Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?

Zitat:

Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys

Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.

Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.

Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“

„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.

„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“

„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“

Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.

Populismus oder Abzocke?

Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.

Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.

Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.

257 Antworten

madcruiser,

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


du hängst Dich zum zweiten Mal an einer Antwort von mir auf den Beitrag eines anderen Mitgliedes auf.

Das Du dabei meine Aussagen absolut sinnverfälschend wiedergibst hatte ich bereits moniert.

Ich sehe dies als Diskussion unter mehreren. Wenn ich in deinen Postings Widersprüche sehe, dann frage ich nach, um sie erklärt zu bekommen.

Du hast mir bisher keine Erklärung geliefert - abgesehen davon, dass du es wohl anders meinst als ich es verstehe.

MfG, HeRo

P.S: Ist auch bei dir der

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Name [...] geschmackloses Programm genug

?

(Stichwort: Steine-Glashaus) 😉

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Woher wisst ihr, dass der Busfahrer die Warnblinkanlage anhatte?

Ja. woher?

Und woher wisst ihr, dass "er" 100 drauf hatte?

Zitat:

Zeugen sagen, der Volvo sei mit unverminderter Geschwindigkeit auf die Haltestelle zugefahren. Tempo 100 ist hier erlaubt.

Auch wo 100 erlaubt ist, kann man mit 50 heran- und unvermindert am Bus vorbeifahren.

Knackpunkt dürfte sein:
"Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn."

War´s Unwissenheit?

@madcruiser:
Hättest du deinen heutigen post von 17.47 Uhr vorgestern hier abgesetzt und der Volvo-Fahrer ihn gelesen, wär´ vielleicht nix passiert...

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ja. woher?

Und woher wisst ihr, dass "er" 100 drauf hatte?

Stimmt. Ältere Fahrer fahren oftmals vorsichtshalber langsamer als erlaubt auch wenn die Bedingungen optimal sind.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Knackpunkt dürfte sein:
"Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn."

War´s Unwissenheit?

Oder der Warnblinker war nicht eingeschaltet gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Wenn ich in deinen Postings Widersprüche sehe, dann frage ich nach, um sie erklärt zu bekommen.

Du hast mir bisher keine Erklärung geliefert - abgesehen davon, dass du es wohl anders meinst als ich es verstehe.

Nutze für Deine persönlichen Verständnisfragen die Möglichkeit der PN. 😉

Wir wollen die anderen User doch nicht mit Deinen ganz persönlichen Mißverständnissen langweilen. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


P.S: Ist auch bei dir der Name Programm?

Der Cruiser steht im Bereich des Automobilbaus für einen Straßenkreuzer.

Ähnlich wie mit einem Kreuzfahrtschiff fährt man damit gemütlich durch die Gegend.
Mein aktuelles Gefährt hat neben superguten Abgaswerten (bis zu 95 Prozent wurden bei der ASU weniger gemessen als im Benzinbetrieb) den Vorteil im letzten Gang mit recht niedrigen Drehzahlen unterwegs zu sein.

Auf der Landstraße komme ich damit nicht auf 2.000 Umin.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der Cruiser steht im Bereich des Automobilbaus für einen Straßenkreuzer.

Und was kann man damit umschiffen, v.a. wenn man wütend ist?

😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Und was kann man damit umschiffen, v.a. wenn man wütend ist?

Was stark an die Argumentationsweise "Schlägst Du eigentlich immer noch kleine Kinder?" erinnert.

Bekanntlich bin ich einer derjenigen die immer wieder vortragen, dass Emotionen nicht im Straßenverkehr ausgelebt werden sollen. 😉

Zitat:

Jetzt klagt Mutter Angelika V. (44) an: „Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Bus als Schulbus gekennzeichnet gewesen wäre und dann mit Warnblinklicht gehalten hätte.“
Quelle

Später ist zu lesen:

Zitat:

Gestern begrenzte die Straßenmeisterei an der Bushaltestelle das Tempo auf 70 km/h, stellte neue Schilder auf.

Es ist wohl eine Illussion, dass der Unfall mit Tempo 70 hätte vermeiden werden können oder wesentlich andere Folgen gehabt hätte.

Vielmehr gilt in jedem Fall:

Zitat:

§ 20 StVO
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Das Schild ist also reiner Behördenaktionismus!

