Steuerrückerstattung für die Zeit der polizeilichen Verwahrung des Kfz
Hallo,
bei mir wurde in Zusammenhang einer Straftat in einem EU-Ausland das Fahrzeug sichergestellt und ca. halbes Jahr lang in einem Autohof der Polizei verwahrt. Danach wurde das Fahrzeug nach Entscheidung des Gerichts herausgegeben. Da es hierbei einen eindeutigen Nachweis gibt, dass das Fahrzeug eine Zeit lang nicht genutzt werden konnte, wollte ich hier erfahren, ob ein Anspruch auf Steuerrückerstattung sowie der Erstattung von Versicherungsbeiträgen besteht. Das Abmelden des Fahrzeuges war ohnehin nicht möglich, da die Möglichkeit zum Zugang zum verwahrten Fahrzeug nicht bestand, um an die Kennzeichen ranzukommen. Und außerdem hätte man das Fahrzeug später ohnehin nicht wieder anmelden können, da während der Verwahrungszeit der TÜV abgelaufen war.
Eigentlich eine gute Frage.
Für kompetente Antworten wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Versicherung und Steuer müssen bei einem angemeldeten Fahrzeug bezahlt werden,
unabhängig davon ob es auch genutzt werden kann.
Sollte die Sicherstellung rechtswidrig gewesen sein,
kannst Du ja versuchen die Kosten bei der Behörde geltend zu machen.
Aussicht auf Erfolg ist wahrscheinlich gleich Null.
Gruß Cokefreak
31 Antworten
Zitat:
@stoersender schrieb am 21. Februar 2016 um 19:00:54 Uhr:
Im Übrigen gehört das Fahrzeug meiner Frau...
Ist sie nun Eigentümerin oder Fahrzeughalterin oder beides in Personalunion?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Februar 2016 um 19:03:56 Uhr:
Zitat:
@stoersender schrieb am 21. Februar 2016 um 19:00:54 Uhr:
Im Übrigen gehört das Fahrzeug meiner Frau...
Ist sie nun Eigentümerin oder Fahrzeughalterin oder beides in Personalunion?
beides
War die Sicherstellung über diesen Zeitraum rechtmäßig? Wurde gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelegt? Warum wurde das Fahrzeug sichergestellt? War es einer Sicherstellung zur Gefahrenabwehr oder nach StPO zur Strafverfolgung?
Zitat:
@stoersender schrieb am 21. Februar 2016 um 19:11:41 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Februar 2016 um 19:03:56 Uhr:
Ist sie nun Eigentümerin oder Fahrzeughalterin oder beides in Personalunion?
beides
Damit hat
sieeinen Erstattungsanspruch, zunächst einmal gegenüber
dir.
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Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 21. Februar 2016 um 19:12:21 Uhr:
War die Sicherstellung über diesen Zeitraum rechtmäßig? Wurde gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelegt? Warum wurde das Fahrzeug sichergestellt? War es einer Sicherstellung zur Gefahrenabwehr oder nach StPO zur Strafverfolgung?
Wie bereits geschildert, im Rahmen einer Straftat, und nicht zur Gefahrenabwehr.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 21. Februar 2016 um 19:12:21 Uhr:
...oder nach StPO zur Strafverfolgung?
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann erfolgte das ganze in einem EU-Staat außerhalb Deutschlands
ohneBeteiligung der deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Ein geklautes Auto (Diebstahl = Straftat) kann zumindest hier zur Gefahrenabwehr (Eigentumssicherung) sichergestellt werden. Daher meine Frage
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Februar 2016 um 19:18:35 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 21. Februar 2016 um 19:12:21 Uhr:
...oder nach StPO zur Strafverfolgung?
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann erfolgte das ganze in einem EU-Staat außerhalb Deutschlands ohne Beteiligung der deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Immerhin lag das Auto in der Hand einer Staatsgewalt.
Im Übrigen wurde während und nach der Sicherstellung das Fahrzeug nur per Abschleppwagen bewegt, und nie von Beamten persönlich gefahren (was nach dortigem Recht nicht praktiziert wird). Zudem wurden an sämtlichen Stellen (an den Türen) Siegel angebracht.
Zitat:
@stoersender schrieb am 21. Februar 2016 um 19:22:40 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Februar 2016 um 19:18:35 Uhr:
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann erfolgte das ganze in einem EU-Staat außerhalb Deutschlands ohne Beteiligung der deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Immerhin lag das Auto in der Hand einer Staatsgewalt.
Natürlich - aber diese Staatsgewalt unterlag
nichtder (deutschen) StPO.
Es wäre schon hilfreich, wo und unter welchen Umständen das Fahrzeug sichergestellt wurde. Nur ein paar wenige Infos wie bisher, helfen nicht wirklich bei der Beantwortung
Bei der hier vorgestellten Konstellation sollte wohl zunächst einmal familienintern geklärt werden, ob der Haftungsanspruch überhaupt durchgesetzt werden soll. Die Summe, um die es hier geht, ist es IMHO nicht wert, um ihretwegen den Familienfrieden zu gefährden.
Die Summe ist überhaupt zu gering um sich deswegen in einen sinnlosen Rechtstreit zu begeben.
So lange die Möhre angemeldet ist sind Steuer und Versicherung zu bezahlen, egal was man mit der Kiste macht.
Bestenfalls dürfte, wie schon erwähnt, ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Staat dessen Behörden das Auto sichergestellt haben bestehen, aber nicht gegenüber dem deutschen Staat. Denn was kann Der dafür das die Kiste wegen einer Straftat im Ausland sichergestellt wurde?
Aber beim Schadenersatz würde Ich eher Kosten die wegen einem Ersatzfahrzeug oder der Zwangsnutzung des ÖPNV angefallen sind als Erstattungsfähig ansehen als die Steuer oder Versicherung.
😁 Aber im allgemeinen Interesse könnte der TE sich ja mal auf das Abenteuer einlassen und dem Zoll eine Rückforderung zukommen lassen, haben Die wenigstens was zu lachen.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 21. Februar 2016 um 21:25:07 Uhr:
Aber beim Schadenersatz würde Ich eher Kosten die wegen einem Ersatzfahrzeug oder der Zwangsnutzung des ÖPNV angefallen sind als Erstattungsfähig ansehen...
Solche Kosten dürften bei der Fahrzeughalterin/-eigentümerin aber nicht angefallen sein, da sie das Fahrzeug ja ihrem Mann zur Nutzung überlassen hat.
Zitat:
@tartra schrieb am 21. Februar 2016 um 18:57:31 Uhr:
Weil der Staat kein McFit ist.😁😁😁 McFit möchte ja den Kunden nach dem Knastaufenthalt wieder haben, daher sind die wohl in dieser Beziehung sehr kulant.
Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Seit wann ist die Kulanz gesetzlich geregelt? 😕