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Steuererklärung nach Vermietung des eigenen kfz

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 21:39

Hallo zusammen, ich biete seit einem halben jahr mein auto bei drivy an, da wir selber recht wenig fahren und die kosten für das fahrzeug wieder rein kriegen wollen. Das läuft nun bisher ganz gut, sodass wir langsam in den bereich kommen wo alle kosten gedeckt sind und langsam gewinn eingefahren wird. Und hier geht es dann los. Ich lese immer von 256€ gewinn sind steuerfrei. Danach muss es bei der steuererklärung angegeben werden und man muss dann wegen gewerbe gucken. Und ich wollte mal hören, ob jemand von euch damit bereits erfahrungen hat, gewinne aus drivy, tamyca und so bei der steuer anzugeben. Mir sagt jeder was anderes wo es theoretisch hin gehört und ich hätte gern mal einen erfahrungsbericht.

Vg patrick

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28 Antworten

Ist zwar schon etwas älter, passt hier aber ganz gut rein.

Das Finanzamt scheint schon genau zu rechnen, ob es sich lohnt jemandem ein Gewerbe "anzuhängen".

http://www.n-tv.de/.../...ht-von-Steuer-absetzbar-article10916431.html

Zitat:

@andre_c schrieb am 30. Mai 2017 um 11:57:53 Uhr:

Ist zwar schon etwas älter, passt hier aber ganz gut rein.

Das Finanzamt scheint schon genau zu rechnen, ob es sich lohnt jemandem ein Gewerbe "anzuhängen".

http://www.n-tv.de/.../...ht-von-Steuer-absetzbar-article10916431.html

IMHO Äpfel und Birnen: Hier im Thread hat jmd. wohl unterm Strich Gewinn erzielt und möchte dafür sorgen, dass er das ans Finanzamt abdrückt, was denen zusteht. In deinem Link geht's aber darum, dass jmd. seine Steuern aufgrund von Verlusten bei einem Gewerbe verringern will, sprich nix Gewinn.

notting

In beiden Fällen liegt halt kein Gewinn in diesem Sinne vor. ;)

Auch wenn es nicht die Ausgangsfrage des TE war, ging es doch in einigen Posts um die Frage, ob nicht vom Finanzamt evtl. eine gewerbliche Vermietung unterstellt wird.

Es ging also hier wie dort um die Frage, liegt eine Gewerblichkeit vor oder nicht.

Der verlinkte Fall zeigt IMHO sehr schön, dass vom Finamzamt, entgegen häufig gehörter und gelesene Meinungen, auch bei nicht unerheblichen Einnahmen bei privater Vermietung nicht gleich eine Gewerblichkeit gesehen wird, da im Gegenzug dem Fiskus durch Absetzung der Kosten auch Geld verloren ginge.

Zitat:

256€ ist an Gewinn tatsächlich die Freigrenze, danach wird es steuerpflichtig, ist also im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Gewinne sind immer in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn sie unter der Freigrenze oder innerhalb von Freibeträgen liegen. ;)

Zitat:

Die eigenen Km sind auch weit teurer als die gemieteten. Bei den bisher 9 Mietungen dieses Jahr sind das so 11cent pro Km den die da zahlen im Schnitt.

Sieht stark nach einem Verlustgeschäft aus oder was denkst Du, was ein Kilometer mit dem PKW effektiv kostet. Tipp: In einer Reisekostenabrechnung darf man den dienstlich genutzten privaten PKW i.d.R. max. mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen und auch das Finanzamt rechnet mit diesem Satz.

Themenstarteram 31. Mai 2017 um 9:19

Zitat:

Gewinne sind immer in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn sie unter der Freigrenze oder innerhalb von Freibeträgen liegen. ;)

Ok also angeben werde ich das auf jeden Fall. War schon mal jemand in der Situation? In welcher Anlage oder was auch immer muss das angegeben werden?

Zitat:

Sieht stark nach einem Verlustgeschäft aus

Ich weiss, dass immer alle von Verlustgeschäft sprechen, ich kann das nur nicht so recht nachvollziehen. Bei Neuwagen gehe ich da sogar noch mit(haben diesen Spruch bisher nur von Neuwagenbesitzern gehört) aber...

