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Stelle Wechseln oder Was ???

Themenstarteram 5. September 2012 um 15:06

Hiho

ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Kfz Mechatroniker oder besser gesagt zum Berufskraftfahrer loooool ???

Ich habe nun fast ein Jahr und ein halbes hinter mir.

In dem Betrieb in dem ich Arbeite, habe ich das Gefühl überhaupt nichts zu lernen.

Die Arbeitszeiten sind täglich andere,mal Frühdienst, dann wieder spätdienst.

Ich arbeite nur in der Werkstatt obwohl ich schon den Lkw Führerschein habe !!!

Hauptsächliche Arbeit:

lkw Anhänger,Felgen und den Lkw reinigen und wenn ich diese Aufgaben erledigt habe darf ich den Hof fegen oder den Rasen mähen und das jeden Tag ^^

Die Arbeitskollegen:

- Der Werkstatt Meister macht fast gar nix mehr xD

eigentlich übernehme ich seine Arbeit

- Die Fahrer sind ganz ok

( leider sind die nur am Freitag oder am Samstag da )

und das auch nur für 5 min oder so

- Und der Chef halt.

Ich bekomme 280 Euro brutto im Monat und am liebsten hätte " Er "

es glaube wenn ich den scheiß umsonst machen würde

Wenn der mich mal stehn sieht fängt er gleich an zu meckern usw.

 

Aja...

Im Sommer darf ich die Hecken hinten auf dem Gehöft bei

ca. 35 °C schneiden

" Den Container wo der Chef drinne sitzt durfte ich auch schon alleine anstreichen und bemalen "

Nun meien Frage hat jemand Erfahrung damit, wie man den Ausbildungsplatz wechseln kann, denn ich würde den Beruf gerne weiter machen aber woanders.

Beste Antwort im Thema

Schreibe diese "Grunarbeien" und alle Arbeiten in Dein Ausbildungsberichtsheft.

Der Meister oder der"Alte" muss das Abzeichnen, und spater geht das zur IHK.

Mach Dir die Arbeit dieses sehr AUSFUHRLICH zu Dukomentieren.

Gleichzeitig Augen und Ohren auf, und ein Besuch bei der IHK.

Rudiger

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Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Der Anwalt und die IHK wird ihm schon sagen wie die Kündigung später aussehen muss, aber ganz bestimmt nicht mit den Worten "ich gebe meine Ausbildung auf".

Ich spreche hier nicht irgendwie aus einem halb wissen, sondern weil ich dieses in meiner Ausbildungszeit im Jahr 1989 selber hatte! Hier musste ich sogar vors Arbeitsgericht damit mir der Wechsel zugestimmt und bewilligt wurde.

Ich habe selbst die im Jahr 2010 die Firma gewechselt. Die Ausbildungszeit in Firma 1 wurde mir 100%ig anerkannt und ich konnte (musste) sogar verkürzen!

Der zitierte Paragraph mit Zusatz "Aufgabe der Ausbildung" ist auch kein Halbwissen, sondern wurde mir - aus bereits in einem anderen Beitrag geschilderten Gründen - von der IHK geraten.

Dass man sich dennoch zumindest bei der IHK beraten lassen sollte, steht ausser Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Doch, genau dies kann nur der angegebene Grund sein! Eine Kündigung durch die Auzubildenden ist nur dann möglich, wenn "wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen." (so steht es im BBiG).

Hör auf hier sowas zu verbreiten und dem TE vielleicht seine Zukunft zu versauen:

Es gibt genau 3 Arten zu kündigen:

1. Fristlos aus wichtigem Grund. Hierbei ist zwingend die Hilfe eines Fachmanns notwendig, damit alles klappt. Nur dieser Weg kommt für den TE in Frage.

2. Ordentliche Kündigung wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel. Hierbei ist es nicht möglich, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Das ist dein Vorschlag, den der TE tunlichst unterlassen sollte.

