Steueraufschlag trotz Partikelfilter?

Mercedes C-Klasse W203

Hallo Gemeinde,

habe heute Post vom Fiskus bekommen die wollen mehr Geld haben, wegen angeblich fehlender "Partikelminderungstechnik", ich frage mich weshalb ich vor 2 Jahren 580€ zahle für einen Filter wenn ich jetzt zahlen soll als hätte ich keinen, darf vermutlich zur Zulassungsstelle wo dann auch neue Papiere fällig sind und bekomme dann nicht mal den Steuerbonus? Hat noch jemand Post bekommen und / oder schon erfahren ob nur Probleme mit der Schlüsselnummer gibt? Laut Info für die Umweltplaketten gibt's die grüne ja auch so für die 62er .

Info gerne willkommen.

Gruß Schulle

Edit: Ich habe den Mehrverbrauch ja noch vergessen.

46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Dein zweites Zitat stammt übrigens nicht von mir. 😉

Sorry, hab mich verquotet 😉

Laut Aussage von der Zulassungsstelle falle ich mit EZ 04/06 trotzdem unter die Förderung.
Aussage war: Wenn ich eine Bescheinigung des Herstellers vorlege, aus der die Einstufung des Partikelfilters hervorgeht, wird entsprechend umgeschlüsselt.

Die Begründung für die Steuererhöhung im Schreiben vom Finanzamt bezieht sich auch rein darauf, dass das Fahrzeug "nicht mit Partikelminderungstechnik ausgestattet" sei.
Bei einem Nachweis ggü. der Zulassungsbehörde würde der Steuerbescheid entsprechend korrigiert werden.

Tatsache ist, dass es im Internet verschiedene Gesetztesentwürfe und noch mehr Ankündigungen wie z.B. auf Wikipedia gibt.
Das tatsächlich verabschiedete Gesetz hab ich aber noch nicht im Klartext gefunden.

Kein Wunder, dass die Verwirrung entsprechend groß ist.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von BloboC250TD


Das tatsächlich verabschiedete Gesetz hab ich aber noch nicht im Klartext gefunden.

Aber ich:

Gesetzentwurf:
http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604010.pdf

und der zugehörige Beschluss:
http://www.bundesrat.de/.../140-07.pdf

§ 3c Abs.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz:

"...wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 1.Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich technisch so verbessert wird, dass..."

Noch ein Nachtrag:

Ich habe sehr wohl gelesen, dass die Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit PM5 mit EZ ab 1.1.2007 gilt.

Mag also sein, dass die Zulassungsstelle meinen mit EZ 04/06 durchaus umschlüsseln würde, wenn ich eine Bescheinigung über PM5 vorlege - falls er denn PM5 schafft.
Dann könnte es aber immer noch sein, dass das FA trotzdem nix erstattet, weil er ja mit der EZ aus der Reihe fällt.

Aus dem Wikipedia-Text und div. anderen Quellen würde sich ergeben:
EZ 2006 - : Filter nachgerüstet: Förderung
EZ 2007 - : Filter ab Werk (PM5): Förderung

PM5 mit EZ2006 fällt also raus?

Tom

Zitat aus dem Gesetzestext:

"(1) Für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor erhöht sich in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikel- minderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht."

Würde ich so interpretieren, dass - falls ab Werk PM5 erfüllt wird - die Steuererhöhung überhaupt nicht greift.

D.h.:
1) Wenn PM5 erfüllt (EZ egal), dann keine Steuererhöhung.
2) Bei nicht-PM5 eine Erhöhung um 1,20 EUR pro 100 ccm, aber Erlass von bis zu 330 EUR bei Nachrüstung (PM1-PM4) möglich.
3) Ohne Partikelfilter Erhöhung um 1,20 EUR pro 100 ccm, keine Förderung

Tom

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Du vermengst hier zwei Bereiche:
- die Förderung i.H.v. € 330,00
- den Steueraufschlag i.H.v. € 1,20 pro 100cm und Jahr vom 01.04.2007 bis 31.03.2011

Mit deinem RPF ab Werk wirst Du keine Förderung i.H.v. € 330,00 erhalten, aber Du musst (ggf. erst nach Korrektur der Papiere) auch keinen Steueraufschlag bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Du vermengst hier zwei Bereiche:
- die Förderung i.H.v. € 330,00
- den Steueraufschlag i.H.v. € 1,20 pro 100cm und Jahr vom 01.04.2007 bis 31.03.2011

Mit deinem RPF ab Werk wirst Du keine Förderung i.H.v. € 330,00 erhalten, aber Du musst (ggf. erst nach Korrektur der Papiere) auch keinen Steueraufschlag bezahlen.

