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STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Themenstarteram 13. August 2020 um 13:17

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.

Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.

Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.

Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.

Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:

1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?

2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.

Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.

Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2020 um 11:50

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Themenstarteram 13. August 2020 um 16:20

Zitat:

@Zoker schrieb am 13. August 2020 um 16:19:12 Uhr:

Man sollte das auch auf dem Blitzerfoto sehen ob da noch eine Plakette drauf klebt, wenn nicht, dann habt ihr echt nicht aufgepasst.

Ja, auf dem Blitzerfoto, welches ich ja gesehen habe, sind die Plaketten, oder besser gesagt die Plakette des Frontkennzeichens deutlich zu sehen.

am 13. August 2020 um 16:20

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 18:13:24 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 13. August 2020 um 15:40:55 Uhr:

Denk auch daran, dass auch du als Halter eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat begangen hast, wenn du die Fahrt zugelassen hast, was in dem Fall ja zutrifft.

Halter bin ich ja erst ca. 3 Wochen nach dem Kauf geworden.

Völlig unerheblich.

Dein Kumpel ist ein Fahrzeug ohne Versicherungschutz gefahren. Da ändert sich nichts dran wer Halter ist.

Steht auf der Quittung vom Straßenverkehrsamt Ummeldung oder Anmeldung?

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:21

Zitat:

@nogel schrieb am 13. August 2020 um 17:20:26 Uhr:

Bezüglich des Geschwindigkeit Verstoß (Ordnungswidrigkeit des Fahrers!) einfach locker bleiben und niemand anschwärzen bis es verjährt ist.

Der Geschwindigkeitsverstoß ist in einer oder 2 Wochen verjährt.

am 13. August 2020 um 16:23

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 18:21:04 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 13. August 2020 um 17:20:26 Uhr:

Bezüglich des Geschwindigkeit Verstoß (Ordnungswidrigkeit des Fahrers!) einfach locker bleiben und niemand anschwärzen bis es verjährt ist.

Der Geschwindigkeitsverstoß ist in einer oder 2 Wochen verjährt.

Jungs ihr habt gerade viel größere Probleme als ein Blitzerfoto :D

Du bist Zeuge in einem Strafverfahren, und bist gerade dabei dich immer weiter in die Scheiße zu reiten.

Wenn nachweislich noch Siegel drauf waren klär mit deinem Kumpel, dass du ihn nennen wirst damit ihr die Sache aus der Welt bekommt.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:24

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 13. August 2020 um 17:46:22 Uhr:

Du wurdest von der Polizei als Zeuge verhört. Sollte die ganze Sache vor Gericht gehen, wirst du da ggf. auch als Zeuge vernommen. Als Zeuge bist du, im Gegensatz zum Beschuldigten, zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Lügst du da (Nachname weiß ich nicht usw.) und das kommt raus, hast du noch ein weiteres Problem als Hals, was zu einem richtigen problem werden kann.

Wie soll man bitte schön Gedächtnislücken beweisen können?

Das hatte schon beim Altkanzler Helmut Kohl Ende der 1999 Jahre in der CDU Spendenaffäre nicht funktioniert, da konnte sich Herr Dr. Kohl auch an nichts erinnern.

Zitat:

Ich würde mir daher gut überlegen, ob es das wert ist, nur damit der Bekannte ohne Namen mit seiner Geschwindigkeitsübertretung davon kommt.

Ich wurde von der Polizei nicht wegen des Geschwindigkeitsverstoßes vorgeladen, sondern wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:27

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:16:33 Uhr:

 

Und du auch, wenn du als Zeuge in einem Srrafverfahren lügst.

Wer nichts sagt, kann auch nicht lügen.

(Altes Sprichwort)

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:28

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:20:58 Uhr:

Zitat:

 

Steht auf der Quittung vom Straßenverkehrsamt Ummeldung oder Anmeldung?

Das weiß ich nicht mehr.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:30

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:23:47 Uhr:

Zitat:

 

Wenn nachweislich noch Siegel drauf waren klär mit deinem Kumpel, dass du ihn nennen wirst damit ihr die Sache aus der Welt bekommt.

