Steuererhöhung trotz Partikelfilter

Mercedes C-Klasse W203

Hallo Forum,

ich meine zwar schon mal etwas zu dem Thema gelesen zu haben, kann aber leider nix finden...

Heute ist mir ein Steuerbescheid ins Haus geflattert. Die Steuer wurde mal eben um 27 € erhöht, da mein Auto nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet sei.

Haben die noch alle Nadeln am Baum ? Das Auto ist ein C220 CDI von 03/06, der hat DPF serienmäßig ! Jetzt soll ICH bei der Zulassungsbehörde nachweisen, daß ich diesen eingebaut habe. Gilt bei Steuerbescheiden nicht die "Unschuldsvermutung" ? Muß mir das Finanzamt nicht beweisen, daß ich KEINEN Partikelfilter habe ?

Wie habt Ihr anderen Betroffenen das Problem gelöst ? Ich habe wenig Lust, einen kostbaren Urlaubstag zu opfern, da das Amt natürlich nur dann geöffnet ist, wenn anständige Menschen arbeiten und man dann auch noch ewig lange warten darf...

Mit erzürntem Gruß

Hannes

29 Antworten

Hallo,

die erhöhung wird erst mit der nächsten Fälligkeit nach dem 01.04.2007 gefordert, ergo wird z.B. bei Moonwalk wohl erst Anfang 2008 der Bescheid mit der Erhöhung eintreffen inklusive der Nachberechnung seit 01.04.2007

Gruß Schulle

Hallo,

so, jetzt habe ich die Bestätigung von MB und beim Finanzamt "Einspruch zur Niederschrift" (wie das auf bürokratisch heißt) eingelegt. Nach meinem Urlaub werde ich dann am letzten Urlaubstag einen Behördentag einlegen. Hoffentlich reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Teil 1 hat die Bank...), ansonsten wird es noch interessanter...

Allen anderen Betroffenen wünsche ich noch viel Spaß beim Weg durch die Instanzen.

Gruß

Hannes

RPF

Hallo miteinander

Habe diese Prozedur gerade hinter mir.
Hat aber nichts gekostet,da in der Bescheinigung ab Tag der
Erstzulassung stand. (06/04) Landratsamt Böblingen

Eintragung kostenlos....

Hallo Teejunge,
hast Du noch die alten Papiere, oder Teil 1+2 ?

Da das bei mir ( Bj.09/04 ) auch noch ansteht, wäre das interessant.
In KA sagte man mir, daß nachträgliche Eintragungen in den alten Papieren nicht mehr möglich sind.

Gruß garfield-ka

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Hallo Garfield-Ka

die neuen Papiere sind Teil | und Teil ||,aber den alten Brief mit Merkblatt bekommt man auch zurück,da in dem neuen keine
technischen Daten mehr eingetragen werden.
Die Daten im alten Brief kann man zu Rechrchezwecken verwenden,aber nach Stillegung und Wiederinbetriebnahme
muss man eine gültige TÜV und AU-bescheinigung vorlegen.
Das wichtigste ist der KFZ-schein,wenn dort kein Eintrag unter
Bemerkungen steht, daß das Fahrzeug einen Partikelfilter seit
Tag der Erstzulassung hat, muss man eine Bescheinigung des
Herstellers mitbringen. Falls der filter nachgerüstet wurde braucht man die Bescheinigung des Fachbetriebs und muss den neuen
KFZ-schein bezahlen,kann dafür aber 330€ bei der Steuer
geltend machen.

Gruss Teejunge

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Hoffentlich reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Teil 1 hat die Bank...), ansonsten wird es noch interessanter...

Tach auch,

ich war mit diesem Problem bei meinem Freundlichen. Kein Problem meint dieser, machen wir für Sie, ist Service für unsere Kunden. Es wurden benötigt: Zulassungsbescheinigung 1 + 2, EU-Konformitätsbescheinigung (gelb), Vollmacht und Ausweis dazu noch alle Papiere vom Hersteller über die Partikelminderung.
Der Service des Händlers war für mich kostenlos 😉

Nette Händler gibt´s also auch noch nach dem der Verkauf getätigt ist.

Grüße Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Teejunge


...
die neuen Papiere sind Teil | und Teil ||,aber den alten Brief mit Merkblatt bekommt man auch zurück,da in dem neuen keine
technischen Daten mehr eingetragen werden.
...

Hallo,

ich hatte auch die alten Papiere und nun die neuen bei je einem S und W203er, es wurde alles übernommen aus den alten, bei meinem S203 wurden sogar die 195er Winterräder noch eingetragen, und da dies ja eigentlich nicht vorgesehen ist wurde ein extra Zettel mit angehangen.

