ist die Grundeinstellung vieler Autofahrer, dass sie selbst anhand von Uhrzeit, Straßenverhältnissen und Umgebung entscheiden dürfen, wie schnell sie fahren und die zHg nur noch als Richtwert oder gar als Mindestgeschwindigkeit sehen.
Und mit dieser Mentalität wollt ihr ernsthaft über dieses Thema diskuttieren? Sorry, aber in meinen Augen macht ihr euch damit lächerlich.
Wie schon von mir erwähnt, würde ich mir eine sehr stärkere Differenzierung bei der Einrichtung von Tempolimits, der Kontrolle und der Bestrafung wünschen. Dies darf aber nicht so ausarten, dass sich manche Autofahrer in ihrer Einstellung bestätigt vorkommen, dass die Tempolimits generell zu niedrig, zu starr, zu überzogen sind - und sie dann wie selbstverständlich systematisch überschreiten und sich dann noch lautstark beschweren, wenn sie geblitzt werden.
Das Einhalten von Tempolimits erfordert durchaus Selbstbeherrschung, erst recht, wenn sie einem nicht notwendig erscheinen oder der restliche Verkehr einen durch dichtes Auffahren dazu nötigen möchte, sie zu überschreiten. Aber genau diese Selbstbeherrschung ist es, die einen vernünftigen Autofahrer von einem egoistischen unterscheidet.
Fragt man Verkehrspsychologen und rechnet sich einmal die Vor- und Nachteile von Geschwindigkeitsüberschreitungen aus, so wird man schnell feststellen, dass sie immer eine egoistische ("Ich will Spass, ich geb Gas"😉 oder selbstverschuldete (Zeitdruck) Ursache hat und dass Gefährdung/Spritverbrauch und Zeitgewinn dabei so gut wie nie in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Und so würde ich den Gegnern von höheren Strafen, die gleichzeitig zugeben (oder es durch seltsame Rechtsauffassungen und gefühlte Ansprüche zumindest vermuten lassen) gerne und bewusst zu schnell zu fahren, unterstellen, dass sie sich in dieser Diskussion so heftig wehren, weil sie sich in ihrem Gewohnheits(un)recht bedroht fühlen.
Ist es so schwer, Regeln zu akzeptieren, anstatt mit der ständigen Diskussion darüber davon abzulenken, dass man sich dazu nicht in der Lage fühlt?
P.S. Warst du es nicht, der immer darauf hingewiesen hat, dass 90% der Unfälle durch den 0815-Autofahrer verursacht wird, der weder durch extremes Drängeln, noch überdurchschnittliches Rasen auffällt? Und da beschwerst du dich, wenn die Bußgelder für die richtigen Härtefälle steigen? Offensichtlich wäre es ja auch angebracht, den 0815-Autofahrer zur Vernunft zu bringen... die gesellschaftliche Akzeptanz für Regelverstösse aller Art ist IMO jetzt schon zu hoch.
@hero
das waren zwei Delikte.
Das erste hat ein abstraktes Gefährdungspotential (es könnte einer kommen und behindert werden),
das zweite Delikt ist ein konkretes Delikt, d.h. hier wird einem anderen Verkehrsteilnehmer durch Behinderung ein konkreter Schaden zugefügt.
So viel zu meiner These, dass Du vermutlich keine 25 Prozent der Delikte kennst. 😉
Womit ich Dir gegenüber Otto-Normal deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse zugetraut habe. 😁
Nach Deiner Meinung muss beides geahndet werden,
nach meiner in "normalen" OWI-Fällen nur das Zweite.
Das was Tiefensee vermutlich mit Rowdytum bezeichnet gehört für mich auch ohne Schäden zum OWI-Katalog soweit es nicht sogar strafrechtlich sanktioniert ist.
Anderes nicht.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich glaube kaum, dass Du die Delikte des Bussgeldkataloges zu sagen wir Mal 25 Prozent kennst.
Nur die Delikte, nicht die Geldbußen, Punkte und Fahrverbote. 😉Zu wissen, dass man nicht zu schnell fahren darf und zu wissen, dass man nicht falsch parken darf ist das eine.
Die Delikte kenne ich glaube ich nicht alle. Sind mir - offen gestanden - auch relativ egal, denn ich kenne den Großteil der Regeln im Straßenverkehr. Welche Verstöße dann mit Verwarn- oder Bußgeldern belegt sind, ist mir relativ egal.
Zumal geschätzte 40% der Regeln auf mich mit meinem PKW nicht zutreffen, sondern nur auf KFZ >3.5to oder KFZ mit Anhänger oder geschlossene Verbände oder irgendetwas dergleichen. Bevor ich solche Fahrzeuge fahre, kümmere ich mich um diese Regeln natürlich auch.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Weißt Du wie schnell Du tatsächlich fährst?
