Stellplatz kündbar wegen gefährlicher Einfahrt?
Hallo zusammen 🙂
Zu dem Sachverhalt hab ich im Netz bisher gar nichts gefunden. Ich würde mich also über Meinungen, Erfahrungen und sonst alles Mögliche freuen 🙂
Also, es besteht die folgende Situation: Dezember 2013 habe ich meine Wohnung bezogen. Mit der Wohnung zusammen habe ich einen Stellplatz hinter dem Haus angemietet (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam). Bis vor kurzem habe ich den Stellplatz regelmäßig mit meinem alten Auto genutzt.
Jetzt habe ich mir ein neues Auto gekauft, und möchte den Stellplatz am liebsten abgeben, weil er für mich so nicht nutzbar ist. Der Grund:
Die Einfahrt zum Stellplatz ist stark abschüssig, da das Haus am Hang steht. Es geht also ca. 2 Meter nach unten, auf einer (geschätzten) Länge von 5 Metern Einfahrt. Unten, am Übergang von der Einfahrt zum Hof, ist eine Linkskurve, direkt nach dem Ende des abschüssigen Teils. Die Einfahrt ist relativ schmal, links und rechts sind ca. 30-50cm hohe Betonplatten.
Es ist wirklich extrem schwer zu sehen, wie viel Platz man nach links und rechts hat. Richtig unangenehm wird es in der Linkskurve. Wenn man etwas zu spät oder zu früh einlenkt, hängt man außen oder innen am Beton.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich aus dem Grund eventuell den Stellplatz kündigen? Wie gesagt, der ist für mich so nicht nutzbar. Das Risiko ist einfach zu groß, dass ich mir früher oder später eine schöne, teure Macke in die Tür fahre. Bei meinem alten Opel war das ja egal, aber mein neues Schätzchen war mir dafür zu teuer.
Danke schonmal 🙂
Beste Antwort im Thema
Klar kannst du kündigen – da das ein gemeinsamer Vertrag ist, wird halt der gesamte Vertrag gekündigt. Damit bist du den Stellplatz los, aber auch die Wohnung. 😁
Und mal im Ernst: Warum setzt du dich nicht freundlich und friedlich mit deinem Vermieter zusammen und suchst mit ihm gemeinsam nach einer Lösung? Dass du ein neues Auto hast und dessen Außenmaße nicht beherrschst, ist ja nicht das Problem des Vermieters …
62 Antworten
Zitat:
Mit der Wohnung zusammen habe ich einen Stellplatz hinter dem Haus angemietet (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam)
Ich schreibe in unsere Mietverträge: "Zur Wohnung gehört der Stellplatz XY" - ob du den jetzt nutzt oder nicht, geht mir als Vermieter ziemlich am Hintern vorbei...😉
Ist wohl abhängig von der Lage der Wohnung, im Osten wird der Vermieter umfangreiche Umbaumaßnahmen einleiten - in Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt/Main (in /Oder hättest du eventuell eine Chance) wird er sagen: "Der Nächste bitte".
Was kost denn son Stellplatz, wenn es überhaupt als Extraposition im Mietvertrag steht?
Viel kann es doch nicht sein, 20-30€?
Müßte doch schon ne Großstadt mit Parknot sein, damit es mehr kostet.
Und dann würdest du den Stellplatz wegen mangelnder anderer Gelegenheit auch nutzen.
Wenn dir die Wohnung gefällt, würd ichs lassen, vielleicht kaufst du mal einen Roller, und viele bezahlen heute für einen Handyvertrag mehr im Monat.
Normalerweise kann man mit einem Vermieter doch reden. Je nach Lage könntest du den Stellplatz (nach Rücksprache) auch schnell selbst untervermieten.
Mal eine andere Frage, was kostet der Stellplatz denn im Monat?
In München bekommt man für 35 €/Monat einen Tiefgaragenstellplatz, kameraüberwacht.
Ich sehe gerade, dass auch ein anderer User das schon gefragt hat. Mehr als 15 € können das wohl nicht sein, wie wäre es mit untervermieten? Oder du erkundigst dich, ob du den Stellplatz anderweitig nutzen darfst.
Kleinen Container hinstellen, da passt dann das Fahrrad und Autozubehör rein etc.
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35 € im Monat? Das ist eher der Preis pro Woche oder in den Scherbenvierteln. In Schwabing zahlst du für einen depperten Duplexplatz schon über 100 € im Monat …
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Unter Umständen jaZitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Habsch was falsches geschrieben?