An einer Bushaltestelle kann man als Autofahrer bei haltendem Bus letztlich nur im Schritttempo vorbeifahren, andernfalls wird man bei einem Unfall mit einem Busfahrgast immer dem Vorwurf ausgesetzt sein, nicht ausreichend vorsichtig vorsichtig vorbeigefahren zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Was stark an die Argumentationsweise "Schlägst Du eigentlich immer noch kleine Kinder?" erinnert.

😕

Es ging mir eher darum, dass du uns den "wütenden" Teil deines Nicks noch nicht erklärt hast...

😉😁

Die ersten drei Buchstaben haben weder etwas mit dem "Militärischen Abschirm Dienst" noch etwas mit dem englischen Wort mad (wahnsinnig, verrückt) zu tun.

Das sollte genügen. 😉

Ich vermute ja auch nicht, dass HeRo11k3 diesen Nick gewählt hat weil er sich als 11. Held aus dem 3. Kriminalkommissariat sieht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Das Schild ist also reiner Behördenaktionismus!

An einer Bushaltestelle kann man als Autofahrer bei haltendem Bus letztlich nur im Schritttempo vorbeifahren, andernfalls wird man bei einem Unfall mit einem Busfahrgast immer dem Vorwurf ausgesetzt sein, nicht ausreichend vorsichtig vorsichtig vorbeigefahren zu sein.

Oder das Schild ist der Versuch, den Autofahrer an §20 StVO zu erinnern. Vielleicht fragt sich der nächste Fahrer "Warum stehen hier 70?" und stellt fest, dass da wegen der Bushaltestelle Gefahr bestehen kann. Und möglicherweise kann die nächste kritische Situation durch den von 100 auf 70 halbierten Bremsweg vermieden werden - es muss sich der nächste Unfall ja nicht 100% genauso abspielen.

Leider scheint es mir, als wäre allgemein die Reduzierung des Tempos an Gefahrstellen ohne Tempolimit nicht mehr zeitgemäß.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wir wollen die anderen User doch nicht mit Deinen ganz persönlichen Mißverständnissen langweilen. 😉

Ich glaube nicht, dass das mein ganz persönliches Missverständnis ist - aber meinetwegen, dann lassen wir es eben.

MfG, HeRo

P.S: "Ripper" ist z.B. auch ein Nachname, genauso wie "mad" nicht verrückt heißen muss.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die ersten drei Buchstaben haben weder etwas mit ... noch etwas mit ... zu tun.

Ich vermute ja auch nicht, dass ...

Ich hab´ auch nichts vermutet, sondern Google...

😉😁

Wir sind hier letztlich wieder bei einer meiner Kernaussage:

Regeln müssen klar und beherrschbar sein, d.h. zum Beherrschbaren gehört auch das Überschaubare des Regelkataloges.

Es ist also wenig sinnvoll, 10 Vorschriften zu Bushaltestellen zu haben, besser wäre eine einzige.

Bus muss bei aussteigenden Fahrgästen Warnblinkanlage anmachen und jeder darf nur im Schrtttempo vorbei fahren.

Die Tempo 70 Beschränkung führt doch nur dazu, dass so mancher Autofahrer sich denkt bei Einhaltung des Tempos alles richtig zu machen.
Nach dem nächsten Unfall wird dann vielleicht noch das Zusatzschild 6 km/h wenn Bus in Haltestelle aufgestellt. 😕

Fakt ist doch, dass ein Fahrer nicht sehen kannt was in Fahrtrichtung hinter dem haltenden Bus auf ihn zu kommt.
Wie war das mit dem Fahren auf Sicht?
Folge:
Vorsichtig vobei fahren.
Eigentlich eine der ganz einfachen Grundregeln.

Das Problem in überregulierten Zonen:
Vor lauter Beachtung der Regeln vergißt man die einfachen Grundstrukturen.
Man hat sich schließlich abgewöhnt mitzudenken,
genau wie von einigen während des Threads immer wieder gefordert!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Es ist also wenig sinnvoll, 10 Vorschriften zu Bushaltestellen zu haben, besser wäre eine einzige.

Bus muss bei aussteigenden Fahrgästen Warnblinkanlage anmachen und jeder darf nur im Schrtttempo vorbei fahren.

Die Tempo 70 Beschränkung führt doch nur dazu, dass so mancher Autofahrer sich denkt bei Einhaltung des Tempos alles richtig zu machen.

Wie war das mit dem Fahren auf Sicht?
Folge:
Vorsichtig vobei fahren.
Eigentlich eine der ganz einfachen Grundregeln.

Das kann man nur unterschreiben.

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