Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?

Zitat:

Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys

Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.

Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.

Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“

„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.

„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“

„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“

Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.

Populismus oder Abzocke?

Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.

Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.

Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.

257 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Gesetzestreue Bürger, die in ihrer Rolle als Autofahrer mal eine Spielregel misachten, sollen verstärkt zur Kasse gebeten werden, während Straftäter, die fundamentale Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft ignorieren und verachten, Kuscheltherapie zur Resozialisation erhalten.

Beim Verkehrssünder sollen die Strafen der Prävention dienen und zu zukünftig angepaßtem Fahrverhalten führen. Was wären die Alternativen? Längere Fahrverbote? Mehr Nachschulungen? Schnellere Anordnung der MPU?

Zitat:

Original geschrieben von schimmelreiter


Und wenn eine kleine Überschreitung der Verkehrsregeln in einer - natürlich fahrlässigen! - Körperverletzung mündet, sind alle total überrascht.

Dann sind wir aber auch bei einer Straftat, die eh gesondert behandelt wird, und nicht mehr bei einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit, wie madcruiser weiter oben schon anmerkte.

Ich finde schon, dass an os-m´s Einwand mit der Unverhältnismäßigkeit was dran ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was wären die Alternativen? Längere Fahrverbote? Mehr Nachschulungen? Schnellere Anordnung der MPU?

Mehr Nachschulungen mit Erlaubnis zur Weiterfahrt erst nach erfolgreichem Bestehen klingt interessant, imho.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Beim Verkehrssünder sollen die Strafen der Prävention dienen und zu zukünftig angepaßtem Fahrverhalten führen. Was wären die Alternativen? Längere Fahrverbote? Mehr Nachschulungen? Schnellere Anordnung der MPU?

Du hast das System nicht erkannt.

Wirtschaftlich interessant ist die große Zahl der kleinen OWIs.
Also die verschämt gezahlten 30, 50 und 100 EUR von Otto Normal, der anständig ist aber in dieser Sekunde tatsächlich gepennt hat.

Nicht der Raser aus der Zeitung.
Den braucht man nur um uns die tägliche Massenabzocke zu verkaufen.
Massenabzocke, die nicht an Gefahrenschwerpunkten, sondern an Einnahmeschwerpunkten stattfindet.
Und die werden zunehmend kreiert.
Bedenklich.

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Man muß es ja nicht pauschal machen, geht auch prozentual nach monatlichem Nettoeinkommen.

Man darf nicht erst ab 15 km/h kassieren.
Ist es gesellschaftlich sanktioniert 10 km/h zu überschreiten?
Nehmen wir uns ein Beispiel an der Schweiz, ab dem 1. km/h gibts Saures.

Nach monatlichem Nettoeinkommen könnte man z. B.
für außerorts:
Bis 05 km/h - 10 % Nettoeink.
Bis 10 km/h - 20 % Nettoeink.
Bis 15 km/h - 30 % Nettoeink. + 1 Punkt
Bis 20 km/h - 40 % Nettoeink. + 2 Punkte + 1 MonatFahrverb.
Bis 25 km/h - 60 % Nettoeink. + 3 Punkte + 2 Monate
Bis 30 km/h - 80 % Nettoeink. + 5 Punkte + 3 Monate
Bis 35 km/h - 100 % Nettoeink. + 7 Punkte + 5 Monate
Ab 35 km/h zwingend MPU + 10 Monate

Zitat:

Original geschrieben von schimmelreiter


Genau das Problem: Daß auch Verkehrsregeln zu den Regeln des Zusammenlebens gehören, nimmt kaum noch einer wahr. Und wenn eine kleine Überschreitung der Verkehrsregeln in einer - natürlich fahrlässigen! - Körperverletzung mündet, sind alle total überrascht.

Ein gesellschaftliches Problem welches auf der fehlenden Nachvollziehbarkeit staatlicher Anordnung basiert.

Weswegen sagt der Volksmund wohl "Radarfalle" und nicht "Rasersieb" o.ä.?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Dann sind wir aber auch bei einer Straftat, die eh gesondert behandelt wird, und nicht mehr bei einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit, wie madcruiser weiter oben schon anmerkte.
Ich finde schon, dass an os-m´s Einwand mit der Unverhältnismäßigkeit was dran ist.

Ja, was die vorsätzliche Körperverletzung angeht. Die ist traditionell in Deutschland gegenüber dem "Eigentumsdelikt" extrem unterbewertet. Der berüchtigte Fall der Leute, die ein campendes Paar im Zelt überfallen, mißhandelt, mißbraucht und das Zelt mitgenommen haben - und wegen Raubes (das Zelt!) verurteilt wurden.

Die fahrlässige Körperverletzung im Sinne von Unfall nach Raserei ist aber ein Problem, das seltener vorkäme, wenn die Masse verstünde, daß auch Verkehrsregeln Gesetze sind, die wie der Diebstahl zum Schutz der Gemeinschaft eingehalten werden sollten.

Hömma, wenn ich eine CD klaue oder wenn ich jemandem die Vorfahrt nehme, und beide Male merkt's keiner - wo ist die Gefahr für die Gemeinschaft größer? Darf beides nicht sein - warum haben die Leute nur vor dem Klauen Angst?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Beim Verkehrssünder sollen die Strafen der Prävention dienen und zu zukünftig angepaßtem Fahrverhalten führen. Was wären die Alternativen? Längere Fahrverbote? Mehr Nachschulungen? Schnellere Anordnung der MPU?

Wurde hier glaube ich schon geschrieben: Mehr Kontrollen, d.h. höhere Wahrscheinlichkeit des "Erwischtwerdens" --- und dann meinetwegen auch höhere Bußen für chronische Wiederholungstäter.

