Strafe trotz Umweltplakette

Hallo Forum,

Ich hoffe, das ist der richtige Bereich für mein Problem.

Unzwar, habe ich vor 3 Monaten einen Strafzettel bekommen, das angeblich meine grüne Plakette fehlen würde und das es einen Zeugen samt Foto gibt.

Aber, zu dem Zeitpunkt hatte ich eine grüne Plakette und auch Zeugen, die das bezeugen können.

Bin daraufhin halt zur Polizei gegangen und habe halt das Foto angefordert und an der Dienststelle genannt, das ich zeugen habe, per Email auch nochmal und per Brief zu guter Letzt mit Unterschrift, denn die Email könnte ja so nicht angenommen werden ohne Unterschrift.

Nun kam heute noch ein Brief, das der Einspruch abgelehnt wurde, da ja 14 tage vergangenen sind. Aber der Brief der Polizei kam, als ich im Urlaub war am 20.09.2016, gleich am 29.09.2016 habe ich per einschreiben den Widerspruch geschickt, der weshalb auch immer genau 7 tage (06.10.2016) gebraucht hat um anzukommen.

Kann mir mal jemand da bisschen helfen? Will am Montag zum Anwalt, denn lieber zahle ich 100 Euro an den, als an diese lappen, die wohl Tomaten auf den Augen haben.

Es Wäre ja was anderes, wenn man wirklich keine Plakette hätte, die habe ich aber beim Autokauf sofort mitbekommen mit meinem Kennzeichen und auch aufgeklebt, deshalb sehe ich das nicht ein zu zahlen. Und über die Diskriminierung seitens der bullen will man erst gar nicht anfangen, letztendlich kriegt ja jeder eine Strafe, der denen nicht passt oder der ein schickes Fahrzeug hat..

Das super tolle Beweisfoto wird sofort eingefügt.

20161014-151626
Beste Antwort im Thema

Es widerstrebt mir, mit einer Person mit einem derartigen Sprachgebrauch wie der TE eine normale Diskussion zu führen und ggf. auch noch Tipps zu geben, deswegen an dieser Stelle nur so viel: a) der Kasper mündige Bürger war mit Sicherheit nicht auf einer Polizeidienststelle, denn bei uns KANN man Photos nicht anfordern, weswegen dieser Teil der "dramatischen" Geschichte schon erlogen ist und b) passt die ganze Sachverhaltsschilderung schon zeitlich überhaupt nicht.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. Oktober 2016 um 18:34:11 Uhr:


Und wie erklärst du dass du zwischen Mitte Juli und 29.9. untätig warst?

Der TE war nicht untätig wenn man in die Historie schaut war er schön am Basteln und schrauben kaufen und hier am schreiben😁😁😁..... jetzt kommt als Antwort " klar im Ausland mit dem Smartphone" bestimmt 🙄🙄🙄

Wie sollen wir eigentlich jemanden helfen der hier bewusst vorsätzlich Unwahrheiten schreibt um sich einen Vorteil zu erhaschen oder um seine Lage schön zu schreiben ?

Also ehrlich der TE hat es verpennt den Widerspruch fristgerecht einzureichen , auf dem Bild sieht man keine Umweltplakette und nun soll das Forum oder ein Anwalt es mit irgendwelchen Tricks herauszuwinden versuchen.

Ok ich kann es dem TE nicht einmal übel nehmen die Politiker und die Lügenpresse lebt es ja genauso vor.

