Stellplatz kündbar wegen gefährlicher Einfahrt?

Hallo zusammen 🙂

Zu dem Sachverhalt hab ich im Netz bisher gar nichts gefunden. Ich würde mich also über Meinungen, Erfahrungen und sonst alles Mögliche freuen 🙂

Also, es besteht die folgende Situation: Dezember 2013 habe ich meine Wohnung bezogen. Mit der Wohnung zusammen habe ich einen Stellplatz hinter dem Haus angemietet (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam). Bis vor kurzem habe ich den Stellplatz regelmäßig mit meinem alten Auto genutzt.

Jetzt habe ich mir ein neues Auto gekauft, und möchte den Stellplatz am liebsten abgeben, weil er für mich so nicht nutzbar ist. Der Grund:
Die Einfahrt zum Stellplatz ist stark abschüssig, da das Haus am Hang steht. Es geht also ca. 2 Meter nach unten, auf einer (geschätzten) Länge von 5 Metern Einfahrt. Unten, am Übergang von der Einfahrt zum Hof, ist eine Linkskurve, direkt nach dem Ende des abschüssigen Teils. Die Einfahrt ist relativ schmal, links und rechts sind ca. 30-50cm hohe Betonplatten.

Es ist wirklich extrem schwer zu sehen, wie viel Platz man nach links und rechts hat. Richtig unangenehm wird es in der Linkskurve. Wenn man etwas zu spät oder zu früh einlenkt, hängt man außen oder innen am Beton.

Meine Frage ist jetzt: Kann ich aus dem Grund eventuell den Stellplatz kündigen? Wie gesagt, der ist für mich so nicht nutzbar. Das Risiko ist einfach zu groß, dass ich mir früher oder später eine schöne, teure Macke in die Tür fahre. Bei meinem alten Opel war das ja egal, aber mein neues Schätzchen war mir dafür zu teuer.

Danke schonmal 🙂

Beste Antwort im Thema

Klar kannst du kündigen – da das ein gemeinsamer Vertrag ist, wird halt der gesamte Vertrag gekündigt. Damit bist du den Stellplatz los, aber auch die Wohnung. 😁

Und mal im Ernst: Warum setzt du dich nicht freundlich und friedlich mit deinem Vermieter zusammen und suchst mit ihm gemeinsam nach einer Lösung? Dass du ein neues Auto hast und dessen Außenmaße nicht beherrschst, ist ja nicht das Problem des Vermieters …

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Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


… Ich würde einfach zum Vermieter gehen und sagen, dass ich mit dem neuen Wagen Probleme mit der Einfahrt habe und ihn bitten, den Stellplatz zum nächsten Monat aus dem Mietvertrag raus zu nehmen.
Dann wird der TE schon hören, wie der Vermieter reagiert. Einfach nur "nein" sagen wird er wohl nicht. …

Warum wird er das "wohl nicht" tun? Viele Stellplätze sind unvermietbar, wenn auf der Straße genügend Platz ist (außer in Großstädten). Warum sollte ein Vermieter auf 400 € im Jar verzichten?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


… Ich würde einfach zum Vermieter gehen und sagen, dass ich mit dem neuen Wagen Probleme mit der Einfahrt habe und ihn bitten, den Stellplatz zum nächsten Monat aus dem Mietvertrag raus zu nehmen.
Dann wird der TE schon hören, wie der Vermieter reagiert. Einfach nur "nein" sagen wird er wohl nicht. …
Warum wird er das "wohl nicht" tun? Viele Stellplätze sind unvermietbar, wenn auf der Straße genügend Platz ist (außer in Großstädten). Warum sollte ein Vermieter auf 400 € im Jar verzichten?

der Vorschlag von 'Traumtaenzer' ist völlig in Ordnung. Fragen wird man ja noch dürfen. Wer sagt, dass der Vermieter verzichten soll? Ob der Platz ansonsten unvermietbar ist, wissen wir nicht, genausowenig, ob der Vermieter einer Untervermietung zustimmen würde oder nicht. Wenn ja wäre es für beide Seiten eine win-win-Situation.

Den Vorschlag, das in Ruhe mit dem Vermieter zu besprechen, hab ich ja schon im allerersten post gemacht. Die Frage an Traumtänzer war aber, warum er der Meinung ist, dass der Vermieter nicht nein sagen wird.

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Hallo,

was beachtet werden muss ist die sogenannte Teilungserklärung im Wohnhaus. Es kann gut sein, dass die Stellplätze zusammen in der Wohnung im Grundbuch eingetragen sind. Will man also den Stellplatz von der Wohnung lösen ist ein Gang zum Notar notwendig.

Hier geht es um einen Mietvertrag.

Weder an den Eigentumsverhältnissen noch an der Teilung ändert sich irgendwas.

Wer sollte da zum Notar??

Und wenn ja, warum?

😕

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Meldung in der Tageszeitung über Teilkündigung einer Garage. In der Meldung des Mietervereins Deutschland geht es zwar darum, dass ein Eigentümer/Vermieter die Garage kündigen wollte die allerdings Bestandteil des Mietvertrages war. Eine Teilkündigung ist aber ausgeschlossen, wie auch in einem Urteil des BGH Az.: VIII ZR 254/13
Darin ging es um 2 verschiedene rechtlich selbstständige Mietverträge zu Wohnung und Garage.
Heißt, ist der Stellplatz NICHT separat angemietet ist auch eine Einzelkündigung NICHT möglich. Dann müsste der komplette Mietvertrag gekündigt und Einzelverträge abgeschlossen werden, die wiederum dann auch einzeln kündbar sind.