...Bei einem 6000€ Diesel von 2008 den ich seit Nov.2016 habe..wenn ich den jetzt 5 Jahre fahre, bekomme ich dafür eh keine 3000€ mehr denke ich.

...Wenn ich durch die Vermietung aber nun jedes Jahr zumindest die Kosten decke und dann vllt noch jedes Jahr 500€ Gewinn machen würde, hätte ich vllt 2500€ wieder drin nach 5 Jahren und dann wäre es mir egal ob er dann nur noch 3000 oder 1500 einbringt.

...Ich meine den Werteverlust hab ich doch auch durchs rumstehen. Warum dann den Verlust nicht ein kleiiiines bisschen durch gelegentliche Vermietung beschleunigen, im Gegenzug aber sämtliche laufende Kosten für 5 Jahre wieder rein kriegen.

...Ich bin im Dezember beim TÜV. Selbst wenn ich normal beim Tüv vllt 200€ gezahlt hätte, durch die Vermietung und höhere Abnutzung aber nun 1000€ zahle, hab ich doch durch die Einnahmen im Gegenzug Versicherung, Steuern, und nen Teil,vllt sogar die komplette Werkstattkosten wieder drin. Also ich habe zwar etwas höhe Kosten, habe diese doch aber durch die Vermietung auch wieder drin.

...Und es ist ja auch nicht so, dass die Mieter hier 30000km im Jahr abreißen. Ich komme trotzdem im Jahr mit dem Auto nur auf vllt 15000km mit meinen und deren km. also ganz normale Nutzung würde ich behaupten, also vllt gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Werkstattkosten dann eher im normalen Rahmen bleiben.

Also wie ich es drehe uns wende, ich sehe da beim besten Willen kein riesiges Verlustgeschäft für mich. Höchstens ein verkürzte Nutzung des Autos. Wobei ich dann im Gegenzug die Jahre kaum bis keine Unkosten habe. Da es aber eh schon ein gebrauchter ist, ist mir die eventuell verkürzte Nutzung dann aber auch nicht soo wichtig. Somal das ein Diesel ist, ich denke der wird noch lange laufen.

Ich kann mir außerdem auch aussuchen ob ich das Auto der Person gebe oder nicht. Wenn deren BEwertungen gut sind(vorsichtiger Fahrer usw.), was spricht dann dagegen?! Wenn sie eher durchwachsen sind, kann ich immer noch ablehnen.

Und ob ich nun selber 2 Tankfüllungen im Jahr mehr fahre und den Werteverlust voran treibe oder ob das 2-3 Mieter für mich machen und mir dafür einen Teil der Kosten abnehmen.

bitte l a n g s a m lesen: solange Du nur einen Teil der Anschaffungs- und Unterhaltskosten "deckst", machst Du keinen Gewinn. Du senkst nur deine privaten Kosten damit.

Für all diese Fragen gibt es Steuerberater. Die machen so etwas beruflich.

Ich glaube es werden hier grad 2 Sachen durcheinander geschmissen.

Einmal die Frage nach dem Gewinn im Sinne einer Gewerblichkeit. Wo den Einnahmen alle Kosten des Fahrzeugs und der Vermietung entgegengestellt werden müssten. Da würde ich im vorliegenden Fall definitiv von einem Verlustgeschäft ausgehen und dementsprechen davon ausgehen, dass sich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen lässt.

Und zum anderen die Frage nach dem persönlichen Gewinn, also ob durch die Vermietung mehr Einnahmen generiert werden, als diese im Vergleich zur rein privaten Nutzung Mehrkosten verursacht. Und da kann es durchaus scho sein, dass unterm Strich 'n bisschen was übrig bleibt.

am 31. Mai 2017 um 10:57

Zitat:

@pidi911 schrieb am 31. Mai 2017 um 10:41:11 Uhr:

was denkst Du, was ein Kilometer mit dem PKW effektiv kostet. Tipp: In einer Reisekostenabrechnung darf man den dienstlich genutzten privaten PKW i.d.R. max. mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen und auch das Finanzamt rechnet mit diesem Satz.

