Strafen für Verkehrsrowdys verdoppeln?

Zitat:

Bis zu 2000 Euro Bußgeld Verkehrsrowdys

Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.

Einzelne Länder empörten sich nach der Sitzung allerdings über Tiefensee, weil er öffentlich einen neuen Bußgeld-Rahmen aus der Tasche gezogen habe. „Über Zahlen ist in der Konferenz überhaupt nicht gesprochen worden“, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei wie schon bei der letzten Sitzung im Mai ein „Eklat“, bei dem sich Tiefensee über den Länderwillen hinwegsetze. „Was Tiefensee da vorhat, ist reine Abzocke.“ Das von den Ländern diskutierte Papier müsse auch noch von der Innenministerkonferenz beschlossen werden.

Bayern gegen eine generelle Erhöhung
Der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Georg Schmid, sagte: „Bayern hat sich gegen eine generelle Erhöhung der Bußgelder ausgesprochen und weiteren Diskussionsbedarf angemeldet. Wir fordern eine enge Abstimmung mit der Innenministerkonferenz.“ Eine Erhöhung der Bußgelder allein bedeute nicht automatisch mehr Sicherheit auf deutschen Straßen. Tiefensee vertritt dagegen die These: „Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.“

„Ich bin davon überzeugt, daß dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist“, sagte Tiefensee weiter. „Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.“ Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80.000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepaßt worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewußt in Kauf genommen.

„Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, trat Tiefensee Abzocke-Vorwürfen entgegen. „Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.“

„Leichtverderbliche Autofelgen gibt es nicht“
Der Verkehrsminister machte zudem deutlich, daß er am Sonntagsfahrverbot für Lkw festhalten will. Das Verbot dürfe nicht ausgehöhlt werden, sagte er im Vorfeld Ministerkonferenz: „Sechs Tage Brummis auf den Autobahnen sind genug.“ Er forderte die Bundesländer auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müßten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. „Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden“, kritisierte Tiefensee. „Das ist inakzeptabel.“

Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sollen sich Länder-Arbeitsgruppen erst in den kommenden Wochen befassen. Dann soll auch ein Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen diskutiert werden.

Populismus oder Abzocke?

Die Mehrbußgelder werden die Kommunen gerne kassieren.
Die kommunale Kontrolldichte ist ohnehin bereits recht hoch. Jedenfalls hier in der Region und das incl. Autobahnen.

Die Sondergenehmigungen für LKWs an Sonn- und Feiertagen werden sicher nicht zurückgehen, die Kommunen verdienen sich auch damit bekanntlich gutes Geld.

Das einzig was schlecht ist sind die Straßen.
Hier fließt kein Geld zurück.

257 Antworten

HeRo,

du hängst Dich zum zweiten Mal an einer Antwort von mir auf den Beitrag eines anderen Mitgliedes auf.

Das Du dabei meine Aussagen absolut sinnverfälschend wiedergibst hatte ich bereits moniert.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Der Wegstreckenzähler hat eine andere Vorgabe für die Abweichung als der Geschwindigkeitmesser.

Ändert sich dadurch der Sinngehalt meiner Aussage?

(Die im Übrigen keine Aussage zur zulässigen Toleranzgrenze von Wegstreckenzählern enthielt. 😉)

und nun noch mal:

was juckt es mich, wenn die Strafen für Raser und Drängler verschärft werden?

was juckt es mich, wenn 85% aller Autofahrer Deutschlands im Flensburger Punkteregister vermerkt wären?

ICH bin zur Zeit (!) NICHT im Flensburger Punkteregister vermerkt

jeden Tag sterben in Deutschland 2 Kinder durch Mißhandlung

das Wetter ist zur Zeit ja ziemlich gut

sonst noch was?

Nun es juckt die meisten Autofahrer nicht, da sie sich zumindest so gut an die Regeln halten, dass sie die die wenigen Strafzettel alle 5 Jahre mal wegen „Falschparken oder 10 Km/h drüber“ locker wegstecken ohne gleich in Angstzustände wegen Abzocke an jeder Ecke zu verfallen.

Wenn aber echte Verkehrsrowdys nun Angst bekommen (was ich allerdings allein der hohen [und damit im Vergleich immer noch mickrigen] Strafen wegen ohne mehr Kontrolle eher bezweifle) ist mir das ziemlich wurscht 😉 ... Alles viel heiße Luft um Vorschläge eines Politikers die unsere Autolobby sicher eh wieder zu verhindern weiß, so nach dem Motto; wenn keiner mehr rast, kauft wohl keiner mehr deutsche Autos; was ich persönlich für absoluten Quatsch halte 😁

Zitat:

und nun noch mal:

was juckt es mich, wenn die Strafen für Raser und Drängler verschärft werden?