Jedenfalls nicht schneller als mein Tacho anzeigt. Und ob ich nun 46 oder 48 fahre, wo 50 erlaubt sind, ist mir idR auch egal - das dürfte noch nicht unter Behinderung fallen. Zumindest würde ich das als "triftigen Grund" zum langsameren Fahren bezeichnen.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
@hero
das waren jetzt aber zwei Delikte.
Das erste hatte in Deinem Sinne sogar ein abstraktes Gefährdungspotential (könnte einer kommen und behindert werden),
das zweite Delikt schädigt durch die Behinderung der freien Fahrt.
Hattest du nicht beide Delikte als Beispiele gebracht, bei denen der Strafrechtler noch über das "Vorlagern" der Strafbarkeit bei "Drohungen oder abstrakten Gefährdungsdelikten" hinaus geht?
Jetzt hat sogar der erste Delikt schon ein abstraktes Gefährdungspotential, der zweite schädigt sogar konkret.
MfG, HeRo
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Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Die Delikte kenne ich glaube ich nicht alle. Sind mir - offen gestanden - auch relativ egal, denn ich kenne den Großteil der Regeln im Straßenverkehr. Welche Verstöße dann mit Verwarn- oder Bußgeldern belegt sind, ist mir relativ egal.
Das mit dem Nichtkennen ist ehrlich und kennt jedem so - falls nicht irgendein Freak die alle auswendig gelernt hat.
Den Großteil der Regeln im Straßenverkehr zu kennen - naja doch sehr optimistisch. 😉
Auch wenn man nur im PKW-Bereich bleibt.
Welche Verstöße mit Verwan- und bußgeldern belegt sind sollte einem nicht egal sein.
Es gibt Leute die lehgen eine mdas vollkommen falsch aus. 😉
Klingt doch sehr mißverständlich. 😁
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Hattest du nicht beide Delikte als Beispiele gebracht, bei denen der Strafrechtler noch über das "Vorlagern" der Strafbarkeit bei "Drohungen oder abstrakten Gefährdungsdelikten" hinaus geht?
Nein, aber es stand ja auch so darunter:
Das dürfte für die meisten hier zu akademisch sein.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Jedenfalls nicht schneller als mein Tacho anzeigt. Und ob ich nun 46 oder 48 fahre, wo 50 erlaubt sind, ist mir idR auch egal - das dürfte noch nicht unter Behinderung fallen.
Abweichungsbereinigt dürften die meisten Autos bei einer solchen Tachoanzeige rund 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Geschwindigkeit fahren.
In Städten führt das dann zu unnötigen Staus und Behinderungen.
Klassisches Beispiel hierfür ist der 80-jährige vermeintlich sicherheitsorientierte Fahrer.
Der wundert sich, dass die Schlange hinter ihm immer länger, die Fahrweise immer hektischer und aggressiver wird.
In Wahrheit behindert er und schafft Gefahrenpotentiale.
Auf Landstraßen gab es bei der Speed schon Beispiele wie alten Menschen bei solcher Schleichfahrten ohne Rücksichtnahme auf den rückwärtigen Verkehr (also ohne das Anbieten von Überholgelegneheiten) der Führerschein wegen Gefährdung des Straßenverkehrs abgenommen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Und genau darum geht es mir.
Da wo es gefährlich ist und werden kann soll Vater Staat seine Bürger schützen.
Das hat sich leider längst zum Gegenmteil verkehrt.
Defizitärer Schutz Nein danke, lohnende Kontrolle logisch.
Leider - oder zum Glück - muss auch Vater Staat dabei bedenken, wieviel Geld er für welche Kontrolle oder welchen Schutz ausgeben kann.
Und wenn auf dem platten Land im Jahr zwei Ortsfremde und zehn Fahranfänger durch eine limitierte Kurve fahren, gibt Vater Staat dafür weniger oder gar kein Geld aus als z.B. für eine Radarkontrolle in meiner Heimatstadt, durch die täglich vielleicht 20000 Autos in den Ort hinein fahren. Damit werden auch mehr Menschen geschützt, geblitzt wird dort kaum mehr jemand, denn die Stelle ist bekannt. Das ist ja auch der Sinn der Sache.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Von Abzocke spricht man für gewöhnlich wenn man um 21 Uhr vor einer Schule geblitzt wird.
Nicht wenn das während der Schulzeit passiert - das wissen aber auch alle.
