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stock car kosten....Rennstrecke im Bodenseeraum

Themenstarteram 24. Juni 2004 um 16:25

Tag!

 

Ein Freund von mir und ich sind auf die Idee gekommen mal bei stock car racing mitzumachen.

Deshalb wollte ich Fragen was das so kostet

Auto,Umbauten,Nenngeld/Startgeld?

Desweiteren wollte ich noch Fragen ob es eine Strecke im Bodenseegebiet gibt?

Kann man zu zweit auch einen Rennwagen teilen,dass jeder die Hälfte des Rennen fährt?

mfg

cjowTc

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13 Antworten
am 26. Juni 2004 um 7:47

Will auch in diesen Sport einsteigen. Bin öfters in Trossingen zum die Rennen anschauen. Wo kommst den her? Bin aus Messkirch.

Schu mal hier: www.scct.de

Themenstarteram 27. Juni 2004 um 9:23

Tag!

Ich komm aus Bodman.

Des mit dem Rennsport is halt so ne Idee falls es nicht zu teuer ist,wir haben halt wenig schraubererfahrung.

 

mfg

cjowTc

am 27. Juni 2004 um 14:07

Man kann ja erstmal schmal anfangen. Zum schauen ob man überhaupt "fahren" kann.

Themenstarteram 27. Juni 2004 um 18:39

Abend

Ja klar außerdem denk ich steht der spass erstmal im vordergrund

mfg

cjowTC

früher gab es so eine Strecke in Vogt bei Ravensburg.

Ich hab aber keine Ahnung ob das immernoch so ist.

Re: stock car kosten....Rennstrecke im Bodenseeraum

 

Zitat:

Original geschrieben von cjowTC

Tag!

 

Ein Freund von mir und ich sind auf die Idee gekommen mal bei stock car racing mitzumachen.

Deshalb wollte ich Fragen was das so kostet

Auto,Umbauten,Nenngeld/Startgeld?

Desweiteren wollte ich noch Fragen ob es eine Strecke im Bodenseegebiet gibt?

Kann man zu zweit auch einen Rennwagen teilen,dass jeder die Hälfte des Rennen fährt?

mfg

cjowTc

____________________________________________

Autokosten ist unterschiedlich, unsere Autos kosten meistens nichts oder max. 50 Euro (Ford Sierra/Granada etc.). Startgeld ist auch unterschiedlich, liegt bei uns im Raum so bei 40 Euro.

Wir teilen die Wagen auch, ob das offiziell erlaubt ist weiss ich nicht, wir machen das einfach. Sieht ja niemand wer drinsitzt mit dem Helm.

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 19:13

Abend,

Danke für deine Antwort!!!

Wo fahrt ihr denn?

mfg

CjowTc

am 13. Juli 2004 um 12:22

@ Sabsi,

ja gut, son paar fahrende Schrotthaufen krieg ich auch für kleines Geld... aber wie sieht's mit den Sicherheitsvorschriften aus. (Käfig, Feuerlöschen, verstärkte Türen oder so etwas?)

Gibt es ein allgemeines Reglement, oder hat jeder Stock Car Verein in Deutschlanbd seine eigene Auffassung von Sicherheit?

Das Reglement kann sich unterscheiden. Schau doch mal auf der Homepage MSC Crazy Horses , da kannst Du unter Renn-Dokumente -> Ausschreibungen die Vorschriften sehen.

http://www.stm-stockcar.de/

am 20. Juli 2004 um 14:53

Viel geld braucht man net: ) Wenn man net die Arbeitszeit zieht die man reinsteckt.

Achso hier mal ein auszug eines reglement ( Es gibt bei manchen Veranstaltungen kleine unterschiede ). Aber hier ist mal ein auszug eines reglements für dich :

3. Erforderlicher Fahrzeugzustand

3.1. Alle Schutzvorrichtungen konstruktiv anzubringen, daß sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und Heckschutz, verlaufen.

3.2. Seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken.

3.3. Die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht Stärker als 4mm sind, erfolgen.

3.4. Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuellen Bergungsmaßnahmen der Fahrer freizuhalten.

3.5. Türen müssen während der Fahrt gegen unbeabsichtigtes öffnen gesichert sein.

3.6. Scheiben, Glas- und Kunststoffteile, Rücksitzbank , Beifahrersitz sind komplett vor der Anreise zu entfernen und Fach- und Umweltgerecht zu entsorgen.

