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Stellplatz Auto

Themenstarteram 20. Juni 2020 um 7:09

Carport, Garage oder doch Stellplatz im freien für Auto? Was ist am besten?

Beste Antwort im Thema

Ganz klar, das Auto steht am besten im freien auf einer großen feuchten Wiese mit hohem Gras unter einem Baum ;) :p.

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man darf ja wohl ne Meinung haben (und äußern), auch wenn es einen jetzt nicht unmittelbar betrifft. Es ist und bleibt Behördenwillkür. Wenn man zb die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten oder Gefahrengüter in Garagen begrenzt - ok, hat jeder Verständnis. Fahrräder zu verbieten, ist und bleibt Unfug.

Vielleicht verrät uns die TE ja noch, worauf sie nun ihren Fokus richten möchte.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 21. Juni 2020 um 13:23:51 Uhr:

HB-Männchen?? Dir sind also beliebige und schwach begründete Grundrechtseingriffe völlig egal?

Der Staat darf einfach machen, was er will??

Das Thema ist etwas komplexer, als nur den Inhalt der Garage zu betrachten. Es gibt Bundesländer, wo man eine Baugenehmigung für die Garage braucht. Wird hierbei eine Einfahrt, mit abgesenktem Bordstein angelegt, nimmt man dem öffentlichem Verkehrsraum eine Parkmöglichkeit.

Ist der Bau abgeschlossen interessiert es keinen mehr, ob die Einfahrt mit abgesenkten Bordstein schon vor der Garage existierte, oder nicht. Der Grundstückseigentümer hat das Recht, dass man die Zufahrt freihalten muss. Das Ordnungamt hat das recht die korrekte Nutzung der Garage zu kontrolieren. Mir ist kein Fall bekannt, wo sie von sich aus aktiv werden, und von Haus zu Haus gehen. Erst wenn Anwohner sich beschweren rücken sie raus. Manche Anwohner sind dabei sehr genau, und Melden Leute, die ihre Garage als Abstellkammer, und den abgesenkten Bordstein als Privatparkplatz nutzen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 21. Juni 2020 um 13:23:51 Uhr:

Dir sind also beliebige und schwach begründete Grundrechtseingriffe völlig egal?

Der Staat darf einfach machen, was er will??

Dir steht es jederzeit frei eine Umnutzung deiner Garage zu beantragen wenn du sie als Lager, Wohnraum oder Brauerei nutzen willst. Dann musst du halt alle Auflagen dazu auch einhalten.Wird in vielen fällen aber nicht machbar sein. Das Problem ist hier eben auch ein Baurechtliches. Garagen sind nun mal in den meisten Fällen privilegiert (Stichwort Grenzbebauung etc.) und brauchen oftmals nicht einmal eine Baugenehmigung (bis zu einer gewissen Größe und je nach Ort).

 

Ein Grundrechtseingriff sehe ich hier nicht im Geringsten. Du darfst deinen Keller oder dein Dachraum auch nicht einfach zum Wohnraum umnutzen.

 

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. Juni 2020 um 10:24:24 Uhr:

Zitat:

@FirstFord schrieb am 20. Juni 2020 um 21:44:52 Uhr:

 

Isch 'abe gar keine Auto:p

soll ich da etwa meine schöne große Garage ungenutzt lassen?:confused:

Im Prinzip muss dann die Garage soweit leerbleiben, dass zumindest noch ein kleines Auto (z. Bsp. Smart)reinpassen würde.

https://www.daserste.de/.../garagen-knoellchen-100.html

Bei Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat, allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält, darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein- und ausgefahren werden kann...

Ja da heißt es in dem Beitrag der ARD so schön lapidar:

„Schuld sind die peniblen deutschen Rechtsvorschriften, genauer gesagt die Bau- und Garagenverordnungen.“

In der Bayerischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) habe ich allerdings darüber nichts Konkretes gefunden (§?),auch nicht nach gründlichem Lesen. Vielleicht muss man da doch Jurist sein, um da was zu finden.

oder

„Ein Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss.“

Eine entsprechende rechtssichere Fundstelle dafür habe ich auch nicht gefunden, und wenn man eh selbst kein Auto hat……..

In meinem perrsönlichen Fall würde dieses Kriterium auch trotz Auto nicht greifen, da mein Haus mit Garage am Ende einer Privatstraße steht und es niemand was angeht und auch niemand stört, wenn ich vor meinem Haus parke und nicht in der Garage.