Es waren nachweislich Siegel auf den Kennzeichen.

Auf dem Blitzerfoto sieht man das sehr deutlich.

am 13. August 2020 um 16:30

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 18:27:08 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:16:33 Uhr:

 

Und du auch, wenn du als Zeuge in einem Srrafverfahren lügst.

Wer nichts sagt, kann auch nicht lügen.

(Altes Sprichwort)

Du scheinst ja ein ganz Schlauer zu sein.

Aber die Gegenseite schläft auch nicht in Höhlen.

am 13. August 2020 um 16:32

Zitat:

@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 18:28:15 Uhr:

 

Das weiß ich nicht mehr.

Macht nix, das werden die Behörden schon ermitteln.

Ohne es zu wissen ist der TE zufällg auf dem richtigen Weg ...

Zille, das heißt: auf dem Schreibtisch. :D

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:35

Also Fakt ist, dass die Kennzeichen des Autos im Kofferraum lagen, und der Händler diese Kennzeichen für die Probefahrt aus dem Kofferraum rausgenommen, und angesteckt hat.

Dann nach der Probefahrt ging es ins Büro zum Verhandeln, und der Händler hatte die Kennzeichen wieder abmontiert.

Auf Frage damals, warum er die Kennzeichen wieder abgenommen hat, antwortete er, es sähe nicht gut für andere Kunden aus, wenn Kennzeichen auf den zu verkaufenden Autos sind, und er die deswegen immer abmontiert, damit nicht andere Kunden denken könnten, der Händler würde angekaufte Autos nicht abmelden.

@Magru88

Also nochmal zurück von meinem Beitrag von kurz vor 16 Uhr. Waren die beiden Zulassungsbescheinigungen wirklich in Ordnung? Waren die Zulassungssiegel auf den Kennzeichen? Hast du davon als Nachweis Fotos bzw. Kopien erstellt?

Spätestens als der Verkäufer dir mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug nicht versichert ist und ihr ja wusstet, dass ihr geblitzt worden seid, hätten die Alarmglocken läuten sollen und klar sein müssen, dass ihr Nachweise braucht, dass man euch Unterlagen ausgehändigt hat, die vermuten lassen, dass das Fahrzeug noch ordnungsgemäß zugelassen ist.

Auch nochmal der Hinweis, es geht für deinen Bekannten nicht um den Geschwindigkeitsverstoß mit der Verjährung von 3 Monaten, sondern um eine handfeste Straftat, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier musst du in Erfahrung bringen, wie lang die Verjährung ist und ob ihr das solange verzögern könnt. Ich glaube das kaum, dass das geht, weil vermutlich die Verjährung wesentlich länger als 3 Monate betragen wird..

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:20:58 Uhr:

 

Völlig unerheblich.

Dein Kumpel ist ein Fahrzeug ohne Versicherungschutz gefahren. Da ändert sich nichts dran wer Halter ist.

Kann man das wirklich dem Fahrer vorwerfen? Wenn das Fahrzeug noch angemeldet war sollte man meiner Meinung nach auch davon ausgehen können dass ein Versicherungsschutz besteht.

Als Fahrer hat man ja auch keine Möglichkeit das zu überprüfen, das kann nur der Halter bzw der Versicherungsnehmer.

Deswegen verstehe ich auch nicht so ganz wieso dem TE ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. In Paragraf 1 steht ganz klar:

Zitat:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs (...) ist verpflichtet (...) eine Haftpflichtversicherung (...) abzuschließen

Und Halter war zu dem Zeitpunkt scheinbar noch der Vorbesitzer.

Wichtig zu wissen wäre aber ob das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt wirklich noch angemeldet war oder ob irgendwie getrickst wurde.

Themenstarteram 13. August 2020 um 16:41

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:32:21 Uhr:

 

Macht nix, das werden die Behörden schon ermitteln.

Ja gut, also wie soll ich / wir uns jetzt verhalten??

Den Behörden die Wahrheit sagen, wie es sich wirklich zugetragen hat??

Der Händler streitet alles ab, und behauptet, gesagt zu haben, dass das Auto abgemeldet und nicht versichert war.

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