STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. August 2020 um 22:07:09 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 22:04:09 Uhr:
Das gibt es nicht. Wenn doch , dürfte das nie bekannt werden. Da würden einige Stellen neu besetzt werden.
Der MA in der Zulassungsstelle hat die entsiegelung der Kennzeichen zu überprüfen. Er trägt das auch ins Programm ein. Dürfte Probleme geben,wenn die Bleche gesiegelt auftauchen.
ja dann rollen Köpfe, genauso wie bei TÜV-Gefälligkeitsprüfungen.
...und ich hab mich schon gewundert, auch ein wenig geärgert als ich das Prozedere auf einer Zulassungsstelle in einer anderen Stadt - zuständig für die Firmenautos des Arbeitgebers- mitbekommen hab.
Von der für uns hier zuständigen Zulassungsstelle bin ich es gewöhnt, dass die Plaketten an einem Tisch im gleichen Raum abgekratzt werden... der Sachbearbeiter guckt dir dabei über die Schultern hinweg zu - irgendwelche Plaketten nicht abzukratzen ist praktisch ausgeschlossen.
Auf dieser Zulassungsstelle eine Stadt weiter steht so eine "Entsiegelungsmaschine" quasi ne kleine Standbohrmaschine mit Fräskopf im Vorraum / Warteraum. Die Leute werden während der Abmeldeprozedur dorthin raus geschickt um die Plaketten zu entfernen - der Sachbearbeiter hat keinen Einblick und sieht hinterher zur Kontrolle nur die entsiegelten Blechschilder.
Dabei hab ich es schon erlebt, dass Sachbearbeiter auch bei mir -der ortsbekannte Arbeitgeber hat ein paar hundert Firmenfahrzeuge laufen... weshalb man öfter mal mit der Zulassungsstelle zu tun hat... ala man kennt sich und so- darauf verzichtet haben, dass man die Schilder nach dem Entsiegeln zur Kontrolle vorlegen mußte... d.h. auf dem Weg raus aus der Zulassungsstelle entsiegeln und fertig... genau so gut hätte man mit den noch gesiegelten Schildern rausgehen können und hätte so einen gesiegelten Satz Schilder von einem abgemeldeten Fahrzeug gehabt.
Und 2. selbst wenn der Sachbearbeiter die entsiegelten Schilder kontrolliert... wie kann der sicher sein, dass das wirklich die vorher gesiegelten Schilder sind, wenn er das Abkratzen nicht direkt prüft.
Man könnte die gesiegelten Schilder auch z.B. einer weiteren im Warteraum befindlichen Person übergeben und dem Sachbearbeiter einen Satz alte Kennzeichen oder extra zu diesem Zweck vorbereitete Schilder mit entsprechenden Abkratzspuren zeigen.
Einerseits ist man in diesem Deutschland so pingelig, Weltmeister der Bürokratie & Kontrolle... andererseits findet man immer wieder irgendwo eklatante Schlampereien, die eines Bananenstaates würdig sind.
Ich denke auch dass man auf dem Blitzerfoto genau erkennen kann ob die Zulassungsplakette überhaupt nicht abgekratzt, nur angekratzt oder komplett abgekratzt ist. Die Bilder sind heutzutage sehr scharf.
Wenn sie zumindest angekratzt ist und auch auf der Zulassung die Abmeldung bescheinigt ist, dann wird es eng für den Käufer, wenn er trotzdem so gefahren ist. Da kann man dann nichts auf den Verkäufer abschieben.
Man kann da so oder so nichts auf den Händler abwiegeln,jeder der ein Fahrzeug führt ist verpflichtet zu prüfen ob es versichert ist und sich in einem Verkehrstüchtigen Zustand befindet.
Es wäre eventuell strafmildernd wenn man beweisen kann das der Händler sich wie beschrieben verhalten hat und man im guten Glauben gehandelt hat.
Bei einem Händler sollte man vom Grundsatz Treu und Glauben ausgehen dürfen.
