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Strafen bei Unterbodenbel.?

Themenstarteram 5. Januar 2004 um 13:28

Hey leute weiß jemand ne HP-adresse wo man her bekommt was für Strafen gelten wenn man mit Unterbodenbeleuchtung und LED-Wischdüsen usw. "erwischt" wird??

MfG

22 Antworten
am 5. Januar 2004 um 13:42

Das ist immer Auslegungssache. Wenn du Glück hast geben sie dir nur eine Verwarnung und du musst eine Woche später zeigen, dass du alles abgebaut hast oder die legen dir die ganze Kiste vor Ort still. Je nachdem wie die grad drauf sind.

am 5. Januar 2004 um 13:51

Wo es früher noch ein Verwarnungsgeld gab und einen Seitenschneider zum Durchknipsen der Kabel, hagelt es jetzt Stilllegungen und Anzeigen wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz !

 

Erfahrungen meines Nachbarn (Astra, unten sehr hell und blau - gewesen):

300 Euro und 6 Punkte

Zitat:

Original geschrieben von Mungk

Das ist immer Auslegungssache. Wenn du Glück hast geben sie dir nur eine Verwarnung und du musst eine Woche später zeigen, dass du alles abgebaut hast oder die legen dir die ganze Kiste vor Ort still. Je nachdem wie die grad drauf sind.

Seit Mai 2003 gibt es da rein rechtlich keinen Ermessensspielraum mehr. Bei montierter UBB muß der Wagen im Falle einer Kontrolle wegen erloschener Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillgelegt werden.

am 6. Januar 2004 um 11:48

@Drahkke

Rechtlich gesehen nicht, aber wir wissen ja wie das immer ausgelegt wird... ;)

Seit Mai 2003 ist es ein "erheblicher Fahrzeugmangel".

Bei einem erheblichen Fahrzeugmangel gibt es keinen neuen TÜV mehr, ein in Verkehr befindliches Fahrzeug kann und wird im allgemeinen stillgelegt, dann zum Gutachter verbracht und kostet 500 bis 1000 € zuzüglich Strafe und Punkte. Früher war es Auslegungssache, seit 05/2003 wird es mit defekter Bremsanlage etc. gleichgesetzt.

am 7. Januar 2004 um 8:00

Also meiner Meinung nach ist das kein "erheblicher Mängel" da ja das Fahzeug, sofern nicht irgend etwas anderes daran ist welches wirklich ein erheblicher Mängel ist, i.O. sein muß. rechtlich gesehen ist das Wortverdrehung und das kann doch nicht sein.

Wenn man, oder es sollten eigentlich alle tun die Mut genug haben sich dagegen Wehren. Ganz so einfach ist das doch nicht, einfach eine Sache als Mängel bezeichnen der oder die nicht im geringsten etwas damit zu tun hat oder seh ich das falsch? Es kann doch nicht angehen das man nur Zahlen muß für solche simplen Sachen oder seh ich das auch wieder falsch?

Naja vieleicht gibt es ja jemand der anderer Meinung ist. Ich für meinen Teil würde mich zuerst mal schlau machen ob ich eine Chance habe "und die gibt es bestimmt" solch ein Umbau unbeschadet durch zu bekommen ohne großen Ärger mit den B....n.

MfG

Scorpio2

am 7. Januar 2004 um 9:42

Hallo, guten Tag!

Ich mach mir sowas zwar nicht drunter, aber kann mir bitte mal irgendwer erklären:

WAS IST EIGENTLICH IM STRASSENVERKER SCHÄDLICH DARAN, WENNS UNTEN BLAU LEUCHTET ???

So ein Verbot kommt nir irgendwie typisch deutsch vor !

Gruß

JJohn

am 7. Januar 2004 um 12:54

@XJohnwert

Ist es auch! Irgendwann werden sicherlich auch Flip-Flop Lacke verboten, weil die ja ablenken könnten. ;)

Themenstarteram 7. Januar 2004 um 15:20

Ich verstehe es auch net warum man ein Auto stilllegt obwohl es total TÜVig ist außer das es nachts unten leuchtet.

Es ist ja sogar verboten es auf Parkplätzen an zu haben obwohl es keinen stört- eher Aufmerksamkeit, also mal ehrlich, totaler Schwachsinn!

Na ja hoffe auf weiter Beiträge.

Und ich werde weiter versuchen nen Weg zu finden es legal benutzen zu dürfen.