Ich habe beruflich mit der Materie zu tun. Beim Zoom sieht man alles, nur keine Plakette. Unsere Bußgeldstelle macht das so: Es wird ein Foto der an der Scheibe befindlichen Plakette und ein Foto des Fahrzeuges samt Kennzeichen angefordert. Der Fall wird dann in der Regel eingestellt, da das Fahrzeug ja den Vorschriften entspricht und nur die Plakette fehlte.

pepperduster ... da muss man nicht so streng mit dem TE sein. Der Bescheid kam doch erst gegen Ende September und sein Einspruch war eigentlich korrekt. Für die Postlaufverzögerung kann er ja nichts. Den Hinweis auf die Wiedereinsetzung in die Frist, hat er ja schon von PeterBH bekommen und der ist richtig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Oktober 2016 um 19:19:53 Uhr:


pepperduster ... da muss man nicht so streng mit dem TE sein. Der Bescheid kam doch erst gegen Ende September und sein Einspruch war eigentlich korrekt.

Die ganzen Daten passen vorne und hinten nicht zum beschriebenen Ablauf!

Schau dir mal das Foto genau an was da für Daten draufstehen 😉

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Habe es mir nochmal genauer angescchaut. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Foto am 15.8.16 in die E-Akte genommen wird und der Verstoß 4-8 Wochen davor war. Die "beliebten" Mitarbeiter in den Bußgeldstellen sind auch nur Menschen. Es fällt in die Hauptferienzeit. Da machen die auch schon mal Urlaub, auch wenn manche lästern, dass sie so Urlaub machen, wie dort gearbeitet wird. 😁 Also das sind ganz normale Abläufe. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der OWI-Vorwurf nicht schon verjährt sein könnte. Da kommt es auf das angebliche "Tatdatum" und Versendung des Bescheides an. Genaues wird der TE sicher nur beim Anwalt erfahren und da kann es schon Sinn machen, zumindest eine Erstberatung beim Anwalt zu nutzen. Es kann sich für den TE rechnen.

Scheinbar keine RS-Versicherung (oder eine mit SB). Selbst wenn der Anwalt dann nur 100,- € für eine Erstberatung nimmt und den Rest dann wieder der TE erledigen soll, rechnet sich das nicht. Höchstens für's Ego.

De Zeitablauf erscheint mir aber auch schlüssig. Gibt ja zunächst einen Anhörungsbogen und danach erst den Bußgeldbescheid.

Bei einigen Bußgeldstellen erhält man mit dem Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid einen Zugangscode und kann sich die Fotos auf deren Homepage ansehen.

Nur aufpassen, aus der Erinnerung heraus muss der Antrag auf Wiedereinsetzung hier spätestens 14 Tage nach Kenntnis des zu späten Eingangs des Widerspruchs bei der Behörde eingegangen sein.

Interessant was für ein Bild jeder von einem bekommt, der eine frage stellt.

Erstmal waren Sommerferien und ich war nicht untätig. Zweitens war ich auch im "Urlaub" nach dem der Bußgeldbescheid da war. Die Plakettenrechnung ist auch noch in meinen Unterlagen und auf einem Bild, das komplett verspiegelt ist, kann Man mir nicht erzählen, das man so etwas beweisen kann.

@Cornerfreak: dich muss ich bestimmt nicht fragen, wie ich zu reden habe. Wenn du mal wüsstest, wie ich öfters von "Bullen" und "Ordnungsamt" arbeitern behandelt werde, dann würdest du es bestimmt verstehen, weshalb ich so abgeneigt bin. Was für Strafzettel ich bei diesem Fahrzeug bekommen habe, vor allem fürs richtige parken etc, darüber wollen wir nicht reden.

Eine Rechtsschutz habe ich, aber sie wurde später als der jetzige Fall abgeschlossem, weshalb ich mich nicht an die wenden kann.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 14. Oktober 2016 um 19:19:34 Uhr:


Ich habe beruflich mit der Materie zu tun. Beim Zoom sieht man alles, nur keine Plakette. Unsere Bußgeldstelle macht das so: Es wird ein Foto der an der Scheibe befindlichen Plakette und ein Foto des Fahrzeuges samt Kennzeichen angefordert. Der Fall wird dann in der Regel eingestellt, da das Fahrzeug ja den Vorschriften entspricht und nur die Plakette fehlte.