Da wird dann Aussage gegen Aussage stehen und im Fahrzeugschein steht die Abmeldung.
Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt, wenn der TE uns weitere Informationen gibt.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. August 2020 um 10:51:44 Uhr:
Ich denke auch dass man auf dem Blitzerfoto genau erkennen kann ob die Zulassungsplakette überhaupt nicht abgekratzt, nur angekratzt oder komplett abgekratzt ist. Die Bilder sind heutzutage sehr scharf.
Und auf dem Video sind die Kennzeichen auch zu sehen.
Für den TE hoffe ich, daß die Siegel eindeutig unbeschädigt sind, dann hat er gute Chancen aus der ganzen Nummer rauszukommen
Gehen wir mal vom GAU aus, dann drohen folgende Strafen
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/
Sowohl der Käufer und sein Bekannter, der Fahrer machten sich strafbar.
Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.
Ist der neue Käufer überhaupt schon der Halter zum Zeitpunkt des Blitzens gewesen? Diese Frage konnte ich durch Recherchen im Internet nicht genau klären.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. August 2020 um 11:02:11 Uhr:
Man kann da so oder so nichts auf den Händler abwiegeln,jeder der ein Fahrzeug führt ist verpflichtet zu prüfen ob es versichert ist und sich in einem Verkehrstüchtigen Zustand befindet.
Es wäre eventuell strafmildernd wenn man beweisen kann das der Händler sich wie beschrieben verhalten hat und man im guten Glauben gehandelt hat.
Bei einem Händler sollte man vom Grundsatz Treu und Glauben ausgehen dürfen.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich vermute es wird auch irgend etwas gesetzliches oder geregeltes darüber geben, dass der Händler der dem Kunden/Interessenten ein Fahrzeug zur Probefahrt überlässt, dafür zu sorgen hat, dass das Fahrzeug versichert ist.
"ja guten Tag. Ich interessiere mich für den M5 aus Ihrem Inserat. Ist es möglich mit dem Auto eine Probefahrt zu machen?“
" Prinzipiell schon, allerdings ist das Fahrzeug abgemeldet. Für eine Probefahrt müssten Sie sich dann ein Kurzzeitkennzeichen organisieren"
"Vielen Dank aber ich finde ein anderes Auto"
@new-Rio-ub
Das ist die Frage die ich mir die ganze Zeit stelle.
Eigentlich hätte sie nur zwecks Ermittlung angeschrieben werden dürfen um zu klären wer zum fraglichen Zeitpunkt,außer dem Fahrer,überhaupt der Verantwortliche war.
Genauso hätte das Fahrzeug ja auch 3 mal den Besitzer wechseln können.
Eventuell ist ja schon eine vorherige Ermittlung über den letzten Halter sowie Händler gelaufen um festzustellen ob Käufer und jetziger Halter identisch sind.
Dann wäre der Vorwurf ja korrekt.
So wie vom TE beschrieben ist ja eine Probefahrt gemacht worden,diese muss ja wenn Nummernschilder am Fahrzeug waren,mit anderen Nummernschildern gemacht worden sein als die aus dem Kofferraum.
Spätestens da hätte man überlegen müssen das etwas nicht zusammenpasst,sonst hätte man für die Probefahrt mit noch angemeldetem Fahrzeug diese ja nicht benötigt.
Der TE hat es ja so dargestellt, aber daraus werde ich auch nicht ganz schlau
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Dann stimmt ja was ich geschrieben habe,hatte den Text nicht mehr im Kopf als ich das geschrieben habe mit den Ermittlungen.
Selbst wenn der private Wiederverkäufern seinen Vertrag verbummelt hat,die Käuferin hat ja ihren eigenen.
Wenn da allerdings der Händler als Verkäufer auftaucht wäre die Lüge ja schnell aufgedeckt.
