Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?

Zitat:

Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys

Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.

Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.

Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“

„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.

„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“

„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“

Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.

Populismus oder Abzocke?

Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.

Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.

Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.

257 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


was hat die ganze letzte Threadseite eigentlich mit verdoppelten Strafen zu tun?
Sie führen beide am Kern weit vorbei!

😉

Zitat:

Original geschrieben von ubc


So ist es.

Und schlimmer noch: Je mehr uneinsichtige (und damit aus Sicht vieler Verkehrsteilnehmer unsinnige) Verbote es gibt, desto geringer wird die Akzeptanz und Befolgungsmoral ALLER (d.h. auch der sinnvollen) Verbote.

Mit dieser Begründung hat ja vor ein paar Jahren mal ein Staatsanwalt (!) in Heidelberg vehement gegen einige (offensichtlich rein ideologisch motivierte) Tempo-30-Beschränkungen auf Haupstraßen gekämpft: Er plädierte bei jedem dortigen Temposünder, der Widerspruch eingelegt hatte, auf Freispruch --- irgendwann hatte die Stadt ein Einsehen und hob die Limits wieder auf.

Ahhhhh... Endlich mal ein themenbezogener Beitrag.

Hier in Berlin (wahrscheinlich auch anderswo) werden viele Straßen auf 30 limitiert mit dem Zusatz "Straßenschäden".

Neuluch habe ich gehört, dass dadurch die Stadt fein raus ist, wenn Schäden am Fahrzeug entstehen. Diese Limitierung erfolgt sogar auf Straßen die verhältnismäßig noch gut in Schuß sind wo wiederum andere Straßen nicht limitiert werden, die auf jedenfall eine schlechtere Beschaffenheit haben. Auf diesen "guten" 30iger-Straßen wird natürlich gerne gelasert oder geblitzt. Auf den wirklich kaputten Straßen fährt ja auch keiner schneller als 30, eher langsamer.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hier für unserer Hardliner die tatsächlich relevante Verkehrsregel:

§ 20 StVO

Durch Zufall gefunden:

Zitat:

Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet§ 16 Abs. 2 Satz 110 EUR§ 49 Abs. 1 Nr. 16 72

Hallo,

jetzt auch mal mein Senf dazu:

In unserem Bundesland ist die Polizei -aus welchen Gründen auch immer- für den ruhenden Verkehr nicht zuständig. Dies führt dazu, daß in unserer schönen Kleinstadt nach 16:00 Uhr (dann hat das Ordnungsamt Feierabend...) die Park-Anarchie losbricht. Teilweise sind enge Straßen de fakto nur noch einspurig befahrbar, da die andere Spur trotz Halteverbot zugeparkt ist. Wenn ich aus meinem Fenster in die Fißgängerzohne blicke könnte man meinen, das wäre eine Durchgangsstraße. Ich wäre heilfroh, wenn hier härter durchgegriffen würde !

Zu mir selber:
Ich würde mich durchaus durch höhere Strafen einbremsen lassen. Solange ich aber mit 35 € davon komme, wird (soweit dies ohne erkennbare Gefahr möglich ist) 20 km/h schneller als zulässig gefahren ! Und nicht mal die 35 € mußte ich in den letzten 3 Jahren bezahlen (soviel zur Überwachungsdichte...). Hätten wir hier Schweizer Verhältnisse, würde ich mir das gut überlegen...

Schönen Abend noch

Hannes

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Und wenn man beim Rufen der Polizei erwähnt, dass die Feuerwehr und Rettungskräfte nicht durch die enge Straße fahren können?

Dann MÜSSTEN sie doch anrücken um die Gefahr zu beseitigen. Am Telefon können sie ja kaum die Situation begutachten.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Und wenn man beim Rufen der Polizei erwähnt, dass die Feuerwehr und Rettungskräfte nicht durch die enge Straße fahren können?

Dann MÜSSTEN sie doch anrücken um die Gefahr zu beseitigen. Am Telefon können sie ja kaum die Situation begutachten.

Meistens passen WIR (

www.feuerwehr-dillenburg.de

) ja noch durch. Wenn es gar nicht geht, rufen wir auch die Polizei und lassen abschleppen. Dann muß allerdings schon ein FW-Fahrzeug vor der Lücke stehen und beweisen, daß es wirklich nicht passt.