Und warum sollten außerhalb der Schulzeit dort keine Kinder herumlaufen? Während der Schulzeit sind die Kinder meist IN der Schule, außerhalb trifft man sich durchaus mal auf dem Schulhof...
Woher weiß der vorbeifahrende Autofahrer, dass das Tempolimit dort nicht aus anderen Gründen gilt?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Von Abzocke spricht man für gewöhnlich wenn die grüne Welle innerorts auf einer vierspurigen Straße bei 75 liegt,
und bei erlaubten 60 geblitzt wird.
Entschuldige, aber ich glaube kaum, dass eine grüne Welle jenseits der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als grüne Welle geplant ist.
Mag sein, dass es in Deutschland zwei Beispiele gibt, in denen die zul. Hg. mal gesenkt wurde, ohne dass die grüne Welle angepasst wurde - aber das ist lange nicht der Normalfall.
Wer das vermutet, ist in meinen Augen schon paranoid.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
So und nicht anders denkt und tickt die Mehrheit von uns.
Ich erlaube mir zu behaupten:
Die gesunde Mehrheit.
Von Abzocke sprechen hier auch viele, wenn sie am Ortseingang oder -ausgang mit 80 geblitzt werden.
Von Abzocke sprechen hier auch immer wieder einige, wenn sie auf der Autobahn in der Begrenzung mit 140 geblitzt werden.
Ich erlaube mir zu behaupten: Das ist die Mehrheit und das ist nicht mehr gesund.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Abweichungsbereinigt dürften die meisten Autos bei einer solchen Tachoanzeige rund 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Geschwindigkeit fahren.
Mir ist die Existenz der Tachoabweichung durchaus bekannt, danke. Aber ich muss nicht versuchen, die vermutete Tachoabweichung exakt zu kompensieren - wenn dann am Ende aus meiner defensiven Schätzung - gedeckt durch verschiedene "Sie fahren xxx km/h"-Anzeigen - eben nicht genau 50 herauskommt, sondern meinetwegen 48, dann bricht mir dabei kein Zacken aus der Krone.
Die ortsübliche Geschwindigkeit ergibt sich dagegen vermutlich aus einer Fehlinterpretation der zul. Hg. als Mindestgeschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Nein, aber es stand ja auch so darunter:
Das dürfte für die meisten hier zu akademisch sein.
Nein?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Im Ausnahmefall legt der Strafrechtler die Strafbarkeit vor, etwa bei bestimmten Drohungen oder abstrakten Gefährdungsdelikten. (a)
Im OWI gibt es Strafen, die setzen noch früher ein. (b)
Ein klassisches Beispiel:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (c)
dito mit Behinderung.
Dann habe ich das falsch verstanden - bitte erläutere es doch nochmal.
Ich lese hier:
a) Strafbarkeit kann vor das Delikt verlegt werden, etwa bei abstrakter Gefährdung.
b) Im Bereich der OWI gibt es Strafen, die noch früher als bei a) einsetzen
c) Beispiel für b): Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, auch mit Behinderung.
Wo liege ich falsch?
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Den Großteil der Regeln im Straßenverkehr zu kennen - naja doch sehr optimistisch. 😉
Auch wenn man nur im PKW-Bereich bleibt.
In dem Sinn von "was mich als meine Pflicht betreffen kann" sollte doch jeder Teilnehmer am Straßenverkehr die Regeln kennen.
Aber vielleicht liegst du richtig - das würde auch die Threads a la "Muss ich Fahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn vorbeilassen?" erklären.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Welche Verstöße mit Verwan- und bußgeldern belegt sind sollte einem nicht egal sein.
Es gibt Leute die lehgen eine mdas vollkommen falsch aus. 😉
Klingt doch sehr mißverständlich. 😁
Kann man aber mit dem Hinweis auf die Regeln schnell klar verständlich machen 😁
Ganz im Ernst: Wie sollte die Kenntnis der Verwarn- und Bußgelder eine - möglichst regelkonforme - Fahrweise ändern?
Allenfalls einen Abschreckeffekt bei hohen Strafen oder einen "Scheißegal-Effekt" bei niedrigen Strafen (wie hier in Deutschland bei Tempolimit-Überschreitungen bis 10km/h) kann ich aus der Kenntnis der Regelsätze erkennen.
MfG, HeRo
@ HeRo,
ein gutes Bauchgefühl kann Menschen davon abhalten OWIs zu begehen.
Die meisten begehen im Laufe ihres Lebens viele OWIs ohne es zu merken, und die mit Abstand meisten werden glücklicher Weise nicht erwischt.
8,2 Mio eingetragene Führerscheinbesitzer in Flensburg sind schon mehr als genug.
