Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs

Moin,

hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?

Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.

Gruß,

Mark

178 Antworten

Moin,

Das kann Ich dir verraten. Weil solche Dinge viele Menschen und damit auch die User hier im Forum interessieren. Das was dir da (hoffentlich) unbeabsichtigt passiert ist, ist ja nicht "Alltagsgeschäft" für die meisten hier anwesenden. Andererseits besteht grundsätzlich ja die Gefahr, dass so etwas hier vielleicht jedem mal passieren könnte. z.B. Auto praktisch gekauft ... und dann passiert irgendein Unglück und das Geld ist weg, oder wird anderweitig benötigt (z.B. für nen Krankentransport aus dem Ausland etc.pp.). Und das jeder User, von seinem Standpunkt aus eine Meinung dazu hat ... sollte dir auch klar sein. Es gibt diejenigen die interessiert dies aus rein theoretischen Gründen, also was muss erfüllt sein, was nicht etc.pp. (dazu zähle Ich mich *fg*). Dann gibt es diejenigen die sich für die Verbraucherrechte interessieren und wissen wollen, ab wann ist eine solche Sache nicht mehr Anfechtbar und dann die entsprechenden Seiten von Händlern (die alle ein vitales Interesse an einem guten Geschäftsgebahren haben) und Versicherern, die gerne Ihre Kosten niedrig halten wollen.

Und je nachdem zu welcher Seite man sich zählt ... ist auch die Einstellungf dir gegenüber.

Ganz einfache Kiste.

Also warte mal ab, was und ob da was kommt. Ich drücke dir GERNE die Daumen dass du mit einem blauen Auge rauskommst. Nur mich drauf verlassen würde ich nicht zwangsläufig. Eventuell sprichst du dich mit deinem Anwalt schonmal bzgl. eines Vergleichangebots ab ... 😉

MFG Kester

Ich kann an der Stelle nur eine kleine Geschichte erzählen:
Bekannter hat sich ein XC90 als Firmenleasing bestellt, dann ging es plötzlich schlecht, ihr wisst ja wie die Zahlungsmoral ist, auch die der öffentlichen Auftraggeber...
Er meine zum Händler in Frankfurt a.M. er wolle es doch lieber sein lassen, dieser meinte, ok, er regle das mit der Bank, das Auto wäre aber schon verladen und unterwegs.
Er müsste jetzt *festhalten!* 25% vom Listenpreis als Strafe zahlen.
25%! Ok, natürlich ist das naiv schon anzunehmen ein anderer wäre naiv und würde das zahlen, immerhin kann die Ausstattung ja nie so exotisch kombiniert sein dass er es nicht mit paar % Abschlag verkaufen könnte...
Na ja, egal, er konnte dann das Auto doch nehmen, irgendwie kam schon wieder Geld rein und falls nicht hätte er sicher keine 25% gezahlt, zu mehr als 1000€ wäre er nie im Leben verurteil worden, aber alleine der Versuch war schon lustig.

Guten Morgen,

also nochmal: der TE hat beim Händler eine sogenannte Verbindliche Bestellung unterschrieben, das ist keineswegs ein Kaufvertrag.
In den Bedingungen dieser Bestellung steht, dass der Verkäufer die Annahme dieser Bestellung innerhalb einer bestimmten Frist bestätigen muß, erst zusammen mit dieser Bestätigung wird aus der Bestellung ein Kaufvertrag.
Das ist übrigens nicht nur bei diesem Händler so, sondern im seriösen Fahrzeughandel gängige Praxis.

Gruß FE64

Ein Bekannter hat eine ähnliche Frage:

Kfz bestellt, keine Auftragsbestätigung erhalten, keine AGB bei Vertragsschluss. Es ist überhaupt nicht bekannt ob es AGB gibt. 500€ wurden bei Bestellung angezahlt. Wie sieht es in solch einen Fall mit einer Strafzahlung aus wenn nichts vereinbart wurde?

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Wow, nach 15 Jahren :-)

Keine AGB heisst auch keine Widerrufsbelehrung. Damit sollte man heutzutage jederzeit von der Bestellung zurücktreten können…

Zitat:

@civic0307 schrieb am 2. Juni 2023 um 21:00:28 Uhr:


Keine AGB heisst auch keine Widerrufsbelehrung. Damit sollte man heutzutage jederzeit von der Bestellung zurücktreten können…

Nein, warum braucht man ein Widerrufsbelehrung im stationären Handel?

Weil die mittlerweile bei jedem Vertrag korrekt formuliert und unterschrieben werden muss.
Du erinnerst dich an die seltsamen Diskussionen wegen Fehlern in den Leasingverträgen und mgl. Rückabwicklung derselben genau deswegen?

Edit: Quelle
https://www.anwalt.de/.../...derrufen-bgh-und-eugh-urteile-197643.html

Bitte erzähle nicht so einen Blödsinn! Bei einem Kauf ohne Finanzierung (Koppelgeschäft) vor Ort benötigst du keine Widerrufsbelehrung da es kein Widerrufsrecht gibt.

@civic0307
Das ist nicht richtig. Nicht jeder finanziert. Ein Barkauf hat kein Widerrufsrecht bei Kauf im Geschäft.

Na ja, wir sind im Finanzierungsforum. Im Post stand nichts von Barzahlung (ok, ebenso nichts zu einer Finanzierung).
Aber bei Finanzierungsverträgen ist es nun mal so.

Aber egal…

Hi, geht um Barzahlung. 500€ wurden als Anzahlung überwiesen. Bestellung erfolgte per E-Mail, also Unterschrift gesetzt und eingescant. Nur Unterschrift vom Käufer drauf, Feld vom Verkäufer ist leer. Es erfolgte keine Bestätigung etc., AGB oder ähnliches nie übersendet.

Wie lange ist das jetzt her?

2-3 Monate

Hat er den Händler mal kontaktiert und was der dazu sagt? Ist wieder so ein aus der Nase ziehen von allen Informationen.

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