Stellplatz kündbar wegen gefährlicher Einfahrt?

Hallo zusammen 🙂

Zu dem Sachverhalt hab ich im Netz bisher gar nichts gefunden. Ich würde mich also über Meinungen, Erfahrungen und sonst alles Mögliche freuen 🙂

Also, es besteht die folgende Situation: Dezember 2013 habe ich meine Wohnung bezogen. Mit der Wohnung zusammen habe ich einen Stellplatz hinter dem Haus angemietet (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam). Bis vor kurzem habe ich den Stellplatz regelmäßig mit meinem alten Auto genutzt.

Jetzt habe ich mir ein neues Auto gekauft, und möchte den Stellplatz am liebsten abgeben, weil er für mich so nicht nutzbar ist. Der Grund:
Die Einfahrt zum Stellplatz ist stark abschüssig, da das Haus am Hang steht. Es geht also ca. 2 Meter nach unten, auf einer (geschätzten) Länge von 5 Metern Einfahrt. Unten, am Übergang von der Einfahrt zum Hof, ist eine Linkskurve, direkt nach dem Ende des abschüssigen Teils. Die Einfahrt ist relativ schmal, links und rechts sind ca. 30-50cm hohe Betonplatten.

Es ist wirklich extrem schwer zu sehen, wie viel Platz man nach links und rechts hat. Richtig unangenehm wird es in der Linkskurve. Wenn man etwas zu spät oder zu früh einlenkt, hängt man außen oder innen am Beton.

Meine Frage ist jetzt: Kann ich aus dem Grund eventuell den Stellplatz kündigen? Wie gesagt, der ist für mich so nicht nutzbar. Das Risiko ist einfach zu groß, dass ich mir früher oder später eine schöne, teure Macke in die Tür fahre. Bei meinem alten Opel war das ja egal, aber mein neues Schätzchen war mir dafür zu teuer.

Danke schonmal 🙂

Beste Antwort im Thema

Klar kannst du kündigen – da das ein gemeinsamer Vertrag ist, wird halt der gesamte Vertrag gekündigt. Damit bist du den Stellplatz los, aber auch die Wohnung. 😁

Und mal im Ernst: Warum setzt du dich nicht freundlich und friedlich mit deinem Vermieter zusammen und suchst mit ihm gemeinsam nach einer Lösung? Dass du ein neues Auto hast und dessen Außenmaße nicht beherrschst, ist ja nicht das Problem des Vermieters …

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Kündigung des Stellplatzes ist eine Teilkündigung des Mietverhätnisses. Teilkündigung ist aber im Mietrecht nicht möglich, es sei denn im Mietvertrag ist dies geregelt.

Kündigung ist eine einseitige Auflösung eines Vertragsverhältnisses ohne Zustimmung des Vermieters.

Wenn der Stellplatz objektiv nicht genutzt werden kann, kann die Miete solange herabgesetzt werden, bis der Stellplatz nutzbar ist.

Objektiv nicht nutzbar ist ein Stellplatz z.B. dann, wenn dieser oder die Zufahrten (Rampen) gewisse Mindestgrößen (festgelegt in Garagen-/Stellplatzverordnungen) unterschreiten.

O.

Zitat:

Original geschrieben von hatebringer


Ehrlich gesagt hat mich auch die Aussage, der Stellplatz würde fest zur Wohnung gehören, etwas irritiert. Ich hatte ja bei Vertragsabschluss die Wahl, ob ich überhaupt einen Stellplatz will, und wenn ja, ob mit oder ohne Carport. Eine feste Zuordnung war da also nicht vorhanden.

Schonmal gefragt, ob man den nicht einfach rauskündigen kann?

Mal ab von Gesamtvertrag/Teilvertrag etc. -vertrag, kündbar oder nicht, dann wird der Stellplatz eben per Zusatzvereinbarung gestrichen. Soll´s geben, unterschreiben beide Parteien, fertig.

Könnte natürlich sein, dass der Vermieter sich querstellt, dann müsste man evtl. damit leben, aber wenn man schon beim Einzug die Wahl hatte, warum sollte er?

PS:

Bezüglich des TG-Stellplatzes in München: Das waren Duplexstellplätze Anfang des Jahres für echte 35 €/Monat. Inzwischen sind tatsächlich mindestens 50 € fällig und ja, in einem Scherbenviertel, wobei ich lieber mit "Zuazogne" an der Supermarktkasse stehe als mit neureichen Hipstern, insofern lässt es sich auch im Scherbenviertel ganz gut, locker, bequem und vor allem ruhig leben - braucht man eben 3 Haltestellen mehr ins Zentrum, ist aber in 5 Minuten mit dem Rad im Grünen. 😉

Da es hier offenbar um Mietrechtsangelegenheiten geht, sollte der TE sich bitte an den Mieterverein wenden (kann ich allgemein nur empfehlen) oder an einen RA.

Ein Mod kann dann hier zumachen.

Genau. Am besten ganz motortalk zumachen, es könnte ja immer irgendwo ums Recht gehen.

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mal ne frage,wo willst du sonst parken,wenn nicht auf deinem stellplatz??

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Da es hier offenbar um Mietrechtsangelegenheiten geht, sollte der TE sich bitte an den Mieterverein wenden (kann ich allgemein nur empfehlen) oder an einen RA.

