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Was für eine Strafe kann ich kriegen?

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 20:32

Hallo,

also ich habe einen mofaführerschein doch mein runner fährt 60 km/h. Wo die polizei mich zum ersten mal gekriegt hat wurde die anzeige fallen gelassen. Gestern wollten sie mich anhalten doch ich bn abgehauen aber sie hatten mein kennzeichen somit wieder fahren ohne fahrerlaubnis,fahrerflucht und halt mir 50 auf der 30er zone gefahren. Was kann ich dafür für eine strafe kriegen.

 

 

MFG,

CHEFKOCH3

Beste Antwort im Thema

hoffentlich nehmen sie dir den lappen ab! mehr kann man dazu nicht sagen *kopfschüttel*

kann auch sein das sie den roller kassieren und vernichten...

http://www.focus.de/.../...prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

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hoffentlich nehmen sie dir den lappen ab! mehr kann man dazu nicht sagen *kopfschüttel*

kann auch sein das sie den roller kassieren und vernichten...

http://www.focus.de/.../...prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

hoffentlich nehmen sie dir den lappen ab! mehr kann man dazu nicht sagen *kopfschüttel*

kann auch sein das sie den roller kassieren und vernichten...

http://www.focus.de/.../...prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

Nach meinem Wissen kann der Mofa Lappen doch gar nicht behalten werden, da es ja kein Führerschein ist oder?

Zitat:

Original geschrieben von Illinger

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

hoffentlich nehmen sie dir den lappen ab! mehr kann man dazu nicht sagen *kopfschüttel*

kann auch sein das sie den roller kassieren und vernichten...

http://www.focus.de/.../...prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

Nach meinem Wissen kann der Mofa Lappen doch gar nicht behalten werden, da es ja kein Führerschein ist oder?

Das wär mir so scheißegal in dem Moment. Hoffentlich wird der Roller verschrottet + Führerscheinsperre bis mindestens 40!!!!

Zitat:

Original geschrieben von tZunam1

Zitat:

Original geschrieben von Illinger

 

Nach meinem Wissen kann der Mofa Lappen doch gar nicht behalten werden, da es ja kein Führerschein ist oder?

Das wär mir so scheißegal in dem Moment. Hoffentlich wird der Roller verschrottet + Führerscheinsperre bis mindestens 40!!!!

Ja klar wer 1. in 30 Zone 50 ballert und dann seine Fehler nicht eingesteht ist selber schuld, aber es ist doch so das die für immer dir ist ? ( Die Bescheinigung)

Vor der Erteilung eines "richtigen" Führerscheins dürfte auf jeden Fall erst einmal eine MPU anstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Illinger

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

hoffentlich nehmen sie dir den lappen ab! mehr kann man dazu nicht sagen *kopfschüttel*

kann auch sein das sie den roller kassieren und vernichten...

http://www.focus.de/.../...prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

Nach meinem Wissen kann der Mofa Lappen doch gar nicht behalten werden, da es ja kein Führerschein ist oder?

Richtig, da es sich nur um eine Prüfbescheinigung handelt und nicht um einen Führerschein. Diese Prüfbescheinigung kann nicht ein-bzw. entzogen werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch3

Was kann ich dafür für eine strafe kriegen.

Ein Blick ins Gesetzbuch hilft hier weiter:

StVG

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches gegen ihn angeordnet war,

2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet war, oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von D!gg4

Diese Prüfbescheinigung kann nicht ein-bzw. entzogen werden ;)

es kann aber ein fahrverbot verhängt werden, was dem entzug der prüfbescheinigung gleichkommt... :p

hm denke das da Autoführerschein ect ,in weite ferne gerückt sind also nix mit 18 Autofahren ect,da fahrerflucht, was ja nicht gerate ein Kavalierdelikt ist .

das mit den 50 durch die 30 Zone hmm ohne Messung ist das nicht verwertbar, aber das Fahren ohne Führerschein vor allem weil man dich zum 2 ten mal erwischt hatt ,den Richter nicht milde stimmen wird.