Vielen dank für die Information.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Oktober 2016 um 19:36:21 Uhr:


Habe es mir nochmal genauer angescchaut. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Foto am 15.8.16 in die E-Akte genommen wird und der Verstoß 4-8 Wochen davor war. Die "beliebten" Mitarbeiter in den Bußgeldstellen sind auch nur Menschen. Es fällt in die Hauptferienzeit. Da machen die auch schon mal Urlaub, auch wenn manche lästern, dass sie so Urlaub machen, wie dort gearbeitet wird. 😁 Also das sind ganz normale Abläufe. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der OWI-Vorwurf nicht schon verjährt sein könnte. Da kommt es auf das angebliche "Tatdatum" und Versendung des Bescheides an. Genaues wird der TE sicher nur beim Anwalt erfahren und da kann es schon Sinn machen, zumindest eine Erstberatung beim Anwalt zu nutzen. Es kann sich für den TE rechnen.

Pscht ist doch alles gelogen was ich sage, als wenn ein Beamter Urlaub braucht 😉.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Oktober 2016 um 20:01:56 Uhr:


Was für Strafzettel ich bei diesem Fahrzeug bekommen habe, vor allem fürs richtige parken etc, darüber wollen wir nicht reden.

Verständlich - aber du selbst solltest dir zumindest Gedanken über die Gründe für die offenbar ungewöhnliche Häufung machen.

Zitat:

letztendlich kriegt ja jeder eine Strafe, der denen nicht passt oder der ein schickes Fahrzeug hat..

Wenn ich schon solche Aussagen lese, frage ich mich ob Du irgendwelche komplexe hast.
Vieleicht war der Beamte ein Audi-Fan?

"Pscht ist doch alles gelogen was ich sage, als wenn ein Beamter Urlaub braucht 😉."

Natürlich braucht der auch Urlaub - du ahnst ja gar nicht, wie der gemeine Bürger, möglichst noch Autofahrer, nerven kann.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. Oktober 2016 um 20:24:44 Uhr:



Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Oktober 2016 um 20:01:56 Uhr:


Was für Strafzettel ich bei diesem Fahrzeug bekommen habe, vor allem fürs richtige parken etc, darüber wollen wir nicht reden.

Verständlich - aber du selbst solltest dir zumindest Gedanken über die Gründe für die offenbar ungewöhnliche Häufung machen.

Ich nenne dir mal die 3 häufigsten gründe warum ich angehalten werde, die sind der Burner.

1. Wir würden gerne mal das Fahrzeug nach Drogen untersuchen.
2. Was haben sie denn mit der Dame da getrieben, woher kommen sie?
3. Wir würden gerne mal einen Drogentest machen und das Fahrzeug untersuchen, ob denn auch alles eingetragen ist.

Das komische ist, das es nur mit Polizisten so ist oder Ordnungsamt arbeitern. Manchmal fragt man mich allen ernstes, warum ich in einer 50er Zone 50 fahre oder in der Spielstraße den Wagen rollen lasse?!

Und die Blicke die man bekommt, wenn die nichts finden bringen mich immer wieder zum grinsen.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 14. Oktober 2016 um 20:33:55 Uhr:



Zitat:

letztendlich kriegt ja jeder eine Strafe, der denen nicht passt oder der ein schickes Fahrzeug hat..

Wenn ich schon solche Aussagen lese, frage ich mich ob Du irgendwelche komplexe hast.
Vieleicht war der Beamte ein Audi-Fan?

Tja Rassismus ist im Osten Berlins ein heikles Thema 😉.

Zitat:

1. Wir würden gerne mal das Fahrzeug nach Drogen untersuchen.

2. Was haben sie denn mit der Dame da getrieben, woher kommen sie?

3. Wir würden gerne mal einen Drogentest machen und das Fahrzeug untersuchen, ob denn auch alles eingetragen ist.

Das ist normal bei solchen Zuhälterkarren.

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