Volles ACK. Dann sind wir jetzt ja wieder synchron 😉

Hmmmm... mal rechnen:
1,20 EUR * 27 = 32,40 EUR jährlich
*4 Jahre = 129,60 EUR

Bin mal gespannt, wieviel davon für die Korrektur der Papiere draufgeht...

Tom

Zitat:

Original geschrieben von BloboC250TD


Bin mal gespannt, wieviel davon für die Korrektur der Papiere draufgeht...

😁

Bei mir sieht die Rechnung noch besser aus...

33 x 1,20 EUR /12 = 3,30 EUR pro Monat (E320 CDI R6)

Rest-Haltedauer: 6 Monate

-> 6x 3,30 = 19,80 EUR ... 😁 😁

Ich weiß auf jeden Fall, was ich NICHT mache... 😉

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Ich weiß auf jeden Fall, was ich NICHT mache... 😉

Damit bist Du sicherlich nicht alleine. Damit hat der Staat ungerechtfertigterweise Steuermehreinnahmen, d.h. zumindest für einen geht die Rechnung wieder voll auf - das war aber ja eh klar.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von BloboC250TD


Damit hat der Staat ungerechtfertigterweise Steuermehreinnahmen, d.h. zumindest für einen geht die Rechnung wieder voll auf - das war aber ja eh klar.

Ich sehe es einfach als "gemeinnützige Spende"... 😉

Zitat:

Ich weiß auf jeden Fall, was ich NICHT mache...

Dito 😉

Steuern

Tolles Gesetz, dass ich keine Förderung kriege war mir klar. Dass ich aber extra nochwas gegen die Strafsteuer unternehmen muss ist schon unverschämt.

Habe gerade mit dem Finanzamt geredet. Ist bei mir genause. Der Eintrag für den Partikelfilter fehlt.

So der neue Steuerbescheid ist noch nicht da, aber ich hoffe meine Berliner Finanzbeamten rechnen wie in Niedersachsen 🙂 dort gibt es auch einen Onlinerechner der mir die Förderung bewilligt. Und laut den Infoseiten sollen auch ab Werkfahrzeuge mit EZ bis 31.12.06 gefördert werden, daher auch der Bescheinigung vom 🙂 mir Ausrüstung ab EZ.

Gruß Schulle

Steuer

So, fertig aber geärgert.

Bescheinigung von DC kein Problem, ging sofort. Eintragung bei der Zulassungsstelle 11,70 unnötige Euro!! Keine Förderung wie vorausgesehen.

jetzt steht PM5 ab Tag der Erstzulassung in den Papieren.

Zitat:

Original geschrieben von schulle3220


So der neue Steuerbescheid ist noch nicht da, aber ich hoffe meine Berliner Finanzbeamten rechnen wie in Niedersachsen 🙂 dort gibt es auch einen Onlinerechner der mir die Förderung bewilligt. Und laut den Infoseiten sollen auch ab Werkfahrzeuge mit EZ bis 31.12.06 gefördert werden, daher auch der Bescheinigung vom 🙂 mir Ausrüstung ab EZ.

Gruß Schulle

Na klar, die Finanzämter sind bekannt dafür, dass sie Gelder ausbezahlen, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind (s.o.).

Zitat:

Original geschrieben von BloboC250TD


Bin mal gespannt, wieviel davon für die Korrektur der Papiere draufgeht...

Tom

Habe heute meinen (am 29.12.2005) nachgerüsteten Partikelfilter eintragen lassen: 16,78 € incl Plakette.

330 € Förderung ? Dafür war ich 3 Tage zu früh ! Merke- wer das mit dem Umweltschutz ernst nimmt und nicht auf Förderung wartet, wird von Papa Staat verarscht, dass es kracht.

In dem Sinne

Christoph

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