STOP! Ab wann gelte ich im schwimmenden Verkehr

Guten Morgen, ich habe eine Frage die irgendwie nicht im Recht definiert ist. Ich fahre auf eine Einmündung zu. Für mich steht da ein STOP! Ich halte an der Haltelinie und will nach rechts abbiegen. Ich schaue nach links ob ein Auto kommt. Kann links 300m überschauen und weit und breit kein Auto. Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts. Da von links nichts kommt, fahre ich auf die Hauptstraße auf. Mein Fahrzeug ist mit allen 4 Rädern auf der Hauptstraße. In diesem Moment sehe ich wie ein Fahrzeug komplett auf meiner Fahrspur auf mich zu fährt. Ich bremse und das Fahrzeug knallt in meine linke Fahrzeugseite.

Die rechte Fahrbahnseite wurde zwecks Kanalisationbau nur notdürftig mit Schutt verschlossen, weshalb das andere Fahrzeug sich dazu entschlossen hat, die falsche Fahrbahnseite zu nutzen.

Mich interessiert jetzt, ab wann gilt dieses STOP für mich nicht mehr und wann sieht man mich als im schwimmenden Verkehr auf der Hauptstraße an?

Angenommen das Fahrzeug rauscht in mich rein, wenn ich von vorne gekommen wäre und er micj wegen einer Kurve nicht gesehen hätte, dann wäre die Schuldfrage eindeutig. In diesem Fall jetzt, stellt sich die Frage, wann ist das STOP für mich quasi abgearbeitet??

Danke schon mal....

123 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juni 2022 um 19:39:12 Uhr:


...
Ich gehe mal davon aus, daß die Kenntnis des TS soweit gereicht hat, daß sich alle anderen Verkehrsteilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt richtig verhalten haben und die Spur genutzt haben und deshalb nicht damit gerechnet hat, daß Einer aus der Reihe tanzt.
...

Dir scheint entgangen zu sein, dass sich der TE dazu schon geäußert hat.

Zitat:

@bmwx3driver schrieb am 4. Juni 2022 um 14:51:40 Uhr:


Also die rechte Fahrbahn ist freigegeben. Der Bereich in dem die Kanalisationsrohre eingefügt wurden, ist mit Schutt verschlossen und verdichtet worden. Durch Starkregen haben sich da aber Löcher gebildet, weshalb niemand darauf fährt, sondern auf der Gegenfahrbahn.
...

Zitat:

@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 17:10:32 Uhr:


*Da du den Begriff Sichtlinie nicht zu kennen scheinst: Das ist die Linie, von der aus man die andere Straße (nicht Fahrspur!) einsehen kann.

Immer wieder drollig, wenn mir Stammtischexperten meinen Beruf erklären ..... 😁😁😁

Aber du bist ein unterhaltsamer Zeitgenosse, wie du mit deinen Beiträgen in den diversen Foren aus dem Brustton der Überzeugung "Dinge" verkündest.

Naja Nogel du bist aber auch nicht der einzige hier im Forum der beruflich mit der Thematik zutun hat. Du bist aber leider irgendwie der einzige der meint nur seine Ansicht der Dinge wäre die einzig korrekte und das in jedem Thread.

Nach der Schilderung des TE würde ich persönlich stark auf mindestens Teilschuld spekulieren. Man steht an einem Stoppschild und fährt los und wird dann von einem Fahrzeug auf der Vorfahrtberechtigten Straße getroffen. Ohne genaue Ortskenntnisse oder Bilder bleibt da ja fast garkeine andere Meinung über.

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 20:45:53 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 17:10:32 Uhr:


*Da du den Begriff Sichtlinie nicht zu kennen scheinst: Das ist die Linie, von der aus man die andere Straße (nicht Fahrspur!) einsehen kann.

Immer wieder drollig, wenn mir Stammtischexperten meinen Beruf erklären ..... 😁😁😁 Aber du bist ein unterhaltsamer Zeitgenosse, wie du mit deinen Beiträgen in den diversen Foren aus dem Brustton der Überzeugung "Dinge" verkündest.

Wenn du deinen Beruf so ausübst, wie du hier auftrittst, dann reicht’s ja noch nicht mal für den Stammtisch. Nur ein Beispiel von vielen:

Der TE schreibt, er sei vom Stoppschild aus losgefahren.

Du schreibst "Es ist zunächst eine haltlose Unterstellung, er habe nicht an der Sichtlinie gehalten."

