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Stationäres Halteverbot / temporäres absolutes Halteverbot - welche Schilder zählen?

Themenstarteram 19. September 2018 um 10:21

Hallo,

vor ein paar Tagen sah ich mich in Berlin gezwungen, einen Laden fluchtartig zu verlassen, als ich durch dessen Schaufenster beobachtete, wie sich zu meinem PKW ein Polizei- und ein Abschleppfahrzeug gesellten. In so einer schlechten Gesellschaft kann man sein Fahrzeug ja unmöglich alleine lassen... :D

Man erklärte mir das ich im absoluten Halteverbot stehen würde. Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe und damit für mich alles klar war.

Die Situation war so wie auf dem Bild dargestellt. Im Abstand von ca. 50-100m folgten dann tatsächlich mobile Schilder mit einem absoluten Halteverbot wegen irgendeines Laufs am Folgetag. Die stationären Halteverbotsschilder waren in keinster Weise abgehangen, durchgestrichen, o.Ä.

Wie seht Ihr das? Selber schuld, weil man die Straße immer einmal rauf- und runter laufen muss, bevor man parkt und sich nicht auf die stationären Schilder verlassen darf? Oder sollte man mal nen Widerspruch einlegen, wenn der Bußbegld Bescheid kommt?

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. September 2018 um 13:34:05 Uhr:

Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten.

...

du hast den Eingangsthread aber schon aufmerksam gelesen, oder?

Da steht doch:

Zitat:

Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe

D.h zum diesem Zeitpunkt konnte der TE nach gültiger Beschilderung davon ausgehen, dass eben KEIN Halteverbot existiert. Und jetzt?

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Steht doch oben:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 20:38:33 Uhr:

Richtig ist es so wie es von mir dargelegt wurde.

...dem ist nichts hinzuzufügen.

Das ist die Karl-Marx-Allee in Berlin ... Wohnungen, Gastronomie, Theater, Kino, Einzelhandel, Einkaufscenter, Dienstleistungen, Stadtkunst, Events, S+U-Bahn, Bus, Straßenbahnen queren ... da steppt der Bär.

Das Verstehen kann ich nicht vermitteln. Ich habe aber die Merkmale genannt (hohes Fußgängeraufkommen, überwiegende Aufenthaltsfunktion des Gebietes). Und die liegen vor.

OK, die 6-spurige Bundesstraße ist also verkehrsberuhigt und sämtlicher Fahrzeugverkehr ist quasi Anliegerverkehr. Und jetzt mache noch bitte aus der Fahrbahnbegrenzung eine Parkflächenmarkierung. Ich bin sicher, dass du das mit deiner Wortverdreherei auch noch schaffst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Gesch%C3%A4ftsbereich

Genau. ;)

Und im relevanten BMV-Erlass vom 23.02.1990 haben sie sich auch vertan, denn dort steht u.a:

"Für einen städtebaulich reizvollen und einheitlichen Platz mit seinen in der Regel niveaugleichen Verkehrsflächen muss sich die Fahrbahn, in der sich ein relativ geringer Fahrzeugverkehr bewegen soll, mit einfachen Mitteln - aber städtebaulich verträglich - darstellen lassen. Der ruhende Verkehr ist in der Regel durch eine Zonenbeschilderung sowohl zeitlich als auch räumlich zu regeln, um dem Schilderwald in diesem Bereich entgegenzuwirken. Diese Bereiche können nicht mit einer Innerortsgeschwindigkeit vom 50km/h durchfahren werden. Selbst eine Geschwindigkeit von 30km/h soll deutlich unterschritten werden."

In diesem Zusammenhang wurden auch die Zeichen "Zone 20" eingeführt.

Aber das habe ich bestimmt nur wieder falsch verstanden.

Der Wortlaut der Definition in der StVO ist über die freitextliche Wertung in einem Wikipediaartikel erhaben. Eine Tempozone kann - nicht muss - dort angeordnet werden, wo ein definitionsgemäßer Bereich bereits vorhanden ist.

Die Fußwege sind dort breiter als die 6 spurige Bundesstraße inklusive deren sehr breiten Grünstreifens in der Mitte. Es gibt ca. 15m breit geplasterte Gehwege mit Terrassen der Gastronomie und Einzelhändler. Hieran schließt sich ein Grünstreifen von knapp 20m Breite an. Dann kommt noch ein Gehweg und erst dann der Parkstreifen. Das ist alles dem Stil der Moskauer Magistralen nachempfunden und das gesamte Ensemble steht unter Denkmalschutz.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. September 2018 um 21:16:07 Uhr:

Genau. ;)

Und im relevanten BMV-Erlass vom 23.02.1990 haben sie sich auch vertan, denn dort steht u.a:

"Für einen städtebaulich reizvollen und einheitlichen Platz mit seinen in der Regel niveaugleichen Verkehrsflächen muss sich die Fahrbahn, in der sich ein relativ geringer Fahrzeugverkehr bewegen soll, mit einfachen Mitteln - aber städtebaulich verträglich - darstellen lassen. Der ruhende Verkehr ist in der Regel durch eine Zonenbeschilderung sowohl zeitlich als auch räumlich zu regeln, um dem Schilderwald in diesem Bereich entgegenzuwirken. Diese Bereiche können nicht mit einer Innerortsgeschwindigkeit vom 50km/h durchfahren werden. Selbst eine Geschwindigkeit von 30km/h soll deutlich unterschritten werden."

In diesem Zusammenhang wurden auch die Zeichen "Zone 20" eingeführt.

Aber das habe ich bestimmt nur wieder falsch verstanden.