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Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


wenn keiner mehr rast, kauft wohl keiner mehr deutsche Autos; was ich persönlich für absoluten Quatsch halte 😁

Diese Argumentation ist sogar schwachsinnig.

Vor allem weil in Deutschland kaum jemand rast. 😁

Mein Tipp für Dich:
Wandere nach Russland aus.
Kaum Raser, drastische Strafen in allen Lebensbereichen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Diese Argumentation ist sogar schwachsinnig.
Vor allem weil in Deutschland kaum jemand rast. 😁

Mein Tipp für Dich:
Wandere nach Russland aus.
Kaum Raser, drastische Strafen in allen Lebensbereichen.

Mad, du wolltest des Verfolgungswahns im Überwachungsstaats wegen doch schon auswandern … wohin geht es denn demnächst …. Hast du für Russland schon den Geigerzähler eingepackt … bei dir weis man ja nie 😁

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


Mad, du wolltest des Verfolgungswahns im Überwachungsstaats wegen doch schon auswandern … wohin geht es denn demnächst …. Hast du für Russland schon den Geigerzähler eingepackt … bei dir weis man ja nie 😁

4-p,

das nennt man strafbare Verleumdungen.
Ist ja nicht das erste Mal das Du bei MT so aus dem Rahmen fällst.

Meine Meinung:
Schade, dass sich User wie Ripper (alleine der Name ist geschmackloses Programm genug) und Du mit Beiträgen dieser Qualität hier halten können.

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


und nun noch mal:

was juckt es mich, wenn die Strafen für Raser und Drängler verschärft werden?

was juckt es mich, wenn 85% aller Autofahrer Deutschlands im Flensburger Punkteregister vermerkt wären?

ICH bin zur Zeit (!) NICHT im Flensburger Punkteregister vermerkt

jeden Tag sterben in Deutschland 2 Kinder durch Mißhandlung

das Wetter ist zur Zeit ja ziemlich gut

sonst noch was?

Ja. Heute war in der Zeitung zu lesen, dass ein Mädchen mit 100 Sachen angefahren wurde als sie hinterm Schulbus vorkam. Der 68 jährige Fahrer auf der Gegenspur hat sie ungebremst erfasst. Sie war auf der Stelle tot.

Und was ist an 15-20°C ende November gut? Du würdest wohl auch am liebsten in Shorts Weihnachten zu hause feiern?

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Ja. Heute war in der Zeitung zu lesen, dass ein Mädchen mit 100 Sachen angefahren wurde als sie hinterm Schulbus vorkam. Der 68 jährige Fahrer auf der Gegenspur hat sie ungebremst erfasst. Sie war auf der Stelle tot.

 

Schlimm … man sollte vielleicht mal was dagegen tun, anstatt unentwegt von Abzocke zu faseln, sobald genau solche Sachen verhindert werden sollen, falls es nicht aus welchen Gründen auch immer „unvermeidlich“ war ….

68er … und da wird immer behauptet die Rentner schleichen alle … aber auch das war bestimmt noch wem zu langsam ... Mit 100 Sachen am Schulbus vorbei … ich denke das fällt schon unters Rowdytum, solange der Schulbus das Mädel nicht „unverhofft“ an der BAB oder direkt an einer Landstraße herausgelassen hat … einige (ich kenne welche) werden jetzt wieder behaupten das Mädel sei allein Schuld … oder der Busfahrer … aber natürlich nie ein Raser (sofern es denn einer war) …..

Soweit ich weiß, war es an einer Bushaltestelle an einer Landstraße. Dort war "100" erlaubt.

Das Mädchen muß aber schon auf der Straße gestanden haben. Der PKW hatte das Mädchen auf der Gegenfahrbahn erwischt.

Entweder hatte der Fahrer schlecht gesehen oder eine mangelhafte Reaktion.

Hier der Sachverhalt.
BILD

Der 68-jährige Volvofahrer (sicherlich kein typischer Rowdy, eher ein sehr früher Typ "Senil"😉 wird unter Berücksichtigung der eingeschalteten Warnblinkankage, der Kennzeichnung als Schulbus und der Bushaltestelle mit einem saftigen Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung rechnen können.
Und das ist gut so.
Ich kann mir vorstellen, dass der Herr bei weiteren Vorbelastungen den FS nie wieder sehen wird, unbelastet kann er nach ein paar Jahren und einer altersbedingten MPU wieder hinter das Steuer.
Falls er das überhaupt noch will.

