Stellplatz Auto
Carport, Garage oder doch Stellplatz im freien für Auto? Was ist am besten?
Beste Antwort im Thema
Ganz klar, das Auto steht am besten im freien auf einer großen feuchten Wiese mit hohem Gras unter einem Baum 😉 😛.
58 Antworten
https://...assekuranz-info-portal.de/.../#
Auch diesmal, vermischst du halbwissen mit unwissen.
Was in der Garage lagern darf und was nicht,
regelt die jeweilige Landesverordnung.
Somit gibt es kein Gesetz, welches Deutschlandweit regelt
was in der Garage sein darf oder nicht.
Das nur Fahrzeuge in der Garage sein dürfen,
ist so pauschal wieder Unfug.
NRW ist besonders streng, Sachsen sieht das recht
locker.
Weiter muss unterschieden werden Garage oder
Mehrzweckgebaeude.
Wie man sieht, es gibt nicht die Antwort,
sondern viele Facetten.
PS zu unten:
Wer Angst vor bösen Webseiten hat,
kann sich gern die jeweilige Landesverordnung,
die auf sicheren Seiten der Landesebene
sehr detailliert aufgeschlüsselt ist durchlesen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Juni 2020 um 20:38:06 Uhr:
Aber warum schreibe ich das alles ? Egal wo meine Autos standen, den Autos war das egal, moderne Autos können alles ab, nur der Mensch hat unterschiedliche Ansprüche.
Dem ist nicht so, auch moderne Autos haben ihre Probleme. Der Stoff meiner hinteren Kopfstützen ist durch die Sonneneinstrahlung etwas verfärbt. Die Farbe des Heckspoilers ist an einigen Stellen matt.
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Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 21. Juni 2020 um 09:20:42 Uhr:
https://...assekuranz-info-portal.de/.../#
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Solange einem keine bösen Nachbarn anschwärzen will bei uns auch keiner was. In der Nachbarschaft hat es viele Garagen in denen alles andere steht, nur seit langem kein Auto mehr.
Zitat:
@FirstFord schrieb am 20. Juni 2020 um 21:44:52 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 20. Juni 2020 um 17:08:40 Uhr:
..........Im übrigen muss auch erwähnt werden, dass Garagen nicht zweckentfremdet verwendet werden dürfen, sondern nur für das Abstellen von Fahrzeugen.
Isch 'abe gar keine Auto😛
soll ich da etwa meine schöne große Garage ungenutzt lassen?😕
Im Prinzip muss dann die Garage soweit leerbleiben, dass zumindest noch ein kleines Auto (z. Bsp. Smart)reinpassen würde.
https://www.daserste.de/.../garagen-knoellchen-100.html
Bei Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat, allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält, darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein- und ausgefahren werden kann.
Genauso dürfte es auch bei Garagen sein, die aus den 50er Jahren stammen und für heutige Fahrzeuge nicht mehr breit genug sind.
ist leider korrekt und geltendes Recht - und für mich der größte Schwachsinn auf Erden!!
Sowas kanns auch nur in D geben.
Dass da noch nie jemand mutig durch alle Instanzen gegen vorgegangen ist.
Was zum Himmel hat eine Behörde eigentlich zu interessieren, was ich wo auf meinem privaten Grund und Boden unterstelle??
Die vorgebrachten Argumente des Amtsschimmels sind derart an den Haaren herbeigezogen, dass man sich nur an den Kopf fasst und denken muss, wir leben in einer Bananenrepublik 🙄
Ich bin sicher: das ist ganz klar ein Grundrechtsverstoß, der spätestens vor dem Bundes(verwaltungs/verfassungs)-gericht sofort einkassiert würde.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 21. Juni 2020 um 10:55:00 Uhr:
ist leider korrekt und geltendes Recht - und für mich der größte Schwachsinn auf Erden!!
Sowas kanns auch nur in D geben.
Dass da noch nie jemand mutig durch alle Instanzen gegen vorgegangen ist.Was zum Himmel hat eine Behörde eigentlich zu interessieren, was ich wo auf meinem privaten Grund und Boden unterstelle??
Die vorgebrachten Argumente des Amtsschimmel sind derart an den Haaren herbeigezogen, dass man sich nur an den Kopf fasst und denken muss, wir leben in einer Bananenrepublik 🙄Ich bin sicher: das ist ganz klar ein Grundrechtsverstoß, der spätestens vor dem Bundes(verwaltungs/verfassungs)gericht sofort einkassiert würde.
Na dann los und Klagen!
Man kann sich drüber ärgern und aufregen oder man macht es so wie die allermeisten Leute und nutzt die Garage so wie man will und stellt das rein, was man drin haben will.
Ganz unsinnig ist die Vorschrift aber m.E. nicht. Stell dir vor: Neubaugebiet, Spielstraße. Die Einfamilienhäuser haben alle eine (Doppel)garage. Die nutzt aber keiner fürs Auto sondern für alles mögliche andere. Jetzt stehen pro Haushalt ein bis zwei Autos auf der Straße und müssen sich um die wenigen Parkplätze streiten. Reicht natürlich nicht, also wird die Straße zugeparkt. Das ist nicht Sinn der Spielstraße und stört dann auch wieder.
Kurzum, in dicht besiedelten Gebieten mit kleinen Grundstücken und knappem Parkraum macht es Sinn, in dünn besiedelten Gebieten interessiert es sowieso niemanden.
seit wann interessiert es irgendjemanden in einer Amtsstube, wie "gut" die Parkplatzsituation vor meiner Tür ist?? Die haben andere Sorgen. Sieht man ja, wie wenig das kontrolliert wird und zeigt das große "Interesse" der Obrigkeit nach Durchsetzung dieser Vorschrift.
In dem genannten Fall gabs diesbezüglich noch nicht mal ein Problem, es waren genügend Parkmöglichkeiten da!
Dass die Uhren ausgerechnet in Offenbach mal wieder anders gehen, naja.. dazu sag ich jetzt mal nichts.. 🙄
Und völlig absurd wird das ganze, wenn ich überhaupt kein Auto besitze. Warum darf ich dann die Garage nicht anderweitig zur Unterstellung nutzen??
HB-Männchen?? Dir sind also beliebige und schwach begründete Grundrechtseingriffe völlig egal?
Der Staat darf einfach machen, was er will??
Zitat:
@audijazzer schrieb am 21. Juni 2020 um 13:23:51 Uhr:
HB-Männchen?? Dir sind also beliebige und schwach begründete Grundrechtseingriffe völlig egal?
Der Staat darf machen, was er will??
Natürlich nicht!
Aber Wenn mich was stört, und das tut es dich ja, dann unternehme ich was! Egal ob es mich betrifft oder nicht!
Alles andere ist HB-Männchen Gehabe!