 

Klugscheisermodusan****

 

warum friesierst du die Kiste überhaupt??

schaut die so Scheise aus??

dann lässt du dich auch noch damit erwischen obwohl du weist du darfst die Kiste nicht Fahren??

aus meiner Persönlichen meinung raus selbst schuld .

Ich hoffe der Richter ist ein Rollerfriesierhasser, und brummt dir nen ortenlichen Denkzettel auf damit Du was daraus lenst.

wie wir alle

Klugscheisermodus aus******

 

Ich hoffe das beste für dich und Denk in zukunft darüber nach was Du anstellst

gruss

am 31. Oktober 2008 um 15:11

Neue Gerichtsurteile - Aktuelle Urteile

 15.05.2008 - Az. 1 K 825/07.MZ

 

Polizei darf sicher gestellten „frisierten“ Roller verschrotten - VG Mainz vom 15.05.2008 - Az. 1 K 825/07.MZ

16. Oktober 2008

Hat die Polizei einen „frisierten“ Roller sicher gestellt und ist im Wege einer Versteigerung oder eines freien Verkaufs kein zuverlässiger Käufer zu finden, der den Roller nicht in dem in unzulässiger Weise veränderten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fährt, darf das Fahrzeug verschrottet werden. Der Polizei ist es nicht zuzumuten, den Roller von sich aus wieder in den technisch ursprünglichen Zustand bringen zu lassen.

Urteil des VG Mainz vom 15.05.2008

 

 

 

 

am 31. Oktober 2008 um 16:51

Lach wie kann man nur so dämlich sein?

Wenn 2 Beamte mit dem Dienstwagen hinter dir her waren dann zählt deren Aussage und wenn Sie sagen du bist 50 km/h gefahren dann ist es so! Ende Aus der Diskussion! Man muß nicht immer geblitzt,gelasert oder sonst auf "frischer" Tat und mit Beweisfoto herangezogen werden. Die Aussage der beiden Beamten reicht vollkommen aus!

Zu der Sache was dich erwarten kann? Hoffentlich richtig harte Geldstrafe 10.000€ auch gerne mehr und deinen Roller sollen Sie einem Hartz IV Empfänger schenken. Natürlich mit 25er Drosselung!!!

Wer sich im Straßenverkehr so verantwortungslos verhält der sollte vom PKW erstrecht die Finger lassen,und sollte erstmal von der Straße ins Cafè Viereck wandern denn jammern bringt jetzt auch nichts mehr.

Erst Denken dann handeln so haben meine Eltern es mir gelehrt und es war RICHTIG! DANKE AN MUM AND DAD!

Sorry aber was sagen deine Eltern zu der Sache? Und zum ersten Vorfall?

Da du scheinbar unbelehrbar bist solltest du erstmal Lehrgeld latzen und vielleicht hast du dann deinen Kopf nicht mehr zum Haareschneiden sondern auch zum nachdenken bewegt und bist dann zur Vernunft gekommen?

Hoffentlich würgen die Polizisten und der Richter dir richtig einen rein das dir der Kupferbolzen aus dem Hals kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Vor der Erteilung eines "richtigen" Führerscheins dürfte auf jeden Fall erst einmal eine MPU anstehen.

ja so siehts aus, wobei in diesem fall idiotentest passender wäre :D

Hallo... meint Ihr nicht, das es langsam reicht? ;) 

 

Ihr habt ja alle recht, aber tretet mal auf die Bremse... ich hoffe das war/ist ihm eine Lehre!

 

 

Nix für ungut und Thx :)

Zitat:

Original geschrieben von RoboDice

Hallo... meint Ihr nicht, das es langsam reicht? ;)

Ihr habt ja alle recht, aber tretet mal auf die Bremse... ich hoffe das war/ist ihm eine Lehre!

 

Nix für ungut und Thx :)

So einfach kann man das nicht abtun!

Gott sei Dank ist nichts weiter passiert, stell Dir aber vor es kommt ein Dritter zuSchaden weil ein unverantwortlicher Hirni mit einer frisierten Karre ohne den entsprechenden Führerschin herumfahren muss.........

Ich hoffe auf knallharte Entscheidungen der zuständigen Behörden.

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