3.7. linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlag vertraten, Materialstärke des Drahtes mindestens 2mm, Feldbreite 1,5 x 1,5. ( nicht mehr)

3.8.Überrollbügel, der im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers garantiert. (dieser muß mind. an 5 Punkten mit dem Bodenblech verschraubt oder verschweißt sein )

Es ist unbedingt darauf zu achten, daß sich unter den Rohrenden des Überrollbügels eine Stahl, bzw. Blechplatte von nicht kleiner als 6 x 10 cm befindet. ( mind. 2mm dick )

3.9. Ein Staublicht im Innenraum des Fahrzeuges das an der Unterkante des Daches angebracht wird ist Pflicht.

Mindestmaß 8x8 cm, und muß auf Dauerplus geklemmt sein. Zusätzliche Bremslichter, im Innenraum sind erlaubt, jedoch keine Pflicht.

3.10. Ein Blech von 30 x 30 cm, für die vorgesehene Startnummer muß auf dem Fahrzeugdach fest verschraubt, genietet oder verschweißt werden.

3.11. Doppelvergaser, scharfe Nockenwelle oder Fächerkrümmer dürfen zum Einsatz gebracht werden.

3.12. Ein Sturzhelm sowie ein Sicherheitsgurt gehören zur Grundausrüstung

3.13. Es sind alle Reifen erlaubt

3.14. Es werden nur Tourenwagen zugelassen

3.15. Sollte der Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen

3.16. Fahrzeuge die mit einem Glasdach bzw. Glashubdach versehen sind, müssen die öffnung mit einem Blech von mindestens 2mm abdecken. ( nur verschweißen bzw. verschrauben )

4.Front- und Heckschutz

4.1. Als Material ist Stahlrohr bis 2 Zoll oder Vierkantholprofil bis max. 10 x10 mm zu verwenden.

4.2. An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45 ° anzubringen.

4.3. Der Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.

5.Anbaumaße der Schutzvorrichtung

5.1. Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an der Unterkante der Motorhaube und des Heckdeckels fixiert.

5.2. Die Schutzvorrichtung am Front und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 10 cm von der Fahrzeugkante entfernt sein, und dürfen in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.

5.3. Die Fahrerseite ist durch ein Rohr von mind. 1,5 Zoll gegen Seitenaufprall zu sichern.

5.4. Sitze mit Kopfschutz sind Vorschrift. ( Nackenstütze )

5.5. Originaltank bzw. nachgerüsteter Tank an sicherem Einbauort mit max. 20 l Kraftstoff

5.6. Als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden.5.7. keine Zusatzgewichte verwenden ( Unfallgefahr )

5.8. Es ist grundsätzlich untersagt, die Fahrzeuge am Seil auf das Gelände zu bringen !!

5.9. Fahrzeuge, die nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung transportiert werden, werden vom Stock- Car disqualifiziert !!

6. Fahrer

6.1. Mindestalter 16 Jahre.

6.2. Während der Läufe ist Alkoholgenuß untersagt.

6.3. Während der Laüfe besteht Helmpflicht. ( inkl. Visier und Brille)

6.4. Das tragen einer Halskrause ist erwünscht !!

 

MFG

Tobi

P.S wünsche dir viel erfolg beim aufbau deines stockcars vieleicht sied man sich ja mal bei einen rennen

am 4. September 2004 um 20:57

Stockcar

 

Hallo

es kommt immer darauf an ob mann nur ein Rennen

fahren will oder die ganze Saison meist sind die

sogenanten Maisacker Rennen nur einen Tag dafür

genügt ein altes fahrbares Auto aber wenn mann

richtig in denn Sport einsteigen will solte mann etwas

mehr ausgeben aber seht euch doch mall ein Rennen an und unterhaltet euch mit dehn fahrern

die geben euch bestimt einige tips geht doch mall

auf die seite vom SCC Aldersbach unter Links auf

die seite vom BSCV

http://www.scc-aldersbach.de/index.html

Aljohol am Steuer?

 

Zitat: " 6.2. Während der Läufe ist Alkoholgenuß untersagt.

"

"UPPS..... Dann trinke ich ab sofort vor den Läufen ". :D

<- War nur ein Witz......

Also wir fahren die ganze Saison durch......

5-6 Rennen im Jahr.

Ich habe immer zwei Autos auf Lager.

205er GTI und Scirocco GTI. Leider ist der Rocco dieses WE abgenrannt. Ölfilter weggeschlagen und trocken in den letzten Lauf........

Mir ist der Sport auf Dauer recht teuer.....

Aber das muss jeder selbst entscheiden, ob man nur dafür arbeiten geht......

Dafür entschädigt aber jedes gerammte Auto.... :D

www.scc-pinkpanther.de

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