Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs

Moin,

hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?

Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.

Gruß,

Mark

178 Antworten

Also hast du dich noch nicht beraten lassen ?
Falls er sagt, dass du keine "Strafe" musst, hätteste gespart.
Natürlich hätteste mehr kosten, wenn du ihn noch zusätzlich zahlen musst..

Zitat:

Original geschrieben von Aussi


Also hast du dich noch nicht beraten lassen ?
Falls er sagt, dass du keine "Strafe" musst, hätteste gespart.
Natürlich hätteste mehr kosten, wenn du ihn noch zusätzlich zahlen musst..

Doch ich hab mich beraten lassen. Sonst müsst ich den Anwalt

ja nicht bezahlen ;-)

Hallo mark5378,

habe bislang nur "stumm" mitgelesen, muß mich jetzt aber doch zu Wort melden, da auch mich brennend interessiert, was Dir der Anwalt geraten hat bzw. wie seine Einschätzung der Lage ist.

Danke.

Gruß aus HH
Gourmand

Zitat:

Original geschrieben von mark5378


Definitiv weiss ich nur dass mich die Rechtsberatung beim Anwalt 226€ kostet 😠

Hmm, grad das nochma durchgelesen.

Hört sich so an, als hätte der Anwalt dir auch nichts genaues sagen können ?

Und dafür hat der dir 226€ abgeknüpft ?

Oder hat´s doch was gebracht ?

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Zitat:

Original geschrieben von mark5378


Definitiv weiss ich nur dass mich die Rechtsberatung beim Anwalt 226€ kostet 😠
Original geschrieben von mark5378 Verkehrsrechtsschutz hab ich....

 
 
Ich dachte du hast geschrieben das du eine Verkehrsrechtschutzvericherung hast??
 
Grundsätzlich arbeiten Rechtsanwälte auf Honorarbasis nach BRAGO meistens sind das grob über dem Dauem 10% vom Streitwert, also je höher der Streitwert desto mehr kann der Anwalt nehmen.
Die Rechtschutzvericherungungen übernehmen aber i.d.r. die kosten auch für ein Beratungesgespräch. ( auch vorher erfragen)

Der Anwalt hat gesagt dass kein Vertrag Zustande gekommen ist...
Da glaube ich ihm mal. Hab heute ein Einschreiben an den Händler
geschickt, mal sehen was dabei rauskommt.

Laut Gesetz kostet die Erstberatung maximal 190€ netto, die hat
er auch berechnet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die
Erstberatung aber nicht, falls darüber hinaus keine weitere Beratung
mehr nötig ist. Ausserdem besteht eine Selbstbeteiligung von 150€

Naja, wenn´s so klargeht, haste ja gespart.

Zitat:

Original geschrieben von Aussi


Naja, wenn´s so klargeht, haste ja gespart.

Ich hoffe es doch schwer...

Du hättest ja auch gleich zum Händler fahren können und dich in einem Gespräch auf die AGB´s berufen können. Bevor man zum Anwalt rennt sollte man Versuchen (in einem guten Ton) die Sache selbst zu regeln.
Vielleicht hätte ja der Händler eingelenkt, und du wärst ohne Kosten aus der Sache rausgekommen. Ein Anwalt sollte immer der letzte Weg sein, wenn Reden nicht mehr hilft.....😉

Zitat:

Original geschrieben von pluto187


Du hättest ja auch gleich zum Händler fahren können und dich in einem Gespräch auf die AGB´s berufen können. Bevor man zum Anwalt rennt sollte man Versuchen (in einem guten Ton) die Sache selbst zu regeln.
Vielleicht hätte ja der Händler eingelenkt, und du wärst ohne Kosten aus der Sache rausgekommen. Ein Anwalt sollte immer der letzte Weg sein, wenn Reden nicht mehr hilft.....😉

Ein Anwalt sollte aber der erste Weg sein, um sich beraten zu lassen, ansonsten geht der Schuß schnell nach hinten los.

Um die Gesetzeslage genau zu kennen, ist eine Beratung beim Anwalt meines Erachtens unerläßlich.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von pluto187


Du hättest ja auch gleich zum Händler fahren können und dich in einem Gespräch auf die AGB´s berufen können. Bevor man zum Anwalt rennt sollte man Versuchen (in einem guten Ton) die Sache selbst zu regeln.
Vielleicht hätte ja der Händler eingelenkt, und du wärst ohne Kosten aus der Sache rausgekommen. Ein Anwalt sollte immer der letzte Weg sein, wenn Reden nicht mehr hilft.....😉

Naja ich hab zwar nicht groß Nachgebohrt, aber als ich telefonisch angefragt habe wollte der Händler ja sogar 15% von mir haben. Somit war der Weg zum Anwalt doch das richtige. Nächste Woche wenn sich der Händler meldet weiss ich bestimmt mehr...

Zitat:

Original geschrieben von mark5378


...als ich telefonisch angefragt habe wollte der Händler ja sogar 15% von mir haben.

Bei soviel Dreistigkeit ist der Weg zum Anwalt wirklich die einzig logische Konsequenz.

So, heute ist schon Montag, schon was gehört?

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


So, heute ist schon Montag, schon was gehört?

Nö. Er hat zwar am Freitag versucht anzurufen aber ich bin nicht rangegangen.

Möchte das nicht am Telefon diskutieren. Die sollen mir nen Brief schreiben,

da können sie sich dann nicht rausreden...

Das ist sinnvoll. Ich würde hier auch auf schriftlicher Korrespondenz bestehen.

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