Du lässt dabei jedoch außer Acht, dass der Mieter eines Fahrzeugs die Spritkosten i. d. R. selbst trägt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 31. Mai 2017 um 18:50

Zitat:

@PaddelBln schrieb am 31. Mai 2017 um 11:19:27 Uhr:

Also wie ich es drehe uns wende, ich sehe da beim besten Willen kein riesiges Verlustgeschäft für mich.

Ich auch nicht.

Auf den ersten Blick wirkt es wie eine Nullnummer, denn mit den Vermietungen sind 11 Cent/km (ohne Kraftstoff) wahrscheinlich rund die Kosten für den Kilometer abgedeckt. Die Kosten pro Kilometer aber haben eine Besonderheit, sie gehen mit den gefahrenen Kilometern im Jahr normalerweise kräftig runter.

Der Gewinn besteht als darin, dass die eigenen Kilometer nun auch nur noch 11 Cent/km (ohne Kraftstoff) kosten, die ohne Vermietung vielleicht 20 Cent/km betragen hätten.

Es ist ein gewisses Win-Win für beide Seiten, Mieter wie Vermieter, die statt 2 Autos nur eines betreiben und das ist günstiger, selbst wenn genauso viel gefahren wird.

Zitat:

@andre_c schrieb am 31. Mai 2017 um 12:04:06 Uhr:

Ich glaube es werden hier grad 2 Sachen durcheinander geschmissen.

Einmal die Frage nach dem Gewinn im Sinne einer Gewerblichkeit.

Jep, und du machst das auch.

Die erste Frage ist nicht, ob es Gewinne gibt (das ist mit oder ohne Gewerbe möglich), die erste Frage ist, liegt eine Gewerblichkeit vor.

Gewinne sind so oder so entsprechend zu versteuern, Verluste können so oder so generiert werden. das eine hat nicht zwingend mit dem anderen was zu tun.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. Mai 2017 um 20:50:14 Uhr:

 

Jep, und du machst das auch.

Die erste Frage ist nicht, ob es Gewinne gibt (das ist mit oder ohne Gewerbe möglich), die erste Frage ist, liegt eine Gewerblichkeit vor.

Gewinne sind so oder so entsprechend zu versteuern, Verluste können so oder so generiert werden. das eine hat nicht zwingend mit dem anderen was zu tun.

Im vorliegenden Fall reden wir doch letztlich von der Abgrenzung von Lieberhaberei zu Gewerbe und dafür ist die Frage, ob Gewinne erziehlt werden und auch langfristig die Möglichkeit dafür besteht quasi die alles entscheidende.

Bei der Vermietung des eigenen PKW handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände gemäß § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG. Ein Gewerbe wird einem dafür nicht angehängt, es kommt hier ggf. auf die Auslastung und den Finanzbeamten an.

Ich versteuere ähnliche Einkünfte (vermutlich als einziger in einem Umkreis von mehreren hundert KM).

Habe zusätzlich noch G-Einkünfte. Bis zu einem - nach "normalen Maßstäben" - doch erheblichen 17.500 hast du nicht gezwungenermaßen ESt zu erheben. Gewerbesteuer ist in dem Fall auch noch kein Thema.

Ich habe das hier nur überflogen, mahne aber zur Vorsicht und zur korrekten Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Die Angabe in der Steuererklärung eigenet sich regelmäßig nicht um besser wegzukommen. Zumal Verluste nur mit Einkünften derselben Einkunftsart verrechnet werden können. Das wird dann lustig.

Puh, jetzt geht aber alles durcheinander. 17.500 Euro ist eine Grenze aus dem Umsatzsteuerrecht. Natürlich kann man positive Einkünfte aus der einen Einkunftsart mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten in den meisten Fällen verrechnen.

Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass man in jedem Fall für sein konkretes Anliegen fachkundigen Rat einholen sollte. Vor allem sollte man es sich verkneifen, hier vermeintlich tolle Ratschläge zu erteilen, wenn man offenbar keine Ahnung hat.

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