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Versicherung versichert falsches Auto

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 22:18

Hallo zusammen,

Mitte des vergangenen Jahres habe ich ein neues Auto bekommen, welches vom gleichen Typ ist, wie das Vorherige (Mercedes A-Klasse). Das alte Auto habe ich abgemeldet und verkauft. Das Kennzeichen des vorherigen Halters habe ich übernommen. Meiner KFZ-Versicherung habe ich telefonisch den Wechsel des Fahrzeugs mitgeteilt und das Umschreiben meiner Versicherung auf die neue A-Klasse beantragt.

Wie sich nun Ende des Jahres herausstellte, hat die Versicherung diesen Wechsel nicht korrekt durchgeführt und statt des Kennzeichens des neuen Fahrzeugs immer noch das des alten Fahrzeugs in ihren Unterlagen geführt. Während eines Telefonats wegen einer Rückfrage ist dies dem Sachbearbeiter aufgefallen, der zugab, dass es sich um einen Fehler der Versicherung handelte und sagte, dass dieser nun korrigiert würde.

Meine Frage: War mein neues Auto in diesem halben Jahr versichert, obwohl in den Unterlagen nicht das korrekte Kennzeichen geführt war? Hätte die Versicherung in dieser Zeit für einen etwaigen Schaden an dem neuen Fahrzeug aufkommen müssen? Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Ich freue mich auf Ihr Feedback.

Beste Grüße

Ein Versicherter

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13 Antworten

da eine doppelte versicherung nicht geht, aus meiner sicht, JA (versichert)

da vmtl. nun eh korrigiert, doch eh hinfaellig?

Harry

Hallo Versicherter

Du als inhaber des fahrzeugs mus stets achten auf alles was behörden und solche für dich tun.

Eintragungen in das Fahrzeugbrief, bereifung, Versicherungs Polisen, sei es KFZ oder Lebensversicherung,

du bist VERPLICHTET die durch lesen und wen etwas nicht stimt sofort meldenund koregiren lassen.

Sogar wen du ein Auto bestelsch mit irgend welchen extras, du must es prüfen ob die auch eingetragen wurden.

Und wen du etwa meldest dan tuh es per Einschreiben mit rückschein, oder am besten per Fax, es ist dein beweis

wen es ernst wird.

am 6. Januar 2009 um 5:23

Bei einem derartigen Fall kann man sicher keine allgemein gültige Antwort geben. Daher stelle ich mir mal vor, das wäre bei mir passiert und der Werdegang normal nachvollziehbar. Dann bestände neben der Beitragspflicht für diesen Zeitraum natürlich auch Versicherungsschutz und Leistungspflicht.

 

Darüber hinaus sollte auch ein Versicherungsnehmer zeitnah seinen Versicherungsschein/Nachtrag reklamieren, wenn eine Änderung nicht nach 1 bis 2 Wochen dokumentiert wurde.

 

 

Moin,

Die Frage ist sogar relativ einfach zu beanworten.

Das Fahrzeug ist NICHT versichert gewesen, wenn die falschen Daten im unterschriebenen Antrag, sowie in der von der Versicherung kurze Zeit übersandten Police stehen. Denn hier liegt ein Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer vor.

Das Fahrzeug ist versichert, wenn der unterschriebene Antrag korrekt ist, und die von der Versicherung gekommene Police KORREKT war. Denn hier liegt der Fehler nachweisbar bei der Versicherung, wo die geänderten Daten NICHT korrekt übertragen wurden.

Steht so auch in den meisten Versicherungsanträgen und Policen drin. Sinngemäß heißt es dort: Der Antragsteller ist für die Kontrolle der Richtigkeit der Daten verantwortlich. Erst wenn du deine Pflicht getan hast, ist die Versicherung in der Pflicht.

MFG Kester

am 7. Januar 2009 um 5:25

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Das Fahrzeug ist NICHT versichert gewesen, wenn die falschen Daten im unterschriebenen Antrag, sowie in der von der Versicherung kurze Zeit übersandten Police stehen. Denn hier liegt ein Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer vor.

Von einem unterschriebenen Antrag war seitens des TE keine Rede.

 

Der TE schrieb, er habe den Wechsel telefonisch aufgegeben. Außerdem wurde eine Deckungskarte dafür zwnagsweise benutzt. Der Deckungskartenrückäulfer hätte beim VR eine Reaktion auslösen müssen, was offensichtlich nicht geschehen ist. Der einzige Vorwurf, den man dem VN/TE hier machen könnte, ist daß er den neuen Versicherungsschein nicht reklamiert hat. Wie ich oben schon sagte, "Bei einem derartigen Fall kann man sicher keine allgemein gültige Antwort geben".

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 9:01

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Feedbacks.

Ich muss noch ein wichtiges Detail anmerken: Es waren kurzzeitig (2 Wochen oder so) beide Fahrzeuge bei der Versicherung versichert, da das alte Fahrzeug noch nicht verkauft war. Dann wurde das alte Fahrzeug abgemeldet und die Versicherung hat versehentlich das neue Fahrzeug gecanceled. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich für beide Fahrzeuge einen korrekten Versicherungsschein hatte und keine Abmeldebestätigung der Versicherung erhalten habe. Wie gesagt fiel der Fehler erst bei einem späteren Telefonat auf.