Manchmal merkst du selbst nicht mehr, dass du danebenliegst, dann erklärt es dir halt jemand. Aber du darfst dich gern lustig machen, wenn dir die Argumente ausgehen, das vertragen die User hier schon.

Ähnliche Themen

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 20:45:53 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 17:10:32 Uhr:


*Da du den Begriff Sichtlinie nicht zu kennen scheinst: Das ist die Linie, von der aus man die andere Straße (nicht Fahrspur!) einsehen kann.

Immer wieder drollig, wenn mir Stammtischexperten meinen Beruf erklären ..... 😁😁😁

Bist du Unfallgutachter?

Gruß

Uwe

@Geisslein Speziell noch einmal für dich, sozusagen zum Mitschreiben, da du es wieder und wieder ignorierst und nicht darauf reagierst:
Das eine Fahrbahnmarkierung vorhanden ist, sagt noch nichts darüber aus, dass es sich dabei auch um eine durchgezogene Linie handelte. Somit darf sie im Bedarfsfall auch überfahren werden. Wenn, wie der TE sagt, die Fahrbahn witterungsbedingt Schäden aufwies, muss der Fahrer dieser Straße zwar beim Spurwechsel auf die Gegenfahrbahn aufpassen, denn er dürfte ja auch nicht einfach den Gegenverkehr rammen. Aber der TE konnte nicht blind darauf vertrauen, dass bei seinem Abbiegen unter gar keinen Umständen jemand von rechts auf seiner Spur fahren könnte. Der TE hat entgegen deiner Behauptung ja sogar selbst zugegeben, dass viele Fahrer der Schäden wegen eben NICHT die provisorische Fahrbahndecke befahren. Ließ doch bitte erstmal richtig den Text, bevor du das Gegenteil von dem behauptest, was dort steht. Und nicht jede Baustelle (es sei denn, Warnbaken würden die Fahrstreifen zwingend voneinander trennen) haben ein Schuld bezüglich der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, oder wo vorbei zu fahren ist.

Und auch nochmal @nogel Ich verstehe nicht im geringsten, wie du wiederholt auf das dünne Eis kommst, ein vorsichtiges Hineintasten hätte den Unfall nicht verhindert. Eher ist das Gegenteil zu erwarten.

Andererseits schließt ein Losfahren vom Stoppschild nicht automatisch ein erneutes Anhalten an der Sichtlinie aus. Allerdings lässt die Formulierung dies zumindest sehr unwahrscheinlich klingen.

Letztlich bleibt es immer noch dabei: Wir spekulieren hier, ohne die Örtlichkeit gesehen zu haben, Abstände und Geschwindigkeiten, Markierungen und Schilder gesehen zu haben.

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 4. Juni 2022 um 20:53:53 Uhr:


Nach der Schilderung des TE würde ich persönlich stark auf Teilschuld spekulieren. Man steht an einem Stoppschild und fährt los und wird dann von einem Fahrzeug auf der Vorfahrtberechtigten Straße getroffen. Ohne genaue Ortskenntnisse oder Bilder bleibt da ja fast garkeine andere Meinung über.

Genau, alles steht und fällt mit der tatsächlichen Örtlichkeit, nämlich wie weit man nach rechts sehen kann, aber da halte ich mich an die Aussage des TE ("Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts"😉, also man kann wohl die Gegenfahrbahn einsehen, aber nicht die rechte Spur, auf der der Unfallgegner unzulässigerweise entgegen kam.

Das sieht man auch daran, daß es unmittelbar gekracht hat, obwohl der TE noch gar nicht richtig abgebogen war.

Deshalb sind auch die Argumentationen mit der Sichtlinie und dem noch langsameren Raustasten verfehlt, weil wenn sich der TE soweit vorgetastet hätte, bis er auch den rechten Fahrstreifen weithin einsehen kann, wäre er genauso gerammt worden (nur diesmal in seine rechte Seite).

Ich hatte auch weiter oben dargestellt, wie die Fragestellung bei Gericht immer lautet (hätte der Unfall vermieden werden können, wenn der TE mehr Sorgfalt hätte walten lassen?)

Und bisher hat keiner darlegen können, was dem TE an vorzuwerfen wäre, außer die (drollige) Aussage, er hätte aussteigen sollen und schauen, ob frei ist.

