Strafen bei Unterbodenbel.?
Hey leute weiß jemand ne HP-adresse wo man her bekommt was für Strafen gelten wenn man mit Unterbodenbeleuchtung und LED-Wischdüsen usw. "erwischt" wird??
MfG
22 Antworten
@FiestameetsMini
Was willst du denn noch wissen über die Strafen? Wurde doch schon hinreichend beantwortet weiter oben.
Zitat:
Original geschrieben von FiestameetsMINI
Was ist eigentlich mit den beleuchteten Spritzdüsen??
Für die gilt das Gleiche wie für die UBB....
Ok,
also hagelt es Verwarngelder, Stilllegung, Strafanzeigen. Auch gut.
Was ich mit meinem letzten Beitrag fragen wollte war ob es das Schriftlich gibt und wo?
Also ist es auslegungssache ob es die Kontrollierenden durch gehen lassen oder nicht.
Tolle Gesetzgebung.
Vielen Dank für die Antworten.
MfG
Freundlich winken??? Haha!!!
Zitat:
Original geschrieben von FiestameetsMINI
Was ist gegen die Beleuchtung UNTER dem Fahrzeug einzuwenden??? Was ist eigentlich mit den beleuchteten Spritzdüsen?? oder den beschissenen LED'S im Fenster?? DIESE Art von Beleuchtung gefährdet den Gegenverkehr denn diese Leuchten blenden EXTREM!!! Dagegen bin ich auch weil eine potentielle Gefährdung zu erkennen ist, aber eine UBB??? -die blendet auf keinenfall- niemals, da sie nach unten leuchtet.
--Kann mir mal jemand sagen warum die ganzen BRUMMIS mit der Kirmesbeleuchtung durch die Gegend fahren dürfen???Die Grünen winken noch freundlich und wenn dann nen Autofahrer mit UBB kommt wird er auf der Stelle stillgelegt!!!
--Die deutschen Regeln sind fürn A...- Widerspruch in sich.Ich wollte eigentlich wissen was es für Strafen gibt und ob die schriftlich zu haben sind aber das diese Diskussion aufkommt, net schlecht. *G*
@sic6six
Frag mal deinen Vater was für Strafen gibt (Stilllegung etc.) und wer darüber entscheidet und ob die Strafen schriftlich zu bekommen sind.MfG
Von wegen die Grünen winken LKWs freundlich vorbei! Inzwischen ist die Beleuchtung im LKW auch verboten! Aber bei Ausländern können die dt. Trachtengruppen eben nix machen! Deine negative Beurteilung von LKW-Fahrern ist scheisse! Sitzt du den die ganze Woche in deiner Gurke, schläfst dort u. ißt auch dort drin? Wohl eher nicht, also laß diese abfälligen Aussagen.
Ich habe nix GEGEN die Fahrer gesagt sondern gegen diese Beleuchtung in den LKW's.
Also reg dich mal wieder ab. Ich kenne genug Brummifahrer, also ganz leise.
Auch wenn die Beleuchtung verboten ist fahren immer noch genug DEUTSCHE BRUMMIS damit herum.
MfG
Ja, und zahlen seit Januar 20(!) Euronen, wenn sie mit einem Christbaum oder beleuchteten Namensschildern im Führerhaus erwischt werden.
Perana
So ist es halt im Staat: Je dreckiger es ihm geht (finanziell) desto gewissenhafter werden die geldbringenden Zettelchen verteilt. Hoffen wir das es mit der Wirtschaft wieder aufgeht, dann legt sich das auch wieder. Nur ob es dann noch Autos gibt ...........?
dann geb ich mal mein wissen hinzu, alle arten dieser nachträglich eingebauten lichter (UBB, Waschdüsen,...) sind nicht in der STVZO zulässig, man kann (konnte zumindest) die UBB als Einstiegsbeleuchtung eintragen lassen, kriterien hierfür waren: das licht darf nur angehen wenn der Motor aus ist, also bei laufendem Motor keine funktion, und das die türe halt offen sein muss, im klartetxt wenn man auf einem Parkplatz steht, der Motor aus ist und die türe offen ist es legal, sobvald man aber mit laufendem Motor auf einem Parkplatz steht ist es verboten!!ob dies immer noch aktuell ist weiß ich nicht, außerdem können die Grünen immer noch den verdacht haben das die beleuchtungs anlage mit einem schalter an und aus geschalten werden kann. Aber die Gefahr das man angehalten wird wenn man mit ruhendem Motor auf nem Parkplatz steht ist um einiges geringer. Man muss aber auch darauf achten das die röhren mit Plexiglas oder ähnlichem geschützt werden müssen, sonst ist eine tüv eintragung auch unmöglich, da die splittergefahr sonst zu groß ist!