Statt 1 Vorbesitzer nun 4. Kauf im Autohaus
Hallo zusammen!
Nachdem ich nun überall gesucht, aber so einen Fall noch nicht gefunden habe, versuche ich mal nach einer passenden Antwort zu fragen. 🙂
Vorweg sei gesagt, dass ich denke, dass ich eben doof war und nicht viel ändern kann, aber dann will ich es wenigsten so deutlich hören.
Ich habe 2017 einen Hyundai Grand Santa Fe von 2013 gekauft. Laufleistung 58.000km. Das Hyundai Autohaus ist schon seit vielen Jahren mein Anlaufpunkt und es ist auch nicht das erste Auto, welches ich dort kaufte.
Der Verkäufer sagte mir, es sei ein Fahrzeug aus erster Hand, der Vorbesitzer ein älterer Herr.
Ich vertraute ihm da einfach, da ich eben schon eine lange Geschichte mit diesem Autohaus habe.
Einen Teil der 30.000€ zahlte ich direkt, einen Teil finanzierte ich.
Jetzt habe ich die Finanzierung vorabgelöst, da ich das neue Modell des Santa Fe haben wollte. Als der Brief bei mir zu Hause ankam, staunte ich nicht schlecht.
4!!! Vorbesitzer, einer davon Hyundai Racing GmbH.
Ich holte also den Kaufvertrag heraus und sah nach. Darauf folgte die nächste Überraschung:
In der Spalte der Vorbesitzer stand gar nichts. Sie war leer gelassen worden.
Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich da irgendeine Handhabe habe? Oder ob es meine Dummheit war, dem Autohaus einfach zu vertrauen und nicht genau hinzusehen?
Letzten Monat dann zusätzlich noch ein Schaden am Getriebe. Antriebsstrang, Differential und Getriebe mussten getauscht werden. Glücklicherweise noch auf Garantie, aber macht ja schon Lust auf mehr....
Ich hätte diesen Wagen niemals unter diesen Umständen gekauft.
Kennt sich jemand mit der Tatsache aus, dass die Anzahl der Vorbesitzer einfach freigelassen wird?
Ich werde in Zukunft auch kein Vertrauen mehr aufbringen, wenn ich 20 Jahre im selben Autohaus bin, aber nun war ich eben so blauäugig.
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Die Welt ist schon seltsam. Da gibt es Kulturkreise, da darf das Auto durchgenudelt sein, Hauptsache die Ehefrau ist Jungfrau. Und dann gibt es Deutschland, da ists grad umgekehrt 🙂
104 Antworten
Eigentlich ist auch alles von jedem gesagt. Der TE wurde wohl übers Ohr gehauen, nachweisen kann man es ihm nicht. Muss wohl als Lehrgeld abgestempelt werden, auch wenn es viel ist...
Nach kurzer weiterer Überlegung komme ich zu dem Schluss, dass man dem TE eine alte, völlig überteuerte und durchgenudelte Gurke angedreht hat und er den katastrophalen Zusand des Fahrzeugs erst bemerkte, als er das mit den vier Vorbesitzern erfahren hat.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 23. Nov. 2018 um 15:54:55 Uhr:
Der Preis war für einen Wagen aus erster Hand wohl nicht überteuert, wie hier schon festgestellt wurde - wohl aber aus vierter Hand, das ist ja der Grund für den Ärger. Nicht einmal im ersten Jahr verliert ein Fahrzeug derart an Wert. Zudem hätte es der Händler ja in der Hand, ein Sonderangebot zu machen - das will er aber offensichtlich nicht. Und das ist der Grund für die Fortsetzung des Ärgers.
Wer hat das festgestellt. Eigentlich waren sich die meisten sicher das Auto war zu teuer nur der Threadesteller nicht. Hab mir mal die mühe gemacht:
Fairer Wert bei Kauf max. 26000
Fairer Wert aktuell ca 20000
Inzahlungnahme sollte so bei 18000 liegen
Das Angebot des Händlers ist also schlecht.