Die von dir nicht verstandenen Stichworte habe ich mal farblich markiert. Auf diesen extrem breiten Arealen neben der Fahrbahn fährt niemand mit 50 Km/h. Da sind nur Fußgänger und der Parkstreifen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 21:03:27 Uhr:

Das Verstehen kann ich nicht vermitteln.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 21:29:49 Uhr:

Die von dir nicht verstandenen Stichworte ...

:D

Ich kann mit diesen Stichworten schon etwas anfangen. Du hingegen versuchst krampfhaft, deine fehlgeleitete Gleichstellung einer baulichen Parkbucht mit einem Verkehrszeichen zu begründen.

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist baulich durchaus vergleichbar mit einem verkehrsberuhigten Bereich, nur dass hier erweiterte Anforderungen gelten - insbesondere bezüglich der Darstellung einer Fahrbahn. Diese könnte man weiß markieren, was städtebaulich ggf. nicht vertretbar ist. Nur deshalb sind Plasterlinien erlaubt und werden im Sinne der Rechtssicherheit als zulässiges Mittel definiert.

Zitat:

Auf diesen extrem breiten Arealen neben der Fahrbahn fährt niemand mit 50 Km/h. Da sind nur Fußgänger und der Parkstreifen.

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich umfasst aber IMMER auch die Fahrbahn.

Schau dir dieses Ensemble einfach mal an. Das beginnt am Strausberger Platz. Historische und Denkmalschutzgründe sprechen dort gegen weiße Linien.

Was Du angeführt hast sind keine harten Kriterien.

Themenstarteram 20. September 2018 um 19:50

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 20:32:17 Uhr:

An dem Samstag ging der Aufbau für den Marathon los. Es kann sein, dass in diesem Bereich zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeliefert wurde. Aber das muss dann recht knapp davor gewesen sein. Die temporären Schilder waren aber bereits einige Tage zuvor aufgestellt worden.

Ja, das kann natürlich gut sein. Wir waren Samstag Vormittag dort, kommen nicht aus Berlin und wussten nichts von dem Lauf - aber genau für Leute wie uns gibts ja eigentl. Schilder... :D

Das macht eine normale Straße mit Gehwegen und Geschäften aber nicht zu einem "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich". Man könnte auch einfach zugeben, dass man sich hier kolossal in etwas verrannt hat.

Zitat:

Denkmalschutzgründe sprechen dort gegen weiße Linien.

Dann sollte man die Vorschrift ändern, damit auch die Leitlinien auf der Fahrbahn gepflastert werden dürfen. :D

Was du meinst ist übrigens die Begrenzung der Parkfläche. Die hat man sicherlich städtebaulich bedingt gepflastert. Eine Fahrbahnbegrenzung im Sinne der StVO ist es aber trotzdem nicht. Daher ist dein ganzer Ausflug in das Thema "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" nicht zielführend.

Zitat:

@Bonnat schrieb am 20. September 2018 um 21:50:40 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 20:32:17 Uhr:

An dem Samstag ging der Aufbau für den Marathon los. Es kann sein, dass in diesem Bereich zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeliefert wurde. Aber das muss dann recht knapp davor gewesen sein. Die temporären Schilder waren aber bereits einige Tage zuvor aufgestellt worden.

Ja, das kann natürlich gut sein. Wir waren Samstag Vormittag dort, kommen nicht aus Berlin und wussten nichts von dem Lauf - aber genau für Leute wie uns gibts ja eigentl. Schilder... :D

Naja, das mobile Schild an sich ist halt nicht ganz astrein. Insofern kannst Du natürlich versuchen, Bußgeld- und Kostenbescheid abzuwenden. Ganz aussichtslos wäre es nicht. Aber eine sichere Prognose lässt sich nicht wirklich abgeben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 20. Sep. 2018 um 20:10:36 Uhr:

Was ist ein ONU?

Tut mir leid, das ist tatsächlich keine Standardabkürzung. Aber sie hat mir in einem anderen Forum gut gefallen und bedeutet: Otto Normal User :D

 

Aber ihr drei seid schon geil. Wollt ihr nicht mal ne Sendung auf ProSieben starten? Das ist Unterhaltung pur so wie seinerzeit "Samstagnacht", etc.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. September 2018 um 21:52:47 Uhr:

Das macht eine normale Straße mit Gehwegen und Geschäften aber nicht zu einem "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich". Man könnte auch einfach zugeben, dass man sich hier kolossal in etwas verrannt hat.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. September 2018 um 21:52:47 Uhr:

Zitat:

Denkmalschutzgründe sprechen dort gegen weiße Linien.

Dann sollte man die Vorschrift ändern, damit auch die Leitlinien auf der Fahrbahn gepflastert werden dürfen. :D

Was du meinst ist übrigens die Begrenzung der Parkfläche. Die hat man sicherlich städtebaulich bedingt gepflastert. Eine Fahrbahnbegrenzung im Sinne der StVO ist es aber trotzdem nicht. Daher ist dein ganzer Ausflug in das Thema "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" nicht zielführend.

Du kannst ja nochmal den § 39 (5) StVO anschauen. Markierungen sind Verkehrszeichen. Die Plasterlinie ist eine Markierung und sie befindet sich hier in einem der Definition des § 45 (1d) StVO gemäßen Bereich.

Die Karl-Marx-Alle ist zwischen Strausberger Platz und Proskauer Straße alles andere als eine gewöhnliche Straße. Du scheinst noch nicht dort gewesen zu sein. Es gibt dort neben der Bundesstraße u.a. auch Fahrwege.

Ich lasse dir deine (falsche) Ansicht. Mir genügt es zu wissen, dass ich das richtig dargelegt habe. :)

Es ließe sich im TV recht schlecht incognito bleiben. Radio schon eher. :)

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