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Strafe????
Hallo Leute...
Heute ist mir was dumes passiert...
Ich war heute morgen um 6.00 Uhr mit meinem CPI Racing Aragon GP 25er unterwegs...
plötzlich komt hinter mir blaulicht und ich wurde angehalt...
Führerscheinkontrolle...
Und da ich nur ein Mofa Führerschein besitzte war ich mit angeblich 50km/h zu schnell unterwegs.
Mein Roller wurde mir abgenommen und ist jetzt bei der Polizei, und wird dort genau gemessen und auf Tuning untersucht.( Ganz neben bei wurde ich noch durchsucht, musste alle meine Taschen leeren und wurde abgetaste)
Ich habe jedoch kein Tuning vorgenommen, sprich der Roller ist in originalzustand. Er läuft auch etwas schneller als 25 km/h. Laut Tacho 40 km/h.
Aber nie im Leben 50 km/h.
Nun ist meine Frage was mich da erwarte, da ich ja kein Tuning vorgenommen habe und der Roller auch sonst keineswegs frisiert ist.
Kann mir jemand weiter helfen????????
mfg
Beste Antwort im Thema
Du schreibst Schwachsinn...
Mofaroller dürfen nicht schneller sein als 25-egal welchem Baujahr sie entstammen.
Es sind keinerlei Toleranzen vorgesehen, lt Gesetz sind selbst 26 schon zu viel. Alles was schneller ist und trotzdem toleriert wird, ist reine Glückssache und man kann sich im Ernstfall auf nichts berufen.
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55 Antworten
Also ich weiß auch nich was cpi da fürn ne drossel rein haut .. !
meiner leuft auch so 35 .... Berg ab sogar manchmal 45 .... voll kommisch !
aufjedenfall is das glaub ich legal da du eh nix getunt hast !
Was du glaubst oder nicht ist egal...fakt ist, dass 40 (ab Werk) beim Mofaroller nicht legal sind.
Wen du dir da so sicher bist *freuts mich*
bei mir wars legal da mein roller etwas älter ist !
Du schreibst Schwachsinn...
Mofaroller dürfen nicht schneller sein als 25-egal welchem Baujahr sie entstammen.
Es sind keinerlei Toleranzen vorgesehen, lt Gesetz sind selbst 26 schon zu viel. Alles was schneller ist und trotzdem toleriert wird, ist reine Glückssache und man kann sich im Ernstfall auf nichts berufen.
@cpirollerhans
Ja nee..is klar.
Auf den Auszug aus den Paragraphen bin ich gespannt...
Ich möchte das deutsche Gericht sehen ,was jemanden verurteilt ,weil sein serienmäßiger (!) Roller etwas schneller als erlaubt fährt.
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich möchte das deutsche Gericht sehen ,was jemanden verurteilt ,weil sein serienmäßiger (!) Roller etwas schneller als erlaubt fährt.
Das Gericht ist hier nicht von Bedeutung, da die jeweiligen Urteile vom Richter gefällt werden, der den Prozeß leitet. Davon gibt es an einem Gericht i.d.R. mehrere, die ihre Urteile mit Sicherheit nicht untereinander absprechen.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich möchte das deutsche Gericht sehen ,was jemanden verurteilt ,weil sein serienmäßiger (!) Roller etwas schneller als erlaubt fährt.
Alex.
SO SEH ICH DAS AUCH !
Letzlich kommt es immer auf die Begleitumstände an, welche zu der Anzeige führen. Wobei sich ein Unfall mit einem zu schnellen Fahrzeug immer besonders negativ bemerkbar macht.
Mal wieder auf's neue:
Zitat:
Sie kann jedoch erlöschen wenn eine der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert sich
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Zitat:
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen
(...)
Durch Leistungssteigerung herbeigeführte Änderung eines Mofa (FmH 25) in ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) ist keine Änderung der Fahrzeugart!
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
Die Betriebserlaubnis ist ergo schon mal nicht erloschen, sondern gültig. Eine Mängelkarte ist natürlich angemessen. Die Beschlagnahme ist in meinen Augen somit nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch so rechtswidrig. (Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!)
Die Versicherung wird meiner Meinung nach selbst bei einem Unfall nichts dagegen machen können, nicht einmal Regress erfolgreich fordern können. Es liegt keine Bereicherungsabsicht vor (Versicherung kostet beim KKR nicht weniger), die Betriebserlaubnis ist auch nicht erloschen und eine besondere Gefährdung durch den Fahrer und höhere Geschwindigkeit nachzuweisen dürfte kaum machbar sein.