Weiß eigentlich jemand, ob das besagte Urteil inzwischen überhaupt auch rechtkräftig wurde, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel war ja damals auch noch möglich.

 

Zitat:

@FirstFord schrieb am 22. Juni 2020 um 02:28:58 Uhr:

Zitat:

 

In meinem perrsönlichen Fall würde dieses Kriterium auch trotz Auto nicht greifen, da mein Haus mit Garage am Ende einer Privatstraße steht und es niemand was angeht und auch niemand stört, wenn ich vor meinem Haus parke und nicht in der Garage.

Das ist ja nicht das Problem.

Das Auto braucht nicht in der Garage zu stehen.

Aber der Platz für ein mögliches Auto in der Garage muss entsprechend frei bleiben und somit darf die Garage nicht zugestellt sein. Das gilt auch wenn man kein Auto hat.

In einer Privatstraße mit Sackgasse, nur mit Fahrweg als Zufahrt ohne eigentlichen Gehsteig?

Das glaube ich nicht!

Im Übrigen hätte ich für meine vorher angemeldeten Zweifel gerne eine rechtssichere Quelle (§, Art. ...) eines Gesetzes oder einer Verordnung, bisher habe ich wenigstens noch keine gefunden.

Scheinbar gibt es hier lediglich vereinzelte Interpretationen von Gerichten unterer bis mittlerer Instanzen.

Garage!

Wer meint das Auto fault in einer Garage schneller weg als unter einem Baum soll halt ein paar Luftlöcher in die Garage machen damit es ein wenig durchpfeift.

Details zu Zweckentfremdung von Garagen als Lagerort für Möbel o.ä. findet man in den Verordnungen/ Satzungen seiner Gemeinde, oder halt nicht wenn die Gemeinde nichts dergleichen hat.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 22. Juni 2020 um 10:00:08 Uhr:

Details zu Zweckentfremdung von Garagen als Lagerort für Möbel o.ä. findet man in den Verordnungen/ Satzungen seiner Gemeinde, oder halt nicht wenn die Gemeinde nichts dergleichen hat.

Danke für den Hinweis!

Für meine Gemeinde hab ich tatsächlich doch was gefunden, wenn auch nicht die Antwort auf alle meiner Fragen:(

https://www.hallo-muenchen.de/.../...n-geruempel-garagen-13522112.html

Man kann Dir nicht befehlen das eigene Auto auch immer in der eigenen Garage zu parken um z.B. Parkraum zu schaffen. Man kann aber untersagen die Garage als Möbellager o.ä. zu nutzen. Man könnte auch Anwohnerparkzonen mit Ausweispflicht schaffen und Dir z.B. mit Verweis auf die eigene Garage den Parkausweis verweigern. Diese Überlegung ist aber rein theoretische Natur.

Auch ist es ja schon normal das bei Bauanträgen entsprechend der Wohneinheiten auch Parkraum auf dem Gelände vorgehalten werden muß.

Süß wie die üblichen Forentratschen wieder über jedes hingehaltene Stöckchen springen....

Egal ob Wohnung oder Haus, ein Garagenstellplatz war bei mir immer Pflicht.

Kein Eiskratzen im Winter, keine Blätter oder Blütenstaub im Sommer, keine pralle Sonne die Kunststoffe angreift, keine Sorgen bei Unwetter, keine Marderprobleme, keine Pfotenabdrücke von Katzen, kein Vandalismus, immer eine angenehme Temperatur beim Einsteigen und bei Regen werde ich auf dem Weg zum Auto auch nicht nass.

Zitat:

@Huas schrieb am 20. Juni 2020 um 11:25:31 Uhr:

Meine frage war ob sich eine Garage bzw. Carport lohnt

Die Thread-Frage überlegt man/frau sich, bevor sie zu Papier gebracht wird ... :cool:

Und ob sich Garage oder Carport lohnen? Aber natürlich!

Aber Du wolltest doch mit Sicherheit wissen, was von beiden besser ist. Stimmt's? :D

Ob es sich lohnt?

Fertiggaragen aus Blech gibts ab ~ 1100Euro

Dann braucht man die Fläche & etwas Vorbereitung, das ist schwer zu kalkulieren.

Dagegen zu rechnen wären

- der bessere Wertterhalt ggü. freier Wiese

- Versicherung, bei mir 5% günstiger als freie Wiese.

Wem fallen noch Punkte für Pro oder Contra ein?

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