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Stelle Wechseln oder Was ???

Themenstarteram 5. September 2012 um 15:06

Hiho

ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Kfz Mechatroniker oder besser gesagt zum Berufskraftfahrer loooool ???

Ich habe nun fast ein Jahr und ein halbes hinter mir.

In dem Betrieb in dem ich Arbeite, habe ich das Gefühl überhaupt nichts zu lernen.

Die Arbeitszeiten sind täglich andere,mal Frühdienst, dann wieder spätdienst.

Ich arbeite nur in der Werkstatt obwohl ich schon den Lkw Führerschein habe !!!

Hauptsächliche Arbeit:

lkw Anhänger,Felgen und den Lkw reinigen und wenn ich diese Aufgaben erledigt habe darf ich den Hof fegen oder den Rasen mähen und das jeden Tag ^^

Die Arbeitskollegen:

- Der Werkstatt Meister macht fast gar nix mehr xD

eigentlich übernehme ich seine Arbeit

- Die Fahrer sind ganz ok

( leider sind die nur am Freitag oder am Samstag da )

und das auch nur für 5 min oder so

- Und der Chef halt.

Ich bekomme 280 Euro brutto im Monat und am liebsten hätte " Er "

es glaube wenn ich den scheiß umsonst machen würde

Wenn der mich mal stehn sieht fängt er gleich an zu meckern usw.

 

Aja...

Im Sommer darf ich die Hecken hinten auf dem Gehöft bei

ca. 35 °C schneiden

" Den Container wo der Chef drinne sitzt durfte ich auch schon alleine anstreichen und bemalen "

Nun meien Frage hat jemand Erfahrung damit, wie man den Ausbildungsplatz wechseln kann, denn ich würde den Beruf gerne weiter machen aber woanders.

Beste Antwort im Thema

Schreibe diese "Grunarbeien" und alle Arbeiten in Dein Ausbildungsberichtsheft.

Der Meister oder der"Alte" muss das Abzeichnen, und spater geht das zur IHK.

Mach Dir die Arbeit dieses sehr AUSFUHRLICH zu Dukomentieren.

Gleichzeitig Augen und Ohren auf, und ein Besuch bei der IHK.

Rudiger

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Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Das ist sowas von eindeutig, dass die Fahrschulkosten Bestandteil der Ausbildung und somit völlständig vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlen sind (Berufsbildungsgesetzt, § 13 Abs. 1 Nr. 3).

§13 "Verhalten während der Berufsausbildung"

:rolleyes:

Wo steht da was von Führerscheinen?

am 7. September 2012 um 2:19

Zitat:

Original geschrieben von MatzeKlein

Also könnte ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln wenn mich ein anderer Betrieb einstellen will ?

Ja, ich würde mal mit einem Ausbildungsberater der IHK oder des Verbandes sprechen. Es gibt ganz bestimmt Unternehmen, die einen AZUBI mit Kusshand einstellen, weil er schon den Führerschein hat und sofort einsetzbar ist (aber nicht als Hofkehrer). Gibt mal bei google "BGL" ein. da findest du Adressen für jedes Bundesland, wo dir weiter geholfen wird.

Zitat:

Wenn ich wechseln würde müsste ich dann den Lkw Führerschein zurückbezahlen?

In bestimmten Fällen hat der bisherige Ausbilungsbetrieb das Recht, Schadensersatz zu fordern. Wenn man aber fristlos kündigst weil dich der Chef mit Arbeiten beschäftigt, die der Ausbildung nicht dienen und bis dahin war die FE Teil der Ausbildung nimmst du sie mit. Aber Achtung, die Gründe dürfen nicht länger als 2 Wochen vor Kündigung zurück liegen, Wenn man also im Sommer die Hecken geschnitten hat, geht eine Kündigung im Herbst mit dieser Begründung nicht mehr.

Ich denke,den Führerschein hast du doch selbst bezahlt, oder was denkst du, warum du nur so wenig Ausbildungsvergütung bekommst?

Man sollte auch die fehlende Ausbildungsvergütung einklagen oder gegen einen evt. Schadensersatz gegenzurechnen. Dafür gibt es eine enge Frist von nur nur 3 Wochen, um nach Ausscheiden bei einem Arbeitsgericht Klage einzureichen. Frag auch mal den Ausbildungsberater der IHK mal, warum ein Vertrag eingetragen wurde, bei dem keine "ortsübliche" Ausbildungsvergütung vereinbart wurde. Das ist nämlich pflicht, auch wenn der Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist.

am 7. September 2012 um 2:33

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

§13 "Verhalten während der Berufsausbildung"

Wo steht da was von Führerscheinen?

Danke, ich hab irrtümlich § 13 geschrieben, das ist natürlich falsch, richtig ist §14 Abs. 1 Nr. "3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind...". Die Fahrerlaubnis ist erforderlich, weil sie im Ausbildungsrahmenplan steht.

Interessant ist auch Abs. 2:"Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."