Bleibt nur noch der Knackpunkt Fahrerlaubnis. Und sowas wird ohne strafrechtliche Vorgeschichte des Threaderstellern eh eingestelt, sofern kein absolut unsinniges Exempel statuiert werden soll. Wenn letzteres der Fall sein sollte, geht man halt einfach in die Instanz. Sowas würde kein zweites Gericht bestätigen.
Kurz gesagt: Abwarten, anstatt hier wild zu spekulieren und völlig zu übertreiben. Dennoch ist diese Geschwindigkeit unter den Voraussetzungen natürlich nicht erlaubt. Es ist aber kein "Verbrechen", womit normale Richter mit Verstand ihre eh schon völlig überfüllten Terminkalender füllen mögen und sollten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich möchte das deutsche Gericht sehen ,was jemanden verurteilt ,weil sein serienmäßiger (!) Roller etwas schneller als erlaubt fährt.
Das Gericht ist hier nicht von Bedeutung, da die jeweiligen Urteile vom Richter gefällt werden, der den Prozeß leitet. Davon gibt es an einem Gericht i.d.R. mehrere, die ihre Urteile mit Sicherheit nicht untereinander absprechen.
Doch, denn ein Urteil wird nie von einem Richter gesprochen, sondern von einem Gericht. Zwar durch einen Richter, aber wer das ist, spielt keine Rolle, es handelt sich um ein Urteil des AG Hintertupfing z.B.. Die Formulierung lautet nicht ohne Grund "hat das Amtsgericht Hintertupfing [...] durch Richter am AG xxxx [...] für Recht erkannt".
Und Alex hat recht, wenn er sagt, dass kein Gericht einen Jugendlichen zu etwas verurteilen würde, wenn der Roller ab Werk schneller fährt.
Grüße
Jan
Ich sollte mich ja am Mittwoch bei den Ordnungshüter melden, was ich auch gemacht habe. Aber dann bekam ich zu hören " Aufgrund der Schülerdemos sind wir zeitlich noch nicht dazu gekomen ihren Roller zu messen. Bitte melden sie sich nächste Woche Mittwoch wieder"
Hab also noch nix näheres erfahren.
Wen es interessiert.
Konnte meine Roller heute abholen.
Hab dies direkt von einem Bekannten machen lassen , der ist CPI Händler und auch Werkstatt.
Nun muss ich den Roller auf 25 km/h drosseln, er wurde mit 35 km/h gemessen.
Die Zullassung und mein Nummerschild sowie fahrzeugschein sind nun bei der Zulassungsstelle. Wenn der Roller gedrossselt ist, muss ich wieder zur Zulassungsstelle und dann wird er wieder getestet und dann bekomm ich hoffentlich meine Papiere und so wieder.
Ich muss am Samstag zum Verhör. Solang wird noch nix an meinem Roller gemacht damit ich beim Verhör nochmal versuchen kann das ich ihn nicht drosseln lassen muss weil man ja sowiso nicht genau 10 km/h drosseln kann.
Mal sehen was ich hinbekomme.
Was wird Dir denn vorgeworfen?
Die ganze Aktion ist so lächerlich. Vor einem mit Verstand beseeltem Gericht dürfte das kaum stand halten, aber darauf kann man sich leider nicht 100%ig verlassen. Denn vielleicht musst Du dich durch Instanzen schlagen, weil bei den örtlichen Amtsgerichten auch oft nur Leute sitzen, die es aus guten Gründen nicht zu höheren Gerichten geschafft haben. Zudem müssen die Fälle aus allen möglichen Sparten abdecken und haben von diesen Bereichen meist gar keine / wenig Ahnung, wenn es spezieller wird. So wird sich dann z. B. auf einseitige, offensichtlich schwachgeistige Gutachten verlassen.
Wurde Dir das Messprotokoll ausgehändigt bzw. eine Kopie davon? Dann stell das hier mal rein. Es ist sehr fragwürdig, ob dieser Rollenprüfstand von der Polizei überhaupt gerichtsverwertbare und somit rechtlich gültige Ergebnisse liefert. Deiner Aussage nach zu schließen war das ja einer von denen und kein professioneller. Meines Wissens gibt es in ganz Deutschland nur einen gerichtsverwertbaren Rollenprüfstand bei den Cops und der ist so groß, dass der auf einem eigenen Anhänger durch die Gegend geschleppt wird.
Wurde der Luftwiderstand berücksichtigt?
Wurde dein Fahrergewicht und somit je nach Körpergewicht und der Kleidung ggf. abweichende Luftwiderstand berücksichtigt?
Ist bei den 35 km/h bereits die Messtoleranz abgezogen worden?
