STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. August 2020 um 00:21:18 Uhr:
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 28. August 2020 um 10:13:14 Uhr:
Außer er hat dir das Auto verkauft 😁Das wär doch mal ne Wendung 😉
Nun, die Polizei verkauft tatsächlich gelegentlich Autos.... Naja, eher der Zoll über die Zollauktion. Teilweise veräussern auch die Landespolizeien ihre Ex-Dienstfahrzeuge.
...die verkaufen nicht nur Autos, auch LKWs, Motorräder, Boote, Schiffe... und auch die Finanzämter verkaufen irgendwelche scheinbar gepfändete, konfiszierte, beschlagnahmte oder von Steuerschuldnern übereignete Sachen.
siehe https://www.zoll-auktion.de/.../auktionsuebersicht.php?...
Zitat:
@gast356 schrieb am 5. September 2020 um 13:15:39 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. August 2020 um 00:21:18 Uhr:
Nun, die Polizei verkauft tatsächlich gelegentlich Autos.... Naja, eher der Zoll über die Zollauktion. Teilweise veräussern auch die Landespolizeien ihre Ex-Dienstfahrzeuge.
...die verkaufen nicht nur Autos, auch LKWs, Motorräder, Boote, Schiffe... und auch die Finanzämter verkaufen irgendwelche scheinbar gepfändete, konfiszierte, beschlagnahmte oder von Steuerschuldnern übereignete Sachen.
siehe https://www.zoll-auktion.de/.../auktionsuebersicht.php?...
Können wir wieder zum Thema zurück kommen? Was der Zoll oder der arabische Gemüsehändler um die Ecke verkauft, geht hier völlig am Thema vorbei.
Zitat:
@munition76 schrieb am 5. September 2020 um 14:41:01 Uhr:
Können wir wieder zum Thema zurück kommen?
Kurzes Update:
Die Polizei hatte nun den Vorbesitzer (vorherigen Halter) hinsichtlich der Abmeldung des Fahrzeuges befragt.
Dieser sagte folgendes aus:
Er habe sich bei dem Händler gemeldet, und dort sein Auto angeboten.
Das Auto war zum Zeitpunkt noch angemeldet, und der Händler habe eine Probefahrt mit seinen alten Kennzeichen gemacht, dann den Preis runtergehandelt, und das Auto gekauft.
Der Händler wollte eigentlich das Auto undedingt mit den alten Kennzeichen kaufen, und sich selbst um die Abmeldung kümmern, aber da der Vorbesitzer schon einmal schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, hat er sich nicht darauf eingelassen.
Der Händler handelte daraufhin nochmals 100 € runter, weil es laut seinen Aussagen nun schwieriger sei, ein Auto so ganz ohne Kennzeichen zu verkaufen, und er nun auch das Auto in Corona Zeiten schwieriger verkaufen könne, bzw. wegen der fehlenden Kennzeichen angeblich weniger Geld bekäme, wenn das Auto z.B. in Export gehen würde.
Er stellte als den Vorbesitzer vor die Wahl:
Entweder er bekommt das Auto angemeldet, oder der Vorbesitzer meldet das Auto selbst ab und bekommt € 100 weniger
Der Vorbesitzer habe dann doch lieber 100 € weniger für das Auto bekommen, und noch am selben Tage die alten Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen und das Auto online abgemeldet.
Die Kennzeichen habe er als Souvenier behalten, da er sich alle alten Autokennzeichen aufhebt zum Andenken an frühere Autos, die er einmal gehabt hat.
Auf Wunsch der Polizei habe er die alten Kennzeichen auch vorgelegt, und die Polizei hat davon 2 Fotos gemacht.
Also war das Auto definitiv schon zum Zeitpunkt am gleichen Tage abgemeldet, als der Vorbesitzer dem Händler das Auto angeboten und verkauft hatte.
Fragt sich nun, warum "baugleiche" Kennzeichen im Kofferraum gelegen haben, die sogar Plaketten hatten.🙂😰😰😕
Spannende Geschichte.