Da gehört das Heckenschneiden auf dem Gehöft des Chefs bestimmt nicht.

am 7. September 2012 um 8:07

Ob man jetzt ein Führerschein inkl. der Qualifikation als Ausbildungsmittel zählen kann, weiß ich nicht, denn man kann es nicht mit Berufsbekleidung, Bücher, Schreibutensilien vergleichen. Besonders wo man als Anfänger nicht nur den Führerschein machen muss, sondern richtig eine Qualifikation mit machen muss, die nicht mit 5x7 Stunden, also 35 Stunden erledigt ist.

Als Anfänger musst man alles mitmachen, mit Prüfung usw. das kostet auch einiges neben dem Führerschein selber.

am 7. September 2012 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ob man jetzt ein Führerschein inkl. der Qualifikation als Ausbildungsmittel zählen kann, weiß ich nicht, denn man kann es nicht mit Berufsbekleidung, Bücher, Schreibutensilien vergleichen. Besonders wo man als Anfänger nicht nur den Führerschein machen muss, sondern richtig eine Qualifikation mit machen muss, die nicht mit 5x7 Stunden, also 35 Stunden erledigt ist.

Glaub mir, ich weiß, wovon ich schreibe (Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung seit mehr als 25 Jahren). Der Führerschein ist zwar kein Ausbildungsmittel im engeren Sinne, ist aber zwingender Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und muss zur Facharbeiterprüpfung vorliegen. Er ist in diesem Fall vom Ausbildungsbetrieb genau so zu zahlen wie z.B. überbetriebliche Ausbildungen oder die Übernachtung beim Berufsschulblockunterricht.

Zitat:

Als Anfänger musst man alles mitmachen, mit Prüfung usw. das kostet auch einiges neben dem Führerschein selber.

Stimmt schon, aber der Auszubildende, der ein nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragenes Ausbildungsverhältnis ist von einer zusätzlichen Grundqualifikation ausgenommen :

Zitat:

(§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz)

(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch...

2. Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Da wäre wohl erst mal zu klären, was in seinem Ausbildungsvertrag steht, oder?

Er schreibt in seinem ersten Post: Zum KFZ-Mechatroniker oder zum BKF.

Für den KFZ-Mechatroniker ist doch kein FS Klasse C/CE notwendig, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Er schreibt in seinem ersten Post: Zum KFZ-Mechatroniker oder zum BKF.

Für den KFZ-Mechatroniker ist doch kein FS Klasse C/CE notwendig, oder?

Das mit dem Mechatroniker war wohl nur Sarkasmus, weil so viel in der Werkstatt und auf dem Hof bzw. Heckenschneiden eingesetzt war.

Themenstarteram 9. September 2012 um 13:44

Habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden der mich übernehmen würde

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Meinen Alten Betrieb einfach sagen das ich einen anderen gefunden habe und morgen nicht mehr für sie arbeite ?

Ersteinmal Mund halten.

Mach einen Termin bei der IHK, hier mussen Schritte eingehalten werden, sonst macht Dir der alte Betrieb grosse Probleme.

Hast Du mit Deinen Eltern daruber gesprochen?

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von MatzeKlein

Habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden der mich übernehmen würde

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Meinen Alten Betrieb einfach sagen das ich einen anderen gefunden habe und morgen nicht mehr für sie arbeite ?

Zitat:

Original geschrieben von MatzeKlein

Habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden der mich übernehmen würde

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Meinen Alten Betrieb einfach sagen das ich einen anderen gefunden habe und morgen nicht mehr für sie arbeite ?

Wie mir scheint, liest Du Dir gar nicht alle Antworten durch oder hast einfach keine Lust, Dich mit den rechtlichen Aspekten zu beschäftigen...

1. Mit dem Ausbildungsberater der IHK sprechen. Der wird nur aktiv, wenn Du ihm den Auftrag dazu erteilst. Eine reine Beratung ist möglich, ohne dass Dein jetziger Chef ins Boot geholt wird.

2. Vertrag mit dem anderen Betrieb abschliessen, dabei Kündigungsfrist beachten!

3. Kündigen - schriftlich - nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit Zusatz "ich gebe meine Ausbildung auf".

Fristlos geht in meinen Augen nicht, denn (siehe Link):

Zitat:

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

Zitat:

Original geschrieben von wampe85

 

3. Kündigen - schriftlich - nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit Zusatz "ich gebe meine Ausbildung auf".

Mach das bitte nicht, denn dann hast du deine Ausbildung gänzlich gekündigt und kannst im neuen Betrieb nicht einfach deine bestehende Ausbildung fortsetzten.

Er möchte die selbe Ausbildung nicht erneut von vorne anfangen, sondern fortsetzten.

Wie hier schon zuvor richtig gesagt wurde setze dich mit dem Ausbildungsberater der IHK zusammen, denn hier muss der Wechsel durch die IHK zugestimmt werden. GGf. ist hierzu noch ein Anwalt notwendig, der dich hier vertritt. Die Kündigung steht erstmals nicht im Vordergrund, sondern dass du dich mit der IHK zusammen setzt ggf. mit einem Anwalt.

