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Stell dir vor, du bist versichert und niemand merkt es!

Themenstarteram 3. April 2022 um 10:01

Hallo zusammen,

ein kurioser Fall beschäftigt mich seit kurzem.

Ich habe vor über drei Jahren ein Fzg. (Moped) mit EVB-Nummer eines Versicherers angemeldet. Damit war für mich die Sache erledigt. Die EVB wurde mir aufgrund eines zuvor ausgefüllten Online-Antrags via eMail zugeschickt mit dem Hinweis, dass ich in Kürze weiter von dem Versicherer hören werden.

In der Euphorie über das zugelassene Fzg. habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert.

Ich habe mehrere Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versichern. Jeder bucht seine Beiträge ab, jedoch ohne eindeutige Angabe im Verwendungszweck des Lastschrifteinzugs, sodass die Abbuchungen schlecht zuzuweisen sind. So wurde auch ein Betrag jährlich abgebucht, den ich für die Versicherungsprämie dieses Fahrzeugs hielt, der sich nach dem dritten Jahr jedoch nicht veränderte, obwohl die SF-Klasse sinken müsste. Das hat mich stutzig gemacht. Tatsächlich war es die Prämie für den Anhänger und nicht für das Fzg. Ich habe direkt Kontakt mit dem Versicherer aufgenommen, der jedoch keine Versicherung für mein Fzg. vorliegen hatte, obwohl die EVB-Nummer bekannt und dieser Versicherung zuzuordnen war. Das StVA bestätigte mir auf Anfrage genau diesen Versicherer. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Behörde wohl Versäumnisse zu verantworten habe.

Es kam zu mehreren Telefonaten und diversen Schriftwechsel, wo ich trotz pers. Hemmungen die Zulassungsdokumente an den Versicherer geschickt habe.

Mit jedem Gespräch änderten sich die Aussagen: Man hätte sehr wohl von der Behörde die Anmeldung bekommen, diese wäre jedoch falsch. Ich müsste einen neuen Antrag einreichen. Es gäbe eine Differenz zwischen dem ursprünglichen Antrag (der zuvor als Nichtexistent dargestellt wurde) und der späteren Anmeldung, obwohl die Fahrzeugpapiere eine exakte Übereinstimmung bestätigen. Die Telefonate laufen seehr unhöflich ab, ich muss mir anhören, wie ich den darauf komme, genau am Rosenmontag bei denen in Köln anzurufen, ich sollte froh sein, dass überhaupt die Mailbox anspringt! Erst nachdem ich nach dem Vorgesetzen frage, der in der Mittagspause doch in einem Meeting sitzt, wird das Gespräch etwas sachlicher.

Ich erkläre, dass ich womöglich seit drei Jahren ohne Versicherung durch die Gegend fahre, was wohl wäre, wenn es zu einem Schadensfall gekommen wäre: "dann wären Sie über uns natürlich versichert!" Man schickt mir zuletzt per Einschreiben ein neues Antrags-Formular wo die Fahrzeugart nicht dem entspricht, wie in den Fzg.Papieren, was ich denen jedoch schon oft telefonisch mitgeteilt habe. Aussdem berufe ich mich auf meinen Urspünglichen Antrag zu den Konditionen, wie ich den vor drei Jahren erfoglreich eingereicht habe und darauf hin auch eine erste Bestätigung in Form der EVB bekommen habe. Leider fehlt mir jedwede weitere Bestätigung von damals, auch über die Konditionen, die damals zugrunde gelegt wurden.

Dem letzten Anschreiben liegt nun eine Mitteilung bei, auf der ich aufgefordert werde, meinen Pflichten nachzukommen, da ansonsten innerhalb 14 Tage eine Meldung an die Behörde über fehlenden Versicherungsschutz und darauf folgenden Stilllegung rausgeht.

Jetzt mal rein hypotehtisch, da eine Rechtsberatung hier nicht zulassig ist. Angenommen, einer fiktive Person X würde rein zufällig einen ähnlichen Fall erlebt haben. Wie könnte die Person da reagieren? Die betroffene Person hat natürlich kein Interesse mehr, bei seinem Versicherer zu bleiben. Neue Angebote liegen wohl auch schon vor. Könnte Person X sich hier aus wichtigem Grund auf eine Sonderkündigung berufen? Was wäre mit Nachforderugen? Die 3-jährige Frist verjährt erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Wenn Person X schon für 3 Jahre Beiträge nachzuzahlen hat, möchte diese sicher auch den "erfahrenen" SF-Rabatt zum neuen Versicherer mitnehmen, hat jedoch keine Bestätigung, Wie könnte fiktive Person X also vorgehen?

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18 Antworten

Ohne es genau zu wissen würde ich drauf tippen, dass er mit einem regulären Tarif und korrekten Daten für diese Zeit finanziell besser bei rauskommt. Wechseln kann er dann immer noch.

Themenstarteram 3. April 2022 um 13:31

so viel wird das nicht.

Unbenannt

Möchte noch kurz einmal resümieren:

1) Am besten bei "bestehender" Versicherung ab tatsächlicher Zulassung "nachversichern" ..

2) Beitragsidee: bei SF0=100% nur Haftpflicht sollte bei um die 60 Euro/Jahr für ein Klein-/Leichtkraftrad liegen

bei SF1 sind das nur noch 40% und bei max SF3 nur noch 30 % von den 60 Euro Haftpflicht

3) Kasko ist ja rückwirkend nicht so der "Burner"

4) nachdem das geregelt ist kann doch gekündigt werden und eine andere Versciherung gewählt werden unter Mitnahme der angesammelten SF ...

Ist halt alles etwas komisch, lässt sich dennoch umweltverträglich regeln.... oder?

Die 74 Euro sind für ein Versicherungskennzeichen

Du willst ja ein Kleinkraftrad versichern.

Da es dein Teil nicht findet, musst du was vergleichbares eingeben. Z.B. eine Kreidler mit 6 PS

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