Andererseits aber auch: Weniger Verbote, Beschränkungen, Limits --- auch das wäre vielerorts eine Lösung des Problems...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Massenabzocke, die nicht an Gefahrenschwerpunkten, sondern an Einnahmeschwerpunkten stattfindet.
Und die werden zunehmend kreiert.
Bedenklich.

Ja. Diesen Eindruck habe ich auch verstärkt.

Zitat:

Original geschrieben von schimmelreiter


Ja, was die vorsätzliche Körperverletzung angeht. Die ist traditionell in Deutschland gegenüber dem "Eigentumsdelikt" extrem unterbewertet. Der berüchtigte Fall der Leute, die ein campendes Paar im Zelt überfallen, mißhandelt, mißbraucht und das Zelt mitgenommen haben - und wegen Raubes (das Zelt!) verurteilt wurden.

Die fahrlässige Körperverletzung im Sinne von Unfall nach Raserei ist aber ein Problem, das seltener vorkäme, wenn die Masse verstünde, daß auch Verkehrsregeln Gesetze sind, die wie der Diebstahl zum Schutz der Gemeinschaft eingehalten werden sollten.

1.) Den Fall mit dem Zelt gab es tatsächlich. Der Täter wurde wegen BEIDEN Delikten (Raub und Vergewaltigung) verurteilt, allerdings war das Strafmaß für den Raub höher.

Inzwischen wurde aber der Strafrahmen für Vergewaltigung erhöht.

2.) Auch die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Du hast das System nicht erkannt.

Wirtschaftlich interessant ist die große Zahl der kleinen OWIs.
Also die verschämt gezahlten 30, 50 und 100 EUR von Otto Normal, der anständig ist aber in dieser Sekunde tatsächlich gepennt hat.

Nicht der Raser aus der Zeitung.
Den braucht man nur um uns die tägliche Massenabzocke zu verkaufen.
Massenabzocke, die nicht an Gefahrenschwerpunkten, sondern an Einnahmeschwerpunkten stattfindet.
Und die werden zunehmend kreiert.
Bedenklich.

Das Problem ist nicht der Raser aus der Zeitung, sondern die vielen "kleinen" OWIs"! Kein Mensch nimmt die Regeln mehr ernst, und jeder zieht die Grenzen nach eigenem Gutdünken. Dem einen ist jede Buße zuviel, der andere versucht, das Fahrverbot zu vermeiden und ist damit schon knapp 40 km/h drüber.

Alle Fahrer, gerade auch Otto Normal, müssen endlich kapieren, daß die Regeln für alle gelten. Auch an Einnahmeschwerpunkten.

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Bis 05 km/h - 10 % Nettoeink.

Du bist vermutlich kein Familienvater mit zwei Kindern?

Bezahlst Du wenigstens schon eine eigene Wohnung?

Wenn du bei kleinem Lohn neben Deinem kleinem Auto (ich habe die Extras bewundert) täglich Deine zwei Kinder in die Kita fahren würdest und die womöglich wegen Erkältung noch Zauber machen würden,
dann wüsstest Du wie viel Geld 10 Prozent Deines Nettos wie leicht für 5 km/h zu viel außerorts verloren sind.

Wie viele solcher Familie würden deswegen in die Schuldenfalle gehen.

Wie Hoch wäre denn Dein Kurs innerorts vor der KiTA?
30 Prozent?

Da ich vor einer Schule wohne, kenne ich die Bereitschaft der geplagten Elternschaft gegen due Tempo-30-Zone zu verstoßen.

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Nach monatlichem Nettoeinkommen könnte man z. B.
für außerorts:
Bis 05 km/h - 10 % Nettoeink.
Bis 10 km/h - 20 % Nettoeink.
Bis 15 km/h - 30 % Nettoeink. + 1 Punkt
Bis 20 km/h - 40 % Nettoeink. + 2 Punkte + 1 MonatFahrverb.
Bis 25 km/h - 60 % Nettoeink. + 3 Punkte + 2 Monate
Bis 30 km/h - 80 % Nettoeink. + 5 Punkte + 3 Monate
Bis 35 km/h - 100 % Nettoeink. + 7 Punkte + 5 Monate
Ab 35 km/h zwingend MPU + 10 Monate

Super! Spinnen wir den Gedanken weiter...

Dieb: Hand abhacken.
Vergewaltiger: Schw... abhacken
Körperverletzung: Steinigung des Täters durch die Familie des Opfers
Ausländer: Bei erster Auffälligkeit abschieben

Die Verhältnismäßigkeit zwischen den unterschiedlichen Vergehen und Strafen muss schließlich gewahrt bleiben.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Nach monatlichem Nettoeinkommen könnte man z. B.
für außerorts:
Bis 05 km/h - 10 % Nettoeink.
Bis 10 km/h - 20 % Nettoeink.
Bis 15 km/h - 30 % Nettoeink. + 1 Punkt
Bis 20 km/h - 40 % Nettoeink. + 2 Punkte + 1 MonatFahrverb.
Bis 25 km/h - 60 % Nettoeink. + 3 Punkte + 2 Monate
Bis 30 km/h - 80 % Nettoeink. + 5 Punkte + 3 Monate
Bis 35 km/h - 100 % Nettoeink. + 7 Punkte + 5 Monate
Ab 35 km/h zwingend MPU + 10 Monate

😰

Glaubst du wirklich, dass du - entsprechende Kontrolldichte vorausgesetzt - bei dem Informationsangebot auf unseren Straßen, das es sämtlich zu verarbeiten gilt, nicht innerhalb eines Jahres Privatinsolvenz anmelden müsstest?

😁😁😁

kann mal einer das Laufband anhalten ...

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