Zitat:

@ackerpower schrieb am 4. Juni 2022 um 21:24:14 Uhr:



Und auch nochmal @nogel Ich verstehe nicht im geringsten, wie du wiederholt auf das dünne Eis kommst, ein vorsichtiges Hineintasten hätte den Unfall nicht verhindert. Eher ist das Gegenteil zu erwarten.

Ja, da dürften mittlerweile die Argumente ausgetauscht sein, siehe auch mein voriger Beitrag, da kommen wir nicht weiter.

Ein anderer Aspekt, den man noch diskutieren könnte, wäre der Verstoß des Gegners (zusätzlich zur Benutzung der Gegenfahrbahn) gegen §3 (1) StVO, also die Pflicht, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Wenn die Baustellenspur tatsächlich "unpassierbar" sein sollte, müßte er sogar in der halben Strecke anhalten können.

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 21:37:42 Uhr:


Ein anderer Aspekt, den man noch diskutieren könnte, wäre der Verstoß des Gegners (zusätzlich zur Benutzung der Gegenfahrbahn) gegen §3 (1) StVO, also die Pflicht, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Hatte ich ja schon erwähnt.

Zitat:

.., bleibt die Frage, ob das Befahren dieser Spur zumutbar ist? Allerdings hätte dann der Unfallgegner, auf Grund des kaum einsehbaren Linksbogens, deutlich langsamer fahren müssen.
Er müsste dann so langsam fahren, das er und möglicher Gegenverkehr aus der Hauptstraße, problemlos zum Stehen kommen.

Ich glaube dieses Argument können wir vergessen. Damit hätte ja jeder Verkehrsteilnehmer „Mit“Schuld, wenn einem auch ganz klassisch die Vorfahrt genommen wird.

Es ging ja Anfangs um die Frage „Wann ist das Stoppschild für jemanden kein Thema mehr bezüglich der Vorfahrt“

Ich denke wir können uns alle drauf einigen, dass es nicht reicht so gerade eben mit den Reifen abgebogen zu sein.
Ohne entsprechende Urteile jetzt nachgelesen zu haben behaupte ich mal, dass mindestens 5-6 Autolängen sein sollten

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 21:37:42 Uhr:


Ein anderer Aspekt, den man noch diskutieren könnte, wäre der Verstoß des Gegners (zusätzlich zur Benutzung der Gegenfahrbahn) gegen §3 (1) StVO, also die Pflicht, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

…und da der TE nix sehen konnte, galt für ihn die Geschwindigkeit 0 km/h, sprich, er hätte überhaupt nicht losfahren dürfen. 😉

Bitte beantworte meine Frage meines letzten Beitrags.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 4. Juni 2022 um 21:48:47 Uhr:


Ich glaube dieses Argument können wir vergessen. Damit hätte ja jeder Verkehrsteilnehmer „Mit“Schuld, wenn einem auch ganz klassisch die Vorfahrt genommen wird.

Nene, die Lage ist anders. Der Unfallgegner scheint ja eine Linkskurve gefahren zu haben bzw. konnte auch nicht an der Hecke vorbei schauen . Und da darf er auch kein Auto auf der Gegenfahrbahn rammen, das dort statt einzubiegen aus dem bisherigen Straßenverlauf herkommt (und zufällig gerade auf Höhe des Stoppschids fährt). Also vergleichbar mit einer Rechtskurve, hinter der z.B. ein wartendes Fzg. steht.

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 21:29:46 Uhr:


...
Genau, alles steht und fällt mit der tatsächlichen Örtlichkeit, nämlich wie weit man nach rechts sehen kann, aber da halte ich mich an die Aussage des TE ("Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts"😉, also man kann wohl die Gegenfahrbahn einsehen, aber nicht die rechte Spur, auf der der Unfallgegner unzulässigerweise entgegen kam.
...

Da reimst du dir wohl das passende zusammen.

Unter "überhaupt nichts" verstehe ich, dass man keine Fahrbahn einsehen konnte.

Ja ok, für diesen Fall kann ich der Argumentationskette folgen, solange es ne Kurve oder Kuppe gab/gibt.
Ändert aber nichts am Stoppschild für den TE.
Das toppt ja gefühlt alles andere. Ich wüsste echt nicht wie man da ohne teilschuld rauskommen will

Edit: Ich meine natürlich aus der Nummer mit dem Unfall rauskommen und nicht aus der Straße xD

Deine Antwort
Ähnliche Themen