 

Zitat:

Original geschrieben von MatzeKlein

Habe einen Ausbildungsbetrieb gefunden der mich übernehmen würde

Das ist ja Klasse.

Zitat:

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

Telefoniere zuerst mal zur IHK und mache einen Termin mit einem Ausbildungsberater. Dann kannst du sicher sein, dass der neue Betrieb auch ausbilden darf. Der gibt dir auch Tipps, wie du weiter vorgehen sollst.

Hast du deine Berichtshefte auf dem Laufenden oder fehlen dir noch Berichte? Das ist nämlich wichtig wegen der Restzeit der Ausbildung.

Dann schließt du mit dem neuen Betrieb einen Ausbildungsvertrag ab, heute am 10.9. wäre der 1.11. zu empfehlen, damit du auch alles termingerecht auf die Reihe bekommst. Der neue Betrieb muss ihn bei der IHK eintragen lassen, dann ist er auch gültig. Erst wenn du das alles in der Tasche hast, beim alten Betrieb (schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe) kündigen. Beachte dabei, dass du als Auszubildender ein Kündigungsrecht von 4 Wochen hast (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Das solltest du auch einhalten, denn dein bisheriger Betrieb kann auf der Frist bestehen. Bei einem Wechsel zum 1.11. müsste also dein jetziger Betrieb die Kündigung spätestens am 3.10. vorliegen haben.

Zitat:

Meinen Alten Betrieb einfach sagen das ich einen anderen gefunden habe und morgen nicht mehr für sie arbeite ?

Nein, siehe oben. Ich wünsche dir viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Mach das bitte nicht, denn dann hast du deine Ausbildung gänzlich gekündigt und kannst im neuen Betrieb nicht einfach deine bestehende Ausbildung fortsetzten.

Das ist Unsinn!

Zitat:

Er möchte die selbe Ausbildung nicht erneut von vorne anfangen, sondern fortsetzten.

Er kann sie ohne Probleme forstsetzen, weil ihm die bisherige Zeit anerkannt wird, wenn er sie nachweist. Das tut er durch das Berichtsheft und die Zeugnissse der Berufsschule. (Deshalb ist ja auch das Berichtsheft auf den aktuellen Stand zu bringen).

Zitat:

... ist hierzu noch ein Anwalt notwendig, der dich hier vertritt.

Hier gilt auch das schon zu Satz 1 Geschriebene. Es geht mit der Beratung durch die IHK ganz problemlos (das wird in jedem Jahr in D bestimmt etliche tausend Mal praktiziert).

Keine Ahnung was daran so schwer ist zu verstehen??!

Die Kündigung steht erstmals nicht an erster Stelle!!

Die Beratung mit der IHK und ggf. mit einem Anwalt ist hier wichtiger!

Der Anwalt und die IHK wird ihm schon sagen wie die Kündigung später aussehen muss, aber ganz bestimmt nicht mit den Worten "ich gebe meine Ausbildung auf".

Ich spreche hier nicht irgendwie aus einem halb wissen, sondern weil ich dieses in meiner Ausbildungszeit im Jahr 1989 selber hatte! Hier musste ich sogar vors Arbeitsgericht damit mir der Wechsel zugestimmt und bewilligt wurde.

Es handelt sich hier um einen Ausbildungsvertrag, denn man nicht einfach so beenden und wo anders wieder anfangen kann. Daher sollte hier die weiteren Schritte gut bedacht sein!

Anwalt wäre hier die beste Lösung, der wird das Kündigungsschreiben dann auch selber richtig Formulieren.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Der Anwalt und die IHK wird ihm schon sagen wie die Kündigung später aussehen muss, aber ganz bestimmt nicht mit den Worten "ich gebe meine Ausbildung auf".

Doch, genau dies kann nur der angegebene Grund sein! Eine Kündigung durch die Auzubildenden ist nur dann möglich, wenn "wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen." (so steht es im BBiG).

Was hindert ihn den daran, für sich einen anderen Betrieb zu suchen, mit dem einen Ausbildungsvertrag abzuschließen und dann zu kündigen? Und zwar genau mit der Begründung "die Berufsausbildung aufgeben" zu wollen. Er muss einen der zwei Gründe angeben, aber was hindert ihn denn daran, es sich nach der Kündigung anders überlegt zu haben und die Ausbildung woanders fortzusetzen.

Es könnte sogar noch für eine fristlose Kündigung Gründe geben, weil ja offenbar die gezahlte Ausbildungsvergütung weder tariflich noch für die Ausbildung üblich ist. Er bracht das Gespräch mit dem Ausbildungsberater, der ihn darüber aufklärt, was überlich Vergütungen sind und er kündigt dann innerhalb der nächsten 2 Wochen fristlos.

Zitat:

Es handelt sich hier um einen Ausbildungsvertrag, denn man nicht einfach so beenden und wo anders wieder anfangen kann.

Wenn man es richtig anfängt, ist es einfach, insbesondere wenn man schon den Betrieb hat, bei dem die Ausbilung fortgesetzt werden kann. Dazu braucht es keinen Anwalt.

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