Steuerrückerstattung für die Zeit der polizeilichen Verwahrung des Kfz
Hallo,
bei mir wurde in Zusammenhang einer Straftat in einem EU-Ausland das Fahrzeug sichergestellt und ca. halbes Jahr lang in einem Autohof der Polizei verwahrt. Danach wurde das Fahrzeug nach Entscheidung des Gerichts herausgegeben. Da es hierbei einen eindeutigen Nachweis gibt, dass das Fahrzeug eine Zeit lang nicht genutzt werden konnte, wollte ich hier erfahren, ob ein Anspruch auf Steuerrückerstattung sowie der Erstattung von Versicherungsbeiträgen besteht. Das Abmelden des Fahrzeuges war ohnehin nicht möglich, da die Möglichkeit zum Zugang zum verwahrten Fahrzeug nicht bestand, um an die Kennzeichen ranzukommen. Und außerdem hätte man das Fahrzeug später ohnehin nicht wieder anmelden können, da während der Verwahrungszeit der TÜV abgelaufen war.
Eigentlich eine gute Frage.
Für kompetente Antworten wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Versicherung und Steuer müssen bei einem angemeldeten Fahrzeug bezahlt werden,
unabhängig davon ob es auch genutzt werden kann.
Sollte die Sicherstellung rechtswidrig gewesen sein,
kannst Du ja versuchen die Kosten bei der Behörde geltend zu machen.
Aussicht auf Erfolg ist wahrscheinlich gleich Null.
Gruß Cokefreak
31 Antworten
Kleiner Nachtrag:
Die Kulanz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine freiwillige Leistung der Anbieter von Waren bzw. Dienstleistungen.
Da sich der TE nicht mehr gemeldet hat, gehe ich mal davon aus, daß er nun zusammen mit seiner Frau eine einvernehmliche Lösung gefunden hat.