... ich bin zwar dick ... aber nicht schwanger ... 😁
Hast recht ... hier muss man immer mit dem DAZ *
Dümmsten
Anzunehmenden
Zwischenfall* rechnen 😁 Und ... ich habe NICHT behauptet ALLE möglichen Konstellationen von Mietverträgen zu kennen. Zufrieden? 😉
Langsam mache ich mir Sorgen ... aber weniger um mich. 😎
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
35 € im Monat? Das ist eher der Preis pro Woche oder in den Scherbenvierteln. In Schwabing zahlst du für einen depperten Duplexplatz schon über 100 € im Monat …
So schauts aus. 🙁
35€ für nen Tiefgaragenstellplatz in München sind dann wohl doch eher die seltene Ausnahme als der Regelfall.
Für den Preis bekommste hier im Rhein-Main-Gebiet nichtmal einen Außenstellplatz an der Laterne, da wird das im Schnitt in München nicht anders sein. 😉
Innenstadt FFM liegt der TG-Stellplatz übrigens bei rund 250€. 😰
Dürfte ich dich höflichst(!!!!!!!!!! 😎) darauf hinweisen, dass es hier nicht um die Stellplatzmiete in FFM oder sonst wo geht??? Nur zur Erinnerung, falls es dir entfallen sein sollte 😎, noch mal die Frage des TE ...
Zitat:
Original geschrieben von hatebringer
... Meine Frage ist jetzt: Kann ich aus dem Grund eventuell den Stellplatz kündigen? Wie gesagt, der ist für mich so nicht nutzbar.
Danke, aber das musst du mir ganz sicher nicht erläutern. Jedoch hat sich dieses Thema - wie du ja sehr gut nachlesen kannst - in den letzten Beiträgen ergeben.
...und würde sich ganz schnell erledigen, wenn der TE die Frage bezüglich der Stellplatzmiete beantworten würde. 🙂
Danke für die Antworten 🙂
Zitat:
Original geschrieben von diezge
was beachtet werden muss ist die sogenannte Teilungserklärung im Wohnhaus. Es kann gut sein, dass die Stellplätze zusammen in der Wohnung im Grundbuch eingetragen sind. Will man also den Stellplatz von der Wohnung lösen ist ein Gang zum Notar notwendig.
Das war mir vorher nicht klar, ist aber gut zu wissen. Ich denke das wird mir mein Vermieter noch mitteilen, wenn er sich wegen der Sache bei mir meldet.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wohnung, Garage, Abstellplatz, Kellerräume, ... ist das alles eine in sich geschlossene Mietsache, bzw. Mietobjekt, dann lässt sich da nichts herauslösen (nicht ohne "gütliche Einigung"😉. Handelt es um eine Aufzählung einzelner Objekte, die in einem Mietvertrag nur zusammengefasst wurden, dann sind das auch nur einzelne Objekte, die (relativ) unabhängig voneinander aus dem gemeinsamen Vertrag heraus gelöst (gekündigt) werden können.
Das ist jetzt interessant. Bisher hatte ich angenommen: Es handelt sich um einen Vertrag für beide Mietobjekte zusammen, wenn der Vertrag quasi aus einem Dokument besteht. Ob einzelne Objekte aufgezählt werden oder nicht (so ist es bei meinem Vertrag der Fall), schien keinen Einfluss darauf zu haben. Oder muss das irgendeine bestimmte Form haben, damit es nicht ein Vertrag, sondern zwei zusammengefasste Verträge sind? Bei mir steht einfach:
Miete Wohnung inkl. Nebenkosten: XXX €
Miete Stellplatz mit Carport: 35 €
Gesamtmiete: XXX €
(Womit die Frage nach der Stellplatzmiete auch beantwortet wäre)
Ehrlich gesagt hat mich auch die Aussage, der Stellplatz würde fest zur Wohnung gehören, etwas irritiert. Ich hatte ja bei Vertragsabschluss die Wahl, ob ich überhaupt einen Stellplatz will, und wenn ja, ob mit oder ohne Carport. Eine feste Zuordnung war da also nicht vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Da sich hier die bauliche Situation nicht verändert, sondern bereits bei Vertragsabschluss erkennbar so bestanden und viele Monate auch "funktioniert" hat, liegt auf der Seite vermutlich kein besonderer Kündigungsgrund vor.
Das stimmt übrigens so nicht ganz. Das Haus hier ist ein Neubau, bei Vertragsabschluss war die Einfahrt noch ein matschiger Hügel. Da war nicht ersichtlich, wie das letztendlich aussieht, wenn es fertig ist.
Zitat:
Original geschrieben von hatebringer
Ich hatte ja bei Vertragsabschluss die Wahl, ob ich überhaupt einen Stellplatz will, und wenn ja, ob mit oder ohne Carport. Eine feste Zuordnung war da also nicht vorhanden.
Deine Frage kann wohl nur der Vermieter klären, wie schon gesagt wurde.