Die billige Polemik, die hier (4-P) mit dem toten Mädchen betrieben wird empfinde ich als Geschmacklos. 😕

Bei diesem Unfall sind Straftatbestände verwirklicht worden.
Der Unfall hat also keinen Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog und ist mit Blick auf das Thema absolut OT.

Da viele offensichtlich gar nicht wissen was die oberen Grenzen des Bußgeldkataloges sind und wo Straftaten anfangen hier mal eine kleine Übersicht über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Bis auf Alkohol und Fahrerflucht werden da 1 bis 4 Punkte vergeben.

Behauptet einer nach einem Unfall mit Blick auf Schmerzensgeld ein Schleudertrauma und wird dieser Unfall polizeilich aufgenommen landet der Fall bereits beim Staatsanwalt und nicht mehr bei der Bußgeldstelle.

Zitat:

Entweder hatte der Fahrer schlecht gesehen oder eine mangelhafte Reaktion.

Oder er hat (aus welchem Grund auch immer) die Konsequenzen nicht beachtet, die im Zusammenhang mit „Schulbussen“ stehen.

Wo viele Schulbusse halten, gibt es oft (nicht immer) diese roten Punkte/Dreiecke an den Haltestellen … wenn dann der Bus (egal ob Schulbus oder nicht) die Warnblinker anmacht gilt ja beim Vorbeifahren Schritttempo auf beiden Fahrspuren, ("beide" sofern diese nicht „baulich getrennt“) … unabhängig davon ob dort sonst 50 70 oder 100 gelten … bei uns in der Nähe gibt es das an einer 70er Landstraße … mit vielen bösen Situationen täglich …

Hier für unserer Hardliner die tatsächlich relevante Verkehrsregel:

§ 20 StVO

Zitat:

Abs. (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben,
darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und
nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden,
daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden.
Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

Komisch und bereits pathologisch, wie sich einige Verhaltensauffällige immer nur dann stetig über „Abzocke“ beklagen, wenn es um den Schutz von fremden/r Menschenleben/Gesundheit geht.

Vor ihrer eigenen Haustür schreien sie anderen Autofahrern wütend „fahr 30“ hinterher, wenn diese ihrer Ansicht nach grade 31 fahren. Nur für sie selber gilt „freies Rasen, drängeln und was sonst noch so einen perfekten Rowdy ausmacht, überall“ … und werden sie vielleicht gelegentlich mit100 neben einem blinkenden Schulbus, vor einem Kindergarten oder in der 30er Zone erwischt, quengeln/heulen sie lauthals Abzocke, denn ihre eigenen „Kleinen“ stehen grade an einer anderen Haltestelle, überqueren grade eine andere Straße … weit ab vom Schuss usw. usw. …. wie man leider sieht, gibt es doch noch zu viele dieser Ego-Rowdys, welche täglich vielfach billigend in Kauf nehmen, dass sie „natürlich ganz aus versehen“ einen anderen mehr oder weniger oft in Gefahr bringen/totfahren“.

Genau wegen dieser Art Menschen betteln mehr und mehr Politiker und Verkehrsexperten nach mehr Kontrolle und zur Abschreckung geeigneter (bevor es zu tödlichen Unfällen kommt) wirkungsvollere Strafen … Es ist wie es bleibt … der eine respektiert fremdes Leben, der andere nur sein eigenes Ego 😉

Woher wisst ihr, dass der Busfahrer die Warnblinkanlage anhatte?

Diese Punkte kenne ich zB auch nicht, höre ich zum ersten Mal. Desweiteren werden die Haltestellenzeichen sicherlich vom Bus verdeckt wenn dieser davor steht.

Ebenso finde ich die Vorderung nach einem Stopp wie in den USA auch etwas daneben. Wenn der Warnblinker eingeschaltet ist und man nur Schrittgeschwindigkeit fährt, ist das Risiko jemanden um zu fahren sehr gering.
http://www.bild.t-online.de/.../hg-amerika-schulbusse.html

In einer Spielstraße fährt man ja auch Schrittgeschwindigkeit und da achten die spielenden Kinder bestimmt weniger auf den Verkehr als wenn sie über die Straße wollen.

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