STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Das glaub ich auch nicht. Das alle Telefonate mitgeschnitten werden und über lange Zeit gespeichert werden

https://de.toonpool.com/.../vorratsdaten_unter_freunden_2482445.jpg 😁

Zitat:

@munition76 schrieb am 11. Sep. 2020 um 21:41:20 Uhr:


Die Staatsanwaltschaft / der Richter kann die Telefongespäche verlangen und abhören.

Bruhaha.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. September 2020 um 19:51:59 Uhr:


Ach Leute.

Und ihr findet es garnicht komisch, dass die Aussagen des Vorbesitzers bei der Polizei (Ermittlungsarbeit für eine Straftat) so einfach dem TE von wem auch immer mitgeteilt werden?

Seid doch nicht so naiv.

Hier hat jemand viel Fantasie. 😁

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Zitat:

@nogel schrieb am 11. September 2020 um 23:19:52 Uhr:



Zitat:

@munition76 schrieb am 11. Sep. 2020 um 21:41:20 Uhr:


Die Staatsanwaltschaft / der Richter kann die Telefongespäche verlangen und abhören.

Bruhaha.

Also für zukünftige Telefonate besteht die Möglichkeit schon.

Zitat:

@Magru88 schrieb am 11. September 2020 um 17:50:07 Uhr:



Der Händler wollte eigentlich das Auto undedingt mit den alten Kennzeichen kaufen, und sich selbst um die Abmeldung kümmern, aber da der Vorbesitzer schon einmal schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, hat er sich nicht darauf eingelassen.

[...]

Die Kennzeichen habe er als Souvenier behalten, da er sich alle alten Autokennzeichen aufhebt zum Andenken an frühere Autos, die er einmal gehabt hat.

Ok, also der vorherige Besitzer behält immer alle Kennzeichen als Souvenier, hat aber schon einmal ein angemeldetes Austo verkauft... woher bekam er da sein Souvenier?

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 12. September 2020 um 10:20:57 Uhr:


Ok, also der vorherige Besitzer behält immer alle Kennzeichen als Souvenier, hat aber schon einmal ein angemeldetes Austo verkauft... woher bekam er da sein Souvenier?

Nach der Abmeldung vom Käufer zugeschickt?

Möglich ja, aber so recht mag ich daran nicht mehr glauben.

nach dem letzten post vom TE scheint mir das hier auch immer mehr nach Märchenstunde,
der TE hat hier auch keine offiziellen dokumente gezeigt

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 12. September 2020 um 12:33:19 Uhr:


nach dem letzten post vom TE scheint mir das hier auch immer mehr nach Märchenstunde,
der TE hat hier auch keine offiziellen dokumente gezeigt

Wegen so einer Aussage wurde ich damals für 2 Tage gesperrt 😉

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 12. September 2020 um 10:20:57 Uhr:


Ok, also der vorherige Besitzer behält immer alle Kennzeichen als Souvenier, hat aber schon einmal ein angemeldetes Austo verkauft... woher bekam er da sein Souvenier?

Woher soll ich wissen, wieviele Autos der Vorbesitzer hatte, und welche er abgemeldet oder angemeldet vorher verkauft hat.

Schlechthin interessiert mich das auch gar nicht!

Aber es besteht auch die Möglichkeit, ein angemeldetes Auto zu verkaufen und dem Käufer so mitzugeben, und der meldet es dann nächsten Tag ab oder um, und die Kennzeichen werden entstempelt, und der Käufer schickt mir dann diese Kennzeichen zurück.
Jedenfalls hatte ich das mal so gehandhabt, und der Käufer hatte das Auto an einem Sonntag gekauft und nach Hause überführt, und nächsten tag am Montag schon umgemeldet, und er hatte mir die entstempelten Kennzeichen zurückgeschickt, die ich dann am Dienstag hatte, und mit diesen Kennzeichen dann am Mittwoch mein "neues" Auto angemeldet.
So hatte ich 20€ für neue Schilder gespart.

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 12. September 2020 um 12:33:19 Uhr:


nach dem letzten post vom TE scheint mir das hier auch immer mehr nach Märchenstunde,

Also jetzt reicht es mir.
Wieso werde ich jetzt verbal beschuldigt, ein Märchenerzähler zu sein, nur weil ich etwas ausführlicher geschrieben habe, was der Vorbesitzer bei der Polizei angegeben hatte.

Schade, dass ich mich nicht kurz gehalten habe, wie z.B. so:
Vorbesitzer hatte bei der Polizei angegeben, die alten Kennzeichen mitgenommen zu haben, und er hatte das Auto online abgemeldet.
E n d e

Zitat:

der TE hat hier auch keine offiziellen dokumente gezeigt

und dann kommt wieder jemand wegen Datenschutz usw.

Nachtrag / P.S.:
Ich werde mich jetzt diese Woche noch einmal mit dem Autohändler unterhalten, und fragen, was er dazu meint

Würde ich besser nicht machen.
Er weiß doch mittlerweile längst daß er den Stress den er jetzt mit Sicherheit hat im Prinzip Dir zu verdanken hat. Obwohl es natürlich er war der hier offensichtlich Mist gebaut hat. Aber Du hast es ins Rollen gebracht.
Könnte also leicht sein daß Du danach mit ner dicken Lippe heingehst.
Bestenfalls gibt’s ne gepflegte verbale Keilerei.

Ich war doch nicht der erste. Der den wahrheitsgehalt deiner erzählungen hinterfragt. So eine Geschichte in ganzen. Kommt doch so in der Form zum Glück nur vor darin können wir uns auch bald nicht mehr vorstellen dass das so passiert ist.

Trotzdem würde ich mit dem Autohändler auch nicht mehr in Kontakt treten. Sofern die Polizei im Spiel ist würde ich mit dem Händler kein Wort mehr wechseln

Ich verstehe diese ständigen Vorwürfe im Forum nicht.
Sobald mal was außergewöhnliches geschildert wird, kommt einer und ruft „Märchen“. Ein paar andere ziehen dann mit.

Wenn es euch so unrealistisch vorkommt und ihr euch gar veräppelt fühlt, dann könnt ihr doch den Thread ganz einfach verlassen.

So würgt ihr das Thema ab und später wundert man sich, warum der TE abgetaucht ist.

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