Wieso an den Mieterverein oder einen RA? Wieso nicht erst an den Vermieter? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Genau. Am besten ganz motortalk zumachen, es könnte ja immer irgendwo ums Recht gehen.

Recht hast du... Ups, jetzt gehts ja schon wieder ums Recht. 😰😰😰

Zitat:

Original geschrieben von marcu90


Wieso an den Mieterverein oder einen RA? Wieso nicht erst an den Vermieter? 🙄

Den Vermieter anzuschreiben ist zu unspektakulär, vergiss es... Ich würde der Bildzeitung informieren, die dann einen Seitenlangen bericht schreibt, wo ganz Deutschland informiert wird, was man da für einen Parkplatz hat. Der Vermieter wird dann als Bösewicht hingestellt, und das Opfer wird bemitleidet.

Weil er vom Vermieter keine rechtliche Einschätzung kriegt, was ja seine Frage ist. Der TE steht ja schon im Gespräch mit dem Vermieter und man arbeitet an einer gemeinsamen Lösung. Der TE möchte wissen welche Optionen er darüber hinaus noch hat (falls das nicht klappt).

pflaumenkuchen hat es ja schon so gut es geht beantwortet - das muss im Einzelfall geklärt werden, ob separat kündbar oder nicht. Und die Meinungen Auslegung die dein Anwalt dazu hat, muss nicht zwangsläufig vom Vermieter (oder seinem Anwalt) geteilt werden. Wenn es auf einen Streit hinausläuft muss man schauen wie sehr man das Verhältnis beschädigen will. Ich glaube pauschale Tipps helfen hier weniger weiter, da muss man im persönlichen Gespräch ausloten was ein für die Gegenseite akzeptabler Kompromiss ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer


Weil er vom Vermieter keine rechtliche Einschätzung kriegt, was ja seine Frage ist. Der TE steht ja schon im Gespräch mit dem Vermieter und man arbeitet an einer gemeinsamen Lösung. Der TE möchte wissen welche Optionen er darüber hinaus noch hat (falls das nicht klappt).

Genau so siehts aus. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sencer


pflaumenkuchen hat es ja schon so gut es geht beantwortet - das muss im Einzelfall geklärt werden, ob separat kündbar oder nicht. Und die Meinungen Auslegung die dein Anwalt dazu hat, muss nicht zwangsläufig vom Vermieter (oder seinem Anwalt) geteilt werden. Wenn es auf einen Streit hinausläuft muss man schauen wie sehr man das Verhältnis beschädigen will. Ich glaube pauschale Tipps helfen hier weniger weiter, da muss man im persönlichen Gespräch ausloten was ein für die Gegenseite akzeptabler Kompromiss ist oder nicht.

Genau. Ich hatte nach Erfahrungen und Einschätzungen gefragt, damit ich das besser beurteilen kann. Dazu hab ich jetzt ein paar Antworten bekommen, es darf also ruhig der Thread geschlossen werden. Dann muss auch niemand mehr mit den Augen rollen, weil jemand dumme Fragen stellt 😉

Danke für alle Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von hatebringer


Ich hatte nach Erfahrungen und Einschätzungen gefragt, damit ich das besser beurteilen kann. Dazu hab ich jetzt ein paar Antworten bekommen, es darf also ruhig der Thread geschlossen werden. Dann muss auch niemand mehr mit den Augen rollen, weil jemand dumme Fragen stellt 😉

Deine Frage nach Erfahrungen und Einschätzungen ist durchaus legitim. Der Rat zu einem Anwalt zu gehen, bevor der Vermieter sich abschließend dazu geäußert hat, ist meiner Meinung nach doch leicht übertrieben 😉

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Genau. Am besten ganz motortalk zumachen, es könnte ja immer irgendwo ums Recht gehen.

Du redest an der Sache vorbei. Keiner hat was dagegen, wenn hier Rechtsfragen auf den Tisch kommen, die mit Fahrzeugen, Verkehr u. ä. zu tun haben. Für mich sah (und sieht) es so aus, daß alles weitere, was noch zum Anliegend es TE gesagt werden kann, auf Mietrecht hinausläuft.

Klar kann man auch das in MT diskutieren, es paßt nur nicht wirklich in V&S, dafür sind Blogs da.

Dafür sind Blogs da? Du hast anscheinend noch nicht so ganz begriffen, was ein Blog und ein Forum ist.

Danke für die Blumen. Du hast aber im Prinzip recht, auch ein Blog in MT ist für Mietrechtsdiskussionen wenig geeignet. Die Website hier heißt immerhin Motortalk, nicht Lawtalk.

Ich würd's mit dem (wiederholten) Rat an der TE, Hilfe bei Mietrechtsfachleuten zu holen, hier nun gern bewenden lassen.

Mieterverein, Rechtsanwalt, Kündigung... herrjeh - was für ein Aufwand.

Ich würde einfach zum Vermieter gehen und sagen, dass ich mit dem neuen Wagen Probleme mit der Einfahrt habe und ihn bitten, den Stellplatz zum nächsten Monat aus dem Mietvertrag raus zu nehmen.
Dann wird der TE schon hören, wie der Vermieter reagiert. Einfach nur "nein" sagen wird er wohl nicht. Vielleicht findet sich ein Kompromiss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten od. ähnliches.

Glaube auch daran, dass das "Problem" salvatorisch zu lösen ist!

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