Allerdings war der Preis für dein jetziges Auto vor einem Jahr auch schon mies.
Ob 2 oder 4 Vorbesitzer machen da den Kohl nicht fett.
Also wohl eher grundsätzliches Geschäftsgebahren des Händlers als Abneigung gegen den Threadersteller
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Zitat:
@Keidam27 schrieb am 23. November 2018 um 23:51:05 Uhr:
Wer hat das festgestellt. Eigentlich waren sich die meisten sicher das Auto war zu teuer nur der Threadesteller nicht. Hab mir mal die mühe gemacht:
Fairer Wert bei Kauf max. 26000
Fairer Wert aktuell ca 20000
Inzahlungnahme sollte so bei 18000 liegenDas Angebot des Händlers ist also schlecht.
Allerdings war der Preis für dein jetziges Auto vor einem Jahr auch schon mies.Ob 2 oder 4 Vorbesitzer machen da den Kohl nicht fett.
Also wohl eher grundsätzliches Geschäftsgebahren des Händlers als Abneigung gegen den Threadersteller
Der TE spricht von Premiumausstattung mit Panoramadach und Anhängerkupplung. Da kann ein faires Angebot durchaus bei 30'000 liegen. Zudem ist das Fahrzeug nicht gerade häufig, das macht auch etwas aus. Die gehen je nach Kilometerstand auch jetzt noch für 22-24'000 weg. Wenn ihm der Händler jetzt wie versprochen ein besonders günstiges Angebot als eine Art Wiedergutmachung gemacht hätte, dann läge das nicht bei 15'000, sondern eben bei 22'000 oder mehr. Und ob inzwischen 2 oder 5 Vorbesitzer, das spielt für den Wiederverkauf schon eine Rolle - das wälzt der Händler jetzt eben auf den TE ab. Nö, sorry, hier soll der TE ein zweites Mal abgezogen werden. Ich kann verstehen, dass er nun stinksauer ist.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 16. November 2018 um 08:23:10 Uhr:
Noch ist der TE am vergleichen. Also warten wir mal ab ob er sich hier noch mal meldet und die Vergleichszahlen präsentiert.
....bin auch gespannt.... . 🙂
Man muss schon ein verdammt dickes Fell haben, um sich mit Problemen hier ans Forum zu wenden. Ich fremdschäme mich für manche der Beiträge.
@District6 - Ich hatte in einem meiner Beiträge geschrieben ...
Zitat:
... mögliche rechtliche Ansprüche sollten nach meinem Verständnis verjährt sein.
... dabei irrtümlich das Jahr der Erstzulassung, also 2014, statt 2017, das Jahr des Kaufes im Kopf. Insofern war meine Aussage falsch.
Vor dem Hintergrund des von Dir geschilderten Sachverhalts ...
- Anzahl der Halter in 04.2017: 1 (mündlich; Zeuge: Ehepartner)
- Kauf in 04.2017 für 30 TEUR
- Anzahl der Halter im Kaufvertrag: leer (seinerzeit von Dir übersehen)
- Anzahl der Halter im Kfz-Brief: 4 (erst jetzt bei Erhalt des Dokumentes gesehen)
- Rücknahmeangebot in 11.2018 über 15 TEUR
... und dem daraus resultierenden erheblichen finanziellen Schaden, was in meinen Augen ursächlich mit der wahren Anzahl der Halter zusammenhängt, täte ich keine bösen Briefe an die Zentrale des Herstellers oder an die Innung schreiben, sondern mich rechtlich beraten lassen. Die Kosten eines Erstgesprächs mit einem Anwalt sind relativ zum Schaden überschaubar. Weitere Kosten hat bei Erfolg das Autohaus zu übernehmen.
Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber in meinen Augen sind 100-200 Euronen für ein anwaltliches Erstgespräch eine gute Investition.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 24. Nov. 2018 um 20:26:35 Uhr:
... und dem daraus resultierenden erheblichen finanziellen Schaden, was in meinen Augen ursächlich mit der wahren Anzahl der Halter zusammenhängt, täte ich keine bösen Briefe an die Zentrale des Herstellers oder an die Innung schreiben, sondern mich rechtlich beraten lassen. Die Kosten eines Erstgesprächs mit einem Anwalt sind relativ zum Schaden überschaubar. Weitere Kosten hat bei Erfolg das Autohaus zu übernehmen.Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber in meinen Augen sind 100-200 Euronen für ein anwaltliches Erstgespräch eine gute Investition.
Leute nun lasst doch gut sein bitte. Das ganze ist für den Threadersteller dumm genug nun versucht nicht noch ihn da weitet ins verderben zu reiten. Fakt ist:
1. Der Kaufvertrag ist sauber, keine Zeugen. Was soll da ein Anwalt bewegen?
2. Einen erheblichen finanziellen Schaden gibt es nicht. Sicher machen die Halter bei dem Alter und Laufleistung noch etwas aus aber wir reden hier von mehreren hundert bis vielleicht tausend Euro. Ihr tut ja gerade so als hätte sich der Wert des Fahrzeugs dadurch halbiert. Und der ganzen Geschichte soll er jetzt noch Geld für Rechtsberatung hinterherschmeissen?
Das steht doch wirklich in keiner relation. Abhaken, Mund abputzen und jetzt das beste draus machen
Es gibt doch "frageinenanwalt.de" oder so. Vielleicht antwortet da ja gleich jemand, dass es aussichtslos ist. Vielleicht kann man auch einem Anwalt per Kurzform die Situation erklären und fragen, ob ein Termin überhaupt einen Sinn hat. Im Grunde hat der Gegenstand nicht die vereinbarten Eigenschaften und der Kaufvertrag (siehe Dieselskandal) kann ja vielleicht gewandelt werden. Aber ob ein Richter ein leer gelassenes Feld als ausreichend bewertet für eine Wandlung oder einem finanziellen Ausgleich, wird hier niemand beantworten können.
@HHH1961
Bist du da vom Fach? Lass mich da auch gerne eines besseren Belehren. Auf was könnte er sich da den Berufen? Würde die Ehefrau als Zeuge wirklich ausreichen?
Und würden die Kosten für die Erstberatung bei einem gewonnen Verfahren auch von der Gegenseite übernommen werden oder sind die auf jeden Fall futsch?
@Keidam27 - Nein, ich bin nicht vom Fach. Daher schrieb ich, dass ich kein Rechtsgelehrter bin. Daher beantworte ich Deine Fragen auch nicht. Ich maße mir aber eine vernünftige Einschätzung der Situation an. Bei dem Kauf einer Küche habe ich einen Sachmangel nach Einschaltung eines Anwaltes behoben bekommen. Nach einem Fahrzeugkauf musste ich ebenfalls einen Anwalt bemühen, wieder erfolgreich. Und eine Werkstatt, die eines meiner Fahrzeuge kaputtrepariert hatte, aber dafür nicht einstehen wollte, agierte nach Einschalten der Innung in meinem Sinne.
Und woher stammt Deine Qualifikation, um beurteilen zu können, dass ein Erstgepräch keinen Sinn macht?
@Schubbie - "frageinenanwaltoderdieoma.de" ist doch Zeitverschwendung, da im weiteren Verlauf nicht hilfreich.
Vielleicht sollte man zum Autokauf doch besser einen Erwachsenen mitnehmen, der vor Unterschrift kontrolliert, ob der Kaufvertrag vollständig und richtig ausgefüllt ist. 🙂
Zitat:
@f355 schrieb am 24. Nov. 2018 um 21:39:08 Uhr:
Vielleicht sollte man zum Autokauf doch besser einen Erwachsenen mitnehmen, der vor Unterschrift kontrolliert, ob der Kaufvertrag vollständig und richtig ausgefüllt ist. ?
Das sollte man so nicht sagen. Wenn man vettrauen zu einem Autohaus hat kann einen so was schon mal durchrutschen glaub ich. Hätte mir glaub ich in der Situation auch passieren können