steuerliche Frage zu Leasing (Freiberufler)
Ich bin freiberuflicher IT Berater und ab 1.3.13 für 12 Monate bei einem festen Kunden (wird wahrscheinlich 2014 um ein weiteres Jahr verlängert).
Ich möchte mir nun ein neues Auto kaufen und das geschäftlich leasen.
Ich habe ca. 200 Fahrten à 40km einfache Wegstrecke von Zuhause zum Kunden.
Keine weiteren beruflich bedingten Fahrten.
-> 16000km p.a.
Nach meiner Erfahrung kommen noch ca. 4000km private Fahrten dazu, so dass ein Leasing mit 20.000km p.a. nahe liegt.
Damit liegt der geschäftliche Anteil bei 80% und der private bei 20%
Für diesen Fall wäre es wohl sinnvoll Fahrtenbuch zu führen und nicht die 1% Regelung + 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.
Ist es für diesen Fall korrekt alle Aufwendungen für das Fahrzeug zu 80% als Betriebsausgaben anzurechnen?
Vorsteuerabzug genauso für 80% der Aufwendungen.
Muss ich sonst etwas beachten/versteuern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Ogottogottogott... Da habe ich ja wirklich alles falsch gemacht. 😰
Mach' Dir nichts draus - so ist unser jschie66 halt ... bevor er seinen C1 fuhr, war seine Empfehlung das Piaggio Dreirad ... 😉
Übrigens bezweifle ich auch, dass er Freiberufler ist. Manche kennen wahrscheinlich den Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit nicht.
Gruß
Der Chaosmanager
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Ogottogottogott... Da habe ich ja wirklich alles falsch gemacht. 😰
Mach' Dir nichts draus - so ist unser jschie66 halt ... bevor er seinen C1 fuhr, war seine Empfehlung das Piaggio Dreirad ... 😉
Übrigens bezweifle ich auch, dass er Freiberufler ist. Manche kennen wahrscheinlich den Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit nicht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Übrigens bezweifle ich auch, dass er Freiberufler ist. Manche kennen wahrscheinlich den Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit nicht.Gruß
Der Chaosmanager
Da habe ich ihn auch schon drauf hingwiesen.
§18 Abs.1 Satz 2 EStG:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Welchen davon übt jschie66 jetzt aus?
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.Welchen davon übt jschie66 jetzt aus?
Ich vermute mal, dass er Dentist ist - und zwar für Elefanten ... schließlich hat er mal gepostet, dass er die Rücksitzbank seines C1 ausgebaut hat, um Werkzeug zu transportieren ... 🙂 (dies würde auch seine hohe Jahresfahrleistung von 60 tkm erklären - die Elefanten gibt es ja nicht nur um die Ecke ...)
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Da habe ich ihn auch schon drauf hingwiesen.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Übrigens bezweifle ich auch, dass er Freiberufler ist. Manche kennen wahrscheinlich den Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit nicht.Gruß
Der Chaosmanager§18 Abs.1 Satz 2 EStG:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Welchen davon übt jschie66 jetzt aus?
OK. Freiberufler bin ich dann halt nicht, sondern nur Gewerbetreibender.
Der TE ist aber als IT-Berater auch kein Freiberufler...
Im übrigen bin ich Allgemeiner Dienstleister.
... und erzählt jetzt nicht, dass es das nicht gibt. Hat mich viel Kopfarbeit gekostet das durchzubekommen mit 2 vollgeschriebenen DIN-A4-Seiten mit Tätigkeitsauflistungen (sodass es dann doch als Allgemeine Dienstleistungen abgekürzt wurde).
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Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Der TE ist aber als IT-Berater auch kein Freiberufler...
Das muss nicht so sein. Manche FA erkennen IT-Berater durchaus als Freiberufler an - dazu gibt es auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung vom BFH.
Dies würde aber jetzt zu weit führen und wäre komplett OT.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
PS: ... was heißt eigentlich NUR Gewerbetreibender? Kein Selbstbewusstsein mehr?
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
PS: ... was heißt eigentlich NUR Gewerbetreibender? Kein Selbstbewusstsein mehr?
Mir ist die Unterscheidung eigentlich relativ egal ^^
Mit "gewerbetreibend" verbinde ich nur eher Handel mit Waren.
Unter "freiberuflich" eher Tätigkeit die nicht mit Handel von Waren verbunden sind.
Im übrigen empfehle ich Kleinstunternehmern die nur regional Tätig sind auch heute noch Dreiradfahrzeuge, da sie am preiswertesten in Unterhalt sind. Nur sind Dreirad-Fahrzeuge eben nicht jedermanns Sache, insbesondere wenn man über 10 tkm im Jahr unterwegs ist, Familienkutsche sein soll oder was Repräsentatives sein muss.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Mir ist die Unterscheidung eigentlich relativ egal ^^Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
PS: ... was heißt eigentlich NUR Gewerbetreibender? Kein Selbstbewusstsein mehr?
Mit "gewerbetreibend" verbinde ich nur eher Handel mit Waren.
Unter "freiberuflich" eher Tätigkeit die nicht mit Handel von Waren verbunden sind.
Tatsächlich ist der Unterschied die Gewerbesteuer ... der eine muss sie bezahlen, der andere nicht ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Tatsächlich ist der Unterschied die Gewerbesteuer ... der eine muss sie bezahlen, der andere nicht ...Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Mir ist die Unterscheidung eigentlich relativ egal ^^
Mit "gewerbetreibend" verbinde ich nur eher Handel mit Waren.