Es kann es nicht gut sein, wenn Menschen Fehler begehen ohne zu wissen das sie es tun. Wenn die Regeln die Menschen überfordern, dann können sie die nicht mehr befolgen.
Wir sprechen her nicht von so einfachen und klar erkennbaren Dingen wie zu schnelles Fahren etc.
Wobei selbst das schwierig sein kann:
Ich hatte kürzlich die Fahrradstraße und ein Urteil zur dort zulässigen Geschwindigkeit eingestellt.
Nicht nur das einige nicht wußten, wie schnell man dort fahren darf (30 km/h), es gab einige die eine Fahrradstraße überhaupt nicht kannten!
Erkläre einem Kind, das man um 21 Uhr vor einer Schule Tempo 30 zu befolgen hat. Das Kind wird Dir sagen:
Das ist doof - da sind Kinder doch schon im Bett!
Kindermund tut Wahrheit kund.
Nimm so etwas einfaches wie Falsch Parken.
In Städten haben die Kommunen für eine künstliche Parkplatzknappheit gesorgt. Sie haben einen Ablasshandel mit Parkplätzen betrieben, d.h. die Erbauer von Häuser konnten sich ihrer Pflicht Stellplätze entsprechend der Nutzungsart zu bauen durch Zahlung fünfstelliger Beträge je Platz entziehen.
Statt dessen kassieren Kommunen Parkplatzgebühren für öffentliche Stellflächen.
Jedes Delikt das damit im Zusammenhang mit solchen Parkplätzen und der dort herrschenden Gebührenpflicht steht ist ein klassisches Beispiel für den Missbrauch des Bussgeldkataloges.
Um das Thema mal wieder rund zu bekommen:
Tiefensee will nicht gegen Rowdys vorgehen - das sagt er nur.
Er will den Strafrahmen drastisch erweitern und wird in einem zweiten Schritt unten und in der Mitte angleichen.
Das war bislang jedenfalls immer so, wenn Politiker so angefangen haben.
Dafür missbrauchen sie dann die Rowdys.
@razor,
Du hast einiges oder fast alles falsch verstanden.
Weil Du wie viele andere solchen Politikeraussagen auf dem Leim gehst.
Mehrfachst habe ich darauf hingewiesen, dass für schwere Delikte der Strafrahmen ohnehin hoch ist und nur angewendet werden muss.
Wir haben ein Strafgesetzbuch.
Tiefensee will nicht gegen Rowdys vorgehen - das sagt er nur.
Er will den Strafrahmen drastisch erweitern und wird in einem zweiten Schritt unten und in der Mitte angleichen.
Das war bislang jedenfalls immer so, wenn Politiker so angefangen haben.
Dafür missbrauchen sie dann die Rowdys.
Steht so oder so ähnlich oft genug hier.
Weiterhin ist es ein altbekanntes Problem das wir in D überreguliert sind.
Jeder quersitzende Pubs bekommt seine eigene gesetzliche Regelung, eine Verordnung und die passenden Verwaltungsdurchführungsbestimmungen.
Da blickt am Ende keiner mehr durch.
Dann wird nur noch aus dem Bauch heraus entschieden.
Und dann wird es richtig kritisch.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Weiterhin ist es ein altbekanntes Problem das wir in D überreguliert sind.
Nun guck dir bitte mal die Strafen für zu schnelles fahren im Ausland an und dann überleg nochmal, was du da geschrieben hast.
Die Strafen hier sind ein Witz - auch im "unteren" Bereich - die Kontrolldichte erst recht. Und deshalb hat es sich durchgesetzt, dass auf deutschen Straßen grundsätzlich 10 km/h zu schnell gefahren wird (was man sich dann mit dem Ausgleichen der Tachoabweichung einredet), bei dichtem Verkehr sind es schnell 20 km/h (fühlt man sich in der Masse anonym, bestätigt oder einfach nur bedrängt) und auch über 40 km/h außerorts scheinen die meisten hinwegzusehen.
Abzocke wäre es für 10 km/h zu schnell Punkte zu verteilen, alles darüber liegt in der Verantwortung des Fahrers und ist kein Versehen mehr.
Selbst wenn es nicht um die Rowdys geht, so bekämpft man wenigstens die Unfallursache Nr. 1. Und die meiste Gefahr geht immer noch von den abgezockten Gewohnheitsrasern aus, eben weil es soviele davon gibt. Manche scheinen bei Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit ja immer nur einen schleudernden Wagen DURCH zu hohes Tempo im Gedächtnis zu haben, nicht aber all die Unfälle, wo der Bremsweg mit zHg ausgereicht hätte.