Stoßstange und Vorschaden
Hallo,
mir ist gestern jemand mein geparktes Auto gefahren, und hat die Frontstoßstange dabei derart zusammengestaucht, dass sie nach Aussage einer Werkstatt ausgetauscht werden muss, wenn man es reparieren will.
Schaden: ca. 530 Euro, falls der Träger auch beschädigt ist ca. 630 Euro. (mündl. Kostenvoranschlag)
Der Verursacher wurde von einem Zeugen gesehen, hat daraufhin (ursprünglich wollte er abhauen) auch einen Zettel an meine Scheibe gehängt. Er will nur das Kennzeichen zahlen, weil man angeblich sonst nix sieht. Die Stoßstange ist aber einige Zentimeter nach innen gedrückt, das wird auch jeder Gutachter so sehen, meinte meine Werkstatt.
Mein Problem: Die Stoßstange hat an anderer Stelle (seitlich) einen Vorschaden, der auch schon ein Austauschgrund wäre (laut Werkstatt).
Meine Frage: Wie wird so ein Vorschaden angerechnet? Was muss der (Zweit-)Schadensverursacher mir bezahlen? Ich will niemanden abzocken, aber der ist ZWEIMAL mi Schwung gegen mein geparktes Auto gefahren, den Schaden muss man ja wohl ersetzt bekommen?
Im schlimmsten Fall könnte ich auch einfach mit der angedrückten Stoßstange rumfahren, keiner der Schäden ist sicherheitsrelevant.
Die Suche habe ich bereits bemüht, leider kam unter Vorschaden und Stoßstange nur anderes.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
16 Antworten
Wahrscheinlich ist der Schaden mittlerweile abgerechnet 🙄. Schau mal aufs Datum.
ob das nach 6 Jahren noch weiter hilft? dem TE sicher nicht😛