Unter "freiberuflich" eher Tätigkeit die nicht mit Handel von Waren verbunden sind.Gruß
Der Chaosmanager
Ich zahle momentan eh keine Steuer.
Ich habe mir erst jetzt nen Steuerberater geholt, da ich nun bald MwSt-Pflichtig bin.
Mit 3-6 Rechnungen im Monat hab ich es bislang nicht eingesehen nen Steuerberater zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Ich zahle momentan eh keine Steuer.
... dafür mein herzliches Beileid! Aber blick' nach vorne - wird schon noch werden ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
... dafür mein herzliches Beileid! Aber blick' nach vorne - wird schon noch werden ...Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Ich zahle momentan eh keine Steuer.Gruß
Der Chaosmanager
Dafür brauch ich kein Beileid.
Immo lehne ich eher neue Aufträge ab, weil ich nur so viel brauche um gut leben zu können. Nen 20-Tage-Monat brauche ich nicht.
Finanztechnisches Einkommen und tatsächliches Einkommen ist ein ziemlicher Unterschied. Die Pauschalen der Reisekosten drücken mein Finanztechnisches Einkommen.
Kannst ja nachrechnen: MwSt-Befreiung = Einkommen unter etwa 1.500 Euro im Monatsschnitt, dann ziehe 500 Euro tatsächliche Kosten ab und man kommt auf 1.000 Euro netto, dann noch 250 Euro aus höheren Pauschalen als tätsächliche Kosten weg und du bist bei zu versteuerndem Einkommen von 750 Eus = keine Steuer.
Da mein Geschäft erst seit etwa 6 Monaten richtig hoch ging blieb ich noch MwSt befreit, das wird sich dieses Jahr aber ändern.
Und da meine Lebenshaltungskosten nur etwa 600 Eus im Monat betragen war 750 angepeilt. Mehr als 1.000 Eus im Monat netto brauch ich nicht. Das sind etwa 10 Arbeitstage im Monat.
Der Steuerberater wollte mir auch schon einreden dass ich mit MwSt-Pflicht ein größeres Auto kaufen soll und als Betriebsfahrzeug laufen lassen soll. Haben dann aber ausgerechnet, dass dies ein Minus-Geschäft wäre.
Für jeden Euro den man vom Finanzamt will muss man erst 3-4 Euro ausgeben. Das vergessen meiste. Und ich will nicht dafür arbeiten nur um dem Finanzamt etwas abluchsen zu können.
Mit meiner minimalistischen Lebensweise bin ich immer gut gefahren. Früher lebte ich anders und musste dann letztendlich auch dafür in die Shice greifen.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Mehr als 1.000 Eus im Monat netto brauch ich nicht. Das sind etwa 10 Arbeitstage im Monat.
Wenn Du nur soviel Geld brauchst, aber trotzdem an 10 Tagen im Monat jeweils durchschnittlich 500 km fahren musst (60 tkm p. a.), finde ich dies - bemerkenswert ...
Immerhin sitzt Du (bei durchschnittlich 60 km/h) an diesen Tagen jeweils über acht Stunden im Auto - ähh sorry - im C1 ...
Gruß
Der Chaosmanager
Mal angenommen der TE least sich nun ein Auto. Er hat ja 12-Monate-Vertrag fest.
Nun erlischt der Vertrag jedoch aus irgendeinem Grund (Auftraggeber ist Zahlungsunfähig, der TE macht Mist, oder iwas anderes).
Dann hat er mit dem Leasingvertrag pech, da der weiterläuft.
Ich verlasse mich nie auf Verträge...
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wenn Du nur soviel Geld brauchst, aber trotzdem an 10 Tagen im Monat jeweils durchschnittlich 500 km fahren musst (60 tkm p. a.), finde ich dies - bemerkenswert ...Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Mehr als 1.000 Eus im Monat netto brauch ich nicht. Das sind etwa 10 Arbeitstage im Monat.
Immerhin sitzt Du (bei durchschnittlich 60 km/h) an diesen Tagen jeweils über acht Stunden im Auto - ähh sorry - im C1 ...
Wenn ich Außendienst-Aufträge abarbeite lege ich in der Woche 2 tkm zurück. Da sitze ich dann wirklich 6-10 Stunden pro Tag am Lenkrad.
Die Fahrkosten sind beim Netto bereits abgezogen.
Fahrkosten betragen etwa 12 ct/km, wobei etwa 7,5 ct/km Benzinkosten sind, 4,5 ct/km Rücklagen.
Bei 5.000 km im Monat werden dann 35,40 Euro Allgemeiner Wertverlust, 39,39 Euro Versicherung/Steuer und 5000*,045=225,00 Euro Rücklage - also insgesamt 299,79 Euro auf ein KFZ-Tagesgeldkonto eingezahlt. Aus dem Tagesgeldkonto werden dann alle KFZ-Ausgaben (außer Spritkosten) und Neubeschaffung bezahlt.
Zur Zeit habe ich übrigens mehr als 10 Arbeitstage im Monat...
Und ab 40 tkm im Jahr kann jeder weitere km nur noch mit 0,17 Euro/km abgesetzt werden (laut Aussage Steuerberater).
Und auch ohne das Handeln mit Waren muss ich z. B. Gewerbesteuer zahlen.
Zitat:
Tatsächlich ist der Unterschied die Gewerbesteuer ... der eine muss sie bezahlen, der andere nicht ...
Gruß
Der Chaosmanager