Der dürfte sich eigentlich nicht quer stellen, wenn du schon bei Anmietung die Wahl hattest. Schließlich kann es ja auch sein, dass man kein Auto mehr hat.
Ich wollte auch schon mal eine Wohnung anmieten, aber ohne die zugehörige Garage, habe die Wohnung dann wahrscheinlich deswegen nicht bekommen.
Ich hatte mich immer gefragt ob es möglich gewesen wäre zunächst die Garage inklusive Wohnung anzumieten und dann zu kündigen, war mir aber doch zu riskant.
Aktuell bin ich in einem Haus, wo die Garagen zusätzlich angemietet und gekündigt werden können, es bestehen getrennte Mietverträge.
Zitat:
Original geschrieben von hatebringer
Das war mir vorher nicht klar, ist aber gut zu wissen. Ich denke das wird mir mein Vermieter noch mitteilen, wenn er sich wegen der Sache bei mir meldet.Zitat:
Original geschrieben von diezge
was beachtet werden muss ist die sogenannte Teilungserklärung im Wohnhaus. Es kann gut sein, dass die Stellplätze zusammen in der Wohnung im Grundbuch eingetragen sind. Will man also den Stellplatz von der Wohnung lösen ist ein Gang zum Notar notwendig.
Vergiss es gleich wieder, das ist bei einem vermieteten Objekt völlig irrelevant. Nur bei einem Verkauf der Wohnung kommt das zum Tragen – was der Vermieter von seinem Eigentum weitervermietet, ist allein seine Sache.
Zitat:
Original geschrieben von hatebringer
… Gesamtmiete: XXX €
Damit wird wohl 1 Mietvertrag vorliegen, der nicht teilweise gekündigt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von hatebringer
Oder muss das irgendeine bestimmte Form haben, damit es nicht ein Vertrag, sondern zwei zusammengefasste Verträge sind?
Es ist immer "nur" die Form(ulierung), die einen Vertrag in Wesen und Umfang aus macht.
Ob das als ein Mietobjekt, bestehend aus ..., mit einer Miete von ..., oder um Einzelpositionen mit Einzelmieten und der ausgeworfene Mietzins nur eine Addition der Einzelmieten ist, das macht schon einen deutlichen Unterschied.
Zitat:
Bei mir steht einfach:
Miete Wohnung inkl. Nebenkosten: XXX €
Miete Stellplatz mit Carport: 35 €
Gesamtmiete: XXX €
Das hat den deutlichen Anschein, dass es sich hier um einzelne Objekte handelt, die auch einzeln verändert werden können. Kommt aber noch auf ein paar andere Details an.
Diese Einzelauflistung ist zwar ein sehr deutlicher Anhaltspunkt, da aber so ein Vertrag über ein paar mehr Worte verfügt, müssen auch diese noch anderen Worte berücksichtigt werden.
Das dies in einem Vertrag gebündelt ist bedeutet allerdings auch, dass hier gewisse Abhängigkeiten der "Einzelmodule" untereinander vorhanden sind.
Üblicherweise könnte (sofern der Rest auch noch passt) der Stellplatz gekündigt werden, ohne dass es Auswirkungen auf die Wohnung hätte. Umgekehrt jedoch nicht, Wohnung kündigen und Stellplatz weiter benutzen ist üblicherweise ausgeschlossen.
Zitat:
Ich hatte ja bei Vertragsabschluss die Wahl, ... Eine feste Zuordnung war da also nicht vorhanden.
Ob eine feste Zuordnung existiert oder nicht, steht im Vertrag. Irgendwelche persönlichen Rückschlüsse oder Vermutungen aus Gesprächen bei Vorverhandlungen müssen sich dem meist unterordnen. 😉
Zitat:
Das Haus hier ist ein Neubau, bei Vertragsabschluss war die Einfahrt noch ein matschiger Hügel. Da war nicht ersichtlich, wie das letztendlich aussieht, wenn es fertig ist.
War aus der Fragestellung nicht erkennbar.
Dieses "gefährlich" bleibt aber ein nicht so gutes Argument, wenn man monatelang die Zufahrt genutzt hat, ohne das unmittelbar nach Fertigstellung anzusprechen. Auch ist eine Gefährlichkeit nicht abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs bzw. dessen aktuellem Wert.
Hier würde vielleicht noch eine weitere Variante existieren:
Ein eigener Stellplatz auf dem Hof abseits der Straße ist üblicherweise angenehmer, als direkt auf der Straße. Vielleicht besteht die Möglichkeit, irgendwelche einfachen baulichen Veränderungen vorzunehmen, um diese mögliche Gefahr deutlich zu reduzieren.
Ein Laternenparkplatz ist beim erste Schnee oder Straßenglätte auch nicht völlig ohne Risiken.