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Statt 1 Vorbesitzer nun 4. Kauf im Autohaus

Hallo zusammen!

Nachdem ich nun überall gesucht, aber so einen Fall noch nicht gefunden habe, versuche ich mal nach einer passenden Antwort zu fragen. 🙂
Vorweg sei gesagt, dass ich denke, dass ich eben doof war und nicht viel ändern kann, aber dann will ich es wenigsten so deutlich hören.

Ich habe 2017 einen Hyundai Grand Santa Fe von 2013 gekauft. Laufleistung 58.000km. Das Hyundai Autohaus ist schon seit vielen Jahren mein Anlaufpunkt und es ist auch nicht das erste Auto, welches ich dort kaufte.
Der Verkäufer sagte mir, es sei ein Fahrzeug aus erster Hand, der Vorbesitzer ein älterer Herr.
Ich vertraute ihm da einfach, da ich eben schon eine lange Geschichte mit diesem Autohaus habe.
Einen Teil der 30.000€ zahlte ich direkt, einen Teil finanzierte ich.
Jetzt habe ich die Finanzierung vorabgelöst, da ich das neue Modell des Santa Fe haben wollte. Als der Brief bei mir zu Hause ankam, staunte ich nicht schlecht.
4!!! Vorbesitzer, einer davon Hyundai Racing GmbH.
Ich holte also den Kaufvertrag heraus und sah nach. Darauf folgte die nächste Überraschung:
In der Spalte der Vorbesitzer stand gar nichts. Sie war leer gelassen worden.
Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich da irgendeine Handhabe habe? Oder ob es meine Dummheit war, dem Autohaus einfach zu vertrauen und nicht genau hinzusehen?
Letzten Monat dann zusätzlich noch ein Schaden am Getriebe. Antriebsstrang, Differential und Getriebe mussten getauscht werden. Glücklicherweise noch auf Garantie, aber macht ja schon Lust auf mehr....
Ich hätte diesen Wagen niemals unter diesen Umständen gekauft.
Kennt sich jemand mit der Tatsache aus, dass die Anzahl der Vorbesitzer einfach freigelassen wird?
Ich werde in Zukunft auch kein Vertrauen mehr aufbringen, wenn ich 20 Jahre im selben Autohaus bin, aber nun war ich eben so blauäugig.
Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Die Welt ist schon seltsam. Da gibt es Kulturkreise, da darf das Auto durchgenudelt sein, Hauptsache die Ehefrau ist Jungfrau. Und dann gibt es Deutschland, da ists grad umgekehrt 🙂

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Klar, dass sowas durchrutschen kann. Niemand ist perfekt.
Dann hat man einen Fehler gemacht für den man etwas Lehrgeld bezahlt.
Ärgerlich aber auch sowas gehört zum Leben.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 24. Nov. 2018 um 21:14:42 Uhr:


Und woher stammt Deine Qualifikation, um beurteilen zu können, dass ein Erstgepräch keinen Sinn macht?

Ich habe keine rechtliche Qualifikation darum kann ich hier auch keine rechtsberatung geben. Ich gebe nur den wirtschaftlichen Aspekt zu bedenken. Keiner inklusive dir kann glaubhaft machen wie hoch die Chancen bei einem Rechtsstreit sein werden und auf welcher Grundlage Sie beruhen. Genausowenig was finanziell dabei rumspringen könnte. Das heist das Geld für die Beratung wäre ein Schuss ins Blaue auch wenn eventuell Chance auf Erfolg besteht. Das ist ungefähr so als würde man Ihm raten ins Casino zu gehen und die 200 Euro auf Schwarz zu setzen. Würde man das auch tun?

Zitat:

@Keidam27 schrieb am 24. Nov. 2018 um 22:1:42 Uhr:


Ich habe keine rechtliche Qualifikation darum kann ich hier auch keine rechtsberatung geben. Ich gebe nur den wirtschaftlichen Aspekt zu bedenken. Keiner inklusive dir kann glaubhaft machen wie hoch die Chancen bei einem Rechtsstreit sein werden und auf welcher Grundlage Sie beruhen. Genausowenig was finanziell dabei rumspringen könnte. Das heist das Geld für die Beratung wäre ein Schuss ins Blaue auch wenn eventuell Chance auf Erfolg besteht. Das ist ungefähr so als würde man Ihm raten ins Casino zu gehen und die 200 Euro auf Schwarz zu setzen. Würde man das auch tun?