Trotz extra Nachfrage musste ich pro Fahrzeug 21,30 EUR inkl. neuer Papiere bezahlen. Sei nicht Gebührenfrei, wie ende der 90er mit KAT-Nachrüstung.

Gruß Schulle

Re: Steuererhöhung trotz Partikelfilter

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


...
Die Steuer wurde mal eben um 27 € erhöht, da mein Auto nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet sei.

Haben die noch alle Nadeln am Baum ? Das Auto ist ein C220 CDI von 03/06, der hat DPF serienmäßig ! Jetzt soll ICH bei der Zulassungsbehörde nachweisen, daß ich diesen eingebaut habe. Gilt bei Steuerbescheiden nicht die "Unschuldsvermutung" ? Muß mir das Finanzamt nicht beweisen, daß ich KEINEN Partikelfilter habe ?
...

Hmm wie soll denn auch das Finanzamt wissen daß in deinem Auto ein DPF eingebaut ist, wenn MB verpennt das ganze in den Brief eintragen zu lassen bei der Erstzulassung?

Re: Re: Steuererhöhung trotz Partikelfilter

Zitat:

Original geschrieben von botcherO


Hmm wie soll denn auch das Finanzamt wissen daß in deinem Auto ein DPF eingebaut ist, wenn MB verpennt das ganze in den Brief eintragen zu lassen bei der Erstzulassung?

Man hat es nicht verpennt, es gab einfach die Festlegung wie die Eintragung zu erfolgen hat, noch nicht. 😉

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Hallo Schulle 3220

Einführung neuer Zulassungsbescheinigungen zum 1.10.2005

Aufgrund der neuen Richtlinie wird bei nahezu allen Zulassungsvorgängen der Fahrzeugbrief (alte Fassung) gegen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt.Der "alte" Fahrzeugbrief
wird mit dem Ungültigkeitsvermerk versehen und dem Halter zur Aufbewahrung wieder ausgehändigt. Da in der neuen
Zulassungsbescheinigung Teil 2 keine technischen Daten aufgeführt sind, auch keine näheren Angaben zu früheren Zulassungen gemacht werden, dient der "alte" Fahrzeugbrief
zu Recherchezwecken. Weiterhin wird seit dem 1.10.2005 bei einer
Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges keine Bescheinigung darüber
ausgedruckt, sondern das Datum der Außerbetriebsetzung lediglich
im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1 per Druck
ausgewiesen und mit dem Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung
Teil 2 ausgehändigt. Daher ist bei einer erneuten Zulassung zu den Zulassungsdokumenten unbedingt ein gültiger AU- und HU-
Bericht vorzulegen. Bei abgelaufener AU und HU keine Zulassung!
Ihre Zulassungsbehörde Böblingen

@ teejunge

was soll mir das jetzt sagen?

schulle

Zitat:

Original geschrieben von schulle3220


Hallo,
ich hatte auch die alten Papiere und nun die neuen bei je einem S und W203er, es wurde alles übernommen aus den alten, bei meinem S203 wurden sogar die 195er Winterräder noch eingetragen, und da dies ja eigentlich nicht vorgesehen ist wurde ein extra Zettel mit angehangen.

Trotz extra Nachfrage musste ich pro Fahrzeug 21,30 EUR inkl. neuer Papiere bezahlen. Sei nicht Gebührenfrei, wie ende der 90er mit KAT-Nachrüstung.

Soll sagen das bei dir etwas komisch gelaufen ist.
Normalerweise wird in Zulassung Teil 2 nichts mehr eingetragen.
Und wenn im alten KFZ-schein kein Vermerk "Partikelfilter ab Tag der Erstzulassung" stand, hättest du eine Bescheinigung des Herstellers vorlegen müssen.

MfG Teejunge

@ Teejunge

das Normalerweise keine Dateneingetragen werden ist mir bekannt. Wäre der RPF eingetragen gewesen hätte ich mir nicht die neuen Papiere holen müssen, und ohne die Herstellerbescheinigung wäre eine Entragung nicht möglich.

Hallo Forum,

jetzt ist es vollbracht. Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat gereicht, Meldung an das Finanzamt erfolgt automatisch (man darf gespannt sein...). Gekostet hat der Spaß 16,40 € (+ Zeit + Nerven), also im ersten Jahr eine Ersparnis von 10,60... Kleinvieh macht auch Mist. Aber es geht ja auch ums Prinzip.

Bei Interesse:
Frontal21-Sendung vom 21.08.2007 zum Thema: "Rußfilter: Behördenschikane gegen Autofahrer"
http://www.heute.de/.../0,4070,5593979-6-wm_dsl,00.html
 
 

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