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Stellplatz kündbar wegen gefährlicher Einfahrt?

Themenstarteram 4. September 2014 um 9:56

Hallo zusammen :)

Zu dem Sachverhalt hab ich im Netz bisher gar nichts gefunden. Ich würde mich also über Meinungen, Erfahrungen und sonst alles Mögliche freuen :)

Also, es besteht die folgende Situation: Dezember 2013 habe ich meine Wohnung bezogen. Mit der Wohnung zusammen habe ich einen Stellplatz hinter dem Haus angemietet (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam). Bis vor kurzem habe ich den Stellplatz regelmäßig mit meinem alten Auto genutzt.

Jetzt habe ich mir ein neues Auto gekauft, und möchte den Stellplatz am liebsten abgeben, weil er für mich so nicht nutzbar ist. Der Grund:

Die Einfahrt zum Stellplatz ist stark abschüssig, da das Haus am Hang steht. Es geht also ca. 2 Meter nach unten, auf einer (geschätzten) Länge von 5 Metern Einfahrt. Unten, am Übergang von der Einfahrt zum Hof, ist eine Linkskurve, direkt nach dem Ende des abschüssigen Teils. Die Einfahrt ist relativ schmal, links und rechts sind ca. 30-50cm hohe Betonplatten.

Es ist wirklich extrem schwer zu sehen, wie viel Platz man nach links und rechts hat. Richtig unangenehm wird es in der Linkskurve. Wenn man etwas zu spät oder zu früh einlenkt, hängt man außen oder innen am Beton.

Meine Frage ist jetzt: Kann ich aus dem Grund eventuell den Stellplatz kündigen? Wie gesagt, der ist für mich so nicht nutzbar. Das Risiko ist einfach zu groß, dass ich mir früher oder später eine schöne, teure Macke in die Tür fahre. Bei meinem alten Opel war das ja egal, aber mein neues Schätzchen war mir dafür zu teuer.

Danke schonmal :)

Beste Antwort im Thema

Klar kannst du kündigen – da das ein gemeinsamer Vertrag ist, wird halt der gesamte Vertrag gekündigt. Damit bist du den Stellplatz los, aber auch die Wohnung. :D

Und mal im Ernst: Warum setzt du dich nicht freundlich und friedlich mit deinem Vermieter zusammen und suchst mit ihm gemeinsam nach einer Lösung? Dass du ein neues Auto hast und dessen Außenmaße nicht beherrschst, ist ja nicht das Problem des Vermieters …

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Klar kannst du kündigen – da das ein gemeinsamer Vertrag ist, wird halt der gesamte Vertrag gekündigt. Damit bist du den Stellplatz los, aber auch die Wohnung. :D

Und mal im Ernst: Warum setzt du dich nicht freundlich und friedlich mit deinem Vermieter zusammen und suchst mit ihm gemeinsam nach einer Lösung? Dass du ein neues Auto hast und dessen Außenmaße nicht beherrschst, ist ja nicht das Problem des Vermieters …

Themenstarteram 4. September 2014 um 10:17

Ich hab tatsächlich nur auf so einen Kommentar gewartet :D

Die Außenmaße meines Autos haben damit nichts zu tun. Mit meinem alten Auto bin ich 8 oder 9 Monate lang jeden Tag rein und raus gefahren, bevor ich mir den ersten Kratzer reingefahren habe. Spielt keine Rolle wie gut man die Außenmaße seines Fahrzeugs beherrscht, wenn man eine Sekunde mal nicht aufpasst passiert sowas. Nicht ohne Grund parkt nur noch eine von 8 Parteien unten auf dem Parkplatz..

Aber ja, mit meinen Vermietern hab ich auch gesprochen. Die wollen sich das überlegen. Ich möchte mich nur parallel informieren, ob es sonst Möglichkeiten gibt. Schlimm?

Zitat:

Original geschrieben von hatebringer

... wenn man eine Sekunde mal nicht aufpasst passiert sowas.

Wie bei so vielen im Leben.

Eine Schuld des Vermieters kann ich aber auch nicht erkennen.

Gibt sicherlich blöde Ecken, aber geändert hat sich daran ja nix.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von hatebringer

Ich hab tatsächlich nur auf so einen Kommentar gewartet :D

Was hast Du denn erwartet :confused:

Wie eng Stellplatz und Wohnung im Mietvertrag gekoppelt sind, kann nur nach einer juristischen Prüfung durch einen Anwalt gesagt werden.

Da sich hier die bauliche Situation nicht verändert, sondern bereits bei Vertragsabschluss erkennbar so bestanden und viele Monate auch "funktioniert" hat, liegt auf der Seite vermutlich kein besonderer Kündigungsgrund vor.

@ bischerl hat's eigentlich bereits geschrieben. Ist der Stellplatz GEMEINSAM mit der Wohnung im Mietvertrag, kannst du nicht ein Teil davon kündigen. Sinnvoller wäre gewesen, Wohnung und Stellplatz jeweils in eigenen Verträgen anzumieten, dann wäre eine Teilkündigung einfacher gewesen. Ok ... was ICH versuchen würde wäre einen neuen Mietvertrag OHNE Stellplatz auszuhandeln und OHNE Kündigung des selbigen.

Ob sich der Vermieter darauf einlässt, kann dir hier sicherlich niemand sagen, hängt es doch vom Verhältnis Mieter-Vermieter ab, wie gut ihr euch versteht.

