Steuervergünstigung für A3 SB 2.0 TDI
Hallo A3-Freunde,
war heute Morgen beim Steuerfachmann des ADAC, da sie in der Tageszeitung geschrieben haben, dass man in Sachen Steuervergünstigung EURO 4 das Jahresende Dezember 2004 beachten muss. Eine Steuervergünstigung für 2005 - ohnehin das letzte Jahr, in dem sie vom Staat nochmals für EURO 4 gewährt wird - erhält man nur, wenn die Beantragung noch in 2004 erfolgt ist.
Nun kann der von mir bestellte A3 SB eventuell noch gegen Ende Dezember 2004 kommen. Die Vergünstigung würde laut ADAC so ca. € 150.- für den 2.0 TDI ausmachen. Für den Fall, dass die Lfg. noch im Dez. 04 erfolgt, sollte man aber lt. Fachmann durchaus beachten, ob es nicht sinnvoller wäre, die Zulassung erst im Januar 2005 vorzunehmen. Der spätere Wiederverkaufswert würde dann nur durch den Unterschied "Erstzulassung 12/04 zu 01/05" locker um einiges höher sein, als die verschenkten 150.- Euros.
Was ist Euere Meinung hierzu? Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß
ondi
16 Antworten
Hi
Muss der Wagen auf mich oder egal auf wen noch in 2004 zugelassen sein?
Meiner ist ist seit dem 20.11 zugelassen, allerdings auf den Händler, werde ihn wohl erst 2005 auf mich zulassen können.
Bekomme ich dann noch die vergünstigung?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Airdahl
Hi
Muss der Wagen auf mich oder egal auf wen noch in 2004 zugelassen sein?
Meiner ist ist seit dem 20.11 zugelassen, allerdings auf den Händler, werde ihn wohl erst 2005 auf mich zulassen können.
Bekomme ich dann noch die vergünstigung?mfg
der ist dann bereits steuerbefreit und bleibt es nächstes jahr auch noch! weil er ja eben noch 2004 zugelassen wurde... die erstzulassung zählt hierbei...