Das ist eine merkwürdige Logik. Dann bräuchtest du auch nie zum Arzt gehen, wenn dir was weh tut. Könnte ja sein, dass du gesund bist. Kann ja niemand wissen. Außer dem Arzt. Der würfelt, anders als im Kasino, wie der Rechtsanwalt auch nicht, sondern der beurteilt eine rechtliche Frage aufgrund seines Fachwissens. Der TE fühlt sich um einige tausend Euro übers Ohr gehauen. 200 € zu investieren, um abzuklären, ob es gegen den Händler eine rechtliche Handhabe gibt, erscheint mir nicht unangemessen. Was an Erkenntnisgewinn herauskommt, wenn man hier im Forum fragr, kann man ja lesen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Nov. 2018 um 22:14:13 Uhr:


Das ist eine merkwürdige Logik. Dann bräuchtest du auch nie zum Arzt gehen, wenn dir was weh tut. Könnte ja sein, dass du gesund bist. Kann ja niemand wissen. Außer dem Arzt. Der würfelt, anders als im Kasino, wie der Rechtsanwalt auch nicht, sondern der beurteilt eine rechtliche Frage aufgrund seines Fachwissens. Der TE fühlt sich um einige tausend Euro übers Ohr gehauen. 200 € zu investieren, um abzuklären, ob es gegen den Händler eine rechtliche Handhabe gibt, erscheint mir nicht unangemessen. Was an Erkenntnisgewinn herauskommt, wenn man hier im Forum fragr, kann man ja lesen.

Aua. Der Vergleich tut ja schon fast weh:

1. Wenn dir was weh tut ist es relativ wahrscheinlich das da gesundheitlich was nicht in Ordnung ist. Also sinnvoll zum Arzt zu gehen. Chance / Risiko

2. Ein Arztbesuch ist direkt erstmal kostenlos für den Patienten. Was glaubst du wieviele Menschen weniger bei einem kleinen Schnupfen zum Arzt gehen würden wenn Sie diesen selber Bezahlen und nicht durch die KV erstattet bekommen würden.

Was der Threadersteller fühlt ist irrellevant. Sieh dir dieses Forum an. Gefühlt jeder zweite Thread handelt von einen Fahreugbesitzer der über das Inzahlungnahmeangebot entäuscht ist. Und das obwohl Vorbesitzer und so weiter stimmen.

Infolgedessen ist es meiner Meinung nach in diesem Fall extrem sinnvoll sich hierzu in einem Forum wie diesem schlau zu machen da es einem die möglichkeit gibt eine grundsätzliche Meinung und Stimmung zu dem Fall zu bekommen.Völlig Kostenlos

Ebenso wäre es möglich auf verschiedenen Wegen herauszufinden wie hoch der finanzielle Schaden wirklich ungefähr ist. Ohne Rechtsberatung. In wenigen Minuten Völlig Kostenlos

Danach kann man immer noch weiter sehen

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Zitat:

@Keidam27 schrieb am 24. November 2018 um 22:38:04 Uhr:
...[...]... Chance / Risiko ...[...]... infolgedessen ...[...]... sinnvoll sich hierzu in einem Forum wie diesem schlau zu machen da es einem die möglichkeit gibt eine grundsätzliche Meinung und Stimmung zu dem Fall zu bekommen ...

Sehe ich auch so. Allein das Chance-Risiko-Verhältnis beurteilt ein jeder unterschiedlich. Daher die konträren Beiträge, die man halt in Abhängigkeit von der jeweiligen Argumentation in's Töpfchen oder in's Kröpfchen sortieren muss.

Schön wäre, wenn der TE irgendwann mal seine Entscheidung über Tun oder Nichtstun und das Ergebnis daraus hier kundtun würde. Aber erst am Ende, denn weiteren Anfeindungen täte ich mich zwischenzeitlich nicht aussetzen.

Zitat:

@Keidam27 schrieb am 24. November 2018 um 22:01:42 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 24. Nov. 2018 um 21:14:42 Uhr:


Und woher stammt Deine Qualifikation, um beurteilen zu können, dass ein Erstgepräch keinen Sinn macht?

Ich habe keine rechtliche Qualifikation darum kann ich hier auch keine rechtsberatung geben. Ich gebe nur den wirtschaftlichen Aspekt zu bedenken. Keiner inklusive dir kann glaubhaft machen wie hoch die Chancen bei einem Rechtsstreit sein werden und auf welcher Grundlage Sie beruhen. Genausowenig was finanziell dabei rumspringen könnte. Das heist das Geld für die Beratung wäre ein Schuss ins Blaue auch wenn eventuell Chance auf Erfolg besteht. Das ist ungefähr so als würde man Ihm raten ins Casino zu gehen und die 200 Euro auf Schwarz zu setzen. Würde man das auch tun?

Ich wundere mich ehrlich gesagt schon: Du rätst dem TE, hier einfach mal locker so ca. 7000 Euro abzuschreiben, eventuell auch mehr. Und warum? Weil man vielleicht 100-200 Euro für eine Erstberatung investieren müsste, um herauszufinden, welche Chancen ein juristisches Vorgehen überhaupt hat. Dieses Risiko ist doch absolut überschaubar und eine Erstberatung von Natur aus immer ein "Schuss ins Blaue". Diese Sondierung kann man sich nur dann sparen, wenn man eindeutig Recht hat oder eindeutig keinerlei Chance.