Eine andere Frage ist, wie viel macht der Stellplatz in der monatlichen Miete aus? Vielleicht interessiert sich ein anderer Mieter für den Platz und du kannst ihn weitergeben, allerdings nach Absprache mit dem Vermieter. Die fällige Miete für den Stellplatz könnte der neue Nutzer direkt an den Vermieter zahlen oder an dich und du zahlst die Gesamtsumme. Vorteil: DU hast immer noch die Verfügungsgewalt.

Ansonsten wäre der Gang zum Mieterverein sicherlich sinnvoll. Der Gang zum Anwalt wäre für MICH die letzte Option, weil viele Vermieter darauf allergisch reagieren und unnötigen Ärger möchtest du doch sicherlich vermeiden, oder?

Bei allem VIEL GLÜCK

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

… Wie eng Stellplatz und Wohnung im Mietvertrag gekoppelt sind, kann nur nach einer juristischen Prüfung durch einen Anwalt gesagt werden. …

Nach den Angaben des TE (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam) kann das auch ohne juristische Prüfung und von einem Laien gesagt werden: Wo nur 1 Vertrag vorhanden, kann auch nur 1 Vertrag gekündigt werden. Das wird schon lange und immer wieder so geurteilt.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Nach den Angaben des TE (ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz gemeinsam) kann das auch ohne juristische Prüfung und von einem Laien gesagt werden:

Das ist der Unterschied zwischen uns, ich bin nicht völliger Laie und kann das daher nicht so einfach sagen, wie das Andere hier machen.

Habsch was falsches geschrieben? So kenne ICH das Prozedere, weil auch mal Mieter ... Ist es falsch ... dann ... vergesst es!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Der Gang zum Anwalt wäre für MICH die letzte Option, weil viele Vermieter darauf allergisch reagieren und unnötigen Ärger möchtest du doch sicherlich vermeiden, oder?

Zum Anwalt??? Weil man einen Stellplatz zur Wohnung gemietet hat, den man jetzt nicht mehr mag, weil man angst davor hat sich eine Schramme ins neue Auto zu fahren, weil die Zufahrt wohl eine Fehlplanung ist?

Eieiei.... manchmal fehlen mir echt die Worte...

... falsche Adresse ... weil NICHT von mir! GUCKST DU ---}>

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Wie eng Stellplatz und Wohnung im Mietvertrag gekoppelt sind, kann nur nach einer juristischen Prüfung durch einen Anwalt gesagt werden.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Wo nur 1 Vertrag vorhanden, kann auch nur 1 Vertrag gekündigt werden.

Mag stimmen, aber sofern beide Vertragsparteien einig sind, können Verträge natürlich auch geändert werden.

@TE: Irgendein Recht hast du IMHO nicht, gegen ein vernünftiges Gespräch mit deinem Vermieter ist natürlich nix einzuwenden.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von hatebringer

Ich hab tatsächlich nur auf so einen Kommentar gewartet :D

Was hast Du denn erwartet :confused:

Wie eng Stellplatz und Wohnung im Mietvertrag gekoppelt sind, kann nur nach einer juristischen Prüfung durch einen Anwalt gesagt werden.

Da sich hier die bauliche Situation nicht verändert, sondern bereits bei Vertragsabschluss erkennbar so bestanden und viele Monate auch "funktioniert" hat, liegt auf der Seite vermutlich kein besonderer Kündigungsgrund vor.

Hallo,

was beachtet werden muss ist die sogenannte Teilungserklärung im Wohnhaus. Es kann gut sein, dass die Stellplätze zusammen in der Wohnung im Grundbuch eingetragen sind. Will man also den Stellplatz von der Wohnung lösen ist ein Gang zum Notar notwendig.

Es gäbe allerdings noch die Möglichkeit, Deinen Vermieter zu fragen, ob Du den Stellplatz untervermieten darfst. Dann zahlst Du ihn weiter und Du vermietest ihn für das gleiche Geld.

 

Grüße,

diezge

Also bei uns würde man nur darauf warten, dass ein Stellplatz gekündigt wird um ihn weiter zu vermieten, erstens würde er teurer werden zweitens gibt es bei uns so wenige Parkplätze, das man ab und an zweimal um den Block fahren müsste.beste Zeit eine Stunde um den Block gefahren um einen Parkplatz zu ergattern, gut das jemand seinen Stellplatz nicht mehr wollte.

Wenn die schon Anfragen da liegen habe, werden die dich sicherlich aus dem Vertrag lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Habsch was falsches geschrieben?

Unter Umständen ja

 

Zitat:

So kenne ICH das Prozedere,

Es sind verschiedene "Prozedere" möglich, also Vertragsgestaltungen und Formulierungen.

Wohnung, Garage, Abstellplatz, Kellerräume, ... ist das alles eine in sich geschlossene Mietsache, bzw. Mietobjekt, dann lässt sich da nichts herauslösen (nicht ohne "gütliche Einigung"). Handelt es um eine Aufzählung einzelner Objekte, die in einem Mietvertrag nur zusammengefasst wurden, dann sind das auch nur einzelne Objekte, die (relativ) unabhängig voneinander aus dem gemeinsamen Vertrag heraus gelöst (gekündigt) werden können.

Verträge haben immer noch etwas mit Inhalt und nicht mit Anzahl zu tun.

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