3. Aufhebungsvertrag

 

Hier kannst du dich weiterbilden:

http://www.azubi-azubine.de/.../kuendigung-durch-den-azubi.html?... und fristlose Kündigung

Und da das ganze schon in den Bereich Rechtsberatung rutscht werde ich den Thread mal melden mit der bitte um Schliessung, bevor hier wirklich noch jemand dem TE die Zukunft mit seiner Unwissenheit verbaut.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

1. Fristlos aus wichtigem Grund. Hierbei ist zwingend die Hilfe eines Fachmanns notwendig, damit alles klappt. Nur dieser Weg kommt für den TE in Frage.

Die Gründe für eine fristlose Kündigung dürfen nicht länger als 2 Wochen bekannt sein. Die Gründe, die der TE hier beschreibt, sind ihm aber doch länger als 2 Wochen bekannt, wenn es um die nicht ausbildungsgerechte Beschäftigung geht! Darauf hab ich hingewiesen.

Zitat:

2. Ordentliche Kündigung wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel. Hierbei ist es nicht möglich, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Das ist dein Vorschlag, den der TE tunlichst unterlassen sollte.

Das ist aber ganz starkt anzuzweifeln, dass es nicht möglich sein soll, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. Wer soll ihm das verbieten? Wenn z.B. dem (dann ja ehemaligen) Auszubildenen zuerst einfällt, die Ausbildung aufzugeben, weil es in dem Betrieb nicht passt und er so total frustiert ist, sich dann aber (vielleicht nur 1 Tage später) dann doch für eine Fortsetzung der Aubsilung in anderen Betrieb entscheidet und er einen Betrieb findet, ist die Fortsetzung der Aubsildung völlig unproblematisch.

Zitat:

Hier kannst du dich weiterbilden:

http://www.azubi-azubine.de/.../kuendigung-durch-den-azubi.html?... und fristlose Kündigung

Toll, so eine kompetenet Seite. Ist die von dir oder Tante Kugl?

So konkret, wie du schreibst, ist vielleicht auch das der von dir monierten "Rechtsberatung" zuzuschreiben. Was sollda Rechtsberatung sein, wenn ich ihm rate, zur IHK zu gehen?

 

Zitat:

Original geschrieben von wampe85

Ich habe selbst die im Jahr 2010 die Firma gewechselt. Die Ausbildungszeit in Firma 1 wurde mir 100%ig anerkannt und ich konnte (musste) sogar verkürzen!

Der zitierte Paragraph mit Zusatz "Aufgabe der Ausbildung" ist auch kein Halbwissen, sondern wurde mir - aus bereits in einem anderen Beitrag geschilderten Gründen - von der IHK geraten.

Dass man sich dennoch zumindest bei der IHK beraten lassen sollte, steht ausser Frage.

Genau so kenne ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Toll, so eine kompetenet Seite. Ist die von dir oder Tante Kugl?

Im Gegensatz zu dir verbreite ich kein Halbwissen.

Auch der DGB rät von deiner Methode ab, da sie für den Wechsel des Ausbildungsbetriebes ungeeignet ist.

Also halt mal die Füsse still, mach dich erstmal schlau und dann kannst du dich gerne wieder melden.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Auch der DGB rät von deiner Methode ab, da sie für den Wechsel des Ausbildungsbetriebes ungeeignet ist.

Oh Mister schlau, warum bist du so aggressiv?

Der DGB rät schon mal von von garnichts ab. Das ist der Zusammmenschluss aller Einzelgewerkschaften. Und die arbeitsrechtliche Unterstützung erfolgt bei den jeweiligen Einzelgewerkschaften (in diesem Fall wäre die zuständige Einzelgwerkschaft verdi. Soviel mal zu deinem halben Wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Der DGB rät schon mal von von garnichts ab.

Ja ja, du hast recht, der TE den Stress und ich brauch mich mit so beratungsresistenten Typen nicht mehr rumärgern.

@TE informier dich an passender Stelle und nimm Abstand von diversen Ratschlägen hier.

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