Steuergeräte-Update ohne Nachfrage beim Kunden
Servus liebe Leute...
folgende Frage:
Mein Auto war zur Inspektion (Vertragshändler) und es wurde angeblich auch ein Steuergeräte-Update gemacht ( ohne meine Erlaubnis und nur beiläufig erwähnt) , welches angeblich nur verhindern soll, dass sich der Partikelfilter zusetzt. ( Diese Problematik hatte ich übrigens noch nie )
Nun hab ich das Fahrzeug zurück und das Fahrzeug fährt sich wie zugeschnürt, ist akkustisch extrem laut und brummig und hält beim Anfahren ohne weiteres Gasgeben das Gas...in Folge heult das Fahrzeug auf.Danach sackt die Drehzahl rapide ab.
Der Verbrauch ist innerhalb kurzer Zeit um 0,2 Liter gestiegen, Beschleunigung ist völlig hinüber...ein völlig anderes Fahrzeug...
Wie sieht die Sache rechtens aus? Jemand ähnliches und kann berichten, ob ich auf den Ursprungszustand bestehen kann?
Es ist MEIN Fahrzeug und man kann doch nicht einfach damit machen was man will!!
Beste Antwort im Thema
So, dann bleiben wir mal bei den Fakten.
Der Hersteller oder der beauftragte Betrieb für die Inspektion darf ohne dein Einverständnis kein Softwareupdate durchführen, außer es handelt sich um welche die vom KBA via Rückruf angeordnet wurden.
Unstrittig in der Sache ist die Mitwirkungspflicht des Servicetechnikers der dich über die am Fahrzeug befindlichen Arbeiten zu informieren / zu fragen hat. Blieb dieses aus, kannst Du entsprechend nachfassen und auf Rücksetzung des Originalzustandes bestehen.
Wie er es nun schafft, ist sein Problem.
Verbesserungsmaßnahmen wie es hier in den Raum geworfen wurden gelten nicht als bindend, primär nicht mal für Fahrzeuge außerhalb der Garantie.
36 Antworten
Nein im Gegenteil ich schone die Umwelt dadurch mehr. DPF bleibt ja drinnen. Und die Schädigung der Umwelt durch einen Motorschaden und die dadurch entstandenen CO² Ausstoß bei neuen Ersatzteilen ist wesentlich höher. Defekte AGR Ventile und in weiterer Folge abgebrochene Drallklappen die zu Motorschäden führen schädigen die Umwelt weit mehr, als ein Motor der nicht mehr versaut wird und dadurch länger hält.
Tja damit kann ich leben. Sonst müsste man wohl grundsätzlich auf ein Elektroauto umsteigen. Das in der Herstellung die Umwelt wieder rum mehr schädigt. Ich möchte mein Auto lange behalten und fahren und bin der Meinung das die übertriebene Konsumgesellschaft der größte Raubbau an unserer Erde ist.
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ein übertriebenes auto ist auch raubbau an gesellschaft und umwelt.
aber genug. kein streit hier. das leben bietet stress genug.
So, dann bleiben wir mal bei den Fakten.
Der Hersteller oder der beauftragte Betrieb für die Inspektion darf ohne dein Einverständnis kein Softwareupdate durchführen, außer es handelt sich um welche die vom KBA via Rückruf angeordnet wurden.
Unstrittig in der Sache ist die Mitwirkungspflicht des Servicetechnikers der dich über die am Fahrzeug befindlichen Arbeiten zu informieren / zu fragen hat. Blieb dieses aus, kannst Du entsprechend nachfassen und auf Rücksetzung des Originalzustandes bestehen.
Wie er es nun schafft, ist sein Problem.
Verbesserungsmaßnahmen wie es hier in den Raum geworfen wurden gelten nicht als bindend, primär nicht mal für Fahrzeuge außerhalb der Garantie.
Da der Car Pass benötigt wird ist es m.M.n. ein Unding wenn sich dessen einfach bedient wird. Dieser darf sich doch eigentlich auch nicht beim OSP in den Unterlagen befinden bzw. die Codes darauf auf andere Weise so bei ihm gespeichert sein dass er ohne Rücksprache mit dem Kunde darauf zugreifen kann. Oder liege ich da falsch?
Meine Werkstatt ist informiert und will klären, wie nun weiter verfahren wird...Bin gespannt...
Vielen Dank DAE die ausführliche Antwort... dieser Auffassung war ich nämlich auch, dass hier zumindest der Kunde unterrichtet werden muss, sofern es kein von KBA gefördertes Update ist und somit zumindest gesetzlich ein gewisser Zwang besteht...
Zitat:
@slv rider schrieb am 12. Februar 2019 um 20:09:59 Uhr:
carpass/code gibt es ab 2016 im übrigen nicht mehr.
Danke für diese Info. .......welche für diesen BiTurbo allerdings nicht relevant ist.
@slv rider:
Ich möchte die Chance nicht versäumen Dich folgendes zu fragen:
1. Wird für dieses Update der CP benötigt, bzw. ein Code davon?
2. Entspricht meine Behauptung bezüglich der CarPass-Daten und deren Speicherung / Anwendung meiner Annahme?
Danke im voraus.
Mein Händler bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, hat die Daten vom CarPass ins System eingetragen um bei Updates nicht immer danach zu fragen etc.
Dafür hat er nicht explizit nach meinem Einverständnis gefragt.
Wenn Du es mit Dir machen lässt, bzw. mit Deinem Eigentum, ist es ok.
EDIT: ich finde ja, man kann auf OPEL schimpfen wie man will, aber die waren relativ transparent. Da hat man wenigstens die Chance gefragt zu werden, bei anderen Herstellern mit Niederlassungen wird einfach angepackt. Aber dafür bezog OPEL ja auch mehr Prügel als die anderen.
Zitat:
1. Wird für dieses Update der CP benötigt, bzw. ein Code davon?
2. Entspricht meine Behauptung bezüglich der CarPass-Daten und deren Speicherung / Anwendung meiner Annahme?
1. bis MY 2015.
2. frage am besten einen DSGVO experten....😁
Wie gesagt, nicht in Polemik flüchten sondern Fakten mit eine netten Gespräch schaffen, wenn das nicht funktioniert, schriftlich fixieren.
Eingriff in fremdes Eigentum.