Am Ende bleibt der Halter und Fahrer aber trotzdem in der Pflicht,da spielt alles andere glaube ich keine große Rolle.
Dem Händler müsste man auch erst einmal alles nachweisen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. August 2020 um 21:26:05 Uhr:
Das war wohl der HändlerVorsichtshalber entfernt, Moorteufelchen/Moderator
Nur gute Bewertungen, bisher keinerlei Anstände.
Dann sollte man aber auch die beiden Bilder des TE von den Bewertungen löschen, denn über den zweiten Namen und mobile kommt man bei Google sofort auf den Händler.
So wie ich den Laden hier kenne, hat der Händler schon lange einen Hinweis auf diesen Thread bekommen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. August 2020 um 11:33:07 Uhr:
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Deshalb sollte man sein Auto auch nie angemeldet verkaufen.
Kommt öfter vor, dass ein Fahrzeug mehrmals den Halter/Eigentümer wechselst und nie um- oder abgemeldet wird.
Der Dumme ist der eingetragene Halter,der andauert Post von Bußgeldstellen usw bekommt.
Und regelmäßig geht auch irgendein Erwerber in der Kette unter.
Ist doch gut für einen Händler,wenn er ein angemeldetes Fahrzeug auf den Hof bekommt, kann er die Interessenten gleich mit auf Probefahrt schicken.
Gibt's denn nun schon Infos, ob auf dem Handy Video evtl zu erkennen ist,ob der Sicherheitscode frei gelegt wurde? Das gelbe Feld unter dem Landeswappen sollte man evtl erkennen.
Wenn der abgemeldet war und der Händler die Bleche zur Probefahrt angebracht hat,kann man ihn da ja schon mal kriege
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 16. August 2020 um 11:22:05 Uhr:
So wie vom TE beschrieben ist ja eine Probefahrt gemacht worden,diese muss ja wenn Nummernschilder am Fahrzeug waren,mit anderen Nummernschildern gemacht worden sein als die aus dem Kofferraum.
Nein es waren genau die gleichen Nummernschilder, mit denen dann auch das Auto sofort nach Hause überführt worden ist.
Zitat:
Spätestens da hätte man überlegen müssen das etwas nicht zusammenpasst,sonst hätte man für die Probefahrt mit noch angemeldetem Fahrzeug diese ja nicht benötigt.
Genau, das wäre ja sofort aufgefallen, wenn der Händler
zur Probefahrtseine roten Kennzeichen, die er übrigens hat, an das Auto rangeschraubt hätte, und
zur Überführungsfahrtnach Hause dann die alten schwarzen Kennzeichen benutzt worden wären.
Dann hätte ja irgendetwas nicht gestimmt.
Aber so war es nicht.
Der Händler sagte, dass Auto sei noch angemeldet, und so wurden auch zur Probefahrt die alten schwarzen Kennzeichen benutzt.
Aber so war es übrigens nicht, denn wenn der Händler schon von Anfang an gesagt hätte, dass das Auto abgemeldet ist, wäre ich erst gar nicht losgefahren, denn ich wollte ein Auto so schnell wie möglich kaufen, und nicht ein paar Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle warten, um dann endlich 5 Tage Kurzeitkennzeichen zu bekommen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. August 2020 um 11:33:07 Uhr:
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Ich denke, da hat der Händler ein wenig getrickst😁
Der Händler hatte mir ja das Auto im Auftrag ( i.A. ) verkauft und im Kaufvertrag stand nicht der Name des Händlers, sondern der Name eines Privatmannes, der Händler hatte nur unterschrieben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es wie folgt abgelaufen ist:
Die Ermittlungsbehörden befragen den Händler, der erzählt, er habe an Privat verkauft, und legt den Kaufvertrag vor.
Die Ermittlungsbehörden befragen dann den Privatmann, und der erzählt, dass er den Wagen auch wieder verkauft hat, den Kaufvertrag aber verbusselt habe, und schon reißt die Kette der Nachverfolgbarkeit ab.