Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung
Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.
Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.
Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.
Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.
Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.
Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?
Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.
Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.
Vielen Dank euch
Schöne Grüße aus dem
Schwabenland
Benedikt Born
Beste Antwort im Thema
Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.
Ciao
Ratoncita
105 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 09:15:03 Uhr:
Ihm geht es wohl mehr um das Strafmaß.
Mag sein. Dafür gibt es ja Anwälte. Mich stört überhaupt der Hinweis auf die Polizistin und dass sie fast ausgeflippt sei. In der heutigen Zeit wäre es auch möglich dass du für sowas aus dem Auto gezogen wirst, was natürlich nicht gutzuheißen ist. Von einem anderen VT meine ich jetzt,der auf seine Art dann emotional reagiert. Ist schon für weniger passiert.
Und immer das rumreiten auf diese Formulierung im Strafbefehl. Das ist wie du weißt die normale Schriftliche Begründung für den Entzug der Fahrerlaubnis und ist vermutlich als Textbaustein abgelegt oder gleich als Teil eines Vordrucks gespeichert.
Wie gesagt. Zum Anwalt, kleine Brötchen backen und versuchen die ganze Sache abzumildern.
UND. Fahrweise überdenken ganz wichtig. Vor einer uneinsehbaren Kuppe überholen Grenzt an einen Suizidversuch.
Edit:
Und wenn ich richtig nachdenke, ist diese Begründung mit der Ungeeignetheit in allen Punkten für den TE zutreffend. Wer so fährt, und das vielleicht ständig macht, was natürlich keiner weiß und auch nicht unterstellt werden soll, der ist ungeeignet und vor dem muss die Allgemeinheit geschützt werden.
Sorry: wenn ich bis zum Stillstand abbremsen muss, weil ein anderer (} ZENSIERT {) im Überholverbot an vollkommen unübersichtlicher Stelle überholt und das dann "runterspielen versucht"
Würde ich auch ganz schnell "zur Zicke"- da dann noch rumreiten - man tut was man kann um zu (de-) eskalieren!
Dass da das "große Besteck" ausgepackt wird sollte einleuchten!
Ob das Vor Gericht besser klappt wage ich zu bezweifeln!
Ausnahmsweise mal völlig unabhängig davon, was hier nun passiert ist.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:43:00 Uhr:
...
Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr ...
...
Hör auf deinen Anwalt und das, was er dir durch die Blume mitteilen will - nämlich dass deine Erfolgsaussichten bei einem Gerichtsverfahren äußerst bescheiden zu sein scheinen.
Hallo, Berlin-Paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 01:24:07 Uhr:
Deine familiären Verhältnisse und deine Einkommenssituation spielen für die Berechnung der Geldstrafe sehr wohl eine Rolle.
richtig: für das Strafmaß spielen diese Verhältnisse eine Rolle.
Sie spielen aber keine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob man hier überhaupt die Fahrerlaubnis entzieht oder ob man ihm aus Mitleid den Führerschein belässt.
Viele Grüße,
Nachteule
Ähnliche Themen
Im Einzelfall kann das schon für diese Frage von Relevanz sein. Es können auch einzelne Klassen entzogen oder mit Auflagen belegt werden.
Ich kann das aktuelle Strafmaß nicht beurteilen aber unabhängig davon stelle ich mir auch einfach die Frage, welche strafmildernden Argumente der TE vorbringen will (Ist jetzt nicht provokativ gemeint)?
Fakt ist wohl: überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer.
Was gibt es da noch für Argumente???
Und wenn auch der Anwalt eher abrät...
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 5. Juli 2019 um 11:18:56 Uhr:
Ich kann das aktuelle Strafmaß nicht beurteilen aber unabhängig davon stelle ich mir auch einfach die Frage, welche strafmildernden Argumente der TE vorbringen will (Ist jetzt nicht provokativ gemeint)?
Fakt ist wohl: überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer.
Was gibt es da noch für Argumente???
Und wenn auch der Anwalt eher abrät...
Falsch. Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung kostet per se "nur" 250€ und 2 Punkte. Mit Unfall sogar nur 300€.
Für eine "Gefährdung des Straßenverkehrs" bzw den 315c braucht es schon mehr. Ob das beim TE zutrifft? Keine Ahnung. Das muss der Anwalt besser einschätzen können.
Auch Polizisten dramatisieren schon mal über. Vor Gericht sagte mal einer gegen mich aus, Zitat "Und dann sah ich schon die Scheinwerfer mir entgegenkommen".
Fakt ist: Ich stand zu dem Moment komplett still (entgegen der Fahrtrichtung auf einem Autobahnparkplatz) 😁
Das war eine Tatsache, um die auch der Richter wusste, und der hakte dann auch nochmal nach "Wie können ihnen Lichter eines stehenden Fahrzeugs entgegengekommen?". Darauf gabs dann nur ein leises Schulterzucken.
Ist vielleicht ein wenig offtopic die Frage, aber haben die Polizeifahrzeuge heute standardmäßig eine Dashcam drin? Würde vielleicht Sinn machen.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 5. Juli 2019 um 11:38:07 Uhr:
Ist vielleicht ein wenig offtopic die Frage, aber haben die Polizeifahrzeuge heute standardmäßig eine Dashcam drin? Würde vielleicht Sinn machen.
