stationärer Ampel-Blitzer nach 1 Woche wieder weg?!
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
An einer Ampelkreuzung, an der sich der nachfließende Verkehr häufig staut, wurde ein Blitzer installiert.
Hinter einem LKW her fahrend bin ich voll reingeraten. Insbesondere da die Stelle neu war. Der hat also gerade mal 1 Tag dort gestanden.
Der Bußgeldbescheid kam auch prompt. Das volle Programm "qualifizierter Rotlichtverstoß".
Der 1 Monat Fahrverbot war noch nicht zu Ende "abgesessen", ist der Blitzer von der Stadt wieder entfernt worden. Und nach nunmehr 2 Monaten nicht wieder neu aufgestellt worden.
Wenn man was für Verschwörungstheorien übrig hätte, könnte man meinen, dass sei alles nur für mich passiert. (Hab ich aber so gar nicht;-))
Nun meine Frage: kann man im Nachhinein sich noch irgendwie wehren gegen diese Aktion?
Danke für alle Beiträge und Anregungen dazu.
Gruß Toni
Beste Antwort im Thema
Interessante Auffassung - 2, 3 m Abstand bei Tempo 50 kurz vor einer Ampel. Wäre mir etwas wenig.
21 Antworten
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens käme bei neuen Erkenntnissen in Betracht. Solche müsstest Du mit einem entsprechenden Antrag vortragen. Dein posting sagt aber zu neuen Erkenntnissen gar nichts aus.
Blitzer können halt jederzeit und fast überall augebaut werden, damit muss man rechnen.
Worauf willst du dich eigentlich berufen? Das du nicht wusstest, das dort ein Blitzer steht?
Oder das man ih wieder abgebaut hat, ohne dich zu informieren?
Vielleicht ist der Bürgermeister/Landrat/örtliche Bundestagsabgeordnete usw. geblitzt worden?
Im Ernst, frag doch mal nach, warum das Teil entfernt wurde. Nicht richtig funktioniert, falsch justiert usw.? Und schließ endliche eine RS-Versicherung ab, dann brauchst du solche Bußgeldbescheide auch nicht unüberprüft akzeptieren.
So eine Blitzanlage kostet richtig viel Asche.
Da gehen die Preise so ab 250k € los.
Viele Kommunen können oder wollen sich nicht mehrere Anlagen leisten.
Oft wird nur eine gekauft und dann im Wechsel an verschiedenen Stellen aufgebaut.
Hat den Vorteil (wenn man so sagen darf), daß der Verkehrsteilnehmer nie genau weiß, ob und wenn wo eine Anlage steht.
Gruß,
der_Nordmann
Ähnliche Themen
Nebeneffekt: die Geschwindigkeiten werden erst mal wieder eingehalten, obwohl die Blitzkiste gar nicht mehr da ist.
Das System des Wechsels wird hier auch praktiziert. Aber da ist nie der Blitzer (genauer der Kasten, in dem die Einrichtung untergebracht ist) weg, sondern nur der Inhalt.
@MyTona: war hier das ganze Teil weg, so mit Pfosten und Starenkasten?
Gegen was möchtest du dich da jetzt wehren?
Die Strafe - das Fahrverbot - ist doch ,so lese ich es heraus - schon durch, also Geschichte.
Und die temporäre Kontrolle -Geschwindigkteitskontrollen zB werden oft nur über Stunden aufgebaut. Also sich darüber beschweren zu wollen dürfte sinnslos sein. Eine Parkscheintussie ist nach Minuten weg - wer den falschen Moment erwischt ist halt fällig.
Rot ist rot - und davor kommt ne ganze Zeit gelb. idR links und rechts angezeigt. Selbst mit ner Schrankwand vor der Nase sieht man das wenn man MÖCHTE :-) Man sollte halt 2, 3m Abstand halten....
Wohl noch nie in München Auto gefahren? Da würd dich die Verkehrsüberwachung aufhalten und fragen warum du nur 50 fährst :-)
Und bei mehr als 3m Lücke hast sofort nen Smart drin und das Loch ist wieder zu....
Schon mal was von Goldwaage gehört?
Evtl waren die 2 , 3 m eher als Denkanstoß ansich gedacht. Manche Leut kleben zB auf Landstraßen dermaßen dicht auf LKWs drauf, das sie niemals überholen können. Sie sehen gar nicht ob Gegenverker kommt :-)
Ich hätte auch 5, 6 m schreiben können - selbst das wäre lt StVO ja zu wenig gewesen. Aber den geforderten halben Tachowert wirst in der Stadt gerade im Berufsverkehr nie einhalten können.
Das ihm der LKW die Sicht auf die Ampel verdeckt hat....der begangene Fehler lag so oder so auf seiner Seite.
Daher würde ich die Erbsenzählerei etwas einschränken und auf das wesentliche beschränken - schätze die Mehrheit hat verstanden wie es gemeint war.
Ich kauf das Gold immer abgewogen, da brauch ich keine Goldwaage mehr.
Erbsen zähl ich nicht, die sind zum Essen da.
Allerdings provoziere ich gerne. Hat die Mehrheit sicher auch verstanden.
Hier ist mehr Kleinstadt-/Landstraße und da sehe die "Abstandsfanatiker", die mit dem halben Tacho in cm oft. Auch auf der Autobahn. Hab ich nie verstanden, warum.
Es war ein voll stationärer Kasten, mit in den Boden einbetonierter Stange.
Bisher war bei der Stadtverwaltung, Bereich Verkehrsüberwachung/Rotlichtüberwachung noch keiner erreichbar oder auskunftswillig, warum das Ding nur so kurz dort stand.
Ja die Strafe, wurde bereits bezahlt und das Fahrverbot "abgesessen". Möglicherweise gibt es sowas wie eine Anfechtung mit rückwirkender Rechtswidrigkeit der verhängten Strafe. Dabei geht es mit vor allem um das gezahlte Geld. Zu allem Unglück wurden mit Beginn des Monats Fahrverbot auch noch die Preise für den ÖPNV erhöht.
Natürlich ist mir klar, dass die Aussichten gering sind.
Meine letzte Verkehrsordnungswidrigkeit ist so ausgegangen, dass der Tatvorwurf von mir bestritten wurde und ich in vollem Umfang Recht bekam. Allerdings hat die Verwaltungsgebühr für die Feststellung meiner Unschuld mehr gekostet als das veranschlagte Bußgeld. :-((
Der Blitzer stand da, du wurdest geblitzt, hast deine Strafe bekommen.
Und nur weil der Blitzer jetzt nicht mehr da steht, willst du dein Geld wieder?
Kannst du uns mal die Logik erklären?