Hitchcock ist nichts dagegen. 🙂
Bin schon gespannt auf die Fortsetzung.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. September 2020 um 19:01:20 Uhr:
Wenn das so stimmt kann der Händler seinen Betrieb dichtmachen.
Definitiv.
So jemand bleibt nicht unbeachtet.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. September 2020 um 19:01:20 Uhr:
Wenn das so stimmt kann der Händler seinen Betrieb dichtmachen.
den braucht er nicht dicht machen, das machen andere für ihn
Das Beweisstück fehlt allerdings.
Es gibt ein Foto, wo jemand in den Blitzer rauscht.
Reicht das für so eine Straftat zur Verurteilung?
Der Verkäufer kann ja alles abstreiten, oder behaupten der TE hat die angebaut.
Bleibt ja trotzdem der Sachverhalt, gefahren ohne Zulassung, stand ja so im Fahrzeugschein.
Ach Leute.
Und ihr findet es garnicht komisch, dass die Aussagen des Vorbesitzers bei der Polizei (Ermittlungsarbeit für eine Straftat) so einfach dem TE von wem auch immer mitgeteilt werden?
Seid doch nicht so naiv.
naja im tatort und bei cobra 11 erzählen doch die ermittler und staatsanwälte den zeugen was grad phase ist, warum denn nicht auch hier ?
Er hat doch inzwischen ein richtiges gegenseitiges Vertrauensverhältnis mit dem Wachstellenleiter oder wer das damals bei der Vernehmung des TE gewesen ist, aufgebaut.
Der, welcher ihm per Blick in den Computer gleich bei der 1.Vernehmung gesagt hat, was gegen den Händler schon alles ermittelt wurde und wann und weshalb es dann eingestellt wurde usw.
Ist doch Spitze wenn man einen Spitzel bei der Polizei hat.... 🙂
Das da meine ich:
"Kurzes Update 18. August 2020:
Ich war heute bei der Polizei und habe Strafanzeige gegen den Händler wegen der absolvierten Probefahrt gemacht, und dabei auch das Video gezeigt, und einige Fotos aus dem Video bei der Polizei dagelassen.
Auf den Fotos sieht man, genauso wie auf dem Blitzfoto sehr deutlich, dass eine Plakette am vorderen Kennzeichen klebt.
Also sah das auch für den Polizeibeamten so aus, als sei das Auto angemeldet.
Die Polizei wird nun die von mir eingereichten Fotos und das Blitzerfoto kriminaltechnisch (LKA ?) untersuchen lassen, ob es sich bei den Fotos um das identisch gleiche Kennzeichen und die identisch gleiche Plakette handelt.
Der Polizist fragte, wo denn die Original Kennzeichen hin sind, und ich antwortete wahrheitsgemäß, dass ich diese nicht mehr habe, da die Dame vom Amt sagte, die könne ich wegschmeissen.
Der Polizist fragte auch, wem die Firma X.X. Automobile denn gehöre würde, und ich gab den Namen, worauf der Polizist dann auch eine Überprüfung machte, und er mir sagte, da gab es schon mal vor Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen den Händler wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, aber er könne nur im Polizeicomputer sehen, dass das von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde."
Naja kommt der TE vom Land oder von der Stadt bei uns wen Partys sind wird man oft rausgezogen meistens läuft das bei uns am land so ab: Servus Klaus was gesoffen ?
Ne peter hab i net !
Ok kannst weiter. Also die meisten kennen sich und da wird auch des eine oder andere mal weitergegeben.
Die Staatsanwaltschaft / der Richter kann die Telefongespäche verlangen und abhören.
Dort sagt der Händler, dass das Auto angemeldet ist und so abgeholt werden kann.
Desweiteren wäre es unmöglich, dass der TE selbst die passenden Kennzeichen mitnimmt. Woher soll er denn wissen, welches Kennzeichen das Auto hatte?
Zitat:
@munition76 schrieb am 11. September 2020 um 21:41:20 Uhr:
Die Staatsanwaltschaft / der Richter kann die Telefongespäche verlangen und abhören.
Dort sagt der Händler, dass das Auto angemeldet ist und so abgeholt werden kann.
Bitte?? Wohl kaum.