Zitat:

@Keidam27 schrieb am 24. Nov. 2018 um 22:38:04 Uhr:


Aua. Der Vergleich tut ja schon fast weh:

1. Wenn dir was weh tut ist es relativ wahrscheinlich das da gesundheitlich was nicht in Ordnung ist. Also sinnvoll zum Arzt zu gehen. Chance / Risiko

2. Ein Arztbesuch ist direkt erstmal kostenlos für den Patienten. Was glaubst du wieviele Menschen weniger bei einem kleinen Schnupfen zum Arzt gehen würden wenn Sie diesen selber Bezahlen und nicht durch die KV erstattet bekommen würden.

Was der Threadersteller fühlt ist irrellevant. Sieh dir dieses Forum an. Gefühlt jeder zweite Thread handelt von einen Fahreugbesitzer der über das Inzahlungnahmeangebot entäuscht ist. Und das obwohl Vorbesitzer und so weiter stimmen.

Ja, aua.
1. Wenn du hier mit Wahrscheinlichkeit argumentierst: wenn im Brief 4 Vorbesitzer stehen, der Verkäufer von einem Vorbesitzer sprach und im Kaufvertrag (für einen Gebrauchtwagen) zum Vorbesitzer nichts eingetragen wurde, wie wahrscheinlich ist es dann, dass der Verkäufer den Käufer über die Zahl der Vorbesitzer getäuscht hat?

2. Der Arztbesuch ist nicht kostenlos, du hast ihn bereits mit dem KV-Beitrag bezahlt. Es ging auch nicht um die Kosten, sondern den Anlass.

3. Es geht nur um die "Gefühle" des TE, korekkt, um seine Vermutung, übers Ohr gehauen worden zu sein. Ob das so ist, sagt ihm nicht sein Gefühl, sondern nur sein Anwalt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. November 2018 um 17:12:13 Uhr:

... wenn im Brief 4 Vorbesitzer stehen, der Verkäufer von einem Vorbesitzer sprach und im Kaufvertrag (für einen Gebrauchtwagen) zum Vorbesitzer nichts eingetragen wurde, wie wahrscheinlich ist es dann, dass der Verkäufer den Käufer über die Zahl der Vorbesitzer getäuscht hat?

Nach meiner Einschätzung sehr wahrscheinlich. Zudem die Ehefrau als Zeugin, dass nur 1 Vorbesitzer genannt wurde? Eigentlich nicht viel wert. Der Käufer hatte aufgrund der Finanzierung, bei der der Kfz-Brief direkt an die Bank überstellt wurde, keine Möglichkeit zur Überprüfung der Daten. Eigentlich persönliches Pech, oder? Beide Aspekte, i.e. Zeugin und Wissen des Verkäufers, dass der Käufer den Brief erst mit großer zeitlicher Verzögerung zu Gesicht bekommen wird, mögen in Kombination mit der Täuschung, die für sich schon sehr offensichtlich ist, aber eventuell doch etwas wert sein. Wenn Täuschung, dann potentiell anfechtbar. Mit Chance auf Nichtigkeit des Kaufvertrages. Die Finanzierung erfolgte eventuell über die Hersteller-eigene Bank? Keine Ahnung, ob vor dem Hintergrund der Täuschung eventuell noch eine Nichtigkeit des Kreditvertrages hinzukommt, was eine Rückerstattung der Kreditkosten zur Folge hätte.

Ich sehe da eine Menge im Pott. Blöd wäre für eine Überprüfung im Rahmen eines Erstgespräches nix investieren zu wollen. Ich erneuere daher meinen Rat einen Anwalt aufzusuchen.

Ich habe einen guten Anwalt an der Hand. Ich werde ihm die Situation mal schildern, Vielleicht kann ich dann schon direkt was sagen.
Morgen werde ich allerdings erst mal operiert,das muss also noch bis Mitte der Woche warten.
Ich sag mal Bescheid,wie's gelaufen ist.
Danke für die Tipps!

Ok. Würde mich freuen wenn du uns da auf dem laufenden hälst. Leiste dann auch gerne abbitte wenn ich mit meinem Ratschlag falsch lag. Scheint sich ja auch immer mehr eine Meinung zu bilden das da doch was zu holen dann ist es vielleicht doch ein Versuch wert

Zitat:

@District6 schrieb am 25. November 2018 um 20:07:27 Uhr:


Ich habe einen guten Anwalt an der Hand. Ich werde ihm die Situation mal schildern, Vielleicht kann ich dann schon direkt was sagen.
...