Zitat:
Obendrein befand sich der Angeklagte in einem die Strafbarkeit ausschließenden Verbots-irrtum. Das Unrechtsbewusstsein muss sich auf eine spezifische Rechtsgutverletzung beziehen, der Täter muß sich gerade des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewußt gewesen sein (BGHSt 15, 376, 382). Hieran fehlt es, eine etwaige Kenntnis des Angeklagten von er „Mangelhaftigkeit des Leichtkraftrades“ wäre nämlich nicht mit dem Wissen um die Reichweite seiner Fahrerlaubnis vergleichbar.
Quelle des Zitats und weitere Hinweise: http://www.himmelreich-dr.de/html/uberschreitung_hochstgeschwind.html
Zitat:
§ 17 StGB lautet:
„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist nämlich Blödsinn.
Ich würde mir überlegen, ob ich da überhaupt hin fahre. Du brauchst denen auch nicht absagen. Dann sollte man aber seine Erklärung z. B. in einem Brief dem Staatsanwalt vortragen.
Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes schildern: Mir wurde in meiner Jugend mal ein Fahrrad aus dem Keller gestohlen (Mehrfamilienhaus, Keller leider ab Treppenhaus frei zugänglich). Nach dem "professionellen" Meinung der Cops wäre ein Diebstahl nicht möglich gewesen und ich würde Versicherungsbetrug versuchen. "Dummerweise" waren die Cops aber auch zu blöd weiter zu recherchieren, denn ich hatte gar keine Versicherung für das Fahrrad...und es so natürlich auch keiner Versicherung gemeldet. Dieser "Betrugsverdacht" wurde mir erst mehrere Wochen nach dem Diebstahl mitgeteilt, als ich zum Verhör geladen war. In meiner Gutgläubigkeit nahm ich an die hätten sich nur vertan und es wäre eine Einladung zur Zeugenvernehmung gewesen. VOr Ort wurde ich nicht über meine Rechte aufgeklärt, ich saß vor zwei Cops, die mächtig Druck aufbauten. Was ich umso schlimmer empfand, da ich ja vollkommen unschuldig war, ja sogar das Opfer war und nun Opfer dieser unfähigen "Freunde und Helfer" wurde! Also wenn ich sowas vorgehabt hätte, hätte ich dies auch längst einer Versicherung melden müssen. Von den Cops habe ich dann auch nie wieder was gehört...auch keine Entschuldigung. Nachher habe ich durch einen Nachbarn heraus gefunden wer den Diebstahl begangen hat. Eine Meldung bei den Cops habe ich mir erspart, man sieht ja was ich mir bei der ersten Meldung schon damit angetan habe.


Dafür sind die gut geübt mit oder ohne Sondersignale über rote Ampeln zu fahren, damit die schnellstmöglich zu Mc Donald's und wieder zurück zur Wache kommen.

Und generell möglichst rechtlichen Beistand holen, wenn dies von den Kosten her zu machen ist. Als noch nicht Erwerbstätiger sollte es Rechtshilfe geben (muss man beim Amtsgericht beantragen), dann kannst Du kostenlos einen Anwalt bekommen.
Zitat:
Rechtswörterbuch: Rechtsbeihilfe
Die sogenannte Rechtsbeihilfe setzt sich hauptsächlich aus zwei Komponenten zusammen.
Dies sind die sogenannte Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe. In Deutschland gilt, wenn man aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder aber nur teilweise in der Lage ist, die nötigen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht aufzubringen, kann man beim jeweiligen Amtsgericht Rechtsbeihilfe also Beratungshilfe und /oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Wird die beantragte Hilfe gewährt, so übernimmt der Staat die ausstehenden Kosten
Quelle: http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../rechtsbeihilfe.php
Weiterführende Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Viel Glück wünscht
Andreas
Ich hab noch kein Messprotokoll.
Die haben die Messtolerazn schon abgezogen. Aber bei 35 km/h haben die kein Gutachten gemacht.
Weil ich ja selbst noch nicht bei der Polizei war.
Mal schauen was am Samstag is. Ich werde auf jeden Fall hingehehn weil ich die Namen der beiden zuständigen Polizisten haben will weil meine Eltern eine ofizielle Beschwerde gegen die einreichen wollen.
Wegen der Behauptung ich sei 50 km/h gefahren, obwohl nur 35 km/h des ist ja ein unterschied den man auch im Auto merken müsste.
Und da ich behandelt wurde wie ein Schwerverbrecher.
Wenn die BEschwerde nichts hilft dann villeicht noch eine Meldung bei der Dienstaufsichtsbehörde.
Zu dem überlege ich mir Schadensersatz zu fordern, da ich jetzt 2 Wochen nicht fahren konnte und trozdem meine Versicherung bezahlt habe. aber davvon kann ich auch absehen.