Steuern 3.0: Vergleich alt mit Reform
Hat jemand die Steuerbeträge nach alter und neuer Berechnungsgrundlage zur Hand?
Ich komme alt auf 463 Euro und neu auf 583 Euro, wobei ich von 175 g
Co2 Ausstoss ausgehe.
Stimmt das (habe schon werte von 191 g gelesen) ?
Beste Antwort im Thema
Also ich komme auf weniger.
173g/km beim 3.0TDI 6Gang
30x 9,5€ =285€ (Diesel-Anteil)
173-120= 53
53x2€= 106€ (Co2-Anteil)
285€+106€= 391€
Also kostet der 3.0TDI 6 Gang nur noch 391Euro.
Da er aber Steuerbefreit ist zahl ich auch keine 391€ die erste Zeit.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A3-Stefan
Also ich komme auf weniger.
173g/km beim 3.0TDI 6Gang30x 9,5€ =285€ (Diesel-Anteil)
173-120= 53
53x2€= 106€ (Co2-Anteil)285€+106€= 391€
Also kostet der 3.0TDI 6 Gang nur noch 391Euro.
Da er aber Steuerbefreit ist zahl ich auch keine 391€ die erste Zeit.
Berechnung korrekt, aber...
...die neue steuerliche Bewertung tritt erst ab Juli 2009 in Kraft
und ab dann auch nur für neu zugelassene Fahrzeuge.
Für vor Juli 2009 bereits zugelassene Wagen bleibt alles wie es war.
Eigentlich hab ich das schon in dem entsprechenden Thread erklärt. Bei der Versionsnummer muss am Ende was mit 7MB stehen, sonst geht es erstmal nicht. Wann hast du denn dein Auto bekommen?
Zitat:
Original geschrieben von hadney
Berechnung korrekt, aber...Zitat:
Original geschrieben von A3-Stefan
Also ich komme auf weniger.
173g/km beim 3.0TDI 6Gang30x 9,5€ =285€ (Diesel-Anteil)
173-120= 53
53x2€= 106€ (Co2-Anteil)285€+106€= 391€
Also kostet der 3.0TDI 6 Gang nur noch 391Euro.
Da er aber Steuerbefreit ist zahl ich auch keine 391€ die erste Zeit.
...die neue steuerliche Bewertung tritt erst ab Juli 2009 in Kraft
und ab dann auch nur für neu zugelassene Fahrzeuge.
Für vor Juli 2009 bereits zugelassene Wagen bleibt alles wie es war.
Ne oder? Das sind solche unfähigen Staatsmänner und -frauen. Naja, sollen sie dich die 70 Euro in ihren Allerwertesten stecken.
Das meinte ich, da gabs doch einen ganz ausführlichen Thread zu, wollte das Thema auch nicht wieder ganz aufrollen 😉
Mein A5 kam übrigens 09/2008 zum Händler.
Dein Tipp mit der Versionsnummer ist des Rätsels Lösung, damit müsste sich ja jeder helfen können....
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Schaut in eurer Zulassungsbescheinigung Teil I nach.
Unter D.2 findet ihr die Typschlüsselnr des 3.0TDI: CCCWAQ1
Darunter ist ein Code, der mit "QM6" anfängt. Hört dieser mit "7MB" auf, kann man laut Audi umstellen.
Dann wird das Fahrzeug umgeschlüsselt auf EU5 und man spart sich 1 Jahr Steuern.
Danach kann man sich an der alten Berechnungsgrundlage erfreuen, sollte die neue teurer sein. Ansonsten wird auch hier automatisch (?) auf die billigere Variante umgestellt. Dieses gilt aber nur für Fahrzeuge aus dem Bestand, Neuzulassungen haben keine Wahlmöglichkeit.
Da war Maddin etwas voreilig, denn man kann definitiv NICHT alle Fahrzeuge auf Euro5 umstellen. Es hängt, wie baastscho es schon schrieb, mit der Motorkennung zusammen.
Audi prüft derzeit aber, ob eine Anpassung der "alten" Motoren durch Software-Update etc. möglich ist - wurde auch schon im anderen Thread besprochen.
Btw: Durch die neue Kfz-Steuer kann ich 41,50 im Jahr sparen. Toll. 😁
Kann man eigentlich freiwillig in die neue Kfz-Steuer "wechseln"?
Dann werfe ich dass hier mal in die Runde:
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, der muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5 oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, dann verlängert sich die Entlastung sogar bis auf maximal zwei Jahre.
Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerentlastung.
Zusätzlich erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.
Neuwagenkauf lohnt sich
Gerade in den nächsten 8 Monaten will die Bundesregierung damit einen Kaufimpuls für Neuwagen setzen. Wichtig ist, dass Klarheit herrscht, wie es nach der Steuerentlastung weitergeht. Die Kaufzurückhaltung, soweit sie aus der bisherigen Unklarheit über die künftige Kfz-Steuer resultiert, soll aufgelöst werden.
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Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
Den Klimaschutz im Blick
Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:
* Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag [Glossar] bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
* Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro [Glossar] je g / km an.
* Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
*
Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
* Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
* Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.