Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs
Moin,
hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?
Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.
Gruß,
Mark
178 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist sinnvoll. Ich würde hier auch auf schriftlicher Korrespondenz bestehen.
Na dann sind wir uns ja einig 🙂
Nö bis jetzt noch nix. Das Autohaus hat sich nicht wieder gemeldet. Wenn die nächsten Tage keine Post von denen kommt denke ich ist die Sache gegessen...
Da wird wohl auch nichts mehr kommen. Vor Gericht müßte das Autohaus nämlich seine Geschäftspraktiken offen legen und da kann ein derartiges Verhalten leicht zum Bumerang werden. Das wissen die Verantwortlichen dort natürlich selbst und werden daher wohl eher wieder darauf hoffen, beim nächsten mal jemanden zu finden, bei dem sie auf weniger Widerstand stoßen.
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Zitat:
Original geschrieben von FE 64
Und, hat das Autohaus zwischenzeitlich geantwortet?Gruß Frank
Negativ. Bisher kein Lebenszeichen mehr von denen...
Gerade alles mal durchgelesen. Sehr interessante Geschichte.
Gibt es bisher etwas neues? Denn sonst kann man sagen:
mehr Glück als Verstand 😉
Ich frag mich hier was soll das ganze.
der TE, will ein Auto kaufen, macht eine Bestellung / kaufvertrag auf Geschätspapier des Händlers, Verabredet Barzahlung, hat keine kohle. und will sich rauswinden!
suchtr jetzt gründe wie er da rauskommt.
verträge sind da um einghaltenm zu werden.
Was soll der Händler noch alles bringen? Gewerbeanmeldung? HR Auszug? Mit Geschäftspapieren dokumentiert er ja schon seinen willen.
Der Kunde dokumentiert mit seiner Unterschrift. Will der Kunde ein Auto verkaufen, kann er auch sein Paüiernehmen und den Aufkäufer unterschreiben lassen.
Auftragsbestätigung braucht der Händler nicht, da er den Vertragsgegenstand ja liefern kann. (Oder hat schon mal jemand irgendwo was bestellt und der Geschäftsführer hat Gegengezeichnet? Der Verkäufer war nur zu blauäugig und hat keine Anzahlung genommen.)
Der Kunde muß nur noch abnehmen. Nimmt er nicht ab, ist er im Abnahmeverzug.
Widerrufsrechte kann er nur in anspruch nehmen, wenn er Ratenzahlung vereinbart.
Und die sache mit der rechtsberatung stinkt mir auch. die erstberatung bei einem rechtsanwalt ist meist kostenlos oder für 40 / 50 Euro zubekommen. Wenn mir ein rechtsanwalt schon über 200 €uro abknöpft, dann schreibt der auch mal nen brief dafür. Ich kennen keine Rechtsanwalt der für diesen Preis nur eine Rechtsberatung durchführt. das ganze ist mir alles recht schwammig.
Ich würde mich nicht wundern, wenn der Autohändler seinerseits zum Anwalt geht und auf Erfüllung klagt. Der kann sich nähmlich nen Rechtsanwaltleisten oder hat eine Rechtsschutzversicherung mit der er auch klagen kann. und nicht eine pipiverkehrsrechtschutz, mit der man rotlichtverstöße oder parkknöllchen umbiegen kann. aber vertragsrechtschutz? wohl kaum.
Also lieber TE zieh dich warm an, lerne fürs leben daraus. und mach geschäfte, wenn du das geld hast.
Und an alle anderen: Stellt euch vor, ihr wollt euer Auto verkaufen, findet einen käufer, der unterschreibt das er das auto abnehmt, und sagt euch dann. "war nicht so gemeint!". Dann steht euch auch ein Schadenersatz zu, weil ihr ja wieder neue kosten habt, für inserate usw. von schleichenden monatlichen wertverlust sprechen wir mal nicht.
Zitat:
Original geschrieben von habanos
Und an alle anderen: Stellt euch vor, ihr wollt euer Auto verkaufen, findet einen käufer, der unterschreibt das er das auto abnehmt, und sagt euch dann. "war nicht so gemeint!". Dann steht euch auch ein Schadenersatz zu, weil ihr ja wieder neue kosten habt, für inserate usw. von schleichenden monatlichen wertverlust sprechen wir mal nicht.
Geht nicht, wenn er bei mir unterschreibt, hat er auch das Geld auf den Tisch zu legen!!
Ansonsten weiß ich was du meinst, aber diese Belehrungen gabs schon vor >1 Monat auf den ersten 3 Seiten 😉
Mensch Leute ist doch jetzt auch wieder gut. Die Sache ist gegessen und fertig!
Wenn der Händler hätte was unternehmen wollen/können dann hätte ich schon längst Kenntnis davon. Wenn er selbst seine Regeln nicht kennt, kann ich nur sagen dass er selber Schuld ist...
@ Mods, bitte Thread schliessen. Danke!
Moin,
Ich denke nicht, das Ich diesen Beitrag schließen muss. Dazu gibt es de Fakto keinen Grund.
Die einzige Frage die zu klären ist ... und das kann Ich aus dem bisher hier gelesenen nicht machen ...
Kam es bisher an dieser Stelle nur zu einer nicht bindenden Reservierung oder ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen. Beide Ergebnisse sind mit den hier vorhandenen Informationen möglich bzw. denkbar. Und nach diesem Fakt sieht dann auch die Folgehandlung aus.
Wurde nur eine nicht bindende Reservierung unterzeichnet --> keine Folgen für den TE
Wurde diese bereits in einen Kaufvertrag umgewandelt oder war es eine bindenden Reservierung, die sich automatisch in einen Kaufvertrag umwandelte ... dann hat der Verkäufer ein Recht entweder auf Schadensersatz oder Fahrzeugabnahme.
Unter der Annahme das mir der TE als Händler da einen anwaltlichen Brief hat schreiben lassen ... würde Ich auch nicht mehr mit dem TE telefonieren und den Fall meiner Rechtsabteilung oder meinem Anwalt übergeben. Der leitet dann entsprechend die passenden Schritte ein. Folgt er der Argumentation des Anwaltes des TE, weil im Betrieb ein Formfehler stattfand ... hat er Glück gehabt ... folgt er der Argumentation nicht, wird er zurückschreiben bzw. Klagen. Das kann dann auch schonmal 4-6 Wochen dauern. ALSO ... freu dich nicht zu früh ...
Wenn Ich mich recht erinnere ... treten 90% der Verkehrsrechtsschutzversicherungen nicht für solche Fälle ein, weil das nichts mit Verkehrsrecht, sondern mit Vertragsrecht zu tun hat. Vor GERICHT würde Ich da definitiv nicht mit ziehen *fg*
MFG Kester
Na wie auch immer, wenns was neues geben sollte werde ich es hier posten. Bis dahin sind alle Mutmaßungen nur müßig und führen zu nichts. Ich weiss auch gar nicht warum dem Thema jetzt wieder so von Interesse ist 😕