-- Aber wenns legal ist dann habens ja alle, eigentlich auch doof, da beißt sich die Katze wohl selber in den Schwanz.

MfG

ich find die verordnung zwar auch absolut scheiße aber wenn sie das erlauben, dann müssen jegliche beleuchtung am auto erlauben. dann sieht das auto dann aus wie ein weihnachtsbaum. außerdem würde das von den 'richtigen' lichtern ablenken.

sorry, mein vater is bulle ;-)

Zitat:

Original geschrieben von XJohnwert

WAS IST EIGENTLICH IM STRASSENVERKER SCHÄDLICH DARAN, WENNS UNTEN BLAU LEUCHTET ???

Durch eine Beleuchtung (egal welcher Lichtfarbe) des Unterbodens eines Kraftfahrzeuges wird das Lichtbild desselben erheblich verändert. Dadurch ist nicht mehr gewährleistet, daß das Objekt auf den ersten Blick als Kraftfahrzeug identifiziert werden kann.

Da dies aber aus Gründen der Verkehrssichereit unbedingt und in jeder Situation gewährleistet sein muß, wird das Fahrzeug durch Anbau der UBB in einen verkehrsunsicheren Zustand versetzt. Man kann jetzt nicht argumentieren, daß bei Nichtanschalten der UBB das Fahrzeug nach wie vor verkehrssicher ist, da

1. Nach Gesetzeslage alle am Fahrzeug verbauten Lichtanlagen betriebsbereit gehalten werden müssen und

2. jede am Fahrzeug verbaute Lichtanlage ein E-Prüfzeichen besitzen muß,

mal ganz abgesehen von der Eintragungspflicht für diverses Sonderzubehör.

Ob so eine Beleuchtung das Lichtbild so verändert, das das Fz. nicht mehr als solches zu erkennen ist bezweifle ich stark. Ich sehe oft auf dem Weg zur Arbeit ausländische LKWs gegen die ein leuchtender Weihnachtsbaum ein dunkles Gewächs ist. Ich konnte diese bunt blinkenden beweglichen Gegenstände bisher immer als fahrende LKWs identifizieren und bin sogar der Meinung, dass sie durch ihren vielen Lichter (auch bunte) besser zu sehen sind als durch die STVZO zulässigen 2/4/6-Doppelweissen.

Und wer kann sich noch an die Auspuffblenden vor ein paar Jahren erinnern? Wenn man früher so ein Ding dran hatte erlosch auch gegen jegliche Logik die Betriebserlaubnis. Zwischenzeitlich haben ein paar staatlich bezahlte Sesselfurzer wohl entgegen ihrer natürlichen Art festgestellt das die Dinger überhaupt keinen Einfluss auf das Agbas haben und sie erlaubt.

am 8. Januar 2004 um 14:16

Also ich würde ein Auto mit UBB auch immer noch als Auto erkennen. Guckt doch mal ins Ausland, wo es keinen TÜV gibt. Die fahren alle rum, wie sie wollen und gibt es dort deshalb mehr Unfälle? Nein!

Themenstarteram 8. Januar 2004 um 17:50

Was ist gegen die Beleuchtung UNTER dem Fahrzeug einzuwenden??? Was ist eigentlich mit den beleuchteten Spritzdüsen?? oder den beschissenen LED'S im Fenster?? DIESE Art von Beleuchtung gefährdet den Gegenverkehr denn diese Leuchten blenden EXTREM!!! Dagegen bin ich auch weil eine potentielle Gefährdung zu erkennen ist, aber eine UBB??? -die blendet auf keinenfall- niemals, da sie nach unten leuchtet.

--Kann mir mal jemand sagen warum die ganzen BRUMMIS mit der Kirmesbeleuchtung durch die Gegend fahren dürfen???Die Grünen winken noch freundlich und wenn dann nen Autofahrer mit UBB kommt wird er auf der Stelle stillgelegt!!!

--Die deutschen Regeln sind fürn A...- Widerspruch in sich.

Ich wollte eigentlich wissen was es für Strafen gibt und ob die schriftlich zu haben sind aber das diese Diskussion aufkommt, net schlecht. *G*

@sic6six

Frag mal deinen Vater was für Strafen gibt (Stilllegung etc.) und wer darüber entscheidet und ob die Strafen schriftlich zu bekommen sind.

MfG

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