Wie bereits mehrfach geschrieben, ist ein Gespräch mit dem Vermieter unerlässlich und sinnvoll. Die Kündigung mittels Anwalt durchsetzen zu wollen, dürfte ins Leere laufen. Einziger Nutznießer ist in dem Falle der Anwalt, der ja nicht zwingend die Sinnlosigkeit des Anliegens vorab verkünden muss.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Den Vorschlag, das in Ruhe mit dem Vermieter zu besprechen, hab ich ja schon im allerersten post gemacht. Die Frage an Traumtänzer war aber, warum er der Meinung ist, dass der Vermieter nicht nein sagen wird.

du hast außerdem aber auch unterschwellig unterstellt, der Platz wäre sonst unvermietbar. Dazu gibt es nach den Ausführungen des TE keine Anhaltspunkte, außer dass die Zufahrt etwas eng ist.

Muss für einen anderen, der zB mit einem Smart durch die Gegend fährt nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Den Vorschlag, das in Ruhe mit dem Vermieter zu besprechen, hab ich ja schon im allerersten post gemacht. Die Frage an Traumtänzer war aber, warum er der Meinung ist, dass der Vermieter nicht nein sagen wird.
du hast außerdem aber auch unterschwellig unterstellt, der Platz wäre sonst unvermietbar. Dazu gibt es nach den Ausführungen des TE keine Anhaltspunkte, außer dass die Zufahrt etwas eng ist.
Muss für einen anderen, der zB mit einem Smart durch die Gegend fährt nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Du musst schon die posts lesen, auch die vom TE. Da steht nämlich "Nicht ohne Grund parkt nur noch eine von 8 Parteien unten auf dem Parkplatz." Wenn da freiwillig keiner parkt, ist das doch wohl ein Hinweis darauf, dass die Stellplätze nicht gut vermietet werden können. Sonst wären sie doch genutzt …

Da der Stellplatz sicherlich baurechtlich genehmigt ist, wird er schon den gängigen Vorschriften entsprechen. Fraglich ist halt nur, ob auch die jeweiligen Fahrer den gängigen Vorschriften entsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


du hast außerdem aber auch unterschwellig unterstellt, der Platz wäre sonst unvermietbar. Dazu gibt es nach den Ausführungen des TE keine Anhaltspunkte, außer dass die Zufahrt etwas eng ist.
Muss für einen anderen, der zB mit einem Smart durch die Gegend fährt nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Du musst schon die posts lesen, auch die vom TE. Da steht nämlich "Nicht ohne Grund parkt nur noch eine von 8 Parteien unten auf dem Parkplatz." Wenn da freiwillig keiner parkt, ist das doch wohl ein Hinweis darauf, dass die Stellplätze nicht gut vermietet werden können. Sonst wären sie doch genutzt …

dann solltest du den TE auch komplett zitieren. Angeblich will der Vermieter sich die Sache überlegen.

100%ige Ablehnung hört sich für mich anders an. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Eine Ablehnung oder Zustimmung des Vermieters hat aber nichts mit der potentiellen Vermietbarkeit zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Eine Ablehnung oder Zustimmung des Vermieters hat aber nichts mit der potentiellen Vermietbarkeit zu tun.

warum? Der TE hat ihn bis zum Fahrzeugwechsel ja auch genutzt - trotz enger Zufahrt.

Außerdem ist die "Vermietbarkeit" nicht das Problem des Mieters.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Den Vorschlag, das in Ruhe mit dem Vermieter zu besprechen, hab ich ja schon im allerersten post gemacht. Die Frage an Traumtänzer war aber, warum er der Meinung ist, dass der Vermieter nicht nein sagen wird.

Weil der Stellplatz - so wie ich das gelesen und interpretiert habe - nicht zwingender weise zur Wohnung dazu gehört sondern freiwillig dazu gemietet wurde.

Der Einfachheit halber hat man nicht einen extra Mietvertrag gemacht.

Wenn der Vermieter mehr Geld will, kann er ohnehin den Mietpreis erhöhen, der ist in den seltensten Fällen am oberen Ende der marktüblichen Preise.

Wie gehen denn die anderen Nicht-Nutzer mit der Situation um? Dürfte doch weder für Eigentümer noch Mieter befriedigend sein.
Ließe sich die Nutzbarkeit durch überschaubare bauliche Maßnahmen verbessern? Diese Kosten könnten eventuell gemeinsam getragen werden, nur mal so laut gedacht…

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Den Vorschlag, das in Ruhe mit dem Vermieter zu besprechen, hab ich ja schon im allerersten post gemacht. Die Frage an Traumtänzer war aber, warum er der Meinung ist, dass der Vermieter nicht nein sagen wird.
Wenn der Vermieter mehr Geld will, kann er ohnehin den Mietpreis erhöhen, der ist in den seltensten Fällen am oberen Ende der marktüblichen Preise.

Echt jetzt ? Ich kenne wenig Mieten, die sich NICHT am oberen Ende befinden.... 🙂

Ohne mir alles durchzulesen (absichtlich nicht).

Was kann der Vermieter dafür, dass du nun ein Auto hast, was größer ist als dein bisheriges?

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