Ich bin gespannt auf weitere Meinungen.

MFG

Versicherter

am 7. Januar 2009 um 9:46

Also gab es dann doch einen Versicherungsschein/Nachtrag über den Fahrzeugwechsel, ggf. mit falschem Fahrzeug?

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 9:56

Nein. Es gab einen korrekten Antrag für das alte Fahrzeug und einen korrekten Antrag für das neue Fahrzeug. Die Versicherungsverträge für beide Fahrzeuge sind kurzzeitig parallel gelaufen. Dann kam der Verkauf des alten Fahrzeugs inkl. Abmeldung, wobei die Versicherung das falsche Fahrzeug entfernt hat, nämlich das Neue und das Alte weiter in den Unterlagen geführt hat.

am 7. Januar 2009 um 10:02

OK, somit klarer Fehler des Versicherers. Allerdings hättest auch Du korrekt prüfen und reagieren müssen, als der neue Versicherungsschein mit dem falschen Fahrzeug einging.

 

Trotzdem denke ich, daß im Falle eines Falles voller Versicherungsschutz bestanden hätte, weil man die kleine Nachlässigkeit nicht zu Deinen Lasten auslegen würde. So zumindest würde meine Entscheidung bei einem derartigen Fall aussehen.

 

 

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 10:28

Es ging aber kein neuer Versicherungsschein mit neuem Fahrzeug ein, sondern ich hatte ja bereits zwei Versicherungsscheine mit korrekten Daten, weil beide Autos gleichzeitig versichert waren...

Ehrlich gesagt bin ich ziemlich schlecht auf die Versicherung zu sprechen, da sie selbst bei kleinen Regulierungen immer einen großen Aufstand macht und ich jetzt für eine Versicherung bezahlen soll, die nicht einmal auf das richtige Kennzeichen ausgestellt war. Sicherlich kann die Versicherung im Nachhinein sagen, das war nur ein kleiner Fehler und hätte nicht zum Verfall des Versicherungsschutzes geführt, aber letztlich bin ich mir sicher, dass es im Falle eines Schadens für mich viel Ärger mit sich gebracht hätte.

Moin,

Auch in DIESEM Fall bekommst du einen zu Antrag und eine Police (letztere bekommst du IMMER!). Schließlich handelt es sich um eine Vertragsänderung. Dein Einwand ist daher völlig irrelevant.

(Schöne Grüße von meinem Dad, der diesen Job seit nunmehr 26 Jahren macht *fg*)

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Das Fahrzeug ist NICHT versichert gewesen, wenn die falschen Daten im unterschriebenen Antrag, sowie in der von der Versicherung kurze Zeit übersandten Police stehen. Denn hier liegt ein Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer vor.

Von einem unterschriebenen Antrag war seitens des TE keine Rede.

Der TE schrieb, er habe den Wechsel telefonisch aufgegeben. Außerdem wurde eine Deckungskarte dafür zwnagsweise benutzt. Der Deckungskartenrückäulfer hätte beim VR eine Reaktion auslösen müssen, was offensichtlich nicht geschehen ist. Der einzige Vorwurf, den man dem VN/TE hier machen könnte, ist daß er den neuen Versicherungsschein nicht reklamiert hat. Wie ich oben schon sagte, "Bei einem derartigen Fall kann man sicher keine allgemein gültige Antwort geben".

@TE ... wurde dir SCHRIFTLICH mitgeteilt WELCHES Fahrzeug von der Versicherung (mit Kennzeichen und/oder Fahrgestellnummer) gestrichen wurde? Wenn ja, und dort das NEUE Fahrzeug drinstand, bist du schlicht und einfach ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Mein Dad meint, ein Haftpflichtschaden wäre aber vermutlich reguliert worden.

MFG Kester

Themenstarteram 8. Januar 2009 um 7:56

Hallo Kester,

nein, ich habe kein Schreiben von der Versicherung erhalten. Meines Erachtens war das NEUE Auto nicht versichert, da es fälschlicherweise von der Versicherung gestrichen wurde und stattdessen das alte Kennzeichen dort gelistet wurde...

MFG

Versicherter

am 8. Januar 2009 um 8:01

Zitat:

Original geschrieben von versicherter1234

Hallo Kester,

nein, ich habe kein Schreiben von der Versicherung erhalten. Meines Erachtens war das NEUE Auto nicht versichert, da es fälschlicherweise von der Versicherung gestrichen wurde und stattdessen das alte Kennzeichen dort gelistet wurde...

MFG

Versicherter

Veränderungen an einen Versicherungsvertrag haben zur Folge, das du einen Nachtrag geschickt bekommst.

Manche Leute nehmen an das ist Werbung und entsorgen das. Sollte deine Versicherung dir gar nicht geschickt haben, könntest du ja mal darüber nachdenken, ob diese Versicherung für dich die Richtige ist.

Gruß

Frank, der mehr Post von seiner Versicherung bekommt als er entsorgen kann. :D (Spässle gemacht)

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