Im Einsatzfall werden die bekannten Straßen eben soweit wie möglich gemieden. Sind ja nicht die Hauptverkehrsstraßen...

Gruß

Hannes

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Zu mir selber:
Ich würde mich durchaus durch höhere Strafen einbremsen lassen. Solange ich aber mit 35 € davon komme, wird (soweit dies ohne erkennbare Gefahr möglich ist) 20 km/h schneller als zulässig gefahren !

Ansonsten existieren für dich also keine triftigen Gründe, so schnell zu fahren, wie´s erlaubt ist?

Wenn du, soweit ohne erkennbare Gefahr möglich, 20 km/h schneller als zulässig fährst,
ist dann deines Erachtens die Geschwindigkeitsbegrenzung unsinnig bzw. zu niedrig angesetzt?

😕

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Ja. Heute war in der Zeitung zu lesen, dass ein Mädchen mit 100 Sachen angefahren wurde als sie hinterm Schulbus vorkam. Der 68 jährige Fahrer auf der Gegenspur hat sie ungebremst erfasst. Sie war auf der Stelle tot.

Ich habs heut mal in der Bild gelesen.

Ganz ehrlich:
Das Kind hätte mal einen an den Latz gehört und ordentlich gemaßregelt!

Der Autofahrer kann da nun _WIRKLICH_ nichts dafür das das Kind ihm auf die Haube gesprungen ist...

Die Vorwürfe, die die Mutter macht (Bus nicht als Schulbus gekennzeichnet + keine Warnblinkanlage eingeschaltet) sind auch dumm denn als erstes hat SIE ihr Kind auf dem Gewissen denn SIE hat dem eigenen Nachwuchs NICHT beigebracht, wie man sich ordentlich verhalten soll!!

In diesem Fall wäre auch eine Klatschen akzeptabel gewesen, da es um das Leben von mindestens 2 Personen ging...

Nu ists zu spät, nun ists passiert...
Schuld kann man dafür auch keinem wirklich geben...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Später ist zu lesen:Es ist wohl eine Illussion, dass der Unfall mit Tempo 70 hätte vermeiden werden können oder wesentlich andere Folgen gehabt hätte.
Vielmehr gilt in jedem Fall😁as Schild ist also reiner Behördenaktionismus!

FULL ACK!!

Hat jemand übrigens ein Bild von dem Ort des geschehens??

Ansonsten müsst ich morgen mal eins von solch einer Haltestelle machen, wenn ich dran denk...

Achso: ein Umbau der Haltestelle (so dass man da als Fußgänger nicht mal eben lang kann, wenn der Bus da steht) oder aber eine Lichtzeichenanlage wäre sinniger gewesen...

In diesem Fall waren 2 Personen am falschen Ort, beide haben sich sau blöd verhalten...

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ich hab´ auch nichts vermutet, sondern Google...

😉😁

Hm, 'pls roll the bones'.

Und nein, das hat eigentlich nichts mit Knochen zu tun 😉

Genau wie Half Life nicht halbes Leben sondern Halbwertzeit heißt...

Und Far Cry ist auch kein weiter Schrei sondern ein weiter Weg (der Weg) oder ein großer Unterschied...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Ganz ehrlich:
Das Kind hätte mal einen an den Latz gehört und ordentlich gemaßregelt!

Der Autofahrer kann da nun _WIRKLICH_ nichts dafür das das Kind ihm auf die Haube gesprungen ist...

....

Schuld kann man dafür auch keinem wirklich geben...

Das was Du da schreibst ist teilweise falsch, teilweise empfinde ich das als geschmacklos.

Der Autofahrer und auch der Busfahrer haben sich entgegen der StVO verhalten.
Das hat für beide die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge, zumindest der Autofahrer muss sich dabei sehr warm anziehen.

Kinder sind leicht abzulenken und dann können solche Dinge passieren.
Kinder funktionieren noch nicht wie Erwachsene.
Ob hier ein Erziehungsfehler vorlag, lässt sich keinesfalls sagen.

Dieser Unfall ist unverändert oT,
da es sich hierbei nicht um Ordnungswidrigkeiten,
sondern um Straftaten handelt.

Wie heißt es so schön: Ein bißchen Schwund ist immer...

Echt geschmacklos.

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