Nein. Die Kamera ist mit dem Einschalten des Blaulichts gekoppelt. Zumindest da wo ich herkomme ist das so.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 11:11:38 Uhr:
Im Einzelfall kann das schon für diese Frage von Relevanz sein. Es können auch einzelne Klassen entzogen oder mit Auflagen belegt werden.
das findet aber in der Praxis kaum statt. Ausnahme vielleicht bei Landwirten und auch da nur selektiv. Ansonsten ist ein Entzug der Fahrerlaubnis digital: ja oder nein.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 5. Juli 2019 um 11:22:51 Uhr:
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 5. Juli 2019 um 11:18:56 Uhr:
Ich kann das aktuelle Strafmaß nicht beurteilen aber unabhängig davon stelle ich mir auch einfach die Frage, welche strafmildernden Argumente der TE vorbringen will (Ist jetzt nicht provokativ gemeint)?
Fakt ist wohl: überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer.
Was gibt es da noch für Argumente???
Und wenn auch der Anwalt eher abrät...Falsch. Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung kostet per se "nur" 250€ und 2 Punkte. Mit Unfall sogar nur 300€.
Für eine "Gefährdung des Straßenverkehrs" bzw den 315c braucht es schon mehr. Ob das beim TE zutrifft? Keine Ahnung. Das muss der Anwalt besser einschätzen können.
Genau. Da muss zu der konkreten Gefährdung noch die "Verkehrswidrigkeit und Rücksichtlosigkeit" begründet werden. Das dürfte bei dem, was hier so schon von sich gegeben wurde, kein Problem sein. Das war hier kein Fahrfehler, sondern ein bewußtes Überholen, obwohl die benötigte Strecke nicht eingesehen werden konnte. Das reicht. Wurde hier aber auch schon angesprochen.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 5. Juli 2019 um 11:22:51 Uhr:
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 5. Juli 2019 um 11:18:56 Uhr:
Ich kann das aktuelle Strafmaß nicht beurteilen aber unabhängig davon stelle ich mir auch einfach die Frage, welche strafmildernden Argumente der TE vorbringen will (Ist jetzt nicht provokativ gemeint)?
Fakt ist wohl: überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer.
Was gibt es da noch für Argumente???
Und wenn auch der Anwalt eher abrät...Falsch. Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung kostet per se "nur" 250€ und 2 Punkte. Mit Unfall sogar nur 300€.
Für eine "Gefährdung des Straßenverkehrs" bzw den 315c braucht es schon mehr. Ob das beim TE zutrifft? Keine Ahnung. Das muss der Anwalt besser einschätzen können.
Auch Polizisten dramatisieren schon mal über......
.....auch erzählen TEs hier gerne nur die halbe Vorgeschichte, oder verharmlosen ihr eigenes Verhalten.
Von daher ist die ganze Diskussion hier nichts wert.
Also: nachdem ich nur die ersten drei Beiträge gelesen habe:
- Überholen im Überholverbot mit Gefährdung
- Alkohol am Steuer
- Handy am Steuer
m.E. Führerscheinentzug lebenslänglich, für alle drei Taten habe ich null Verständnis !!!
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2019 um 12:08:03 Uhr:
Da muss zu der konkreten Gefährdung noch die "Verkehrswidrigkeit und Rücksichtlosigkeit" begründet werden. Das dürfte bei dem, was hier so schon von sich gegeben wurde, kein Problem sein.
grob verkehrswidrig ist ziemlich offensichtlich. Überholverbot, vor einer Kuppe, mit Gegenverkehr
Bleibt rücksichtslos: ist gegeben, wenn das Überholverbot wissentlich übertreten wurde. Kann man wegargumentieren, wenn man das Überholverbot nicht gesehen hat und die Kuppe nicht wahrgenommen hat und eigentlich davon ausgingm, den Überholvorgang gefahrlos abschließen zu können. Das lässt sich genau nur an Hand der Akte beurteilen, und die hat der Anwalt. Also: Long shot.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 12:11:14 Uhr:
m.E. Führerscheinentzug lebenslänglich, für alle drei Taten habe ich null Verständnis !!!
wofür Du Verständnis hast, interessiert hier niemanden, trollt nur den Thread
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 12:13:48 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Juli 2019 um 12:08:03 Uhr:
Da muss zu der konkreten Gefährdung noch die "Verkehrswidrigkeit und Rücksichtlosigkeit" begründet werden. Das dürfte bei dem, was hier so schon von sich gegeben wurde, kein Problem sein.
grob verkehrswidrig ist ziemlich offensichtlich. Überholverbot, vor einer Kuppe, mit GegenverkehrBleibt rücksichtslos: ist gegeben, wenn das Überholverbot wissentlich übertreten wurde. Kann man wegargumentieren, wenn man das Überholverbot nicht gesehen hat und die Kuppe nicht wahrgenommen hat und eigentlich davon ausgingm, den Überholvorgang gefahrlos abschließen zu können. Das lässt sich genau nur an Hand der Akte beurteilen, und die hat der Anwalt. Also: Long shot.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 12:13:48 Uhr:
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 12:11:14 Uhr:
m.E. Führerscheinentzug lebenslänglich, für alle drei Taten habe ich null Verständnis !!!
wofür Du Verständnis hast, interessiert hier niemanden, trollt nur den Thread
Der 315c spricht nicht vom Überholverbot. Es geht hier nicht um das Überholverbot sondern um den Überholvorgang schlechthin. Das Verbot kommt noch erschwerend hinzu. Um Rücksichtlosigkeit zu begründen reicht es schon, wenn ich blind überhole. Und das war hier der Fall, was der TE ja sogar hier zum Besten gibt. Da gibt es keine zwei Meinungen, siehe Strafbefehl der StA und den angeblichen Aussagen des Rechtsanwaltes.
Ich hoffe nur, die Polizei hat sich genügend Notizen gemacht, um ihre Aussage vor Gericht zu untermauern. Ansonsten kommt der TE noch aus der sache raus, und das hat er meiner Meinung nach nicht verdient, da er hier ja gesagt hat, dass die ganze Sache bewußt und gewollt war.