Respekt, dass du damit bis Seite 7 durchgehalten hast 😉

Interessant wird das ganze dann, wenn der Händler in ähnlichen Fällen schon aufgefallen ist!
Bei Betrug - das ist ein Anzeigedelikt - ist der Beklagte berechtigt zu lügen bis sich die Balken biegen...

Zeugen und das ist auch der Anzeigensteller und seine Frau müssen aber die Wahrheit sagen!

Dann liegt es im Ermessen des Richters die Tatsachen zu würdigen.
Sollte jedoch ein ähnlicher Fall schon mal gegen die Firma gelaufen sein....

Wenn natürlich IMMER JEDER den Schwanz eingezogen hat- dann kann der Händler sein "sauberes Spielchen" weitermachen!

Der Beklagte darf immer lügen, nur seine Personalien muss er angeben. Das hat für einen eventuellen Strafprozess gar nichts zu bedeuten. Dem TE geht es aber wohl mehr um die zivilrechtlichen Ansprüche.

Grüße vom Ostelch

Mal angenommen es geht vor Gericht, dann hat das beklagte Autohaus einen Zeugen und zwar seinen Verkäufer.
Der Käufer hat keinen Zeugen..........eventuell seine Ehefrau.
Natürlich wird weder der Inhaber des Autohauses, noch sein Zeuge (Verkäufer) aussagen, dass sie den TE über den Tisch gezogen haben.

Die "bösen" werden aussagen, dass zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag unterschrieben wurde, aus irgendwelchen (vielleicht erfundenen, wer kann das schon prüfen) Gründen nicht ganz klar war, wie viele Eigentümer das Fahrzeug tatsächlich hatte und deshalb dieser - nicht zu übersehende - Punkt des Vertrages frei gelassen wurde. Weiter werden sie aussagen, dass Verträge grundsätzlich vor Unterzeichnung und in allen Punkten noch einmal mit dem Kunden durchgegangen werden und der Kunde sehr wohl wusste, dass die Anzahl der früheren Eigentümer nicht gesichert und deshalb auch nicht angegeben war. Man hatte dem Kunden sogar angeboten, den Punkt mit der Anzahl der vorherigen Eigentümer abzuklären, worauf der Kunde allerdings verzichtete.

Und falls die Ehefrau tatsächlich und während des gesamten Verkaufsgesprächs dabei war, werden sie darauf hinweisen, dass auch diese ganz offensichtlich kein Problem damit hatte, dass man den Punkt "Anzahl der Vorbesitzer" frei lässt, da auch ihr das sicher sofort aufgefallen wäre und sie ihren Mann gebeten hätte , den Vertrag so nicht zu unterschreiben.

Der gegnerische Anwalt wird noch anmerken, dass sich Zeugin Ehefrau nur an Dinge erinnern kann, die ihrem klagenden Ehemann zum Vorteil werden (könnte), er wird darauf hinweisen, dass das "Risiko" mehrerer Vorbesitzer im Preis berücksichtigt war (muss ja nicht stimmen, ist aber auch nicht so leicht zu widerlegen), wird dem Kläger unterstellen, dass die Klage nur ein billiger Versuch ist, den jetzt ungeliebten Diesel loszuwerden........usw.

Der größte Trumpf des Autohauses ist allerdings, dass der Käufer den Vertrag unterschrieben hat und das, obwohl ein ihm anscheinend sehr wichtiger Punkt des Vertrages - sonst würde er jetzt nicht klagen - nicht ausgefüllt war. Ein Punkt, der jetzt nicht so schwer zu verstehen ist, dass man dafür Jurist sein muss.

Der TE mag ja mit allen seiner Angaben recht haben. Wenn er es nicht beweisen kann, hat er vor Gericht ein Problem. Und man sollte auch nicht vergessen, dass sich die Gegenseite mit allen möglichen Mitteln verteidigen wird. Ein Selbstläufer wird das nicht.

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 10:02:28 Uhr:


(...) Ein Selbstläufer wird das nicht.

Von "Selbstläufer" hat hier, glaube ich, auch noch keiner geschrieben. Deine Schilderung ist auch nur eine der möglichen Varianten, wie ein Rechtsstreit ausgehen könnte. Mehr aber auch nicht. Die Beweislast läge hier beim TE als Kläger. Es gibt also auch noch das Risiko, dass das Gericht weder dem einen, noch dem anderen Vortrag folgt und auch be einem solchen "Patt" hätte der TE den Beweis nicht erfolgreich geführt und den Prozess verloren. Aber hypothetisch ist eben Vieles möglich und welche Hypothese jetzt die wahrscheinlichste ist, könne wir hier noch bis zum jüngsten Tag diskutieren. Vielleicht hilft dem TE sein Anwalt ja auch mal ein Stück weiter. Hier wird das nichts werden.

Grüße vom Ostelch

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